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BY-NC-ND 4.0 license Open Access Published by De Gruyter August 7, 2018

Ekkehard Felder & Friedemann Vogel (Hg.). 2017. Handbuch Sprache im Recht (Handbücher Sprachwissen 12). Berlin, Boston: De Gruyter. XIX, 570 S.

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Ekkehard Felder & Friedemann Vogel (Hg.). 2017. Handbuch Sprache im Recht (Handbücher Sprachwissen 12). Berlin, Boston: De Gruyter. XIX, 570 S.


Auf 570 Seiten versammelt das Handbuch Sprache im Recht 27 Beiträge, ein hilfreiches Sachregister sowie eine ausführliche Einleitung der Herausgeber Ekkehard Felder und Friedemann Vogel, die als führende Experten auf diesem Gebiet auch selbst mit Beiträgen in Erscheinung treten. Neben Sprachwissenschaftlern kommen in dem Band erfreulicherweise auch vereinzelt Juristen wie Andreas Deutsch oder Isabel Schübel-Pfister zu Wort.

Das Handbuch ist thematisch weit gefächert. Das liegt nicht zuletzt an den zahlreichen Anwendungsfeldern und interdisziplinären Anknüpfungspunkten, die das Thema Sprache im Recht bietet. Allein die Themenkomplexe Textsorten im rechtlichen Kontext und forensische Linguistik würden eigene Handbücher rechtfertigen. Die Beiträge werden sieben Teilbereichen zugeordnet, wobei sich für ein Handbuch sinnvolle Schwerpunktsetzungen abzeichnen. Die Bereiche „Sprachlichkeit des Rechts/Fachkommunikation im Recht“ (I.) und „Untersuchungsfelder der Rechtslinguistik“ (III.) sind mit sechs und sieben Beiträgen am umfangreichsten, wohingegen die Bereiche „Rechtssprache und Verwaltung (V.) und Sprachgebrauch im Kontext des Tathergangs“ (VII.) nur jeweils zwei Beiträge aufweisen. Auch wenn viele allgemeine Aspekte des Themas Sprache im Recht diskutiert werden, liegt eine weitere deutliche Schwerpunktsetzung auf der deutschen Rechtssprache und auf deutschsprachiger Forschungsliteratur (S. XVIII). Allerdings sind nicht alle Beiträge des Bandes gleichermaßen verständlich geschrieben. Der eine oder andere Autor verfällt dem Duktus einer sperrigen und terminologisch aufgeladenen Fachsprachlichkeit. Wer mit den jeweiligen Themen und dem Stil nicht vertraut ist, wird es dadurch zum Teil schwer haben, einen Zugang zu finden. Diesen erleichtern wiederum Abstracts sowie Gliederungen, die den einzelnen Beiträgen vorangestellt sind.

Aus Platzmangel kann im Folgenden nicht auf alle Beiträge ähnlich ausführlich eingegangen werden. Die einzelnen Teilbereiche werden daher nur grob skizziert und dann exemplarisch anhand eines Beitrages besprochen. Wer sich einen ersten tieferen Einblick über die Vielfalt der Beiträge verschaffen will, dem sei die ausführliche Einleitung des Bandes empfohlen.

Der erste Teil „Sprachlichkeit des Rechts/Fachkommunikation im Recht“ (sechs Beiträge) unterstreicht den Handbuchcharakter des Bandes. Hier wird allgemein und einleitend in jeweils einzelnen Beiträgen auf die semiotische (Thomas-MichaelSeibert), semantische (DietrichBusse) und pragmatische (EkkehardFelder) Dimension der Sprachlichkeit im Recht eingegangen. Anschließend widmet sich der erste Teil den medialen Dimensionen der Mündlichkeit (LudgerHoffmann) und Schriftlichkeit (AndreasDeutsch) im Recht. Dem Aspekt der Fachkommunikation wird der letzte Beitrag dieses Teilbereichs gerecht (JanEngberg). Der Beitrag von Andreas Deutsch stellt trotz des Mündlichkeitsprinzips die zentrale Bedeutung der Schriftlichkeit für das moderne deutsche Recht heraus. Seine Grobaufteilung der rechtlichen Textsorten (vgl. S. 96) ist überzeugend hergeleitet, der historische Überblick straff und informativ geschrieben. Anschließend wird exemplarisch und überblicksartig auf zentrale Textsorten eingegangen. Diese werden auch für juristische Laien gut verständlich erläutert. Das Kapitel wird durch einen Ausblick abgerundet, in dem noch einmal die zentralen Tendenzen für die Schriftlichkeit der Rechtssprache wie Konservativismus, Bemühungen um Verständlichkeit und der Gebrauch neuer Medien aufeinander bezogen werden.

Der zweite Teil „Sprachkonzepte im Recht“ (vier Beiträge) beschäftigt sich mit dem theoretischen Nutzen sprachwissenschaftlicher Konzepte für die Rechtswissenschaft. Der erste Beitrag des zweiten Teils zeigt beispielsweise, dass die Sprachwissenschaft in vielfältiger Weise mit der Rechtswissenschaft verwoben ist. Dabei werden deutliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Rechtssystem herausgearbeitet (DieterStein). Das deutsche Rechtssystem basiert wesentlich auf schriftlich fixierten Gesetzen, wohingegen das amerikanische common law die Präzedenzbindung in den Vordergrund rückt. Anschließend wird die Rolle der Sprachwissenschaft für die juristische Ausbildung aufgearbeitet (HansKudlich), bevor die strukturierende Rechtslehre als juristische Sprachtheorie eingeführt (HanjoHamann) und das Konzept der Wortlautgrenze einer kritischen Reflexion unterworfen wird (RalphChristensen). Die Beiträge dieses Teilbereichs greifen sehr gut ineinander. Hans Kudlich geht in seinem Aufsatz darauf ein, dass juristisches Entscheiden auch „semantische Arbeit an der Bedeutung sprachlicher Ausdrücke“ (S. 158) ist. Als Konsequenz daraus ergibt sich,

„dass die ‚Wortlautgrenze‘ als Grenze der Verständlichkeit nicht allein auf der Grundlage der sogenannten grammatischen Auslegung gezogen werden kann, sondern letztlich das Ergebnis des Auslegungsvorgangs unter Berücksichtigung auch anderer Auslegungsargumente darstellt.“ (S. 160)

Dieser Grundgedanke wird dann von Ralph Christensen aufgegriffen, der die Wortlautgrenze und die Bedeutungsfestlegung durch Juristen einer sprachphilosophischen Kritik unterzieht. Sein Fazit lautet:

„Es gibt kein Fundament des Rechts im starken Sinne. Recht beruht auf vergangener Kommunikation und eröffnet künftige. Keine der in der Vergangenheit liegenden einzelnen Episoden ist für sich gesehen sakrosankt.“ (S. 202)

Der dritte Teilbereich des Bandes „Untersuchungsfelder und Zugänge der Rechtslinguistik“ bildet mit seinen sieben Beiträgen einen deutlichen Schwerpunkt. Der Mitherausgeber FriedemannVogel bestimmt hier einleitend die Rechtslinguistik als neue Teildisziplin der Sprach- und Rechtswissenschaft. In Abschnitt 1 wird dazu die historische Dimension der Sprachlichkeit des Rechts skizziert. Abschnitt 2 beschäftigt sich u. a. mit den Erkenntnisinteressen der Rechtslinguistik sowie der rechtslinguistischen Professionalisierung. In diesem Zusammenhang werden auch zentrale Bemühungen der modernen Rechtslinguistik (Arbeitsgruppen und Publikationen) vorgestellt. Anschließend werden in Abschnitt 3 die etablierten Arbeitsfelder der Rechtslinguistik sehr kurz angesprochen, bevor abschließend offene Fragen und neue Arbeitsfelder aufgezeigt werden. Im Anschluss an den Beitrag werden im dritten Teilbereich u. a. Untersuchungsfelder wie die Diskurs- und Textlinguistik (JingLi), Gesprächslinguistik (InaPick) und die Forensische Linguistik (EilikaFobbe) überblicksartig aufgezeigt. GerdAntos & HelgeMissal befassen sich mit der „Rechtsverständlichkeit in der Sprachkritik der Öffentlichkeit“. Allgemeine Sprachkritik an Rechtstexten wird zunächst an drei Beispielen exemplarisch dargelegt. Antos & Missal gehen dabei auf die sogenannte ‚Juristen-Schelte‘, die Kritik an der Europäisierung des Rechts sowie auf die Gender-Kritik an der Gesetzessprache ein. Zumindest für den letztgenannten Fall ist es schade, dass aktuellere Forschungsliteratur zu dem Thema nicht mehr einbezogen werden konnte (vgl. Bülow & Herz 2014; 2015; Steiger‑Loerbroks & von Stockhausen 2014), zumal die gendergerechte Neuformulierung der Straßenverkehrsordnung Gegenstand der öffentlichen Sprachkritik war. Ausführlich behandeln Antos & Missal dann das Thema Rechtsverständlichkeit im Speziellen. Hier werden insbesondere Verständlichkeitsbarrieren und deren Folgen für die Sprachkritik aufgezeigt.

Der vierte Teil „Rechtssprache und Normsetzung“ (drei Beiträge) muss fast unweigerlich mit einem Beitrag des Herausgebers Friedemann Vogel beginnen, der das Thema „Rechtssprache im Gesetzgebungsverfahren und der Normengenese“ in seiner Dissertation einschlägig behandelt hat (Vogel 2012). Außerdem wird auf die mehrsprachige Rechtsetzung (RebekkaBratschi & MarkusNussbaumer) und die Verständlichkeit von Gesetzestexten und ihre Optimierung (StephanieThieme & GudrunRaff) eingegangen. Der Aufsatz „Verständlichkeit von Gesetzestexten und ihre Optimierung in der Praxis“ von Stephanie Thieme & Gudrun Raff fügt sich gut zu dem oben besprochenen Beitrag von Gerd Antos & Helge Missal, nimmt nun aber die Perspektive des Redaktionsstabs Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein. Beide Autorinnen gehören dem Redaktionsstab an. Sie geben in ihrem Beitrag einen sehr spannenden Einblick in die Praxis und den Arbeitsalltag. Es zeigt sich, dass insbesondere der Dialog mit den Urhebern der Rechtstexte im Überarbeitungsprozess unabdingbar ist.

Teil fünf „Rechtssprache und Verwaltung“ vereint zwei praxisnahe Beiträge zu den Themen „Verwaltungssprache und Staat-Bürger-Interaktion“ (Hans‑R.Fluck) und „Verständlichkeit der Verwaltungssprache“ (AnkeMüller), die auch den Aspekt der Sprachkritik an der Sprache im Recht wieder aufgreifen. Anke Müller fasst in ihrem Beitrag zunächst die Merkmale der Verwaltungssprache zusammen, daraus leitet sie dann auch Verhinderungsfaktoren für eine bürgernahe Verwaltungssprache ab, bevor sie überzeugend darlegt, dass verschiedene Wege und Methoden nötig sind, damit Verwaltungssprache bürgernah gelingen kann. In jedem Fall ist es auch hier wichtig, die Emittenten von Verwaltungstexten eng in den Prozess einzubeziehen.

Im sechsten Teil des Bandes sind drei Beiträge unter der Überschrift „Rechtssprache und Justiz“ zusammengefasst. Zwei relativ ähnliche Beiträge befassen sich mit Mehrsprachigkeit im Kontext der europäischen Rechtskommunikation (KarinLuttermann; IsabelSchübel‑Pfister). Der Beitrag von JanineLuth handelt von der „Rezeption von Gerichtsentscheidungen in der Öffentlichkeit durch Medien“. Im Wesentlichen werden drei brisante Fälle illustriert, die einer diskurslinguistischen Untersuchung unterzogen wurden. Die drei Beispiele beruhen auf bereits veröffentlichten Publikationen (Felder 2003; Vogel 2012; Luth 2015), werden aber in Überlegungen zu medialen Rechtsberichterstattung neu eingebettet. In diesem Bereich bestehen allerding noch erhebliche Forschungsdefizite. Luth schlussfolgert daher, dass „die Übertragung von der rechtlichen Fachwelt in die Vermittlungswelt [...] intensiver untersucht werden“ (S. 482f.) müsse, weil dies helfe, die Identifikation der Bürger mit dem Rechtsstaat zu stärken.

Der siebente und letzte Teil des Bandes umfasst wiederum zwei Beiträge, die den „Sprachgebrauch im Kontext des Tathergangs“ beleuchten. Mustafa T. Oğlakcioğlu& Jan C.Schuhr befassen sich mit verbotener Sprache, d. h. (straf-)rechtlichen Äußerungsdelikten. Der Beitrag „Texte als Straftat und im Straftatkontext“ von SabineEhrhardt versucht kriminaltechnisch relevante Texte nach linguistischen sowie extralinguistischen Kriterien zu klassifizieren. Dazu analysiert sie anonyme Texte im Zusammenhang mit Straftaten, die von ihr zunächst in Texte als Straftat und Texte im Strafkontext unterteilt werden. Des Weiteren geht sie auf die Beschreibungsdimensionen Textlänge, Medium, Anonymität und Selbstdarstellung sowie Autorenintention ein. Sie plädiert berechtigterweise dafür, auch „weniger bekannte Textsorten, als es der Erpresserbrief ist, in den Fokus wissenschaftlicher Aufmerksamkeit“ (S. 564) zu rücken.

Das Handbuch bietet einen guten Überblick über die verschiedenen Felder, die in der Wissenschaft im Kontext des Themas Sprache im Recht untersucht werden. Den Herausgebern ist eine gute Mischung aus eher theoretisch-überblicksartigen und praxisbezogenen Beiträgen geglückt. Dabei werden die verschiedenen Teilbereiche durch rote Fäden (wie zum Beispiel die Themen Verständlichkeit, Sprachkritik, Auslegungsproblematik und Normengenese) verknüpft. Wiederholungen stärken einerseits die Kohärenz des Bandes, können andererseits an manchen Stellen aber auch redundant wirken. Insgesamt liegt mit dem Handbuch nun aber eine umfassende Einführung in die Theorie und Empirie der Rechtslinguistik vor.

Literatur

Bülow, Lars & Matthias Herz. 2015. Undoing Gender? Ein Abgleich sprachpolitischer Maßnahmen in Rechtstexten mit dem tatsächlichen Sprachgebrauch junger Frauen. In: Muttersprache 2, 133–155.Search in Google Scholar

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Felder, Ekkehard. 2003. Juristische Textarbeit im Spiegel der Öffentlichkeit. Berlin, New York: De Gruyter.Search in Google Scholar

Luth, Janine. 2015. Semantische Kämpfe im Recht. Eine rechtslinguistische Analyse zu Konflikten zwischen dem EGMR und nationalen Gerichten. Heidelberg: Winter.Search in Google Scholar

Steiger-Loerbroks, Vera & Lisa von Stockhausen. 2014. Mental representations of gender-fair nouns in German legal language: An eye-movement and questionnaire-based study. In: Linguistische Berichte 237, 57–80.Search in Google Scholar

Vogel, Friedemann. 2012. Linguistik rechtlicher Normengenese. Theorie der Rechtsnormdiskursivität am Beispiel der Online-Durchsuchung. Berlin, Boston: De Gruyter.10.1515/9783110278392Search in Google Scholar

Published Online: 2018-08-07
Published in Print: 2018-11-27

© 2018 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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Downloaded on 19.3.2024 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/zrs-2018-0030/html
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