J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - "100 Jahre Staudinger – 100 Jahre BGB"
Als 1898 – kurz nach der Verkündung des BGB am 18.8.1896 im Reichs-Gesetzblatt (RGBl. 195), aber noch rechtzeitig vor dessen Inkrafttreten am 1.1.1900 – der königliche Geheime Rat Dr. JULIUS VON STAUDINGER, zuletzt Senatspräsident am Oberlandesgericht München, mit sieben Universitätsprofessoren, Richtern und Rechtsanwälten (THEODOR ENGELMANN, FELIX HERZFELDER, KARL KOBER, THEODOR LÖWENFELD, PHILIPP MAYRING, ERWIN RIEZLER, JOSEPH WAGNER) begann, den zu seinen Ehren nach ihm benannten Kommentar zum BGB – den „Staudinger“ – herauszugeben, war noch nicht abzusehen, daß das Konzept dieses schon damals mit sechs Bänden ungewöhnlich umfangreichen Erläuterungswerks ihm über nunmehr 100 Jahre Bestand sichern würde.
Dieser erste Großkommentar zum BGB erschien im J. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) in München, umfaßte rund 3.600 Seiten in sechs Bänden und kostete knapp 50 Reichsmark. Es dauerte sechs Jahre, bis das in Lieferungen erscheinende Werk komplett vorlag, ein Beweis für die Gewissenhaftigkeit, mit der J. VON STAUDINGER und seine Mitkommentatoren die Grundlagen für dieses monumentale Werk geschaffen haben. STAUDINGER selber konnte dessen Vollendung allerdings nicht mehr erleben; er starb am 1.1.1902.
In rascher Folge erscheinen die weiteren Auflagen: 2. Auflage 1904 (sieben Bände mit rund 5.400 Seiten; das einschlägige Landesrecht wird in die Erläuterungen einbezogen), die 3. und 4. Auflage folgen 1907-1909 als Doppelauflage mit acht Bänden und rund 6.400 Seiten. Schon 1909 beginnt die 5./6. Auflage zu erscheinen (acht Bände mit rund 7.000 Seiten zum Preis von 180 Reichsmark). Von 1912 bis 1914 wird die 7./8. Auflage aufgelegt (neun Bände mit rund 7.500 Seiten). Durch Arthur L. Sellier, inzwischen in das Unternehmen eingetretener Sohn des Verlegers, erhält der Kommentar neue Impulse.
Der 1. Weltkrieg verhindert zunächst das Erscheinen weiterer Auflagen; zwei Nachträge (1919, 8 Seiten; 1922, 136 Seiten) und ein Gesamtnachtrag (1922; rund 490 Seiten) stellen die hauptsächlichen Neuerungen und Ergänzungen einstweilen zusammen. In der 9. Auflage (1925-1931; zwölf Bände mit rund 9.800 Seiten) werden die Erläuterungen weitgehend umgestaltet und die Fülle des inzwischen vorliegenden neuen Materials eingearbeitet; von LEO RAAPE stammt die grundlegende Darstellung des Internationalen Privatrechts.
1934 wird die 10. Auflage des „Staudinger“ begonnen, sie bleibt jedoch durch den Ausbruch des 2. Weltkriegs unvollständig. Erst 1952 kann der J. Schweitzer Verlag, an dem neben der Familie Sellier seit 1939 auch der Verlag Walter de Gruyter & Co. (Berlin) beteiligt ist, mit der Herausgabe der 11. Auflage beginnen. Sie umfaßt 26 Bände mit rund 24.000 Seiten. Der überwiegend neue Mitarbeiterstab wächst auf 57 Kommentatoren aus allen juristischen Fachkreisen an. Ihr Ziel ist es, ein abgerundetes Gesamtbild des bürgerlichen Rechts zu geben und alle Gesetze einzubeziehen, die an die Stelle aufgehobener Vorschriften des BGB getreten sind oder mit diesem unmittelbar zusammenhängen.
1973 beginnen die langwierigen Vorbereitungen für die 12. Auflage. Federführend ist nunmehr mit Dr. Arthur L. Sellier die 3. Generation der Verlegerfamilie. Diese grundlegende Neukommentierung (44 Bände mit rund 37.000 Seiten) beginnt 1978 zu erscheinen. Nicht weniger als 109 Kommentatorinnen (sic!) und Kommentatoren sowie 22 Redaktoren sind daran beteiligt. Sie überschneidet sich mit der 11. Auflage, deren letzte Lieferung erst im Sommer 1992 herauskommt – in gemeinsamer Bearbeitung für die 12. Auflage. Im Jahre 1999 ist die 12. Auflage abgeschlossen worden.
Ein weiterer Meilenstein in der Historie des „Staudinger“ wird 1993 gesetzt: Das neue Konzept „Gesamtwerk Staudinger“ wird aus der Taufe gehoben. An die Stelle jeweils vollständiger Neuauflagen des kompletten Kommentars treten Neubearbeitungen der einzelnen Bände nach Bedarf; den „Staudinger“ gibt es seither im Voll- oder Teilabonnement und auch im Einzelbandbezug. Von den für das „Gesamtwerk Staudinger“ geplanten 83 Bänden mit rund 53.200 Seiten liegen bisher 79 Bände vor. 1998 ist der erste Austauschband in Neubearbeitung erscheinen. In Rezensionen wird das neue Staudinger-Konzept als „das literarische Ei des Kolumbus“ gefeiert.
Im Dezember 1997 ist mit Patrick L. Sellier die 4. Generation aus der Verlegerfamilie in die Dienste des Verlags getreten, mit dem deutlichen Ziel vor Augen, das, was vor 100 Jahren einmal begründet worden ist, nicht nur zu bewahren, sondern fortzuführen, weiterzuentwickeln und dabei für alle Neuerungen stets offen zu sein, die sich bereits deutlich am Horizont abzeichnen.
1998 galt es, das Jubiläum „100 Jahre Staudinger“ zu feiern, Anlaß für einige Ereignisse, bei denen dieses Monument des deutschen Zivilrechts und dessen gegenwärtig 132 Kommentatorinnen und Kommentatoren und 20 Redaktoren im Mittelpunkt standen. Den Anfang machte das Erscheinen des Reprints der 1. Auflage (1898-1903) (6 Bände. Rund 3.600 Seiten. 1998. Euro 675,-; zu beziehen bei Schmidt Periodicals, D-83075 Bad Feilnbach). Hauptereignis war das dreitägige Symposion „100 Jahre BGB – 100 Jahre Staudinger“, das vom 18. bis 20. Juni in München stattgefunden hat und dessen Beiträge in einem besonderen Band im Rahmen der 13. Bearbeitung des „Staudinger“ 1999 veröffentlicht worden sind. Während dieser Veranstaltung wurde als zusätzlicher Staudinger-Band die „BGB-Synopse 1896-1998“ der juristischen Öffentlichkeit vorgestellt, eine Gesamtausgabe der Textentwicklung des Bürgerlichen Gesetzbuches von seiner Verkündung bis heute, eine für Rechtswissenschaft, Rechtsfortbildung und Rechtspolitik gleichermaßen bedeutungsvolle Dokumentation des Urtextes, des heute gültigen Textes sowie der seit Inkrafttreten vorgenommenen Änderungen. Als wohlfeile Studienausgabe wird diese „BGB-Synopse“ eine weit über den Kreis der Staudinger-Abonnenten hinausreichende Verbreitung finden. Zum hundertjährigen Inkrafttreten des BGB am 1.1.2000 hat der Verlag die Staudinger-BGB-Synopse 1896-2000 herausgebracht.
„100 Jahre Staudinger“ sind zugleich „100 Jahre BGB“. Immer wieder neuen Generationen von Kommentatorinnen und Kommentatoren stand während dieser Zeit der „Staudinger“ als Forum zur Verfügung, um sich an der beständigen Weiterentwicklung dieses Gesetzeswerkes maßgeblich zu beteiligen. Ein Gesetzeswerk, das für das deutsche Zivilrecht von zentraler Bedeutung ist und das über seine Gültigkeitsgrenzen weit hinaus in zahlreiche Länder der Welt bei dem Aufbau eigener Rechtsordnungen beispielgebend gewirkt hat und weiter wirkt, man denke hierbei nur an eine künftige europäische Zivilrechtskodifikation. „J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ gehört als Quellenwerk seit seiner ersten Auflage zur Grundausstattung aller großen juristischen Bibliotheken im In- und Ausland. Die Ehrentafel verdeutlicht, wem der „Staudinger“ seit 100 Jahren dieses weltweite Ansehen verdankt.



