Abstract
I. Einleitung
Aktionäre sind sowohl Investoren als auch Verbandsmitglieder. Als Investoren stellen sie einer Gesellschaft Kapital zur Verfügung und erwarten im Gegenzug eine Rendite. Klassisches Beispiel hierfür sind die Aktionäre, die über einen regulierten Kapitalmarkt Aktien erwerben und wieder verkaufen. Die für ihre Kaufs- und Verkaufsentscheidung benötigten Informationen erhalten sie durch die Verpflichtung der Gesellschaft zur regelmäßigen Veröffentlichung von Unternehmensdaten, die sogenannte Regelpublizität, sowie durch die weitere Verpflichtung der Gesellschaft, kursrelevante Informationen unverzüglich in einer Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen (§ 15 WpHG).



















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