Der Fall war Gegenstand einer fünfstündigen Klausur, die im Frühjahrstermin 2009 im Schwerpunkt Rechtsgestaltung, Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung – Vertiefungsmodul Familien- und Erbrecht – an der Universität Konstanz zur Bearbeitung gestellt wurde.
Sie behandelt in ihrem ersten Teil eine anspruchsvollere Variante des berühmten Bonifatiusfalls. Eingebettet in diesen sind Fragen der internationalen Urteilsanerkennung, der Teilfragenanknüpfung der Form von Verfügungen von Todes wegen sowie rechtliche Probleme der Erbengemeinschaft und Fragen des familienrechtlichen Schadensersatzrechts. Der zweite Teil widmet sich den Grenzen der Wirksamkeit von miteinander korrelierenden Ehe- und Erbverzichtsverträgen.



















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