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BY-NC-ND 4.0 license Open Access Published by De Gruyter

Arethas

Ἀρέθας

  • Ralph-Johannes Lilie , Claudia Ludwig , Beate Zielke and Thomas Pratsch

N: Herkunftsbezeichnung: Patreus (“aus Patras”) — Πατρεύς (Cod. Oxon. d’Orv. 301). A.s Name deckt sich mit der gräzisierten Form des arabischen Namens al-Ḥārith (z. B. im Falle des arabischen Ghassanidenkönigs Arethas [529–569 n. Chr.] oder eines arabischen Märtyrers, zu beiden s. ODB I 162f.), so daß sich auch für A. bzw. für A.s Familie eventuell eine arabische Herkunft annehmen läßt. A.s Familie dürfte in diesem Falle allerdings zum Zeitpunkt von A.s Geburt schon bestens akkulturiert und in die byzantinische Gesellschaft integriert gewesen sein, denn sie gehörte offenbar zur Führungsschicht des byzantinischen Patras.

T: Diakonos — διάκονος (Anthologia Graeca XV 32; Cod. Oxon. Clarke 39; Cod. Vat. Urb. gr. 35); Metropolites von Kaisareia (Kappadokien) — ἀρχιεπίσκοπος Καισαρείας Καππαδοκίας (Cod. Paris. gr. 451) und somit Protothronos des Patriarchats von Konstantinopel — πρωτόθρονος (Vita Euthymii [BHG 651]).

V: Geboren in der Mitte des 9. Jh.s, vermutlich vor 860 (cf. Lemerle, Byz. Humanism 239 Anm. 7), als Kind reicher und angesehener Eltern (# 20554B) in Patras auf der Peloponnes. Er hatte eine Schwester Anna (# 20428) und mindestens einen Bruder (# 20554A).

A. war ein Schüler des Leon Philosophos (# 24313). Bis mindestens 888 scheint er ein Laie gewesen zu sein (so Lemerle, Byz. Humanism 239), denn als er sich im Jahre 888 eine Euklid-Handschrift schreiben ließ (Cod. Oxon. d’Orv. 301), bezeichnete sich A. in seiner Notiz nur als “Arethas Patreus” ohne jeden geistlichen Titel. Im Jahre 895, als A. sich einen Platon-Codex (Cod. Oxon. Clarke 39) schreiben ließ, war er Diakon. Die These, daß er ein Schüler des Photios gewesen sei, ist abzulehnen (Lemerle, Byz. Humanism 241). Vielmehr bezeichnet A. in einem Schreiben (Scripta minora Nr. 10, I, 108,9) den Patriarchen Nikolaos Mystikos (# 25885) als seinen geistlichen Vater (πατὴρ τὴν πνευματικὴν γέννησιν), also wohl denjenigen, der ihm (anscheinend zwischen 888 und 895) die erste geistliche Weihe erteilt hatte.

Am 11. April 901 war A. noch immer Diakon, denn am Ostersamstag wurde unter Patriarch Nikolaos I. Mystikos vor der Synode ein Prozeß wegen Gottlosigkeit gegen A. als Diakon angestrengt, wie aus seinen Briefen hervorgeht (1).

A.s Weihe zum Metropoliten von Kaisareia und damit zum Protothronos des Patriarchats von Konstantinopel wird allgemein auf ca. 902/03 datiert (2). A. könnte auf dem Metropolitenstuhl von Kaisareia der direkte Nachfolger des Theophanes Sphenodaimon (# 28076) gewesen sein.

Nach der (allerdings stark propagandistisch eingefärbten) Aussage der Vita Euthymii (BHG 651) ist A., vermutlich im Winter 906/07, von Patriarch Nikolaos I. Mystikos (# 25885) als einer der Gegner der vierten Ehe Kaiser Leons VI. mit Zoe Karbonopsina (# 28506) genannt worden: Wegen des Widerstands der Metropoliten und insbesondere des Protothronos A. könne Nikolaos dem Kaiser nicht den Einzug in die Hagia Sophia durch das Hauptportal gestatten (3). An Epiphanias 907 habe A. sich, angestiftet von Nikolaos, zusammen mit Epiphanios von Laodikeia (# 21707) geweigert, zum feierlichen Mahl in den Kaiserpalast zu kommen. Nikolaos habe sich zunächst gegen die Auffassung der beiden und anderer Metropoliten gewandt, während er sich später in seiner Ablehnung der vierten Ehe des Kaisers mit Zoe Karbonopsina auf sie berief (4). A. habe dann nach dem Amtsantritt des Patriarchen Euthymios (# 21913) die vierte Ehe des Kaisers akzeptiert. Später habe er sogar eine scharfe Verurteilung seines eigenen Schülers Niketas Paphlagon (# 25712) gefordert, da dieser eine Schmähschrift gegen Kaiser Leon VI. und gegen Euthymios (mithin gegen die Tetragamie) verfaßt hatte (5). Nach der Rückkehr des Nikolaos Mystikos auf den Patriarchenthron im Jahre 912 habe A. Euthymios zum Widerstand aufgefordert (6). Nach der Absetzung des Euthymios habe Nikolaos Mystikos versucht, auch gegen A. vorzugehen, doch soll sich dieser mit so scharfen Worten dagegen gewehrt haben, daß der Patriarch von seinem Vorhaben Abstand nahm (7). Soweit die Vita Euthymii.

Wesentlich authentischere Zeugnisse für A.s Haltung im Tetragamiestreit stellen sicherlich seine eigenen Schriften dar (Arethas, Scripta minora). Diese bezeugen zunächst einmal in den ersten Jahren des 10. Jh.s eine gewisse Vertrauensstellung des A. bei Kaiser Leon VI. Er verfaßte etliche Tisch- und andere Festreden für den Kaiser (Nrr. 57–65), ebenso die Rede auf die Weihe des Patriarchen Nikolaos (anno 901; Nr. 57). Er scheint sich also zu dieser Zeit in Konstantinopel und in der Nähe dieses Kaisers aufgehalten zu haben. Andererseits werden auch aufkommende Spannungen in bezug auf die vierte Ehe des Kaisers deutlich (Nrr. 67–69 und 71–73). Allerdings geht aus diesen Zeugnissen keine eindeutige und einheitliche Haltung des A. zur vierten Ehe des Kaisers (Tetragamiestreit) hervor, vielmehr wird deutlich, daß er seine Meinung änderte und im Grunde alle beteiligten Seiten in die Kritik nahm. Da die Chronologie der überlieferten Scripta minora des A. leider empfindlich gestört ist, läßt sich auch die Chronologie seines Meinungsumschwunges auf dieser Grundlage kaum zuverlässig rekonstruieren: Es finden sich Schreiben (Nrr. 1–2. 67–69), in denen er sich gegen die Polygamie (wie er die Zulässigkeit der vierten Ehe gern bezeichnet) ausspricht, aber auch Schreiben (Nrr. 9–11. 14. 18. 19), in denen er sich für die Tolerierung der vierten Ehe einsetzt unter Berufung auf Basileios von Kaisareia: “um Schlimmeres zu verhüten”. Anscheinend wurde die Haltung des A. auch für seine Zeitgenossen nicht immer deutlich. Ihm wurden Wankelmut (Nr. 12) und Unklarheit (Nr. 17) sowie Ungehorsam (Nr. 10), nämlich die Lossagung vom Patriarchen Nikolaos Mystikos, seinem geistlichen Vater (Nrr. 10. 65), vorgeworfen, ferner mußte er sich dafür rechtfertigen, seine Meinung in dieser Sache geändert zu haben (Nr. 15), und erntete dafür Spott (Nr. 20). Durch einen Brief seines Schülers Niketas David Paphlagon (# 25712) (Ep. 4) läßt sich sein Meinungsumschwung jedoch genauer datieren: Noch am Weihnachtstag (25. Dezember) des Jahres 906 lag eine Gnome von ihm vor, die sich gegen die Rechtmäßigkeit der vierten Ehe des Kaisers aussprach. A. muß dann aber recht bald von der Position der Ablehnung der Polygamie zur Position der Tolerierung der vierten Ehe umgeschwenkt sein, gleichwohl wirft er in seinem Antirrhetikos anderen Metropoliten, allen voran dem Archepiskopos von Thessalonike, Plotinos (# 26703), vor, sich zum Zeitpunkt der Absetzung des Nikolaos von diesem losgesagt zu haben (Nr. 14, I, 164,9-13). In diesem Zusammenhang distanzierte sich A. auch von seinem eigenen Schüler, Niketas David Paphlagon, der wohl an der Position der Ablehnung der vierten Ehe festhielt und auch ein diesbezügliches Schriftstück verfaßt hatte, das von A. heftig kritisiert wurde (Nr. 32, cf. auch Nr. 56). Anscheinend blieb die Haltung des A. im Tetragamiestreit aber stets exklusiv! Ein Schreiben (Nr. 47) aus der Zeit zwischen 907 und 912, als also Euthymios Patriarch und Nikolaos im Exil war, läßt erkennen, daß A. auch nicht völlig hinter Euthymios stand, denn er rechnete mit dessen Bestrafung und der Rückkehr des Nikolaos auf den Patriarchenthron. Falls aber Nikolaos wieder eingesetzt werde, wolle er sich nach Rom wenden und mit Nikolaos keine Gemeinschaft halten! Folgerichtig wandte er sich nach der Wiedereinsetzung des Nikolaos in einem Schreiben (Nr. 76) an den Patriarchen, in dem er ihm einerseits vorwarf, die Kirche im Stich gelassen zu haben (er unterstellt also eine freiwillige Abdankung des Nikolaos am 1. Februar 907!), andererseits seine Rückkehr auf den Patriarchenthron heftig kritisierte und als unkanonisch bezeichnete. Dennoch ergriff A. wohl keine weiteren Maßnahmen gegen Nikolaos und unterzeichnete schließlich am 9. Juli 920 den Tomos Enoseos, mit dem der Kirchenfrieden wieder hergestellt wurde. A. verfaßte und hielt sowohl die Grabrede (Nr. 82) anläßlich der Beisetzung des Patriarchen Euthymios, der am 5. August 917 verstorben war, kurz nach dessen Tod im Hagios-Martys-Aimilianos-Kloster (8) auf dem asiatischen Ufer des Bosporos als auch den Epitaphios Logos (Nr. 8) anläßlich der Translation der Gebeine des Euthymios in das Psamathiakloster nach Konstantinopel (wohl am 5. August 920).

Mehrmals wurden von verschiedenen Seiten kanonische und strafrechtliche Verfahren gegen A. angestrengt. Zunächst hatte ihn Nikolaos Xylomachairios (# 25937) der Gottlosigkeit bezichtigt; er soll A. als “Zuhörer” bzw. Leser gottloser Schriften (ἀκροατὴς ἀθέων) hingestellt haben. Da A. zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum Metropoliten erhoben worden war, muß dies etwa 901/02 geschehen sein. A. bezeichnete die Vorwürfe als Verleumdungen, die entkräftet worden seien. Nikolaos Xylomachairios wird ferner im Jahre 906 in einem Schreiben (Nr. 70) des A. an den basilikos Hypographeus Stephanos (# 27240) und einem Schreiben (Nr. 66) an den Patriarchen Nikolaos erwähnt sowie im Jahre 907 in einem Schreiben (Nr. 72) an Kaiser Leon VI. Aus diesen Schreiben geht hervor, daß Nikolaos Xylomachairios zu diesem Zeitpunkt seinen Vorwurf gegen A. erneut erhoben hatte, was aber anscheinend wiederum ohne Folgen für A. blieb. Aus dem Apologetikos (Nr. 25) des A. wird deutlich, daß wohl etwa 921/22 (9) der Quaestor Anastasios Traulos (# 20297) einen Prozeß gegen A. angestrengt hatte, in dem er diesem vorwarf, einen gewissen Symbatios (# 27447) auf der Peloponnes (möglicherweise der dortige Strategos) durch einen Brief (δι᾿ ἐπιστολῆς) zur Rebellion gegen den regierenden Kaiser (Konstantinos VII. Porphyrogennetos) ermutigt zu haben (10). In diesem Zusammenhang lag auch ein entsprechendes Schreiben (γραμμάτιον) des A. als Beweismittel vor, welches dieser aber als gefälscht (πλαστογράφημα) bezeichnete. A. stritt alle Vorwürfe vehement ab und versuchte, seinen Standpunkt mit verschiedenen Argumenten zu untermauern. Auch diese Anklage konnte von A. anscheinend abgewehrt werden, denn wir hören nichts von einer Bestrafung. Zu diesem Zeitpunkt war A. 73 Jahre alt (Arethas, Scripta minora Nr. 25, I, 227,19: ἔτη γεγονὼς τρία καὶ ἑβδομήκοντα).

Etwa zwischen 923 und 925 ließ es die Beziehung zu Patriarch Nikolaos Mystikos immerhin zu, daß dieser sich auf Bitten des A. beim Strategos (# 31073) von Peloponnesos, der ebenfalls aus Patras stammte und als alter Freund des A. bezeichnet wird, dafür einsetzte, daß ein Sohn zu seinem sterbenden Vater (beide # 30298) zurückkehren könnte (11).

A. unterstützte gegen Ende der 20er Jahre des 10. Jh.s die Pläne des Kaisers Romanos I. Lakapenos, seinen Sohn Theophylaktos (# 28192) in jungen Jahren zum Patriarchen von Konstantinopel zu machen (Nr. 37). In diesem Sinne stimmte er dann auch auf der Synode vom August 931, auf der er aber bereits aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erscheinen konnte, für die Absetzung des damaligen Patriarchen Tryphon (# 28374), dem er in seiner Gnome (Arethas, Scripta minora Nr. 74) verschiedene kanonische Vergehen und Unzulänglichkeiten vorwarf.

Anscheinend wurde A. nicht lange darauf von einer Synode aus Altersgründen seines Amtes als Metropolites von Kaisareia enthoben. Denn das vielleicht letzte oder vorletzte Zeugnis, das wir von ihm besitzen, ist eine Petition (Arethas, Scripta minora Nr. 83) an Kaiser Konstantinos VII. Porphyrogennetos, in der er sich (zu Recht) über seine unkanonische Absetzung beklagt und den Kaiser bittet, in dieser Sache einzugreifen.

Das letzte sicher datierbare Zeugnis für A. ist eine Handschriftensubskription vom April 932 (im Cod. Mosqu. GIM 231 [Vladimir]; s. u. unter Q). Ob A. zu dieser Zeit tatsächlich noch als Metropolit von Kaisareia im Amt war, wie es der Subskription nach den Anschein hat, ist unklar, denn die Subskription ist trotz der Art ihrer Fomulierung nicht vom Kopisten Stylianos (# 27412) geschrieben, sondern stammt von der Hand des A. selbst (cf. Fonkič, in: RSBN 17–19 [1980–1982] 101), der sich selbst sicherlich auch nach seiner Absetzung (zumal einer als unkanonisch beurteilten!) mit seinem angestammten Titel bezeichnet haben dürfte (12).

Rückblickend wird A. im Jahre 945 (cf. Pratsch, Alexandros 253–257) in einem Brief des Alexandros von Nikaia (# 20231) erwähnt. Diesem Zeugnis nach sei es bei dem Prozeß gegen A. gesitteter zugegangen als bei dem Prozeß gegen Alexandros, der mißhandelt wurde. Im Jahre 945 war A. schon seit einiger Zeit verstorben.

Autor und Auftraggeber von Handschriften:

A. ist auch als Autor von Epigrammen bezeugt. Der alte Index des Cod. Vat. Barb. 310 überliefert noch die Titel verschiedener Gedichte des A., die selbst verloren sind, da der Cod. Barb. 310 nur noch teilweise erhalten ist. Dem Index nach hat A. Epigramme auf den Patriarchen Photios (# 26667), auf den Diakon und Sakellarios Leon (# 24357), auf die Nea Ekklesia und deren Weihe (880) sowie auf die Brumalia (4. Dez.) des Kaisers Leon VI. geschrieben (13). Das verlorene Gedicht des A. auf die Weihe der Nea Ekklesia (τοῦ αὐτοῦ [sc. Ἀρέθα ἀρχιεπισκόπου] εἰς τὰ ἐγκαίνια τῆς αὐτῆς Ἐκκλησίας [sc. τῆς Νέας Ἐκκλησίας]) würde das früheste datierbare literarische Werk des A. darstellen.

Noch bedeutender als A.s dichterisches Schaffen ist aber wohl seine Rolle als Auftraggeber von Handschriften und als Scholiast. Die erhaltenen Handschriften, die mit A. in Verbindung gebracht werden können, legen Zeugnis ab für ein früh einsetzendes und seine ganze Karriere begleitendes Interesse an den antiken Autoren und seinen Willen, eine umfangreiche private Bibliothek aufzubauen. Für viele der in ihnen enthaltenen Texte sind die Handschriften des A. wichtige Textzeugen.

Die älteste datierte Handschrift, die A. sich nach seinen Vorstellungen hat anfertigen lassen, ist der Cod. Oxon. d’Orv. 301 (Euklid). Wie A. mit eigener Hand am Ende der Handschrift notierte, hat der Kopist Stephanos (# 27238) den Euklid-Text geschrieben und seine Arbeit im September 888 (6397 a. m.) vollendet. A. zahlte ihm dafür vierzehn Nomismata. Von der Hand des A. sind in diesem Codex außer der Subskription die Scholien auf den breiten Rändern und ein Epigramm.

Im November 895 versah A., damals noch nur Diakon, eine Platonhandschrift (Cod. Oxon. Clarke 39) mit einer Notiz, derzufolge er dem Kopisten Ioannes (# 22833) 13 Nomismata für die Abschrift bezahlt und acht Nomismata für das Pergament ausgegeben hatte. A. hat den Codex nach seinen Vorstellungen gestalten und einen breiten Rand für Scholien einrichten lassen. Die Scholien stammen zum Teil von der Hand des Arethas selbst.

Wahrscheinlich von demselben Kopisten Ioannes ließ A. sich auch eine Aelius-Aristides-Handschrift (heute Cod. Paris. gr. 2951 und Cod. Laurent. gr. 60,3) schreiben, die allerdings keine Subskription enthält und daher nicht genau datiert werden kann. Die Randscholien dieser Handschrift stammen von A. und nehmen u. a. auf einen Bulgareneinfall Bezug, dessen Datierung allerdings umstritten ist (14).

Von dem Kopisten Gregorios (# 22374) ließ A. sich den Cod. Vat. Urb. gr. 35 (Aristoteles, Organon) schreiben (nicht genau datiert), während er noch Diakon war, also wohl vor 902/03. Das Layout scheint A. dem Kopisten genau vorgegeben zu haben. Auf jeder Seite gibt es einen breiten Rand, der für die Scholien des A. vorgesehen war. A. hat jedoch nur die folia 2v–18r und 21v–29r mit Scholien in sehr kleiner Majuskelschrift beschrieben, während andernorts die Ränder frei blieben. Ebenfalls von der Hand des A. sind drei Minuskelnotizen auf fol. 440v, die Titel auf fol. 3r und fol. 22r und die (mutilierte) Subskription auf fol. 441v, in der er den Preis für Abschrift und Pergament angab (s. unter Gregorios).

Im Jahre 913/14 (6422 a. m.) ließ A. sich von dem Notarios Baanes (# 20721) einen Codex (Paris. gr. 451) mit verschiedenen christlichen Apologeten (u. a. Clemens von Alexandria) schreiben und zahlte ihm für die Abschrift 20 und für das Pergament (ursprünglich 471 Blatt [heute nur noch 403 Blatt], cf. Treu 139; Follieri 266) sechs Nomismata.

Ebenfalls von Baanes ließ A. sich den Cod. Lond. (British Museum) Harl. 5694 schreiben, eine Lukianhandschrift, in die A. mit eigener Hand seine Lukianscholien schrieb. Die Handschrift enthält keine Subskription, so daß sie sich nicht datieren läßt (15). Es lassen sich nicht nur beide, Schreiber und Scholiast, durch paläographischen Vergleich vollkommen sicher identifizieren, sondern die Gestaltung der Handschrift zeigt auch, daß Baanes nach den Vorgaben des A. und unter dessen Leitung gearbeitet haben muß, so daß A. auch als Auftraggeber des Baanes sicher ist.

Der Cod. Vallicell. F 10 (79) (Nomokanon) enthält Scholien von der Hand des A. Die Handschrift ist eventuell nicht von A. in Auftrag gegeben, sondern schon fertig gekauft worden. Eine Subskription ist nicht erhalten, da die Handschrift am Ende mutiliert ist (16).

Im Jahre 932 ließ A., nach eigener Aussage noch Metropolit von Kaisareia, sich von dem Kopisten Stylianos (# 27412) den Cod. Mosqu. GIM 231 (Vladimir) (394 Sabba) schreiben, wie aus der Subskription vom April 932 hervorgeht, die ein Autographon des A. ist, auch wenn sie so formuliert ist, als spräche der Kopist Stylianos von sich in der ersten Person (17). Die breiten Ränder enthalten Scholien von A.s Hand, auch die Faszikelnumerierung stammt von A. (18). Einige Scholien sind von der Hand des Stylianos geschrieben worden, aber ausdrücklich als Scholien A.s – Ἀρέθα ἀρχιεπισκόπου oder nur Ἀρέθα – ausgewiesen. Der Codex enthält u. a. die aristotelische Schrift Περὶ ἀρετῶν καὶ κακιῶν, einige Abschnitte aus dem Chronographikon syntomon des Patriarchen Nikephoros I. (# 5301) und 16 Amphilochia des Patriarchen Photios (# 26667), u. a. den Logos Περὶ τῶν γνωμικῶν θελημάτων ἐπὶ Χριστοῦ (= Photios, Amph. 80, vol. V, p. 111–128). Von den Scholien des A. hat eines größere Bedeutung erlangt: Auf fol. 135v schrieb A. zur Angabe der Regierungsjahre des Kaisers Nikephoros I. im Chronographikon syntomon des Patriarchen Nikephoros (p. 101,3 [de Boor)]: Νικηφόρος ἐβασίλευσεν ἔτη η´ μῆνας θ´.) ein längeres Scholion (ed. Charanis, in: DOP 5 [1950] 152; ed. Westerink, in: Byz 42 [1972] 241f.) über die byzantinische Rückeroberung der westlichen Peloponnes und die Erhebung des Bistums Patras zur Metropolis unter Nikephoros I. (19), dessen Quelle die Chronik von Monembasia ist. Der Umstand, daß das Profil des anonymen Autors der Chronik in jeder Hinsicht auf A. paßt, und dieses Scholion des A., der hier ausnahmsweise seine Quelle nicht angibt, haben zu der Hypothese geführt, daß A. der Autor der Chronik von Monembasia sein könnte (20).

Vermutlich gehen auf A. auch Scholien zu den Vitae parallelae des Plutarch zurück (Manfredini, in: Siculorum Gymnasium 28), die sich in verschiedenen Handschriften überliefert finden, denn die Abfassung der Scholien konnte von Manfredini in den Zeitraum 917–920 datiert werden, und verschiedene Gemeinsamkeiten mit anderen Scholien des Arethas (geographisches Interesse [ein Scholion zu Plutarch betrifft Patras], lexikalisches Interesse, Gelehrtsamkeit [der Scholiast kannte u. a. Platon, Athenaios, Dion von Prusa, mit denen A. sich nachweislich beschäftigt hat] und ein oftmals polemischer Tonfall) machen eine Verfasserschaft des A. durchaus wahrscheinlich. Der Plutarchkodex, den A. selbst besessen und annotiert haben dürfte, ist jedoch nicht erhalten.

Anmerkungen: — (1) Arethas, Scripta minora Nr. 66, II, 49–55; Nr 72, II, 109,12 – 110,8; cf. Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 598b. Cf. auch unter Nikolaos Xylomachairios (# 25937), Christophoros (# 21274) und Ioannes Rabduchos (# 22902). — (2) Terminus post quem ist der 11. April 901, als A. noch Diakon war, s. o. Als sicherer terminus ante quem muß dagegen der Beginn des Tetragamiestreites im Jahre 906 gelten. Innerhalb dieses Zeitfensters von 901–906 erscheint eine frühe Datierung auf ca. 902/03, d. h. eher am Beginn der Amtszeit des Nikolaos Mystikos, plausibel und hat sich daher als communis opinio durchgesetzt, cf. z. B. ODB I 163. — (3) Vita Euthymii (BHG 651) XII, p. 77,15-17 (Karlin-Hayter). — (4) Vita Euthymii (BHG 651) XII, p. 79,10-13; 81,21-24 (Karlin-Hayter). — (5) Vita Euthymii (BHG 651) XV, p. 103,20 – 105,3; XVI, p. 109,8-12 (Karlin-Hayter). — (6) Vita Euthymii (BHG 651) XVIII, p. 115,8-18 (Karlin-Hayter). — (7) Vita Euthymii (BHG 651) XX, p. 127,1-31 (Karlin-Hayter). — (8) Cf. Arethas, Scripta minora Nr. 8, I, 87,29 – 88,6. Dies ist offenbar die nur bei A. verwendete offizielle Bezeichnung nach dem Patrozinium des Klosters, das in den anderen Quellen üblicherweise, wohl nach dem früheren Besitzer des Anwesens, als Kloster ta Agathu bezeichnet wird, cf. Janin, Centres 23. — (9) Jedenfalls nach dem Erlaß des Tomos Enoseos vom 9. Juli 920, cf. Kugeas, Arethas 23f. (der dort fälschlich 921 angibt), cf. aber Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 715. Wohl nicht lange danach. — (10) Die unterstellte Aufforderung zur Rebellion müßte demnach in dem kurzen Zeitraum der vorübergehenden Alleinherrschaft Konstantins VII. in den Jahren 919/20 stattgefunden haben. — (11) Nikolaos Mystikos, Ep. 161,6-17. Die Datierung des Briefes gründet sich auf folgende Überlegungen: Alle erhaltenen Briefe des Nikolaos stammen aus der Zeit des zweiten Patriatchats, insofern muß man davon ausgehen, daß das auch für diesen Brief gilt. Da sich Nikolaos auch dazu überwinden konnte, Euthymios zu besuchen, darf man annehmen, daß er für einen gemeinsamen Freund auch zu dieser Geste A. gegenüber in der Lage war, zumal er in den letzten beiden Jahren schwer erkrankt war und sein Ende absehbar war; so auch Jenkins–Westerink, p. 585. — (12) Die Nachricht des Skylitzes, daß im August 931 ein gewisser Theophanes (# 28088) Metropolit von Kaisareia gewesen sei, ist angesichts der immerhin vorgesehenen Teilnahme A.s an der Synode vom August 931 – in seiner Funktion als Metropolit von Kaisareia – und der Subskription des A. vom April 932 problematisch, cf. unter Theophanes. Cf. ferner Karlin-Hayter, in: Vita Euthymii 202f.; Stanković, in: JÖB 55 (2005) 67–69. Die Selbstbezeichnung des A. in der Subskription läßt sich als Beweis wohl eher vernachlässigen, doch Scripta minora Nr. 74 lassen es sehr unwahrscheinlich erscheinen, daß Skylitzes’ Nachricht richtig ist. — (13) Ed. Gallavotti, in: RSBN 24 (1987) 36f. (Nr. 28–32), cf. ibid. 44 und Westerink, Arethas II, p. xvii. — (14) In einem Scholion (ed. Bees, in: Hellenika 1 [1928] 338) kommentiert A. die Bemerkung des Aristides, daß ein “Heer von Hirschen unter der Führung eines Löwen” furchtbarer sei als ein “Heer von Löwen unter der Führung eines Hirsches” (Aristides, Περὶ τοῦ Παραφθέγματος 28 § 149), indem er den militärisch erfolgreichen Bulgarenherrscher Symeon (# 27467) mit dem Löwen und den glücklosen byzantinischen Herrscher (wörtl.: “der, der unglücklicherweise Proestos/Vorsteher der Rhomäer ist,” — ὁ κακοδαιμόνως προεστὼς Ῥωμαίων) mit dem Hirsch vergleicht, ihm also Zaghaftigkeit oder Feigheit vorwirft. Dieses Scholion müßte einerseits nach einem größeren militärischen Erfolg des Symeon (893–927) und andererseits wohl während einer Phase starker Differenzen zwischen A. und dem “Proestos” geschrieben worden sein. N. Bees (op. cit. 363f.) schlug 906/07 vor, als A. sich entschieden gegen die vierte Ehe ausgesprochen hatte und die bulgarischen Siege von 894 und 896 noch in lebhafter Erinnerung gewesen sein dürften. Andere dachten eher an den Sieg Symeons am Acheloos im August 917, den sie für den terminus post quem für die Abfassung des Scholions hielten, oder das Ende des Zeitraums 918–927 (E. Zardini). Vielleicht ist bei dem “Proestos der Rhomäer” aber auch nicht an den Kaiser, sondern an den Patriarchen Nikolaos I. Mystikos (# 25885) zu denken, der in zweierlei Weise als “Proestos der Rhomäer” gelten konnte: zum einen als Kirchenoberhaupt, zum anderen als Vorsitzender des Regentschaftsrates für den unmündigen Konstantinos VII. (Juni 913 bis Frühjahr 914). Sollte tatsächlich der Patriarch gemeint sein, so würde sich das Scholion in recht treffender Weise auf Symeons Belagerung Konstantinopels ab August 913 und auf die erfolglose Diplomatie des Nikolaos Mystikos und zu weit reichende Zugeständnisse an Symeon beziehen, die dazu führten, daß Nikolaos im Februar/März 914 als Leiter der Staatsgeschäfte abgelöst wurde und Zoe Karbonopsina (# 28506) die Regentschaft übernahm. Das Scholion wäre in diesem Fall recht genau auf 913/14 zu datieren. Zu bedenken ist allerdings, daß selbst eine mögliche Datierung des Scholions noch nicht zwingend die Aelius-Aristides-Hs. datiert, die früher geschrieben worden sein könnte. Es erscheint eher unwahrscheinlich, daß A. sich desselben Kopisten Ioannes (# 22833) zu zwei weit auseinanderliegenden Zeitpunkten bedient haben soll, so daß die Hs. vielleicht noch in die letzten Jahre des 10. Jh.s zu datieren wäre. — (15) Es gibt ein Lukianscholion (Scholia in Lucianum, ed. Rabe, Leipzig 1906, 26,17, p. 122,14-21, ebenfalls abgedruckt bei Maaß, Arethas, p. 761, und Kugeas, in: Λαογραφία 4 [1912–1913] 256), das zwar nicht im Cod. Lond. Harl. 5694 enthalten ist, aber doch dem A. zugeschrieben werden kann, in dem zwei Beispiele Lukians für Menschen, die die Möglichkeit des eigenen Todes nicht ausreichend berücksichtigten, mit zwei Fällen aus der Zeitgeschichte des A. verglichen werden. Der erste Vergleich betrifft das Ende des Stylianos Zautzes (# 27406), der andere den Tod Leons VI., durch den die Zukunft seines Sohnes (Konstatninos VII.) ungewiß geworden sei. Dieses Scholion muß nach 912 während der Herrschaft des Alexandros oder aber vielleicht eher noch zu Beginn der Herrschaft des Romanos I. verfaßt worden sein. — (16) Cf. Fonkič, in: RSBN 17–19 (1980–1982) 104. Zum Cod. Vallicell. F 10 s. auch Anna Meschini, Il codice vallicelliano di Areta, Padua 1972 (Universita à di Padova. Istituto di studi bizantini neogreci. Quaderni 4); Perria, in: RSBN 25 (1988) 41–56; Repertorium der Handschriften des byzantinischen Rechts, Teil II: Die Handschriften des kirchlichen Rechts I (Nr. 328–427), von A. Schminck, D. Getov u. a., Frankfurt a. M. 2010, 136–139 (Nr. 383). Zu dem Kopisten dieser Hs. cf. auch unter Dionysios (# 21547). — (17) Fonkič, op. cit. 101. — (18) Fonkič, op. cit. 106. Für eine Edition der Scholien s. Westerink, in: Byz 42 (1972) 205–244. — (19) Cf. bei Leon Skleros (# 4409) und Athanasios (# 674); ferner Lemerle, in: REB 21 (1963) 25–27; Kresten, in: RHM 19 (1977) 15–78; Belke, in: JÖB 46 (1996) 81–96. — (20) Kyriakides, in: Byzantinai Meletai 6 (1947) 91f.; Koder, in: JÖB 25 (1976) 75–80; Kresten, in: RHM 19 (1977) 15–78.

W: Arethas, Scripta minora (Scripta minora Nr. 26 = Förstel, Brief des Arethas an den Emir von Damaskus 21–41 [Ed. mit paralleler dt. Übers.]); Anthologia Graeca XV 32–34 (ed. Beckby IV, p. 282–284) (= Arethas, Scripta minora Nr. 79–81, II, 137–139); Titel (von verlorenen Gedichten) im Index zum Cod. Vat. Barb. 310, ed. Gallavotti, in: RSBN 24 (1987) 36f. (Nr. 28–32); Scholia in Lucianum (im Cod. Lond. Harl. 5694), ed. H. Rabe, Leipzig 1906 (in der Ed. mit der Sigle “E” gekennzeichnet); Scholien im Cod. Mosqu. GIM 231 (Vladimir) (394 Sabba), ed. Westerink, in: Byz 42 [1972] 205–244; Scholien zu Aelius Aristides in Cod. Paris. gr. 2951 und Cod. Laurent. gr. 60,3, darunter eines mit Erwähnung des Bulgarenherrschers Symeon, ed. Bees, in: Hellenika 1 (1928) 338. Scholien im Cod. Vat. Urb. gr. 35, ed. M. Share, Αρέθα Καισαρείας σχόλια εις την Πορφυρίου εισαγωγήν και τας Αριστοτέλους κατηγορίας — Arethas of Caesarea’s Scholia on Porphyry’s Isagoge and Aristotle’s Categories (Codex Vaticanus Urbinas Graecus 35), Athen 1994 (Corpus Philosophorum Medii Aevi, Commentaria in Aristotelem Byzantina I), cf. Kotzia, in: Hellenika 46 (1996) 396–410 (Rezension). Zu den Plutarchscholien cf. Manfredini (s. unter L). Zu weiteren Scholien des A. cf Westerink, Arethas II, p. xi–xvii. Unsicher: Chronik von Monembasia (s. oben).

Q: — (Ep.): Nikolaos Mystikos, Ep. 161,6-17; Alexandros von Nikaia, Ep. 14; Niketas Paphlagon, Epp. 1. 3. 4. — (Hag.) Vita Euthymii (BHG 651) XII, p. 77,15-17; 79,10-13; 81,21-24; XV, p. 103,20 – 105,3; XVI, p. 109,8-12; XVIII, p. 115,8-18; XX, p. 127,1-31 (Karlin-Hayter). — (Fs.): Scholia in Lucianum, ed. H. Rabe, Leipzig 1906, 58,27; 71,25; 76,4; 78,27; 159,25; 218,20. — (Ms.): Notiz des A. (autograph), in: Cod. Oxon. d’Orv. 301: ἐγράφη χειρὶ Στεφάνου κληρικοῦ μη(νὶ) σεπτεμβρίωι ινδ(ικτιῶνος) ζ´ ἔτει κο(σμου) ͵ϛτϙζ´: ἐκτησάμην Ἀρέθας Πατρεὺς τὴν παροῦσαν βίβλον νο(μισμάτων) ιδ (nach Follieri, in: Archeologia classica 25–26 [1973–1974] 264); Notiz des A. (autograph) in: Cod. Oxon. Clarke 39: ... Ἀρέθαι διακόνωι Πατρεῖ ..., cf. unter Ioannes (# 22833); Notiz des A. (autograph), in: Cod. Vat. Urb. gr. 35 (vor 902/03), fol. 441v , ... Αρεθ(α) διακο(νω seu -νου) ..., cf. unter Gregorios (# 22374); Notiz des A. (autograph), in: Cod. Paris. gr. 451(a. 913/14): ἐγράφη χειρὶ Βαάνους νοτ(αρίου) Ἀρέθα ἀρχ(ι)επισκοπ(ῳ) Καισαρειας Καππαδοκιας. ἔτει κόσμου ͵ϛυκβ´. νο(μισμάτων) κ περγαμη(ναι) νο(μισμάτων) ϛ (nach Follieri, in: Archeologia classica 25–26 [1973–1974] 267); Subskription des A. (autograph), in: Cod. Mosqu. GIM 231 (Vladimir), fol. 169r: Στυλιανὸς διάκονος ἔγραψα (sic! – B. Fonkič) Ἀρέθαι ἀρχιεπισκόπωι Καισαρείας Καππαδοκίας· ἔτει κόσμου ͵ϛυμ´ ἰνδικτιῶνο(ς) πέμπτης. μηνὶ ἀπριλίωι συμπληρωθέντος τοῦ τεύχους. (nach Fonkič, in: RSBN 17–19 [1980–1982] 101). — (Sg.): Laurent, Corpus V 247 = SSig 285f. (Namensmonogramm nicht entziffert; datiert 10.–11. Jh.): Ἀρέθᾳ ἀρχιεπισκόπῳ Καισαρείας Καππαδοκίας. — (Sonst.): Photios, Amph. 187,7 mg. 187,45 mg. (V 244. 246 Westerink).

L: ODB I 163; LdMA I (1980) 920; LThK I (1993) 955; TRE 3, 690–692; Beck, Kirche 591–594; Tusculum-Lexikon 74f.; Savvides III 153–156; IV 99; EPLBHC I 358f.; Nicol 11f.; Fedalto 22. — Kugeas, Arethas; Bidez, in: Byz 9 (1934) 391–408; Kolias, Léon Ch. 54. 56. 68–71 (zu Scripta minora Nr. 21); Kyriakides, in: Byzantinai Meletai 6 (1947) 91f.; Charanis, in: DOP 5 [1950] 152f.; Darrouzès, in: Épistoliers byzantins 89–92; Karlin–Hayter, in: Byz 35 (1965) 455–481 (engl. Übers. von Scripta minora Nr. 21: p. 468–481); Karlin-Hayter, in: Vita Euthymii 200–207 (mit der älteren Literatur); Koder, in: JÖB 25 (1976) 75–80; Grumel–Darrouzès, Regestes 759; Wilson, Scholars, cap. 6: Arethas, p. 120–135; Lemerle, Byz. Humanism, cap. 8: Arethas of Patras, p. 237–280; Gallavotti, in: RSBN 24 (1987) 44; Marcovich, in: JÖB 44 (1994) 307–312; Sideras, Grabreden 101–103 (zur Grabrede auf Euthymios); Lauxtermann, in: BZ 91 (1998) 402; Cortassa, Lettere 130–132 (zur Briefstellerei); Tissoni, in: Medioevo greco 3 (2003) 281–306 (zu den Epigrammen); Stanković, in: JÖB 55 (2005) 67–69. — Zu A. als Auftraggeber von Handschriften bzw. Autor von Randnotizen s. ferner Maaß, Arethas; Vogel–Gardthausen 41; Bees, in: Hellenika 1 (1928) 337–370; E. Zardini, Sulla biblioteca dell’arcivescovo Areta di Cesarea (IX–X secolo), in: Akten des XI. Internationalen Byzantinistenkongresses München 1958, München 1960, 671–678; Wilson, in: JHS 82 (1962) 147f.; F. W. Lenz, Aristeidesstudien, Berlin 1964, 46–68; Treu, in: ByzBulg 2 (1966) 131. 139 Anm. 84; Follieri, Cod. Vat. 28–30 (Nr. 18); Wilson, Bookhands 13f. (Nr. 13. 14); Westerink, in: Byz 42 (1972) 196–244; Follieri, in: Archeologia classica 25–26 (1973–1974) 262–279; Manfredini, in: Siculorum Gymnasium 28 (1975) 337–350; idem, in: JÖB 28 (1979) 83–119; Gamillscheg, in: JÖB 31/2 (1981) 379–384 (zu den Lukianscholien und anderer philologischer Arbeit des A.); Fonkič, in: RSBN 17–19 (1980–1982) 99–108; Euangelatu-Notara, Semeiomata 61f.; 123 (Nr. 9); 124 (Nr. 12); 127 (Nr. 26); Gamillscheg–Harlfinger I 43 (Nr. 30). 114 (Nr. 193); II 40 (Nr. 43). 107 (Nr. 255); III 69 (Nr. 147); Perria, in: RSBN 27 (1990) 55–89; Fonkič–Poljakov 83f. (zu Cod. Mosqu. GIM 231 [Vladimir]); Schreiner, Kosten 332; Aletta, in: RSBN 41 (2004) 73–93; M. Rashed, Les marginalia d’Arethas, Ibn al Ṭayyib et les premières gloses alexandrines d’Organon, in: D. Jacquart – C. Burnett (Ed.), Scientia in margine, Genf 2005, 57–73; De Gregorio, Epigrammi e documenti 22–28.

P: Ob die Scholien im Platoncodex Vat. gr. 1 (Ausgang des 9. Jh.s oder Anfang des 10. Jh.s) ebenfalls A. zuzuschreiben sind, wie vorgeschlagen worden ist, schien 1969 noch nicht entschieden zu sein, cf. Follieri, Cod. Vat. 32 (Nr. 19). Fonkič, in: RSBN 17–19 (1980–1982) 105f., sprach sich allerdings aus paläographischen wie kodikologischen Gründen klar dagegen aus. — Auch für die Codices Marc. gr. 447 (Athenaios), Marc. gr. 454 (Homer: Ilias) und den Laurent. 70,3 (Herodot) wies Fonkič (ibid.) die Zugehörigkeit zur Bibliothek des A. zurück.

Angehörige (anonym):

1. Bruder 20554A

V: A. muß mindestens einen Bruder gehabt haben, denn er spricht in einem der beiden Grabepigramme auf seine Schwester Anna von Annas Brüdern (im Plural).

Q: — (Vers.): Anthologia Graeca XV 32,13 (ed. Beckby IV, p. 282): καὶ χορὸς εὐγενέων στενάχοντες ἀδελφῶν Ἄννης = Arethas, Scripta minora Nr. 79, II, 137.

2. Eltern 20554B

V: A. erwähnt in seinen Epigrammen auf den Tod der Schwester Anna die Trauer der Eltern.

Q: — (Vers.): Anthologia Graeca XV 32,11f.: γενετῆρες ... γηραλέοι. XV 33,2: τεκόντας (ed. Beckby IV, p. 282) = Arethas, Scripta minora Nrr. 79–80, II, 137f.

QuelleSource

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