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February 28, 2008
Abstract
The Convention has successfully wound up its work, it also has lived up to the expectations. For the first time, national parliaments, the European Parliament as well as the civil society were involved in a treaty revision exercise. The Convention has succeeded where Intergovernmental Conferences have failed. That is also true for the institutional questions. The coming Intergovernmental Conference will thus be presented – following the decision of the European Heads of State in Thessaloniki – with a well-balanced and comprehensive draft text without options. Enshrining the Charter of Fundamental Rights in the Constitution shows that the Union is not just a free-trade area but founded on definite common values and rights.
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February 28, 2008
Abstract
Das Präsidium des Konvents zur Zukunft Europas hat sich nicht nur als Koordinierungs- und Exekutionsorgan von Vorschlägen der vier Komponenten (Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, der nationalen Regierungen und Parlamente) und der diversen Strömungen des Kon-vents verstanden. Es hat, anfangs durchaus umstritten, die Arbeitsweise des Konvents bestimmt (Einsetzung von ad hoc -Arbeitsgruppen statt von permanenten Ausschüssen, Konsensfeststellung statt Abstimmungen, Entwurf der Texte durch das Präsidium statt durch ein Redaktionskomitee usw.). Es hat die zentralen Themen gesetzt, die Reihenfolge ihrer Behandlung im Plenum entschieden und damit die Dynamik der Beratungen auf das Ergebnis hin fokussiert (etwa durch die Terminierung der Debatte und der Entscheidung über die Institutionen auf das Ende der Konventsarbeit, durch die Vorgabe und die Einhaltung des Zeitplans u. a. m.). Vor allem aber hat es das Ergebnis dadurch geprägt, dass es Vorschläge aus dem Konvent zwar in seine eigenen Entwürfe einfließen, ihn selbst aber nur auf Grundlage der Texte aus dem Präsidium beraten ließ.
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February 28, 2008
Abstract
I. Präsident Giscard d'Estaing überreichte am 18.07.2003 dem italienischen Rats-präsidenten Berlusconi den integralen Entwurf des Vertrags für eine Europäische Verfassung. Einen Monat vorher konnten die Staats- und Regierungschefs in Thessaloniki bereits den ersten Teil der Verfassung und die Grundrechtecharta entgegennehmen. Das Ergebnis wurde von einigen euphorisch als „historisch” gefeiert. Verdient es dieses Attribut wirklich?
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February 28, 2008
Abstract
Europa wagt mehr Demokratie. Die Arbeitsweise des Konvents und der Entwurf der Europäischen Verfassung ermöglichen einen Integrationsfortschritt, der zu Recht als „historisch” bezeichnet wurde. Er ist zwar naturgemäß ein Kompromiss, um den hart gerungen werden musste und der von allen Beteiligten auch Zugeständnisse gefordert hat. Auch die deutsche Seite hätte sich in manchen Berei-chen, zum Beispiel bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, ein noch mutigeres Vorangehen gewünscht. Dennoch ist der Verfassungsentwurf keine Einigung auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner”, sondern ein fairer Interessenausgleich zwischen großen und kleinen, alten und neuen Mitgliedstaaten. Dies ist ein Erfolg der Konventsmethode, mit der es gelungen ist, Fragen zu lösen, an denen bisher alle Regierungskonferenzen gescheitert sind.
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February 28, 2008
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I. Die Arbeitsleistung des Konvents Der Konvent hat einschließlich seiner konstituierenden Sitzung am 28. Februar 2003 und seiner Abschlusssitzung am 10. Juli 2003 insgesamt 27 Plenarsitzungen durchgeführt. Zu verzeichnen sind 50 Präsidiumssitzungen. Elf Arbeitsgruppen wurden förmlich eingerichtet, deren Gesamtsitzungszahl sich auf 86 beläuft. Hinzu kommen drei Arbeitskreise auf informeller Basis mit einer Sitzungszahl von zwölf. Hunderte von mehr oder weniger informellen Sitzungen haben daneben die Konventsarbeit begleitet. Beispielsweise kamen die deutschen Delegierten im sog. Brüsseler Kreis zusammen, um ihre Positionen zu erörtern. Wichtige Weichenstellungen erfolgten bei den Treffen der großen politischen Familien der Christ- und Sozialdemokraten. In der Schlussphase des Konvents waren zudem die „Komponententreffen” von großer Bedeutung, bei denen sich Vertreter der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments, der Staats- und Regierungschefs und der Kommission um eine gemeinsame Linie bemühten.
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February 28, 2008
Abstract
Die Europäische Union ist mit der Vorlage eines Verfassungsentwurfs durch den Konvent zur Zukunft Europas an eine historische Wegmarke gelangt. Die 105 Vertreterinnen und Vertreter der Mitglied- und Beitrittsstaaten im Europäischen Konvent haben sich nach sechzehnmonatiger Arbeit auf den Entwurf eines Verfassungsvertrages geeinigt. Man darf es als historisches Ereignis bezeichnen, dass erstmals in der europäischen Geschichte ein offizieller Entwurf für eine europäische Verfassung vorliegt. Mit dem Konvent wurde die Hoffnung verbunden, Antworten auf die Herausforderungen der Erweiterung zu finden. Die Union, die für ursprünglich sechs Mitglieder konzipiert war, bedarf einer grundlegenden inneren Reform, um für 25 und mehr Mitglieder funktionsfähig zu bleiben. Darüber hinaus sollten Antworten auf die fehlende Bürgernähe Europas gefunden werden. Die letzte – beinahe gescheiterte – Regierungskonferenz von Nizza hat gezeigt, dass neue Formen wie das Konventsmodell von Nöten sind, wenn Europa erfolgreich weiterentwickelt werden soll. Es sollte ein politischer Prozess gestartet werden, der bewusst in die Hände von Parlamentariern und Regierungsvertretern gelegt werden sollte.
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February 28, 2008
Abstract
Der als „Verfassung” oder „Verfassungsvertrag” bezeichnete Vorschlag des Konvents soll ein nationalen Verfassungen vergleichbares Rechtsfundament für die EU darstellen. Funktional verspricht der Entwurf eine verbesserte Grundordnung, die für die erweiterte Union die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher definiert, rechtliche Handlungsmittel vereinfacht und die EU-Organe in den Übergang zu einer qualitativ veränderten Gemeinschaft führt. Für diese europäische Grundordnung beansprucht der Verfassungsbegriff normativ ein Stück demokratischer Legitimation, lenkt aber die Aufmerksamkeit vom Demokratiedefizit ab und zum Rechtsprinzip hin. Insoweit müssen künftig drei Verfassungsbegriffe unterschieden werden: der staatsrechtliche, der europarechtliche und der allgemeinsprachliche. Abstract The Convention's Draft called “Constitution” or “Constitutional Treaty” is considered the legal fundament of the EU similarly as constitutions are in nation states. In functional terms, the text promises an improved basic order, defining the political responsibilities within the enlarged Union more precisely, simplifying the legal instruments and providing the framework for the EU-organs in a significantly changed Community. In this context, “Constitution” normatively claims some democratic legitimacy, albeit shifting the focus from the democratic deficit to the principle of law. One ought, therefore, to differentiate between three concepts of “Constitution”: the meaning in public law, in European law, and the common sense one.
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February 28, 2008
Abstract
Die neue Verfassung für die Europäische Union ist Verfassung in vollem Sinne des Wortes. Sie ist eine Verfassung der Entwicklung, die die weiteren Schritte der Integration offen hält. Seit langem besteht auch ein europäisches Volk, das die europäische Demokratie trägt. Es ist ein Volk aus Völkern, in dem öffentliche Kommunikation weiter vertieft werden muss. Die in der Verfassung gewährleisteten Grundrechte erweitern den Horizont europäischer Einigung und entfalten eigene unitarisierende Kraft. Wie herkömmliche Verfassungen beschreibt auch die neue europäische Verfassung das Verhältnis der verfassten Union zu Religion und Religions-gemeinschaften. Dabei zeigt die Europäische Union, dass sie sich nicht absolut setzt, sondern einen Bereich der Existenz anerkennt, der ihrem Zugriff entzogen ist. Abstract The new Constitution for the European Union is a constitution in the true sense of the word. It is a constitution capable of development, keeping open the door for further steps of integration. There already exists a European people supporting European democracy. As it consists of different peoples, its public communication has to be further deepened. The fundamental rights guaranteed by the Constitution widen the horizon of European integration and unfold a unifying power of their own. Like national constitutions, the new European Constitution describes the relationship between the Union and religion as well as religious communities, thus acknowledging a realm of existence which is out of reach of its very competencies.
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February 28, 2008
Abstract
Der Konvent hat die Architektur der Gemeinsamen Auβen- und Sicherheitspolitik mit einigen neuen institutionellen Bausteinen in Richtung auf einen „verfeinerten Intergouvernementalismus” fortgeschrieben. Für ehrgeizige Ziele einer globalen Zivilmacht teilt er der Union nur wenige Instrumente zu; der Präsident des Europäischen Rats erhält ein unbestimmtes Rollenprofil, während der Auβenminister der Europäischen Union mit einem weiten Aufgabenhorizont, aber nur begrenzten Rechten in einem intra- und interinstitutionellen Spannungsfeld angesiedelt wird. Angesichts der Beibehaltung der Einstimmigkeitsregel entwickelte der Konvent innovative Formen der „strukturierten” und „engeren Zusammenarbeit”. Insgesamt ist jedoch eine nur begrenzte Zunahme an Binneneffizienz und Auβeneffektivität für eine globale Rolle der Union zu erwarten. Abstract The Convention has again reformulated the architecture of the Common Foreign and Security Policy (CFSP). While it introduced some institutional elements reinforcing trends towards a “refined intergovernmentalism”, the EU was granted only few instruments for reaching its ambitious goal to become a “global civilian power”. The role of the new President of the European Council is still defined too vaguely. The Foreign Minister, on the other hand, was assigned a broad area of responsibility, but only limited competencies; he has been located within the intra- and inter-institutional conflict structures. As the unanimity rule has not been changed, the Convention created innovative forms of “structured” and “closer cooperation”. In sum, however, internal efficiency and external effectiveness of the Union as a global player will not be substantially enhanced by the Constitutional Treaty.
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February 28, 2008
Abstract
Das Leitbild des Föderalismus war von Anfang an Teil der Debatte zur europäischen Integration. Die gegenwärtige EU weist Merkmale eines föderalen Systems auf, ohne dabei den Strukturen eines bestehenden Föderalstaats zu entsprechen. Im Laufe des Integrationsprozesses ist vielmehr ein Föderalismus „sui generis” entstanden, der sich im Rahmen der Konstitutionalisierung der EU, vor allem auch durch die Vorschläge des Verfassungskonvents, weiterentwickelt. Der Beitrag versucht solche Verfassungsbestimmungen zu identifizieren, die den Charakter der künftigen EU als Föderation verstärken; er zeigt, dass diese weiterhin nicht auf einen bestimmten Typus eines föderalen Systems hinführen („dualer Föderalismus”, „kooperativer Föderalismus” oder „Politikverflechtung”). Abstract From the outset, the idea of federalism has been part of the debate on European integration. The present EU can be regarded as deploying features typical of a federal system without resembling any particular pattern of existing federative states; rather, it has emerged as a special type of federal structure (“sui generis”), and the Convention has contributed to this constitutional development even further. This article tries to identify provisions in the Constitutional Treaty that contribute to the character of the future EU as a federation. These provisions, however, do not really point to one particular type of federal system (“dual”, “cooperative” or even “interlocking” federalism).
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February 28, 2008
Abstract
Vom 28.02.2002 bis zum 10.07.2003 tagte der „Konvent zur Zukunft Europas” unter dem Vorsitz des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing , um Vorschläge zur Verbesserung von Effizienz, Transparenz und Demokratie in der Europäischen Union zu erarbeiten. Durch dieses mehrheitlich parlamentarisch besetzte, öffentlich zugängliche Gremium sollte das als exekutivlastig und intransparent kritisierte Verfahren zur Fortschreibung der Europäischen Verträge produktiv ergänzt werden. Die folgende Dokumentation gibt einen Überblick über Einsetzung und Organisationsstruktur des Konvents, zeichnet den Verlauf seiner 16monatigen Arbeiten nach und informiert über die wichtigsten Neuerungen des Verfassungsentwurfs, der in seiner endgültigen Fassung dem Präsidenten des Europäischen Rates am 18.07.2003 in Rom überreicht wurde.