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Publication Date:
March 2008
ISSN:
1612-703X
DOI:
10.1515/zstw.119.4.887

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Untreue als Wirtschaftsdelikt

Professor Dr. Thomas Rönnau1

1

Citation Information: Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft. Volume 119, Issue 4, Pages 887–926, ISSN (Print) 0084-5310, DOI: 10.1515/zstw.119.4.887, March 2008

Publication History:
Published Online:
2008-03-10

Abstract

I. Einleitung

Derzeit vergeht kaum eine Woche, in der nicht in den Medien mit Schlagzeilen wie „Großkonzern im Untreuestrudel“ oder „Plünderer in Nadelstreifen“ über spektakuläre Untreuestrafverfahren mit zumeist prominenten Beschuldigten berichtet wird. Erwähnt seien hier nur die „Siemens“- und „VW“-Affären, das System „Schreiber“ beim Verkauf der Fuchs-Spürpanzer an Saudi-Arabien, das „Mannesmann“-Verfahren, der „Berliner Banken“-Skandal, die Fälle „Kanther“, „Kohl“ und „Bremer Vulkan“ oder „Kinowelt“. Die Kontexte, in denen gegen Manager oder andere Führungskräfte von Wirtschaftsunternehmen, Parteien oder sonstigen Einrichtungen der Untreuevorwurf erhoben wird, sind recht unterschiedlich: Häufig geht es um wirtschaftskorruptive Zusammenhänge (insbes. Kick-Backs), daneben aber auch um ungesicherte Kreditvergaben oder Geldtransfers im Unternehmen, um „Lustreisen“ für Aufsichtsräte von Stadtwerken, das Anlegen „schwarzer Kassen“ oder die kompensationslose Gewährung von Managerbezügen. Der Untreuetatbestand hat ersichtlich einen weiten Einzugsbereich und entpuppt sich als ein Regelungsinstrument, das in den unterschiedlichsten Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens die Rechtslage mitgestaltet. Der rechtliche Grund dafür besteht vor allem in seinem akzessorischen Charakter. Gesetzliche Vorschriften aus dem Gesellschafts-, Bankaufsichts- oder Parteienrecht müssen im Einzelfall zur Konkretisierung der Vermögensbetreuungspflicht ebenso herangezogen werden wie die im Tatbestand daneben genannten Rechtsquellen des behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder – in der zweiten Tatvariante – des faktischen Treueverhältnisses. Zur besseren Orientierung haben sich inzwischen – ebenso wie in der Betrugsdogmatik – Fallgruppen herausgebildet, die unter Etikettierungen wie „Konzernuntreue“, „Organuntreue“, „Haushaltsuntreue“, „Parteienuntreue“ usw. jeweils einer gesonderten dogmatischen Betrachtung unterzogen werden.

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