Der nachstehende Fall wurde als fünfstündige Examensklausur für den Schwerpunktbereich Arbeit, Wirtschaft und Soziales an der Bucerius Law School (Hamburg) im Wintertrimester 2010 gestellt. Der erste Teil problematisiert unter anderem die vom BAG jüngst »neu interpretierte« Transformation von Tarifnormen im Zuge eines Betriebsübergangs sowie die Zulässigkeit der sog. Überkreuzablösung durch eine Betriebsvereinbarung im Erwerberbetrieb. Der zweite Teil behandelt die Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG.


















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