Jump to ContentJump to Main Navigation

Allgemeine Lizenzbedingungen

pdf-Datei zum Download
 

Präambel

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Genthiner Str. 13, 10785 Berlin ("De Gruyter") stellt über seine Website De Gruyter Online www.degruyter.com ("Website") den Online-Zugriff auf eigene Datenbanken, eJournal-Inhalte, Artikel und eBooks (gemeinsam "Inhalte") zur Verfügung. Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen De Gruyter und seinen Kunden ("Lizenznehmer") betreffend die Nutzung der Inhalte, sofern sie nicht Gegenstand einer individuellen Vereinbarung ("Lizenzvertrag") sind. Sie gelten entsprechend für den Erwerb von CD-ROMs und DVDs.

1 Anwendungsbereich

1.1
Die Allgemeinen Lizenzbedingungen regeln den Zugriff auf und die Nutzung der Inhalte, für die der Lizenznehmer Nutzungsrechte für einen Standort erwirbt ("Einzelstandortlizenz"). Darüber hinaus gehende Sondervereinbarungen (z.B. "Multi-Site-Lizenzen") bedürfen gesonderter Vereinbarung mit De Gruyter (per E-Mail an: service@degruyter.com).

1.2
Mit Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Inhalte oder den Erwerb einer CD-ROM oder DVD erkennt der Lizenznehmer die ausschließliche Geltung dieser Lizenzbedingungen an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das gilt auch dann, wenn De Gruyter in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen des Lizenznehmers die vorbehaltlose Nutzung der Inhalte gestattet.

1.3
De Gruyter kann diese Bedingungen gelegentlich ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer schriftlich oder per E-Mail oder durch Hinweis auf der Plattform bekannt gegeben. Sie gelten als vereinbart, wenn der Lizenznehmer oder die Berechtigten Nutzer (Ziff. 2.2) die Inhalte auch nach Bekanntgabe der Änderungen weiterhin abrufen. Auf diese Folge wird De Gruyter den Lizenznehmer bei der Bekanntgabe hinweisen. Ist der Lizenznehmer Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wird De Gruyter dem Lizenznehmer darüber hinaus eine angemessene Frist zur ausdrücklichen Annahme der Änderungen setzen.

2 Nutzungsrechte

2.1
De Gruyter gewährt dem Lizenznehmer für die Lizenzlaufzeit das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen die Inhalte über die Website abzurufen, die Website zu diesem Zweck zu nutzen sowie den Berechtigten Nutzern (Ziff. 2.2) den Abruf zu ermöglichen und die Nutzung zu erlauben. Zugang und Nutzung haben über ein eigenständiges Netzwerk oder ein virtuelles Netzwerk über das Internet zu erfolgen, das nur Berechtigten Nutzern, die durch den Lizenznehmer kontrolliert und überwacht werden ("sicheres Netzwerk"), den Zugang ermöglicht.

2.2
Berechtigte Nutzer sind natürliche Personen, die in einem Anstellungsverhältnis oder einem akademischen Lehr- oder Ausbildungsverhältnis zu dem Lizenznehmer stehen oder aufgrund eines sonstigen Vertragsverhältnisses zur Benutzung der Einrichtungen des Lizenznehmers berechtigt sind und aufgrund dieser Berechtigung Zugriff auf das Netzwerk des Lizenznehmers haben. Hierzu gehören insbesondere:
-aktuelle Mitglieder des Lehrkörpers des Lizenznehmers,
-Bibliotheksmitarbeiter sowie andere Mitarbeiter des Lizenznehmers,
-Personen, die aktuell als Studenten an einer Institution des Lizenznehmers eingeschrieben sind,
-Besucher der Bibliothek (Walk in User).

2.3
Bei Erwerb einer Einzelplatzlizenz ist allein der Lizenznehmer berechtigt, die Inhalte zu nutzen. De Gruyter ist berechtigt, die Anzahl der im Bestellschein angegebenen Personen sowie die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu überprüfen. Der Lizenznehmer stellt De Gruyter zu diesem Zweck gegen Kostenerstattung die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen im zumutbaren Umfang zur Verfügung.

3 Zugriffsberechtigung

3.1
Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Inhalte zu Gunsten von De Gruyter urheberrechtlich geschützt sind. Das betrifft sowohl die Datenbanken, Datenbankwerke als auch in diesen enthaltene urheberrechtlich geschützte Werke und sonstige schutzfähige Elemente. Der Lizenznehmer erhält für die lizenzierten Produkte und zeitlich auf die Lizenzlaufzeit begrenzt Nutzungs- und Zugriffsrechte nach Maßgabe der vorliegenden Lizenzbedingungen. Nutzung und Zugriff sind dabei nur insoweit zulässig als durch diese Bedingungen ausdrücklich gestattet.

3.2
Die Zugriffsberechtigung besteht ausschließlich für die De Gruyter gemeldete(n) IP-Adresse(n) oder Benutzername(n)/Passwort(e). Darüber hinaus kann nach Absprache mit De Gruyter die Zugriffsberechtigung auch mit anderen Authentifizierungsverfahren (z.B. Shibboleth) erreicht werden.

3.3
Berechtigten Nutzern ist es erlaubt, die Inhalte über Computer-Arbeitsplätze in den physischen Räumlichkeiten des Lizenznehmers sowie – wenn der Lizenznehmer dies ermöglicht – mittels Fernzugriff ("remote access") über das sichere Netzwerk des Lizenznehmers zu nutzen. Besuchern einer Bibliothek ist der Zugriff auf die Inhalte nur in den physischen Räumlichkeiten des Lizenznehmers über Computer-Arbeitsplätze gestattet. Im Übrigen ist es den Lizenznehmern nicht erlaubt, die Inhalte öffentlich wiederzugeben oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

3.4
Berechtigte Nutzer dürfen nur für den eigenen Gebrauch oder Forschungszwecke auf die Inhalte zugreifen, diese durchsuchen sowie einzelne Ausdrucke oder elektronische Kopien von einzelnen Artikeln oder Kapiteln, die nicht mehr als einen kleinen Teil der betroffenen Inhalte ausmachen, erstellen.

3.5
Der Lizenznehmer darf temporäre lokale elektronische Kopien der Inhalte erstellen, die vorübergehend erfolgen und einen integralen und wesentlichen Bestandteil eines technologischen Prozesses (caching) darstellen und deren einziger Zweck die Ermöglichung der vertragsgemäßen Nutzung der Inhalte durch den Lizenznehmer oder die Berechtigten Nutzer ist und die keine eigenständige ökonomische Bedeutung besitzen.

3.6
Der Lizenznehmer und die Berechtigten Nutzer dürfen angemessene Teile der Inhalte für die Bereitstellung von gedruckten Seminar- oder Kursmaterialien zur Nutzung durch Berechtigte Nutzer in den Institutionen des Lizenznehmers verwenden, jedoch nicht zum Wiederverkauf oder für andere gewerbliche Zwecke.

3.7
Dem Lizenznehmer und den Berechtigten Nutzern ist es nicht erlaubt, die Inhalte ganz oder in Teilen durch Verkauf an Dritte, Vermietung, Verpachtung, Verleih oder in sonstiger Weise zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken zu nutzen oder auszuwerten.

3.8
Dem Lizenznehmer und den Berechtigten Nutzern ist es nicht erlaubt, sich kommerziell an entgeltlichen Dokumentenlieferdiensten zu beteiligen und hierfür die Inhalte ganz oder in Teilen zur Verfügung zu stellen. Es ist dem Lizenznehmer jedoch ausnahmsweise erlaubt, auf Wunsch einer anderen Bibliothek einen Ausdruck eines Teils der Inhalte (z.B. einen Zeitschriftenartikel oder ein Buchkapitel) zu erstellen und diesen im Wege der nicht-kommerziellen Fernleihe zu verschicken. Zulässig ist dabei nur der Ausdruck auf Papier; eine elektronische Kopie darf nicht erstellt werden. Zugelassen ist jedoch eine Verwendung der "Ariel Interlibrary Loan Software" zum Versand eines Teils der Inhalte zu einem Drucker/Fax einer Empfängerbibliothek, ein Versand an Emailadressen ist nicht gestattet.

3.9
Dem Lizenznehmer und den Berechtigten Nutzern ist es nicht erlaubt, die Inhalte ganz oder in Teilen außerhalb des sicheren Netzwerkes des Lizenznehmers in einem anderen Netzwerk, beispielsweise im Internet, insbesondere im World Wide Web, verfügbar zu machen.
Dem Lizenznehmer und den Berechtigten Nutzern ist es ferner nicht erlaubt, die Inhalte ganz oder in Teilen auf dauerhaften Datenträgern zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben und/oder die Inhalte ganz oder in Teilen zum Aufbau systematischer Sammlungen oder in einem lokalen Retrievalsystem zu verwenden und/oder in andere Datenformate zu übersetzen und/oder dauerhaft zu speichern, soweit das nicht durch eine von De Gruyter bereit gestellte Funktion vorgesehen ist. Die vorstehenden Verbote gelten auch für die Veranlassung entsprechender Handlungen durch Dritte. Nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend bestehende Nutzungsrechte des Lizenznehmers bleiben unberührt.

3.10
Der Lizenznehmer und die Berechtigten Nutzer dürfen nicht mittels Robots, Spidern, Crawlern oder anderen automatisierten Download-Programmen oder anderen Hilfsmitteln die Inhalte fortlaufend und automatisiert durchsuchen, indexieren oder abrufen (z.B. systematischer Download, Einsatz von Retrievalsoftware).

3.11
Der Lizenznehmer und die Berechtigten Nutzer dürfen die Inhalte weder ganz noch in Teilen ver- oder bearbeiten oder anderweitig umgestalten, sofern dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

3.12
Die Inhalte werden nur über die Website zur Verfügung gestellt. Die Archivierung der Inhalte (ganz oder in Teilen) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch De Gruyter. Für die so zur Verfügung gestellten Inhalte gelten die vorliegenden Bedingungen für den Zugriff über entsprechend.

3.13
Im Rahmen der gegenwärtigen Verlagsgrundsätze wird dem Lizenznehmer, nur soweit im Rahmen des Bezugsangebots vereinbart, bei einem Abonnement eines eJournals bzw. eines sog. Jahrbuchs auch Zugriff auf die Inhalte von Vorausgaben einer Zeitschrift oder eines sog. Jahrbuchs gewährt, die vor dem aktuell bezogenen Jahrgang liegen und die nicht aktiv bestellt und bezogen wurden. Dies gilt allerdings nur, soweit diese Vorausgaben auf der Website vorliegen, und nur für die max. 13 zurückliegenden Jahrgänge. Dieser Zugriff wird kulanzweise (ex gratia) gewährt. Wird der jeweils aktuelle Jahrgang nicht mehr bezogen, endet auch die Zugriffsmöglichkeit auf die Vorausgaben.

3.14
De Gruyter behält sich das Recht vor, jederzeit einzelne Produkte oder Inhalte zurückzuziehen, insbesondere wenn De Gruyter nicht mehr die erforderlichen Rechte besitzt oder begründeter Verdacht besteht, dass einzelne Produkte oder Inhalte Rechte Dritter verletzen oder sonst unrechtmäßig sind.

3.15
Dem Lizenznehmern und den Berechtigten Nutzern ist es untersagt, Autorennamen, Urheberrechtsvermerke, Hinweise auf Kennzeichen (insb. Marken und Unternehmens¬bezeichnungen), Logos, andere der Identifikation dienende oder urheberrechtlich relevante Hinweise sowie Haftungsausschlüsse, Rechtsvorbehalte etc. zu entfernen, zu verändern oder zu unterdrücken. Jegliche Form der nach diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen zulässigen Verbreitung der Inhalte setzt die Anbringung eines Quellenverweises voraus.

3.16
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Berechtigten Nutzer über diese Allgemeinen Lizenz¬bedingungen in angemessener Form in Kenntnis setzen und sie zur Einhaltung der Bedingungen (schriftlich oder online) zu verpflichten. Er muss ferner alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass

• nur Berechtigten Nutzern Zugang zu den Inhalten gewährt wird;
• die Berechtigten Nutzer angemessen über die Bedeutung der Einhaltung der Urheberrechte und sonstiger Rechte an den Inhalten in Kenntnis gesetzt werden;
• die Allgemeinen Lizenzbedingungen eingehalten werden.

4 Verfügbarkeit, Wartung, Technische Voraussetzungen, Sicherheitsmaßnahmen

4.1
De Gruyter gewährt dem Lizenznehmer während der vereinbarten Laufzeit der Lizenz Zugang zu den Inhalten über das Internet. De Gruyter stellt mit angemessenen Anstrengungen sicher, dass seine Server eine ausreichende Kapazität und Bandbreite vorhalten, um die Verfügbarkeit für den Lizenznehmer und die Berechtigten Nutzer auf einem angemessenen Niveau im Vergleich zur Verfügbarkeit von Informationsdiensten vergleichbarer Art und Größe über das Internet zu gewährleisten. Die Verantwortung von De Gruyter für Datenbereitstellung und -übertragung endet jedoch am Anschluss des Servers von De Gruyter an das Internet ("Übergabepunkt").

4.2
Aufgrund von Wartungsarbeiten und Pflegemaßnahmen kann es zu vorübergehenden Beschränkungen der Verfügbarkeit kommen. De Gruyter wird die erforderlichen Arbeiten möglichst zügig und reibungslos durchführen.

4.3
Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich, für seine Anbindung an das Internet und deren Aufrechterhaltung sowie für die zur Kommunikation mit dem Server von De Gruyter erforderliche Hard- und Software zu sorgen. Einzelheiten über die hierfür erforderlichen oder sinnvollen Mindeststandards werden dem Lizenznehmer auf Anfrage von De Gruyter mitgeteilt. Der Lizenznehmer hat einen ausreichenden Schutz der von ihm eingesetzten Systeme vor Viren und unbefugtem Zugriff entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik sicherzustellen. Der Verlag haftet nicht für Virenschäden, die durch entsprechende technische Maßnahmen hätten abgewehrt werden können.

4.4
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei der Bestellung oder Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Er hat seine Benutzerdaten auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten. Der Lizenznehmer ist ferner verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Bei Verlust der Zugangsdaten oder bei Verdacht des unbefugten Gebrauchs dieser Zugangsdaten durch Dritte ist der Lizenznehmer verpflichtet, De Gruyter unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen. Der Lizenznehmer haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch seiner Zugangsdaten. Soweit nicht von De Gruyter verschuldet, haftet De Gruyter nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer durch Missbrauch oder Verlust seiner Zugangsdaten (insbesondere IP-Adresse oder Benutzername/Passwort) entstehen.

4.5
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle angemessenen und geeigneten technischen und rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung vertragswidriger Nutzung, Überschreitung der eingeräumten Rechte, Missbrauch und sonstiger Störungen zu ergreifen und eine Wiederholung auszuschließen. Der Lizenznehmer ist ferner verpflichtet, De Gruyter über alle derartigen Vorkommnisse unverzüglich und umfassend zu unterrichten und De Gruyter die für Analyse und Beseitigung relevanten Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4.6
Zur Feststellung vertragswidriger Nutzung und Missbrauch ist De Gruyter berechtigt, den Zugriff auf die Inhalte und die Nutzung der Website zu überwachen.

4.7
Erhält De Gruyter Kenntnis von einer vertragswidrigen Nutzung oder Missbrauch der Zugangsdaten des Lizenznehmers oder sind eine solche Nutzung oder Missbrauch objektiv zu befürchten, wird De Gruyter den Lizenznehmer unverzüglich unterrichten und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Nach Fristablauf ist De Gruyter zur Sperrung des Zugangs (für den Lizenznehmer insgesamt oder für einzelne IP-Adressen) berechtigt, bis der Verdacht ausgeräumt ist. Entsprechendes gilt bei Kenntnis oder Verdacht des Missbrauchs der oder durch die berechtigten Benutzer bei Mehrplatzlizenzen.

4.8
Der Lizenznehmer hat De Gruyter sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch vertragswidrige oder unsachgemäße Nutzung durch Berechtigte Nutzer oder durch Dritte entstehen, die über das Netzwerk des Lizenznehmers unberechtigt auf die Inhalte zugreifen, und die der Lizenznehmer durch Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß Ziff. 4.5 hätte verhindern können.

5 Zahlung, Preisanpassung

5.1
Die Nutzungs- und Zugriffsrechte des Lizenznehmers und der Berechtigten Nutzer stehen unter der Bedingung, dass fällige Zahlungen geleistet werden.

5.2
De Gruyter ist berechtigt, die Preise für die Inhalte mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn begründete Umstände, die De Gruyter gegenüber dem Lizenznehmer offenlegen wird, insbesondere technische oder wirtschaftliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Kostenkalkulation haben, dies rechtfertigen. Die Mitteilung an den Lizenznehmer über die Preisanpassung erfolgt schriftlich mit der Rechnung oder per E-Mail. Bei Preiserhöhungen ist der Lizenznehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber De Gruyter außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung kann schriftlich (Walter de Gruyter, Genthiner Str. 13, 10785 Berlin) oder per E-Mail (service@degruyter.com) erfolgen. Die Kündigung wird zum Termin der angekündigten Preiserhöhung wirksam; bis zu diesem Zeitpunkt gilt der alte Preis. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt.

5.3
Der Lizenznehmer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von De Gruyter anerkannt sind.

6 Leistungsstörung, Gewährleistung

6.1
Störungen der Verfügbarkeit der Website berechtigen den Lizenznehmer nicht zu Kündigung oder Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen, wenn die Störungen kurzfristiger Natur sind. Nur wenn die Störungen erheblich über ein zu tolerierendes Maß hinausgehen, ist der Lizenznehmer – nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlichen, angemessenen Frist zur Störungsbeseitigung – zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziff. 8.2 berechtigt. Dabei gilt für eventuelle Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche Ziff. 7; weitere Rechte sind ausgeschlossen.

6.2
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, De Gruyter bei eventuellen Sach- und Rechtsmängeln unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, den Mangel genau zu beschreiben und alle zur Mangelbeseitigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer muss bei Mängeln De Gruyter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist gewähren. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Beseitigung nur unwesentlicher Sach- und Rechtsmängel. Technische Probleme, die außerhalb des Einflussbereiches des Verlages liegen (wie z.B. Funktionsstörungen der öffentlichen Übertragungsleitungen) stellen keinen Mangel dar.

6.3
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt bei Lizenznehmern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, – außer bei Vorsatz – ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung.

6.4
Darstellungen in Marketingmaterialien, Leistungsbeschreibungen etc. stellen keine Garantien dar. Voraussetzung einer Garantie ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von De Gruyter.

7. Haftung

7.1
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Lizenznehmers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen oder aus unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen.

7.2
Der vorstehende Haftungsausschluß gilt nicht für eine Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Geschah die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig, ist unsere Haftung der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.3
Die Haftungsbeschränkungen gem. 7.1 und 7.2 gelten nicht in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie durch uns.

7.4
Soweit nach den vorstehenden Regelungen unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

7.5
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lizenznehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.6
Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zu unseren Gunsten, z.B. nach §§ 7-10 TMG bleiben unberührt.

7.7
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Lizenznehmers verjähren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab gesetzlichem Fristbeginn.

7.8
De Gruyter verwendet branchenübliche Mühe und Sorgfalt darauf, die über die Website zur Verfügung gestellten Inhalte entsprechend dem derzeitigen Wissensstand zusammenzustellen, zu verarbeiten und darzustellen. Trotz sorgfältiger Inhaltssammlung, Aufbereitung, Kontrolle und Korrektur können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Soweit mit dem Produkthaftungsrecht, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, vereinbar, übernimmt De Gruyter daher – außer bei Vorsatz – keine Gewährleistung und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Inhalte und für Schäden, die dem Lizenznehmer oder Berechtigten Nutzern unmittelbar oder mittelbar auf irgendeine Art aus der Nutzung der Inhalte (ganz oder in Teilen) entstehen.

7.9
De Gruyter ist nicht für technische Probleme (z.B. Leitungsstörungen, Stromausfälle und sonstige Probleme in Internet und Telekommunikationsinfrastruktur) oder sonstige Umstände (z.B. Krieg, Streik, Überschwemmungen, staatliche Restriktionen), die außerhalb des Einflussbereiches von De Gruyter liegen, verantwortlich. Soweit der Lizenznehmer Mängel bezüglich der Inhalte (z.B. beim Kopienversand entstandene Inhalts-, Sinn- und Druckfehler) zu vertreten hat, stellt er De Gruyter von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte – insbesondere Nutzer – gegen De Gruyter geltend machen.

8. Laufzeit, Kündigung, Zugriff nach Vertragsende

8.1
Der Lizenzvertrag läuft für die vereinbarte Subskriptionsperiode ab Empfang der Zugangsdaten durch den Lizenznehmer. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Subskriptionsperiode gekündigt wird.
Abonnementverträge für Online Zeitschriften (eJournals) werden für eine Festlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Beginnt die Auslieferung unterjährig, läuft der Abonnementvertrag rückwirkend ab dem Beginn des auf die erstmalige Auslieferung beginnenden Kalenderjahres. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Der Abonnementvertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird. Ausgenommen hiervon sind Abonnementverträge für die Zeitschrift "JURA". Diese haben auch bei unterjähriger Bestellung eine Festlaufzeit von 12 Monaten und können mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung zum Ablauf des Vertragsjahres, verlängert sich der Abonnementvertrag um weitere 12 Monate
Probeabonnements gelten bei Online-Zeitschriften für die jeweils angegebene Zeit. Soweit der Lizenznehmer gegenüber De Gruyter nicht 14 Tage vor Ablauf des Probeabonnements schriftlich oder per E-Mail erklärt, dass er das Vertragsverhältnis nicht fortsetzen will, wird der Vertrag als entgeltlicher Abonnementvertrag verlängert. Vertragsbeginn für den regulären Abonnementvertrag ist dann der erste Tag nach Ablauf des Probeabonnements.

8.2
Das Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. De Gruyter kann den Vertrag insbesondere bei vertragswidriger Nutzung oder Überschreitung der nach diesen Bedingungen eingeräumten Rechte beenden. Die Kündigung aus wichtigem Grund setzt den fruchtlosen Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Beseitigung des Kündigungsgrundes voraus.

8.3
Die Kündigung des Lizenznehmers bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Sie ist zu richten per Brief an: Rhenus Medien Logistik GmbH & Co. KG, Justus-von-Liebig-Str. 1, 86899 Landsberg oder per Fax an: + 49 (0) 8191-97000-594 oder per E-Mail an: degruyter@de.rhenus.com.

8.4
De Gruyter wird bei Beendigung des Vertrages dem Lizenznehmer, soweit im Rahmen des entsprechenden Bezugsangebots vereinbart (Kaufoption/ Purchase Option), auf Wunsch fortgesetzt Zugang zu PDF-Dateien derjenigen Teile der Inhalte gewähren, die während der Vertragslaufzeit erschienen sind und abonniert und bezahlt wurden. De Gruyter kann dabei nach eigener Wahl den Zugang zu den jeweiligen PDF-Dateien ermöglichen, indem alternativ

• ein systematischer Download der PDF-Dateien in ein elektronisches Archiv des Lizenznehmers erlaubt wird,
• ein von De Gruyter bestimmter Dritter als Dienstleister fungiert, der Zugang gewährt ("trusted repository"), oder
• dem Lizenznehmer eine individuelle Kopie der PDF-Dateien auf einem Datenträger (z.B. CD-Rom oder DVD) zur Verfügung gestellt wird.

In diesen Fällen gelten alle Rechte und Pflichten des Lizenznehmers nach diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen entsprechend.
Alle anderen Preismodelle (Mietoption / Rental Option, End User-Angebote) bleiben von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.

9 Sonstiges

9.1
De Gruyter verarbeitet die Daten des Lizenznehmers elektronisch. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet. Mit Blick auf personenbezogene Daten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

9.2
Die Nutzung der Website kann für die Prüfung der Zugangsberechtigung und für das reibungslose Funktionieren den Einsatz von Cookies voraussetzen. Sollte ein solcher Einsatz aufgrund von Einstellungen in der Browser-Software des Lizenznehmers oder Berechtigten Nutzers nicht möglich sein, kann eine Anmeldung und Nutzung nicht oder nur mit wesentlichen Beschränkungen möglich sein. De Gruyter übernimmt dafür keine Gewährleistung.

9.3
Die Website von De Gruyter enthält Links auf Webseiten Dritter. De Gruyter kann diese Webseiten nicht ständig prüfen oder auf deren Inhalt Einfluss nehmen. De Gruyter macht sich den Inhalt dieser Webseiten nicht zu Eigen und steht für die technische und inhaltliche Qualität nicht ein.

10 Schlussbestimmungen

10.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

10.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen Berlin.

10.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Lizenzvertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem Vertrag im Ganzen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt dies entsprechend.


Berlin, November 2011