Abstract
Die von Heribert Hirte geleitete Diskussion zum Referat von Jochen Bauerreis widmete sich neben Nachfragen zu Einzelaspekten des vorgestellten Sanierungsverfahrens insbesondere der Frage nach der Eignung der Reform als Vorbild für die Weiterentwicklung anlegerschützender Instrumente des deutschen Rechts de lege ferenda.



















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