In der Praxis spielen die Regelungen der gerichtlichen Zuständigkeit eine herausragende Rolle. Der Anwalt muss – häufig schon bei einer Beratung vor Entstehung eines Streites – wissen, welche Gerichte im Falle eines Streites möglicherweise tätig werden können. Der Richter muss wissen, wann die Rechtsstreitigkeit durch ihn, wann durch ein anderes Gericht zu entscheiden ist. Diese Fragen spielen daher auch in der juristischen Ausbildung eine große Rolle. Häufig sind die materiell-rechtlichen Probleme der Pflichtklausuren im Ersten Staatsexamen von Zuständigkeitsfragen umrahmt. Von besonderer Wichtigkeit ist daher auch die Frage, wann ein an sich unzuständiges Gericht in Folge einer rügelosen Einlassung zuständig werden kann.
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