Abstract
I. Zum Thema
1. Rechtsfortbildungsbedarf im Innenrecht der Personengesellschaften
a) Das Außenrecht der Personengesellschaften hat vor Jahren durch das Urteil „ARGE Weißes Ross“ vom 29. Januar 2001 einen großen Rechtsfortbildungsschub erfahren, dessen Wirkungsmacht auch das Konzept der persönlichen Gesellschafterhaftung und jüngst das Recht des „nicht rechtsfähigen“ Vereins erfasst hat. Weniger dramatisch und bisher weniger eindeutig verläuft die Rechtsfortbildung im Innenrecht der Personengesellschaften. Die hierauf bezogene Rechtsprechung kommt vergleichsweise unauffällig daher. Mit dem „Otto“-Urteil vom 15. Januar 2007 liegt nun aber nach längerer Zeit wieder eine Grundsatzentscheidung auf diesem Gebiet vor, die es rechtfertigt, über Erreichtes und Geklärtes ebenso Rechenschaft abzulegen wie über die noch vor uns liegenden Aufgaben.



















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