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Publication Date:
November 2005
ISSN:
1612-703X
DOI:
10.1515/zstw.2005.117.2.458

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Zwischen angloamerikanischem Sendungsbewusstsein und kontinental-europäischer Tradition: Das neue Strafprozessrecht in Bosnien und Herzegowina Gesetzgebung

Dr. Axel Schwarz / Sarah Degen

Citation Information: Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft. Volume 117, Issue 2, Pages 458–474, ISSN (Print) 0084-5310, DOI: 10.1515/zstw.2005.117.2.458, November 2005

Publication History:
Published Online:
2005-11-21

Abstract

I. Transatlantische Unterschiede

Zehn Jahre nach dem Ende des Krieges ist Bosnien und Herzegowina (BiH) ohne die Präsenz der Internationalen Gemeinschaft seinem historisch bedingten Konfliktpotential nicht gewachsen. Zwar verfügen die beiden Teilstaaten (Entitäten), die sich in Form der bosniakisch-kroatischen „Föderation Bosnien und Herzegowina“ (F-BiH) und der „Republika Srpska“ (RS) unter dem Dach des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina gebildet haben, über eigene politische, militärische, justizielle und verwaltungstechnische Einrichtungen. Der Hohe Repräsentant (High Representative – HR) der Internationalen Gemeinschaft und der EU, der durch das Friedensabkommen mit der Umsetzung desselben in ziviler Hinsicht betraut wurde, hat sich über die so genannten „Bonner Befugnisse“ von bescheidenen Anfängen zu einem allmächtigen Potentaten entwickelt. Seine Mitarbeiter ersetzten das kontinentaleuropäische Strafverfahren von 1998 bereits im Jahre 2003 sowohl für den Gesamtstaat als auch für die beiden Entitäten durch angloamerikanisch geprägte Strafprozessordnungen. Sie enthalten Elemente, die auf dem Hintergrund der transatlantischen Unterschiede im Verständnis von Staat, Nation und Religion in einem „europäischen Staat auf dem Weg zur Europäischen Union“ wie ein nicht adaptierbarer Fremdkörper erscheinen. Die Amerikanisierung des Rechts – gestützt auf enorme Geldmittel – nimmt dabei in den sog. „nations in transition“ vom Balkan bis nach Afghanistan nur wenig Rücksicht auf bestehende juristische Traditionen. Dieser Vorgang wird am Beispiel der neuesten Entwicklung des Strafverfahrensrechts in BiH dargestellt und beruht auf der Hypothese, dass Straf- und Strafverfahrensrecht die Rechtskultur eines Staates widerspiegeln.

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