Abstract
Was verbleibt nach dem (vorläufigen) Scheitern der „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“? Auf der Basis einer kritischen Analyse der Ausgangsbedingungen (Zusammensetzung der Kommission, gewähltes Verfahren, materielle Verhandlungsgegenstände) werden drei mögliche Optionen diskutiert: die – durchaus nicht abwegige – Beibehaltung des Status quo, eine schrittweise Problemlösung (durch zeitliche wie materielle „Entzerrung“ der Beratungsgegenstände) sowie ein „Durchstarten“, als erneuter Versuch in veränderter Form und auf der Basis einer erweiterten Agenda. Um die für den deutschen Föderalismus typischen situationsspezifischen Kompromisse zu vermeiden und den Anspruch einer „Staatsreform“ einzulösen, bietet sich ein stärker an funktionalen Erfordernissen (denn staatsorganisatorischen Erwägungen) ausgerichtetes Handeln an. Dass dies ab ovo europäisch anzulegen ist, sollte sich von selbst verstehen.



















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