Abstract
I. Einleitung
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beabsichtigt, für Delikte gegen finanzielle Interessen der EU eine europäische Staatsanwaltschaft und ein spezielles europäisches Strafverfahren einzuführen. Am Vorabend der möglichen Kompetenzbegründung für dieses Sonderstrafverfahren hat eine erhebliche Anzahl deutscher Strafrechtswissenschaftler gegen dieses auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre Strafverfahrensrechte beruhende Konzept (II.) Stellung bezogen. Das Unbehagen über das von der Kommission bei Straftaten gegen Finanzinteressen der Europäischen Gemeinschaften beabsichtigte Sonderstrafverfahren, das letztlich ein „evidence and forum shopping“ mit lediglich angedeuteten Schranken vorsieht, dürfte auch von der übrigen Strafrechtswissenschaft teilweise geteilt werden. Gegenstand der Kritik ist vor allem das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens in die Strafverfahrenssysteme aller EU-Mitgliedsstaaten, und aus Sicht der deutschen Strafprozessordnung wird insbesondere die Aushöhlung der Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung bemängelt.



















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