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Publication Date:
March 2010
ISSN:
1612-7021
DOI:
10.1515/JURA.2009.801

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Ed. by Bosch, Nikolaus / Ehlers, Dirk / Petersen, Jens / Röthel, Anne / Satzger, Helmut / Schoch, Friedrich / Schreiber, Klaus

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Wirksamkeit und Wirkungen der Arbeitgeberkündigung: Was erfasst die Ausschlussfrist des § 4 KSchG?

Jantina Nord1 / Julie Linnert-Epple2

1Wismar

2Berlin

Citation Information: JURA - Juristische Ausbildung. Volume 31, Issue 11, Pages 801–805, ISSN (Online) 1612-7021, ISSN (Print) 0170-1452, DOI: 10.1515/JURA.2009.801, March 2010

Publication History:
Published Online:
2010-03-05

Der Beitrag verdeutlicht, dass die Arbeitgeberkündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft darstellt. Die Kündigungserklärung bildet lediglich den Tatbestand dieses Rechtsgeschäfts. Auf der Ebene ihrer Wirksamkeit als Rechtsgeschäft ist die Kündigung von bestimmten Voraussetzungen abhängig, damit sie dass Arbeitsverhältnis beenden kann. Nur solche Wirksamkeitsvoraussetzungen oder -hindernisse werden von der Präklusion nach §§ 4, 7 KSchG erfasst. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet, betrifft die Kündigungswirkungen und muss nicht innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG geltend gemacht werden. Unterschreitet der Arbeitgeber die zulässige Kündigungsfrist, so ergibt sich der Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses direkt aus der vertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelung und nicht mittels Auslegung der Kündigungserklärung. Eine Sonderstellung nimmt die von einem Nichtberechtigten unterzeichnete Kündigungserklärung ein, da seine Unterschrift dem Schriftformgebot nicht entspricht und § 4 Satz 1 KSchG den Beginn der 3-Wochen-Frist vom Zugang einer schriftlichen Kündigungserklärung abhängig macht.

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