
ISSN (Online) 1612-7056
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Die neue Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung ist am 1.1.1999 in Kraft getreten – und zuvor noch repariert worden. Mit diesem Reformgesetz wird die Hoffnung auf ein marktkonformes Insolvenzrecht verbunden, das helfen soll, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch die Ablösung der Liquidation krisenbefallener Unternehmen durch die Sanierung der Unternehmensträger zu stärken. Sowohl für den Schuldner als auch für die Rechtsstellung der Gläubiger sind damit nachhaltige Veränderungen verbunden. Auch wenn das Europäische Insolvenzrechtsübereinkommen nicht ratifiziert werden konnte, zeigt es doch die europäische Dimension, die das neue Recht hat, das für die Unternehmen weitreichende Folgen zeitigt.
Der Prüfstein
Die Insolvenz eines der Partner in Wirtschaftsbeziehungen ist der Prüfstein, auf dem sich alle Rechtsinstitute messen lassen müssen: Vom Schicksal dinglicher Sicherheiten über die Abwicklung gegenseitiger Verträge bis hin zu den steuerrechtlichen Folgen der Konkurseröffnung, wirkt das Insolvenzrecht in alle Rechtsgebiete hinein.
Verfahrensrechtliche Regelungen
Mit der neuen Insolvenzordnung hat sich diese Bedeutung noch erhöht. Die materiellrechtlichen Konsequenzen des neuen insolvenzrechtlichen Haftungsrechts sind bei weitem noch nicht ausgelotet. Die Umstrukturierung und Sanierung von Wirtschaftsunternehmen werden an verfahrensrechtliche Regelungen der Insolvenzordnung geknüpft, die Probleme eigener Art aufwerfen.
Die DZWIR
Die Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht nimmt sich dieser Probleme an und greift Fragen auf, die sich im Umfeld der Unternehmensinsolvenz und dem neuen Verbraucherinsolvenzverfahren Banken, Schuldnerberatungsstellen, Insolvenzverwalter und Geschäftsführer der gemeinschuldnerischen GmbH stellen. DZWIR begleitet somit die wirtschaftsrechtliche Praxis.
Aus der Praxis für die Praxis
Aufsätze zum Unternehmenssanierungs- und Insolvenzrecht, zur Kreditsicherung, zum Insolvenzarbeitsrecht, zur Verbraucherinsolvenz werden ergänzt durch Berichte aus dem Bereich der aktuellen Gesetzgebung und des internationalen Insolvenzrechts. Mit der Eröffnung des Rechtswegs bis hin zum BGH hat die Bedeutung des Insolvenzrechts für das Wirtschaftsrecht noch weiter zugenommen: Die Judikatur wird weithin flächendeckend dokumentiert und durch erfahrene Praktiker des Insolvenz- und Wirtschaftsrechts aufbereitet. In den Rubriken „Praxis des Insolvenzgerichts“, „Verbraucherinsolvenz“, „Sanierung“, „EDV in der Insolvenzpraxis“, „Insolvenzgesetzgebung“ wird aktuell aus der Praxis für die Praxis berichtet.
Fachkunde
Herausgeber und die Mitglieder des Korrespondierenden Beirats tragen mit ihrer Fachkunde dazu bei, die zu erwartende Flut von Entscheidungen durch systematisierende Erläuterungen zu bewältigen.







