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BY-NC-ND 4.0 license Open Access Published by De Gruyter

Theophylaktos

Θεοφύλακτος

  • Ralph-Johannes Lilie , Claudia Ludwig , Beate Zielke and Thomas Pratsch

Ν: Familienname: Lakapenos; arab.: Ṯāwufīlaqṭus (Yaḥyā); B.r.filaqṭa (Eutych. Alex.); Tūfīlaqṭus (Mas‘ūdī, Tanbīh).

T: Hypodiakonos (Subdiakon) — ὑποδιάκονος (Georg. mon. cont. [Bonn] 902,9-12); mbulg.: ipodiakon (Symeon sl. 136,3); Synkellos (Theodoros Daphnopates, Epp.), Patriarch von Konstantinopel (2.2.933 – 27.2.956, cf. Grumel–Darrouzès) — πατριάρχης, arab.: baṭriyark (Yaḥyā); bei Mas‘ūdī, Tanbīh 172,14f. und Mas‘ūdī, Murūǧ II 354,1-3, wird er bezeichnet als “Inhaber des Patriarchensitzes in Konstantinopel” — arab.: ṣāḥib kursī l-Qusṭanṭīnīya und als “der Mächtigste unter den Patriarchen” — arab.: al-baṭrīq al-akbar.

V: Er war der zweitälteste Sohn (s. Kresten–Müller, Samtherrschaft 50–55) des Kaisers Romanos I. Lakapenos, dabei der älteste Sohn des Romanos von dessen zweiter Ehefrau Theodora (# 27602) und wurde zwischen dem 14. September und dem 25. Dezember 913 geboren (1). Sein älterer Halbbruder war Christophoros Lakapenos (# 21275), seine jüngeren Brüder waren Stephanos Lakapenos (# 27251) und Konstantinos Lakapenos (# 23831). Er hatte vier Schwestern: Helene (# 22574), Agathe (# 20168) und zwei weitere nicht namentlich bekannte Schwestern (# 26843A und # 26844A), die mit Romanos Saronites (# 26843) und Romanos Musele (# 26844) verheiratet wurden, wobei beide wahrscheinlich von der ersten Frau des Kaisers stammten und daher Halbschwestern des T. waren.

T. wurde bereits im Kindesalter kastriert und wahrscheinlich am 25. Dezember 923 (2) oder wenig später von Patriarch Nikolaos I. Mystikos (# 25885) zum Hypodiakonos geweiht. Zu diesem Zeitpunkt war er zehn Jahre alt. Im Alter von 15 Jahren, also 928/29, wurde er zum Synkellos des Patriarchen von Konstantinopel geweiht (3).

Da T. im Jahre 928 noch zu jung für die Bischofsweihe war, wurde der Mönch Tryphon (# 28374) zum Patriarchen geweiht, wobei man davon ausging, daß er nur solange amtieren sollte, bis T. das notwendige Mindestalter erreicht haben würde (4).

Nach dem auf Wunsch des Kaisers angeblich durch eine Intrige erzwungenen Rücktritt des Patriarchen Tryphon im August 931 (5) sollte T. als Achtzehnjähriger zum Patriarchen von Konstantinopel geweiht werden. Die Metropoliten sprachen sich jedoch dagegen aus, da der zeitliche Abstand (zwischen der Weihe zum Synkellos und der zum Patriarchen) zu gering sei. Folglich wurde die Patriarchenweihe des T. verschoben; im Alter von 19 Jahren wurde er zunächst zum Priester und dann im Alter von 20 Jahren am 2. Februar 933 zum Patriarchen von Konstantinopel geweiht. Laut Skylitzes, der auch ausführlich die Intrige beschreibt, der Tryphon zum Opfer gefallen war, fand die Weihe erst ein Jahr und fünf Monate nach dem erzwungenen Rücktritt des Tryphon statt, da T. erst dann das notwendige Alter erreicht hatte: καὶ μετὰ χρόνον ἕνα καὶ μῆνας πέντε (τοσοῦτον γὰρ ὁ τῆς ἡλικίας τοῦ Θεοφυλάκτου ἐνέδει χρόνος πρὸς τελειότητα καὶ χειροθεσίαν ἀρχιερωσύνης) Φεβρουαρίῳ, δευτέρας ἰνδικτιῶνος, χειροτονεῖται πατριάρχης Θεοφύλακτος ὁ τοῦ βασιλέως υἱός) (6). Anwesend waren vier Legaten des Papstes Ioannes XI. (# 23479), da Kaiser Romanos I. sich die Unterstützung Roms gegen einige nach wie vor widerspenstige Metropoliten gesichert hatte. Die vier Legaten waren: Mandelbert (# 24857), Leon (# 24297), Sergius (# 27052) und Petrus (# 26562). Die Legaten brachten einen entsprechenden (römischen) Synodalbeschluß (τόμος συνοδικός) mit und installierten, wie die Chroniken berichten, T. als Patriarchen: οἳ καὶ τῷ πατριαρχικῷ θρόνῳ τοῦτον ἐνίδρυσαν (7).

Im Jahr 326 a. h. (8.11.937 – 28.10.938) entsandte T. einen Boten (# 31134) mit Briefen für die Patriarchen Eutychios von Alexandreia (# 21977), Theodosios von Antiocheia (# 27908) und Christodulos von Jerusalem (# 21244), in denen er sie ersuchte, seinen Namen in ihren Gebeten und Liturgien zu nennen bzw. ihn in die Diptychen einzutragen – eine Regel, die während der Umayyadenzeit unterbrochen worden war. Die Patriarchen sagten zu, dies tun zu wollen (8).

Als zwei Reliquien, das Mandylion und der Christusbrief, im Sommer 944 aus Edessa nach Konstantinopel gebracht wurden (s. unter Abramios [# 20025] und Theophanes [# 28087]), wurden die Reliquien zuerst, am 15. August, in der Blachernenkirche verehrt (9). Anschließend wurde das Mandylion mit der kaiserlichen Triere in die Pharos-Kirche im Kaiserpalast gebracht, wo es über Nacht blieb. Am folgenden 16. August wurde das Mandylion von T. und den jungen Kaisern – also Konstantinos VII. Porphyrogennetos, Stephanos (# 27251) und Konstantinos Lakapenos (# 23831) –, während Romanos I. aus gesundheitlichen Gründen im Palast blieb, wiederum mit der kaiserlichen Triere an das südliche Ende der Stadtmauer gebracht. Von dort zog man durch das Goldene Tor zu Fuß durch die ganze Stadt bis zur Hagia Sophia, wobei der Senat, der Klerus, die Garde und das Volk mitzogen. In der Hagia Sophia erfolgte eine erneute Proskynese vor dem Mandylion, bevor die Reliquien schließlich wieder in die Pharos-Kirche im Kaiserpalast gebracht wurden (10).

Auch nach dem Sturz Romanos’ I. und der endgültigen Übernahme der Macht durch Konstantinos VII. Porphyrogennetos blieb T. im Amt. Am Osterfest (6. April) des Jahres 945 krönte er Romanos (II.), den Sohn des Konstantinos VII., zum Mitkaiser (11). Am 19. Januar 946 führte er zusammen mit dem Kaiser die feierliche Translation der Reliquien des hl. Gregors von Nazianz und deren Niederlegung in der Apostelkirche durch (12).

Nach Aussage einiger Chroniken scheint T. mit dem Regime seines Schwagers unzufrieden gewesen zu sein, denn er habe zusammen mit dem Parakoimomenos Theophanes und anderen Mithelfern, unter ihnen dem Pinkernes Georgios (# 22134) und dem Primikerios Thomas (# 28299), die Restituierung des Romanos (I.) auf den Thron geplant. Als dies Konstantinos VII. bekannt wurde, ließ er Theophanes verbannen, während Georgios und Thomas außerdem geschlagen und geschoren wurden. Da T. in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wird, scheint ihm nichts geschehen zu sein (13).

T. war wohl auch der Adressat (s. P) von fünf Briefen des anonymen Lehrers (# 31049), die zwischen 933 und 945 zu datieren sind. Aus ihnen erfahren wir, daß der anonyme Lehrer T. ein Geschenk geschickt (Ep. 31) und für ihn Kopierarbeiten ausgeführt hatte (Epp. 53 und 88). In einem Brief (Ep. 47) beschwert er sich bei T. über die Machenschaften eines Kanstrisios (# 31019), der ihn verleumde und gegen ihn intrigiere. In einem anderen Brief (Ep. 54) mahnt er bei T. an, daß er in den vergangenen zwei Jahren nicht die übliche Unterstützung (εὐλογία) vom Patriarchat erhalten habe. Dabei handelte es sich wohl um eine Art Vergütung für die Ausbildung von Klerikern durch den Lehrer. In einem anderen Brief (Ep. 52) des Lehrers wird ein patriarchaler Erlaß (γράμμα πατριαρχικόν) des T. erwähnt (cf. Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 786e).

Er wird wohl im Jahre 945 (cf. Pratsch, Alexandros 243–278) in mehreren Briefen des Metropoliten von Nikaia, Alexandros (# 20231), erwähnt und war gemeinsam mit Romanos Saronites (# 26843) auch Adressat eines Briefes (Ep. 9) des Alexandros. Alexandros war, wohl auf Betreiben des T., um die Mitte des Jahres 944 als Metropolites von Nikaia abgesetzt und anschließend verbannt worden. Dieser Bestrafung lag eine Auseinandersetzung zwischen T. und dem Metropolites von Nikaia über die Verpachtung kirchlicher Ländereien zugrunde (cf. Pratsch, Alexandros 258–266). Alexandros schrieb diesen Brief aus dem Exil im Monobatakloster am kimmerischen Bosporos (Krim) (cf. Alexandros von Nikaia, Ep. 3). In dem Brief tritt er nicht nur für seine Freilassung ein, sondern scheint auch Bedingungen dafür bzw. für eine Kompensation aushandeln zu wollen.

T. wird auch etwa um dieselbe Zeit (944/45) in einem Brief des Metropoliten Leon von Sardeis (# 24421) an Alexandros von Nikaia erwähnt, in dem ein (nach Ansicht Leons) unfair geführtes kanonisches Gerichtsverfahren geschildert wird, das anscheinend vor dem Konstantinopler Patriarchalgericht, der Synodos endemusa, und unter dem Vorsitz des Patriarchen T. stattfand. Die Bemerkung, daß der Patriarch “auch vor der Person des Mächtigen nicht zurückschreckt” (καὶ μὴ πρόσωπον δυνάστου ὑποστελλόμενος), soll wohl in ironischer Weise das Verhältnis zwischen T. und seinem Vater und Kaiser Romanos I. Lakapenos beschreiben. Demnach könnte dieser Brief vielleicht in der zweiten Hälfte 944 geschrieben worden sein.

In der Gerichtsverhandlung ging es um den rechtlichen Status eines Mannes (# 31179) und um die Frage, ob dieser ein Sklave oder ein freier Mann sei. Der Mann brachte Zeugen (# 30355) bei (p. 232,20; 233,38), die aussagen konnten, daß er ein freier Mann war, doch wurden diese nicht gehört (p. 233,41f.). T. habe entschieden, daß die Zeugen aus Europe bzw. aus der Peloponnes nicht den gleichen Rang beanspruchen dürften wie ein Paphlagonier (# 31180), der noch dazu Eunuch sei: ἑνὸς ... Παφλαγόνος ... ἀναρρηγνύντος μισθοῦ καὶ τῶν συρφετῶν ἀποκλύζοντος, μάλιστα εἰ καὶ τὸ αἰδοῖον ἀπόκοπος ὢν τύχοι (p. 233,43-45). Dieser Paphlagonier muß also der Gegenpartei des Angeklagten angehört haben und war möglicherweise dessen Besitzer. Der Patriarch bestätigte durch seine Entscheidung diese Besitzverhältnisse (p. 233,49-51), was Leon von Sardeis in seinem Brief als klaren Verstoß gegen Recht und Gerechtigkeit beklagte. Leon schreckte in seiner Darstellung auch nicht davor zurück, in diesem Zusammenhang die in Byzanz verbreiteten Vorurteile gegenüber “bäurischen” Paphlagoniern und Eunuchen zu bedienen.

In dem Brief des Leon von Sardeis wird T. nicht gerade respektvoll beschrieben. Leon bezeichnet ihn als “den Größten unter den im Luxus Lebenden”: τὸν ἐν συγκρίσει πάντων ἁβροδιαίτων ἐξαίρετον (p. 232,18f.) und (sicher ironisch) als den, “der gerecht das Rechte sucht und auch vor der Person des Mächtigen nicht zurückschreckt, und dessen Ruhm ob der Gerechtigkeit weit reicht”: ὁ δικαίως τὸ δίκαιον ἐκζητῶν καὶ μὴ πρόσωπον δυνάστου ὑποστελλόμενος, οὗ κλέος ἐπὶ δικαιοδοσίᾳ εὐρύ (p. 233,39-41). Außerdem seien sein kindlicher Gesichtsausdruck und die Blässe der Haut recht auffällig gewesen: ὁ ἐν συστάσει τοῦ προσώπου καὶ τῇ τῆς χρόας ὠχρότητι τὸ μέγας εἶναι ἀπολαχών (p. 232,21f.) (14).

Auch mehrere Briefe (Epp. 1. 2. 8. 10. 42) des Theodoros von Nikaia (# 27705) sind zwischen 945 und 956 an T. gerichtet. Es handelt sich dabei um Rechtfertigungsversuche des Theodoros, der nach seiner eigenen Darstellung von einem Mönch (# 31189) verleumdet und daraufhin als Priester abgesetzt worden war (Ep. 1,1-3). Nach Darrouzès, in: Épistoliers byzantins 305 Anm. 62 und öfter, gehören die Epp. 1–2 und 39–42 des Theodoros von Nikaia in den Zusammenhang einer Auseinandersetzung (“l’affaire des libelles”), im Zuge derer Theodoros angeklagt, verurteilt und abgesetzt worden war. Aus Ep. 40 des Theodoros an die heilige Synode (gemeint ist wohl die Synodos endemusa in Konstantinopel) erfahren wir Genaueres darüber: Er sei beschuldigt worden, sich negativ über die Berater des Kaisers (Konstantinos VII. Porphyrogennetos) geäußert zu haben, und wurde wegen Majestätsbeleidigung (laesio maiestatis) angeklagt. Im Zuge dieses Verfahrens habe man seine Diener (# 30361) gezwungen, gegen ihren Herrn auszusagen. Er sei aus dem Priesterstand und dem Klerus verstoßen worden, habe seine Ämter verloren und sei mit Verbannung bestraft worden (Ep. 40,11-17). In dieser Sache schrieb Theodoros auch einen Brief an den Kaiser Konstantinos VII. und einen an den Patriarchen Τ. (Epp. 41 und 42). Auch der dritte und vierte Brief des Theodoros an T. (Epp. 8 und 10) künden von gewissen Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden.

Nicht genauer datierbar als in den Zeitraum zwischen 927 und 956 ist ein Brief T.s an den bulgarischen Zaren Petăr (# 26409), in dem der Patriarch die Häresie der Paulikianer (Bogumilen) verurteilt (15).

Gleichfalls chronologisch nicht genau festzulegen ist der Bau der Kirche und des Klosters Ruphinianai, der T. von Theodoros Skutariotes, Synopsis 150,15f., zugeschrieben wird: Οὗτος κτίζει τὸν περικαλλῆ ναὸν καὶ τὸ μοναστήριον τῶν  Ῥουφινιανῶν.

In den späten 40er oder frühen 50er Jahren des 10. Jh.s soll T. durch Lukas Stylites (# 24758) von einer schweren Krankheit geheilt worden sein und daraufhin auch Lukas auf dessen Säule besucht und mit ihm Freundschaft geschlossen haben.

Laut Skylitzes weihte T., vermutlich im Jahre 952, den Mönch Hierotheos (# 22594) zum Bischof von Ungarn (bei Skylitzes: Turkia) (16).

Im Winter 955/56 sandte T. in einer nicht genannten Angelegenheit (διά τινα εὔλογον πρόφασιν) seinen Kubukleisios Euthymios (# 21943) in das Stylos-Kloster auf dem Berge Latros, wo dieser dann am 15. Dezember 955 Zeuge des Todes des hl. Paulos (# 26337) wurde.

Nach Aussage der relativ zeitnahen Oratio de translatione manus Ioannis Baptistae (BHG 849) war T. noch am 6. Januar 956 in so guter gesundheitlicher Verfassung, daß er die Feierlichkeiten des Empfangs der wertvollen Reliquie der Hand Johannes des Täufers in Konstantinopel, einschließlich einer Schiffsüberfahrt nach Chalkedon, leiten konnte, ehe er wenig später starb.

T. starb am 27. Februar 956 nach längerer Krankheit, nachdem er 23 Jahre und 25 Tage Patriarch gewesen war. Anläßlich seines Todes wird er sowohl von Theoph. cont. in einem kürzeren als auch von Skylitzes in einem längeren Exkurs beschuldigt, ein sündhaftes Leben geführt zu haben. Laut Theoph. cont. soll er gegen Geld Erzbischöfe geweiht und sich (vor allem) um seine Pferde gekümmert haben. Er sei geldgierig gewesen und habe sich mit unseriösen Dingen beschäftigt (17). Die angebliche Pferdeleidenschaft des Patriarchen wird auch etwas später durch die Mitteilung illustriert, daß Konstantinos VII. einen Pferdestall des Patriarchen, der unmittelbar hinter der Hagia Sophia lag, in ein Gerokomeion (Altenhospital) umgewandelt habe. Diese Umwandlung dürfte erst nach dem Tod des T. erfolgt sein (18).

Wesentlich stärker wird T. bei Skylitzes denunziert: Nachdem er mit 16 Jahren auf unkanonische Weise (ἀκανονίστως) Patriarch geworden sei, habe er das Amt unwürdig verwaltet. Er habe Metropoliten und Erzbischöfe gegen Geld geweiht, sei ein Jäger und Pferdenarr gewesen: ἱππομανῶν καὶ κυνηγεσίοις ἐνασχολούμενος. Angeblich besaß er über 2.000 Pferde, die er nicht normales Futter, Heu und Gerste, fressen ließ, sondern Pinienkerne, Mandeln, Pistazien, Datteln, Feigen und Trauben, die mit Wein und Gewürzen vermischt gewesen seien. Als seine Lieblingsstute ein Fohlen geworfen habe, habe er sogar die Gründonnerstagsliturgie unterbrochen, um den im Kosmidion gelegenen Stall aufzusuchen, und sei erst danach in die Hagia Sophia zurückgekehrt, um mit dem Gesang der Hymnen fortzufahren. Außerdem sei er dafür verantwortlich, daß an hohen Festtagen Gott und die Heiligen durch Geschrei und Gegröle geschmäht würden. Zu diesem Zweck habe er den Euthymios Kasnes (# 21935) als Domestikos der Kirche eingesetzt und ihm die satanischen Tänze, unverständliches Geschrei und aus den Straßen und Bordellen stammende Lieder beigebracht (τὰς Σατανικὰς ὀρχήσεις καὶ τὰς ἀσήμους κραυγὰς καὶ τὰ ἐκ τριόδων καὶ χαμαιτυπείων ἠρανισμένα ᾄσματα τελεῖσθαι ἐδίδαξεν). Entsprechend sei er auch gestorben: Er sei bei einem Ritt an der Seemauer vom Pferd gestürzt, habe Blut erbrochen und sei nach zwei Jahren Krankheit schließlich an Wassersucht gestorben: καὶ ὑδέρῳ περιπεσὼν ἐτελεύτησε (19).

Laut Theodoros Skutariotes wurde er in dem von ihm selbst gegründeten Kloster Ruphinianai begraben, wo auch schon sein Vater beigesetzt worden sei (20).

Anmerkungen: — (1) Kresten–Müller, Samtherrschaft 51 Anm. 157; cf. dazu jetzt zusammenfassend Stanković, in: JÖB 55 (2005) 59–69. Nach zwei Briefen des Kaisers Romanos an Bischöfe, cf. Theodoros Daphnopates, Epp. 2. 3 [p. 41–51 Darrouzès–Westerink], dürfte er entgegen der Behauptung des Skylitzes, Konstantinos (2) 10, p. 242,47-51, der eine Geburt ca. 917 unterstellt, schon 913 geboren worden sein. Skylitzes gibt an, daß T. am 27. Februar 956 gestorben sei, nach einer Patriarchatsdauer von 23 Jahren und 25 Tagen. Er sei mit sechzehn Jahren Patriarch geworden, woraus sich als Geburtsjahr 917 ergibt. Während die Patriarchatsdauer wohl auf eine entsprechende Notiz in einer Patriarchenliste o. ä. zurückgehen dürfte, ist die Herkunft der Nachricht über das Antrittsalter nicht zu ermitteln. Sie ist auch insofern verdächtig, als das gesamte Kapitel ausschließlich gegen T. gerichtete Verleumdungen enthält, die zum Teil sehr unglaubwürdig sind. In diese Tendenz paßt auch die Mitteilung, daß T. bei seinem Amtsantritt so jung gewesen sei, daß er noch Erzieher/Lehrer (Skylitzes spricht von παιδαγωγοί) gebraucht hätte. In jedem Fall falsch ist die Behauptung bei Zonaras XVI 18, p. 472,14f., daß T. der jüngste Sohn Romanos’ I. gewesen sei; Eutych. Alex. II 86,15f. gibt an, daß T. im Jünglingsalter von 22 Jahren Patriarch wurde; laut Mas‘ūdī, Tanbīh 172,13; Übers.: Vasiliev, Arabes II 2, p. 397, wurde er zum Patriarchen geweiht, als er das Mannesalter erreicht hatte. — (2) Theoph. cont. VI 17, p. 409,23 – 410,3; Georg. mon. cont. (Bonn) 902,9-12; Georg. mon. cont. (Muralt) 1164D–1165A; Ps.-Symeon 739,10-12; Zonaras XVI 18, p. 472,14-17; vermutlich am selben Tage, an dem die Mitkaiserkrönung seiner beiden jüngeren Brüder Stephanos und Konstantinos stattfand; cf. Kresten–Müller, Samtherrschaft 50 Anm. 154. — (3) Theodoros Daphnopates, Ep. 2 (p. 49 Darrouzès–Westerink); die Darstellung in den Chroniken (Theoph. cont. VI 17, p. 409,23 – 410,3; Skylitzes, Romanos Lakapenos 13, p. 71–78; Symeon log. (Leon gr. 314,7-10; Theod. mel. 222,27-30; Symeon sl. 136,2-4); Symeon log. (Wahlgren) 136,304-309; Georg. mon. cont. (Bonn) 902,9-12; Georg. mon. cont. (Istrin) 54,14-16. Zonaras XVI 18, p. 472,14-17, legt eine gleichzeitige Weihe zum Hypodiakonos und zum Synkellos nahe. Aber der Text erweckt den Eindruck, daß der Chronist hier zwei verschiedene Notizen zusammengezogen oder eine umfangreichere Vorlage mißverständlich gekürzt hat. — (4) Theoph. cont. VI 26, p. 417,9-14; Skylitzes, Romanos Lakapenos 21, p. 225,86-89; Symeon log. (Leon gr. 318,19-23; Theod. mel. 227,18-23; Symeon sl. 138,22-27); Symeon log. (Wahlgren) 136,431-435; Georg. mon. cont. (Bonn) 908,14-19; Georg. mon. cont. (Muralt) 1173A; Georg. mon. cont. (Istrin) 58,22-26; 59,19-21; Ps.-Symeon 742,14 – 743,10; Zonaras XVI 19, p. 475,6-9. — (5) Cf. Kresten–Müller, Samtherrschaft 57–65, bes. Anm. 202. — (6) Skylitzes, Romanos Lakapenos 26, p. 227,58-62; Konstantinos 10, p. 242,47-53; abhängig von Skylitzes: Zonaras XVI 19, p. 475,12 – 476,14; ebenfalls den 2. Februar gibt das Zeremonienbuch an, in dem der Vorgang der Weihe ausführlich geschildert wird: Konst. Porph., De cerim. II 38, p. 635,8 – 636,23 (Reiske); die Nachricht, daß T. von seinem Vater Romanos als Patriarch eingesetzt wurde, nachdem dieser ihn zum Eunuchen gemacht und der Kirche geweiht hatte, findet sich auch bei Mas‘ūdī, Tanbīh 172,12; Übers.: Vasiliev, Arabes II 2, p. 397; Mas‘ūdī, Murūǧ II 354,1-3; Übers.: Vasiliev, Arabes II 2, p. 39. — (7) Theoph. cont. VI 32, p. 421,1-6; 34, p. 422,3-9 (mit Zusätzen); Skylitzes, Romanos Lakapenos 26, p. 226,26 – 227,62; Symeon log. (Leon gr. 321,10-14; 322,8-12; Theod. mel. 230,4-8; 230,26 – 231,2; Symeon sl. 139,37 – 140,2; 140,14-19); Symeon log. (Wahlgren) 136,495-500; 136,516-525; Georg. mon. cont. (Bonn) 911,22 – 912,5; 913,1-5; Georg. mon. cont. (Muralt) 1177B–1180A; Georg. mon. cont. (Istrin) 59,36 – 60,6; Ps.-Symeon 745,1-3. 15-19; zu den näheren Umständen s. vor allem Theodoros Daphnopates, Ep. 2,89-98 (p. 49 Darrouzès–Westerink); Ep. 3,10-15 (p. 49–51 Darrouzès–Westerink); s. auch Liudprand, Legatio 62, p. 209,27 – 210,5. — (8) Yaḥyā [p. 12f.] p. 711f. (PO 18,5); 1:1, p. 30 (Pirone); Eutych. Alex. II 187,19 – 188,3, Übers.: Vasiliev, Arabes II 2, p. 27. — (9) T. wird an diesem Punkt in den Quellen nicht erwähnt, nur “die Kaiser” (οἱ βασιλεῖς), cf. Narratio de Imagine Edessena A (BHG 793) § 24, 80**,1-8 (Dobschütz); Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795) cap. XXVIII, § 56, 81**,1-13 (Dobschütz) = col. 449B-C (PG 113) = cap. 28, p. 54,32 – 56,4 (Guscin); Synax. Cpl. 900,21. Man darf aber annehmen, daß auch der Patriarch T. am höchsten Marienfest in der Blachernenkirche, dem bedeutendsten Marienheiligtum der Stadt Konstantinopel, weilte. — (10) Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795), cap. XXVIII–XXX, § 56–64, 81**,8 – 85**,7 (Dobschütz) = col. 449C–452D (PG 113) = cap. 28–30, p. 56,4 – 60,9 (Guscin). BHG 793, Synax. Cpl. und die Historiker bringen eine kürzere Fassung mit keinen grundsätzlichen Unterschieden, aber einer Kürzung der Prozessionsstationen. Sie erwähnen nach der Station des Mandylions in der Blachernenkirche nur den Prozessionsweg vom Goldenen Tor zur Hagia Sophia und weiter in den Palast: Narratio de Imagine Edessena A (BHG 793) § 25f. 80**,14 – 84**,7 (Dobschütz); Synax. Cpl. 900,15 – 901,4; Theoph. cont. VI 48, p. 432,4-24; Symeon log. (Leon gr. 325,22 – 326,19; Theod. mel. 234,22 – 235,13; Symeon sl. 142,14-28); Symeon log. (Wahlgren) 136,610-629; Georg. mon. cont. (Bonn) 918,6 – 919,5; Georg. mon. cont. (Muralt) 1185A-B; Georg. mon. cont. (Istrin) 62,27 – 63,9; Ps.-Symeon 748,19 – 749,11; Yaḥyā [p. 34] p. 732 (PO 18,5); 2:35, p. 50 (Pirone); zu den mit dem Einzug verbundenen Problemen s. unter Stephanos Lakapenos, bes. P. — (11) Skylitzes, Konstantinos (2) 3, p. 237,5-8; Michael syr. III 119 (ohne Namensnennung). — (12) Oratio de translatione Gregorii theologi (BHG 728) § 28, l. 409f., p. 63. — (13) Theoph. cont. VI 5, p. 440,15 – 441,2; Symeon log. (Leon gr. 330,6-16; Theod. mel. 238,6-15; fehlt bei Symeon sl.); Symeon log. (Wahlgren) 137,32-41; Georg. mon. cont. (Bonn) 923,3-12; Georg. mon. cont. (Muralt) 1192A-B; Georg. mon. cont. (Istrin) 65,19-26; Yaḥyā [p. 42] p. 740 (PO 18,5); 3:9, p. 57 (Pirone). Ps.-Symeon 754,4-9 erwähnt zwar die Verschwörung des Theophanes, schweigt aber über die Beteiligung des T., obwohl er unmittelbar zuvor erklärt, daß T. Michael Lakapenos (# 25174), den Sohn des Christophoros, zum Kleriker geschoren habe, was belegt, daß der Chronist T. nicht etwa übersehen hat. Die Vita Mich. Maleïni (BHG 1295) cap. 23, p. 23,34 – 24,5, erwähnt T. im Zusammenhang mit einer Vision des Michael Maleïnos (# 25124), der den Sturz Romanos’ I. und von dessen Söhnen vorhergesagt haben soll. T. habe deshalb (vergeblich) versucht, gegen Michael Maleïnos vorzugehen. Dies stellt T. als einen treuen Anhänger seines Vaters dar, sagt aber nichts über sein Verhältnis zu Konstantinos VII. aus. Die Tatsache, daß er nicht bestraft wurde, macht jedoch deutlich, daß Konstantinos VII. nicht von einer Beteiligung des T. an der Verschwörung ausging. — (14) Diese Beschreibung unterstellt, daß T. sich nicht so verhalten habe, wie es einem Patriarchen angemessen gewesen wäre, und greift wiederum die verbreiteten Vorurteile gegenüber Eunuchen auf. — (15) Theophylaktos patriarches, Brief, p. 88–91. — (16) Skylitzes, Konstantinos (2) 5, p. 239,66-70. — (17) Theoph. cont. VI 11, p. 444,14-17:  Ὁ δὲ πατριάρχης Θεοφύλακτος ἀρρωστήσας καὶ πρὸς τὸ θανεῖν ἐγγίσας καὶ μικρὸν ῥωσθεὶς οὐκ ἐνέδωκεν ἑαυτὸν τῆς πονηρᾶς μοχθηρίας καὶ τοῦ μετὰ δώρων χειροτονεῖν τοῦς ἀρχιερεῖς καὶ ἐπιμελεῖσθαι τῶν ἵππων καὶ βλακειῶν. Ähnlich Symeon log. (Cod. Vat. 163) 4,1-4. — (18) Theoph. cont. VI 19, p. 449,10-16; Symeon log. (Cod. Vat. gr. 163) 8,1-5; Georg. mon. cont. (Muralt) 1194B; Ps.-Symeon 755,1-3; cf. dazu auch Janin, Centres 557. — (19) Skylitzes, Konstantinos (2) 10, p. 242,47 – 244,88; verkürzt auch Zonaras XVI 22, p. 485,11 – 486,14; s. auch unter Euthymios Kasnes. — (20) Theodoros Skutariotes, Synopsis 152,29-31; daß auch Romanos I. im Ruphinianai-Kloster bestattet gewesen sei, steht im Widerspruch zu anderen Quellen, denen zufolge er im Myrelaion-Kloster beigesetzt worden war; zum Ruphinianai-Kloster (H.-Hypatios-Kloster) in Chalkedon cf. auch Janin, Centres 38–40.

W: Theophylaktos patriarches, Brief an den Zaren Petăr von Bulgarien — Πέτρῳ Βουλγαρίας βασιλεῖ Θεοφυλάκτου πατριάρχου· συντεθεῖσα παρὰ Ιωάννου χαρτοφύλακος τῆς μεγάλης ἐκκλησίας, in: Dujčev, Epistola 88–91; engl. Übersetzung in: Christian Dualist Heresies 98–102.

Q: — (Hist.): Theoph. cont.; Symeon log. (Cod. Vat. gr. 163); Symeon log. (Leon gr.; Theod. mel.; Symeon sl.); Symeon log. (Wahlgren); Georg. mon. cont. (Bonn; Muralt; Istrin); Ps.-Symeon; Theodoros Skutariotes, Synopsis. — (Ep.): Theodoros Daphnopates, Epp. 1. 2. 3 (Darrouzès–Westerink); Alexandros von Nikaia, Epp. 1. 5. 9. 14. 17; Leon von Sardeis, Ep.; Theodoros von Nikaia, Epp. 1. 2. 8. 10 (?). 13. 15. 42; Nikolaos III. Grammatikos, Ep. ad Alexium imp. (August 1084), in: Syntagma Kanon. V, p. 75,2-12 (dazu s. unter P); Anonymi Professoris Epp. 31. 47. 53–54. 88; Arethas, Scripta minora Nr. 37, I, 290–293; Nr. 74, II, 114 (ohne Namen); Theophylaktos patriarches, Brief 88,1. — (Hag.): Vita Lucae Styl. (BHG 2239) cap. 21–22, p. 216,5 – 217,3; Vita Basilii iun. (BHG 263) fol. 132r (p. 63 Veselovskij); Synaxarium Arsenii Corcyr. (BHG 2044), p. 16f.; Oratio de imagine Edessena auctore Gregorio archidiacono et referendario (BHG 796g) § 19, p. 25 (ed. Dubarle) (ohne Namensnennung); Narratio de Imagine Edessena A (BHG 793) § 25f., 80**,14 – 84**,7 (Dobschütz); Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795), cap. XXVIII–XXX, § 56-64, 81**,8 – 85**,7 (Dobschütz) = col. 449C–452D (PG 113) = cap. 28–30, p. 54,32 – 60,9 (Guscin); Synax. Cpl. 900,24; Men. (Latyšev) 285,22 (ohne Namensnennung); Oratio de translatione manus Ioannis Baptistae (BHG 849) cap. 17–18, p. 31,18 – 32,1; Oratio de translatione Gregorii theologi (BHG 728) § 28, l. 409f., p. 63 (ohne Namensnennung); evtl. auch § 19, l. 256, p. 55 (ohne Namensnennung). — (Fs.): Catal. patriarch. (Fischer) 293,13; Nikephoros Kallistos, Catal. patriarch. 460D; Konst. Porph., De cerim. I 10, p. 77,2 (Reiske) (ohne Namensnennung); I 28, p. 160,23f. (Reiske); I 37, p. 148,22 (Vogt); Index capitum p. 513 (Reiske); II 38, p. 635,8 – 636,23 (Reiske); Patriarchenliste im Cod. Guelf. Helmst. 63, ed. Leonclavius, in: PG 119, col. 917D. 920A. — (Dok.): Acta Latrensia, Nr. VII (10. Juni 1196 [14. Indiktion; 6704 a. m.]), ed. Gastgeber–Kresten (in Vorbereitung); ed. Miklosich–Müller IV 305–307 (Nr. 7), bes. p. 306,10-13. — (Ms.): Notiz (10. Jh.?) im Cod. Hieros. Sancti Sepulcri 24, ed. Papadopulos-Kerameus, Hierosol. Bibl. I 92 (genaue Datierung des Patriarchats). — (georg.): Synodikon georg. 313. — (syr.): Michael syr. III 119. — (arab.): Yaḥyā; Eutych. Alex.; Mas‘ūdī, Tanbīh; idem, Murūǧ (ohne Namensnennung). — (Sg.): Jordanov, Corpus III 1619: Θεοφυλάκτῳ ἀρχιεπισκόπῳ Κωνσταντινουπόλεως Νέας Ῥώμης.

L: ODB II 1203f. s. v. “Lekapenos”; III 2068; SSS VI (1977) 58f.; Beck, Kirche 531. — Darrouzès, in: Épistoliers byzantins 67–71. 83f. 90–92. 95f. 261–268. 277–284. 310–314; Dujčev, Epistola 63–87 (griech. Text: 88–91); Hörandner, in: BF 2 (1967) 231; Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 786b–789i; Kresten–Müller, Samtherrschaft 50–55. 81–83; Cortassa, in: Medioevo greco 1 (2001) 97–138; Dölger–Müller, Regesten Nr. 622. 625; Todt, Antiocheia 183f. — Zum Brief an den Zaren Petăr s. Beck, Umgang mit Ketzern 76–78.

P: Die Zuschreibung des Vorsitzes einer Synode und eines Patriarchalerlasses (ὑπόμνημα), die sich mit dem Status des Bistums Rhizaion befaßten, an T., die Patriarch Nikolaos III. Grammatikos in seinem Brief an Kaiser Alexios Komnenos vornimmt, scheint ein Fehler des Nikolaos III. Grammatikos zu sein, da Christophoros Lakapenos (# 21275) zur Zeit der Synodalentscheidung noch am Leben war – was bedeutet, daß sie vor August 931 getroffen worden sein muß, während T. erst im Jahre 933 Patriarch wurde. Der Patriarchalerlaß, der von Kresten–Müller, Samtherrschaft 33, auf die Zeit zwischen dem 10. Oktober 927 und August 931 datiert wird, ist daher den Patriarchen Stephanos II. (# 27245) oder Tryphon (# 28374) zuzusprechen. Dölger, Regesten Nr. 594, hatte das Synodaldekret und den Patriarchalerlaß – wohl nicht zutreffend – auf die Zeit zwischen 20.5.921 und 25.12.924 datiert, weshalb sie sich bei Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 736 und 737, unter den Entscheidungen des Patriarchen Nikolaos I. Mystikos (# 25885) finden. — Es ist recht wahrscheinlich, aber nicht völlig gesichert, daß es sich bei dem Patriarchen, der Adressat von fünf Briefen des anonymen Lehrers (Anonymi Professoris Epp.) war, um T. handelt. Unter Umständen kämen auch die Patriarchen Nikolaos Mystikos, Stephanos II. und Tryphon als Adressaten dieser oder einzelner dieser Briefe in Frage; cf. dazu auch Cortassa, in: Medioevo greco 1 (2001) 106. — Die Zuweisung der Ep. 10 des Theodoros von Nikaia an T. als Adressaten ist nicht ganz sicher. Darrouzès hatte sie aus inhaltlichen Gründen mit Fragezeichen T. zuweisen wollen. Sie könnte aufgrund ihres Inhalts aber auch dem Patriarchen Polyeuktos (# 26715) geschickt worden sein, wie die Handschrift es überdies vorgibt (τῷ αὐτῷ).

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