Ziel des Beitrags ist es, Klausurbearbeitern allgemeine Leitlinien für den Aufbau der Begründetheitsprüfung eines verfassungsrechtlichen Organstreits an die Hand zu geben. Erfahrungsgemäß bereitet diese Schwierigkeiten, nicht zuletzt weil im Unterricht und didaktischen Schrifttum vor allem die Zulässigkeitsprüfung strukturiert behandelt wird. Zudem hat der Organstreit – anders als beispielsweise die verfassungsrechtliche Normenkontrolle – keine einheitliche Handlungsform der öffentlichen Gewalt zum Gegenstand, an dem sich die Prüfung der Begründetheit orientieren kann, sondern ist als Streit um die Reichweite ganz unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Kompetenzen ausgestaltet. Dennoch ist eine Grundstruktur als Ausgangspunkt möglich. Im Übrigen bietet sich eine Strukturierung nach Fallgruppen an.


















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