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BY-NC-ND 4.0 license Open Access Published by De Gruyter

Romanos I. Lakapenos

Ῥωμανός

  • Ralph-Johannes Lilie , Claudia Ludwig , Beate Zielke and Thomas Pratsch

N: Bei- bzw. Familienname (Toponymikon): Lakapenos — Λακαπηνός (Skylitzes, Romanos Lakapenos 213,43 [Überschrift] u. ö.; Patria II 36, p. 170,19 [Codex L]). Bei Georg. mon. cont. (Istrin) trägt er den Beinamen Abastaktos — ὁ Ἀβάστακτος (so auch in der Handschrift E des Skylitzes [p. 213, app. crit.] und bei Michael Psellos, Historia Syntomos 99, p. 88,76f.); die Kleinchronik I 14,52, p. 139, bezeichnet ihn als Sohn des Abastaktos:  Ῥωμανὸς ὁ υἱὸς Ἀβαστάκτου, ὁ Λακαπηνός. Als Unterscheidung zu Romanos II. wird er auch bisweilen als “der Alte” (Geron) bezeichnet:  Ῥομανὸς ὁ γέρων (Patria III 213, p. 282,9); arab.: Rūmānus, Rūmānūs bzw. Armānūs und die wahrscheinlich darauf zurückgehende korrumpierte Form Almānūs. Bei Eutych. Alex.: Dumitiyūs (Domitius). Altruss.: Roman, Raman und Ramon (Nestorchronik).

T: R. machte vor allem in der Flotte Karriere, wo er zunächst zum Protokarabos (Kapitän) — πρωτοκάραβος aufstieg (Liudprand, Antapodosis III 25, p. 83,30-32). Liudprand, Antapodosis III 26, p. 85,26f., spricht davon, daß er ein Delongares geworden sei: δελονγαρην τῆς πλοῶς. Ähnlich äußert sich Johannes Diaconus, Cronaca Veneziana 134,2 (Delongarius); Strategos von Samos 911/12 unter Leon VI. — στρατηγοῦντος ἐν Σάμῳ  Ῥομανοῦ (Theoph. cont. 377,1), τὴν Σάμον, ἧς ἐστρατήγει  Ῥωμανος ὁ Λακαπηνός (Skylitzes 191,6); mbulg.: voevoda v Samosě; unter Konstantinos VII. (bis 919) Patrikios, basilikos Protospatharios (nur Siegel) und Oberbefehlshaber (Drungarios) der Flotte — δρουγγάριος τῶν πλωΐμων; mbulg.: drungar; ab Frühjahr 919 Magistros und Megas Hetaireiarches; bei Mas‘ūdī wird er als Befehlshaber der Flotte und Herr/Minister für Kriegsführung bezeichnet — arab.: biṭrīq al-baḥr wa-ṣāḥib ḥarbihī (Mas‘ūdī, Murūǧ II 353,6); biṭrīq al-baḥr wa-ṣāḥib maġāzīhi (Mas‘ūdī, Tanbīh172,5); Usurpator — arab.: mutaġallib (Mas‘ūdī, Murūǧ II 353,10). Vermutlich am 9. Mai 919 wurde er zum Basileopator — βασιλεοπάτωρ ernannt. Wahrscheinlich am 24. September 920 erhielt R. den Titel eines Kaisar, und am 17. Dezember 920 wurde er zum Basileus gekrönt. Seine Herrschaft dauerte bis zum 16./20. Dezember 944.

V: R. stammte aus der Stadt Lakape (Lakapa) bzw. Laqubin bzw. Lakotena, gelegen im Thema Lykandos zwischen Melitene und Samosata, einem armenisch besiedelten Landstrich. Ebenso wird das Thema Armeniakon als Herkunftsgebiet genannt (1). Sein Vater war Theophylaktos Abastaktos (# 28180), der von Kaiser Basileios I. (867–886) eine Stelle erhielt, nachdem er den Kaiser zu Beginn der 70er Jahre des 9. Jh.s in einer Schlacht vor der Gefangennahme durch feindliche Paulikianer bewahrt hatte.

R. war zweimal verheiratet. Der Name seiner ersten Frau (s. unten) ist nicht bekannt. Sie dürfte die Mutter des Christophoros (# 21275) und wohl auch der Frau (# 26843A) des Romanos Saronites (# 26843) und der Frau (# 26844A) des Romanos Mosele (# 26844) gewesen sein. Die zweite Ehefrau des R. hieß Theodora (# 27602); mit ihr hatte er drei Söhne: Theophylaktos (# 28192), Stephanos (# 27251) und Konstantinos (# 23831); Töchter: Helene (# 22574), die Frau Konstantinos’ VII., und Agathe (# 20168), die Frau des Romanos Argyros (# 26839). Bei einer bei Eutych. Alex. erwähnten Tochter des R., die mit dem bulgarischen Zaren verheiratet worden sei, handelt es sich ohne Zweifel um eine Verwechslung mit der Enkelin des R., Maria Lakapene (# 24919) (2). Zu zwei Töchtern, deren Namen nicht bekannt sind, s. unten. Ein weiterer Verwandter (s. unten) soll 927 bei einem Feldzug gegen Samosata von den Arabern gefangengenommen worden sein. Ein unehelicher Sohn war der spätere Parakoimomenos Basileios Lakapenos (# 20925).

R.s Sohn Christophoros (# 21275) war mit Sophia (# 27152), der Tochter des Niketas (# 25740), verheiratet (Konst. Porph., De them. 6,41f.).

Karriere: R. wurde ca. 870 in der Stadt Lakape im östlichen Kleinasien als Sohn des Armeniers Theophylaktos Abastaktos geboren. Er machte hauptsächlich in der Flotte Karriere (3). Laut der Vita Euphrosynae war er zur Zeit Kaiser Leons VI., also vor 912, Drungarios und Führer der gesamten Flotte. Aus den Chroniken geht jedoch hervor, daß dies erst für die Zeit der Regentschaft von Zoe Karbonopsina (# 28506) nach 914 zutrifft. R. wird in den Chroniken für das Jahr 911/12 als Strategos von Samos bezeichnet. Als solcher nahm er offenbar an dem Feldzug des Himerios (# 22624) gegen Kreta teil (4). Ca. 917 scheint er Oberkommandierender der Flotte (δρουγγάριος ὢν τῶν πλωΐμων) gewesen zu sein, wie die Chroniken nahelegen, die berichten, daß er mit der gesamten Flotte (μετὰ πάντος τοῦ στόλου) zur Donau geschickt wurde, um die Petschenegen, die von Ioannes Bogas (# 22911) für den Kampf gegen die Bulgaren angeworben worden waren, über den Fluß zu setzen. Es kam jedoch zu Streit und Wortgefechten zwischen beiden (εἰς ἔριδας καὶ λογομαχίας ἐλθόντων), was die Petschenegen veranlaßte, in ihre Heimat zurückzumarschieren. Daraufhin kehrten auch Ioannes Bogas und R. nach Konstantinopel zurück, wo es zu einer Untersuchung kam, in der R. vorgeworfen wurde, daß er zu schnell zurückgekehrt sei und die nach der Niederlage am Acheloos fliehenden Byzantiner nicht mit seinen Schiffen in Sicherheit gebracht habe. Die Lage des R. sei so ernst gewesen, daß er wohl geblendet worden wäre, wenn sich nicht Konstantinos Gongyles (# 23823) und der Magistros Stephanos (# 27224) bei Zoe für ihn eingesetzt hätten (5).

Wie die Chroniken berichten, wandte sich Konstantinos VII. – wohl im Winter 918/19, jedoch ist dieses Datum nach wie vor in der Forschung umstritten; cf. etwa Schminck, in: BZ 93 (2000) 630f., der für 919/20 eintritt – an R. um Hilfe, angeblich auf Anraten seines Lehrers Theodoros (# 27684), da er befürchtete, daß der Parakoimomenos Konstantinos (# 23820) dem Domestikos Leon Phokas (# 24408) den Thron verschaffen wollte. R. lehnte zunächst ab, bis Konstantinos VII. ihm schließlich eigenhändig unterschriebene Briefe schickte, die anscheinend Zusagen für später enthielten. Die Verbindung wurde in Konstantinopel bekannt, aber der Parakoimomenos nahm sie nicht ernst. Als er R. befahl, mit der Flotte auszulaufen, stimmte dieser zu, nahm aber den Parakoimomenos fest, als dieser die auslaufbereiten Schiffe besuchte. Damit war der Machtwechsel gelungen. Die Kaiserinmutter Zoe wurde als Leiterin der Regentschaftsregierung abgesetzt, und der minderjährige Konstantinos VII. nahm die Macht selbst in die Hände, um sie wenig später an R. abzugeben. Tatsächlich benutzten die Verschwörer um R. wohl die Gelegenheit, daß Konstantinos mit knapp 14 Jahren kurz vor der Mündigkeit stand, um mit seiner Hilfe die Regentschaftsregierung zu stürzen und sich selbst an der Spitze zu etablieren. Um dieses Vorgehen zu legitimieren, wurde dann offenbar ein Hilferuf Konstantinos’ VII. konstruiert oder entsprechend aufgebauscht (6).

Zunächst hielt R. sich allerdings noch zurück. Am 24. März schickte er seine beiden Vertrauten Ioannes (# 22916) und Theodoros Matzukes (# 27683) in den Kaiserpalast, die dort erklärten, daß R. keinen Umsturz plane, sondern nur einer Usurpation des Leon Phokas zuvorkommen und den Kaiser schützen wolle. Trotzdem wurde das Vorgehen des R. nicht von allen begrüßt, vor allem nicht von dem Patriarchen Nikolaos I. Mystikos (# 25885), so daß Theodoros (# 27684), der Lehrer Konstantinos’ VII., R. aufforderte, mit der Flotte zum Bukoleonhafen zu kommen. Am 25. März, Mariae Verkündigung, fuhr R. mit der Flotte unter Waffen in den Hafen ein, woraufhin der Magistros Stephanos sofort den Palast verließ und damit auch sein Amt aufgab. R. entsandte seinen “Mit”schwiegervater (Theoph. cont.: συμπένθερος) Niketas (# 25740), d. h. den Schwiegervater seines Sohnes Christophoros, in den Palast, um durch Niketas den Patriarchen Nikolaos I. Mystikos entfernen zu lassen. Nachdem beide Seiten sich gegenseitig feierliche Sicherheitseide gegeben hatten, kam R. mit wenigen Vertrauten in den Palast und leistete dort dem Kaiser die Proskynese. Danach begaben sich beide in den Pharospalast, wo wiederum wechselseitige Eide geleistet wurden und Konstantinos VII. den R. zum Magistros und Megas Hetaireiarches ernannte (7).

Im Monat April in der fünften Fastenwoche verlobten sich Konstantinos VII. und Helene Lakapene, die älteste Tochter des R. Wahrscheinlich am 9. Mai 919, möglicherweise aber auch erst am 11. April 920 wurde die Ehe von Patriarch Nikolaos I. Mystikos eingesegnet. Offenbar an demselben Tag ernannte Konstantinos R. zum Basileopator, während an dessen Stelle jetzt sein ältester Sohn Christophoros das Amt des Hetaireiarches übernahm (8).

Als Reaktion auf den Aufstieg des R. rebellierte der bisherige Domestikos der Scholen, Leon Phokas (# 24408). Offiziell behauptete Leon, für den Kaiser Konstantinos VII. einzutreten (also nur gegen die Übernahme der Macht durch R. zu kämpfen). R. ließ dagegen Chrysobulle anfertigen und von Konstantinos VII. unterschreiben, die er heimlich durch eine Frau namens Anna (# 20445) und einen Kleriker Michael (# 25168) in das Heerlager des Rebellen bringen und dort verteilen ließ. Michael wurde von den Leuten des Leon Phokas ergriffen, man blendete ihn und schnitt ihm Nase und Ohren ab, während die Frau offenbar unerkannt blieb. Danach verließen einige Anführer die Partei Leons und gingen zu R. über, als erster der Befehlshaber der Hikanatoi, Konstantinos (# 23826), und mit diesem die beiden Turmarchen Balantios (# 20750) und Atzmoros (# 20697). Trotzdem marschierte Leon Phokas mit seinem Heer bis nach Chrysopolis und stationierte die Soldaten am asiatischen Ufer des Marmarameeres, wo sie von Damalis bis Chalkedon Aufstellung nahmen. R. schickte nun den Kanikleios Symeon (# 27481) auf einer Dromone zu den Truppen Leons, wo Symeon ein (weiteres) von Konstantinos VII. unterschriebenes Chrysobull vorzeigte, in dem Konstantinos den R. als seinen treuesten Diener und väterlichen Freund bezeichnete und Leon Phokas als jemanden, der ihm schon immer nachgestellt habe und widerrechtlich nach der Herrschaft strebe. Als die Soldaten dies hörten, traten sie sämtlich zur Partei des R. über. Leon erkannte, daß seine Pläne gescheitert waren, und floh in das Innere Kleinasiens. Die Besatzung des Kastells Ateus verwehrte ihm den Eintritt, und so blieb er schließlich in einem Platz namens Goeleon, wo er von Ioannes Tubakes (# 22918) und dessen Verwandtem Ioannes (# 24409) im Auftrag des R. gefangengenommen und nach Konstantinopel geschafft wurde. Man blendete ihn, angeblich ohne Wissen und Auftrag des R. Im August 919 (oder 920, siehe oben) wurde der geblendete Leon dann auf einem Maultier in einem Schmähumzug durch die Stadt geführt (9).

Nach seiner Machtergreifung scheint es entweder mehrere Verschwörungen gegen R. gegeben zu haben, oder aber er säuberte den Palast systematisch von den Parteigängern der früheren Regierung. So wurde eine ganze Reihe von Personen verhaftet, bestraft und/oder verbannt, u. a. Konstantinos Ktematinos (# 23827), David Kamulianos (# 21421), der Kurator der Manganen Michael (# 25171), der Erzieher Konstantinos’ VII., Theodoros (# 27684), und dessen Bruder Symeon (# 27482), vielleicht der Patrikios und Komes des Stablon, Theophylaktos (# 28194), und schließlich auch die Kaiserinmutter Zoe Karbonopsina (10).

Am 24. September, wahrscheinlich des Jahres 920, wurde R. zum Kaisar ernannt, und am 17. Dezember desselben Jahres wurde er von Konstantinos VII. und Patriarch Nikolaos I. Mystikos zum Basileus gekrönt (11).

Noch in seiner Zeit als Kaisar erhielt R. zwei Briefe des Nikolaos Mystikos (Ep. 95 und 95A). Der erste gab Nachrichten über einen Angriff der Bulgaren auf Lampsakos weiter und forderte zu sofortiger Reaktion auf, um größeren Schaden zu verhindern. Der zweite Brief formulierte die Bitte, den Antigrapheis, besonders den älteren, einen höheren Rangtitel zuzubilligen, zumal sie mit der Erhebung in einen höheren Rang zufrieden wären und keine höhere Bezahlung erwarteten.

Regierungszeit

Am 6. Januar 921 ließ R. seine Frau Theodora zur Kaiserin erheben. Wahrscheinlich am 20. Mai 921 machte er seinen ältesten Sohn Christophoros zum Mitkaiser (12). Etwa im Dezember 921 (zum Zeitpunkt cf. Kresten–Müller, Samtherrschaft 14f.) nutzte R. die gegen ihn gerichtete Verschwörung des Sakellarios Anastasios (# 20299), des Koitonites Theodoretos (# 27607) und des Protonotarios tu eidiku Demetrios (# 21470), um das Rangverhältnis zwischen sich und Konstantinos VII. umzudrehen, d. h. sich selbst zum Hauptkaiser zu machen und Konstantinos VII. auf den zweiten Rang zu verdrängen. Am 25. Dezember 923 krönte er seine beiden jüngsten Söhne, Stephanos und Konstantinos, zu Mitkaisern.

Die Thronfolge von Konstantinos VII. stellte R. erst in Frage, als er – höchstwahrscheinlich im Zusammenhang der Hochzeit (am 8. Oktober 927) seiner Enkelin Maria (# 24919) mit dem bulgarischen Herrscher Petăr (# 26409) – seinen Sohn Christophoros im Protokoll vor Konstantinos VII. treten ließ (s. dazu vor allem Kresten–Müller, Samtherrschaft). Christophoros, der damit im Falle von R.s Tod sein Nachfolger geworden wäre, starb jedoch im August 931. Nach dem Tod des Christophoros scheint Konstantinos VII. wieder den zweiten Platz im Kaiserkollegium eingenommen zu haben. Laut Theoph. cont. VI 52, p. 435,3-10 (diesem folgend, aber verkürzt: Georg. mon. cont. [Istrin] 64-69), soll R. ihn sogar offiziell (in einem “Testament”) als Nachfolger vor seinen beiden jüngeren Söhnen herausgestellt haben, woraufhin diese ihn gestürzt hätten. Auch in den anderen Chroniken wird Konstantios VII. nach dem Sturz des Romanos als Hauptkaiser (Autokrator) bezeichnet. Eine regelrechte Ernennung, wie von Theoph. cont. berichtet, findet sich nicht in den anderen Chroniken. Das betreffende Kapitel bei Theoph. cont. ist offensichtlich ein Einschub. Später wurde dann allerdings kolportiert, daß Konstantinos VII. nur dem Namen nach Kaiser gewesen sei, tatsächlich aber immer hinter R. und dessen Söhnen Christophoros, Stephanos und Konstantinos rangiert habe (13).

R. wurde im Dezember 944 von seinem Sohn Stephanos, der offenbar im Einvernehmen mit seinem Bruder Konstantinos und möglicherweise auch mit seinem Schwager Konstantinos VII. handelte, abgesetzt. Er verbrachte seine letzten Lebensjahre als Mönch auf der Insel Prote, wo er am 15. Juli 948 (6. Indiktion) starb. Sein Leichnam wurde in dem von ihm gegründeten Myrelaion-Kloster beigesetzt (14).

Sein Bild bei den Byzantinern war umstritten. Während er den einen als Thronräuber galt, der dem rechtmäßigen Kaiser Konstantinos VII. die diesem zustehende Herrschaft entrissen hatte, galt er anderen als fromm und fast heilig. Bezeichnend für letzteres ist eine von Theoph. cont. übermittelte Legende, die kurz vor dem Tod des R. spielt: Wohl kurz vor seinem Tod hatte R. einen Brief (πιττάκιον) an die Mönche auf dem Olymp und an deren Vorsteher Dermokaïtes (# 21537) geschickt, in dem alle seine Sünden aufgeschrieben waren. Dazu schickte er zwei Kentenaria Gold mit der Bitte, daß die Mönche für seine Seele beten sollten. Dermokaïtes akzeptierte Brief und Geld und ließ seine Mönche zwei Wochen für R. beten. Als Dermokaïtes eines Nachts im Gebet war, ertönte eine Stimme: “Die Güte Gottes hat gesiegt.” Er öffnete das Pittakion, und siehe, alle Buchstaben darauf waren verschwunden. Man schickte das leere Pittakion dem R., und es wurde mit ihm begraben (15).

Innenpolitik

Es sind einige Verwaltungsmaßnahmes R.s im Rahmen der Themenorganisation überliefert. So fügte er dem Thema Mesopotamien die beiden Städte Romanopolis (ἡ  Ῥωμανόπολις) und Chanzit (τὸ Χανζίτ) hinzu (Konst. Porph., DAI 50,130-132). Abara, das eine Turma im Thema Sebasteia gewesen war, wurde zu einer Kleisura erhoben (Konst. Porph., DAI 50,167f.) und Seleukeia, das zuvor nur eine Kleisura gewesen war, zu einem Thema (Konst. Porph., De them. XIII,12-14, p. 77).

R. versuchte auch, dem zunehmenden Druck der “Mächtigen” (δυνατοί) auf die Armen (πένητες) in den Provinzen entgegenzuwirken, allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. Zwei Novellen des Kaisers sind erhalten, beide vermutlich von seinem obersten Juristen, dem Magistros Kosmas (# 24110) abgefaßt: die Novelle über das Vorkaufsrecht (Περὶ προτιμήσεως) vom April 922 (16) und diejenige, die sich gegen die Landaufkäufe der Dynatoi nach der Hungersnot vom September 934 oder vom Winter 928 bis Sommer 929 richtete (17).

Als Konstantinopel ab 25. Oktober (?) 927 (zur Datierung s. Kresten, Arklai 42f.) unter einem extrem kalten Winter zu leiden hatte, währenddessen der Boden 120 Tage lang gefroren gewesen sein soll, reagierte R. darauf mit dem Bau von Notunterkünften in den öffentlichen Säulengängen der Stadt sowie mit Sonderzahlungen an die Armen. Auch andere Baumaßnahmen sind überliefert (18).

Als Kaiser ließ R. das Piperatos-Kloster, das ihm noch vor seinem Herrschaftsantritt von einem Mönch (# 30804) geschenkt worden war, prächtig ausbauen und schenkte es dann dem Protobestiarios Marianos (# 24963) (19).

Kirchenpolitik

Auf Initiative des R. hin wurde 920 das Schisma zwischen den Anhängern des 912 abgesetzten Patriarchen Euthymios (# 21913) und denen des Nikolaos I. Mystikos beigelegt. In der Zeit zwischen Regierungsantritt und Wiederherstellung der Kirchenunion erhielt R. auch einen Brief (Ep. 75) des Nikolaos Mystikos, aus dem hervorgeht, daß die Kirchenunion offenbar Verhandlungsgegenstand war und auch von Nikolaos Mystikos nicht zu jeder Bedingung akzepziert werden würde. Der Name des Euthymios wurde allerdings erst nach 956 wieder in die Diptychen aufgenommen.

R. versuchte, seinen Sohn Theophylaktos zum Patriarchen von Konstantinopel erheben zu lassen. Nachdem Patriarch Tryphon (# 28374) – angeblich durch eine auf Wunsch des Kaisers angezettelte Intrige – im August 931 zum Rücktritt gezwungen worden war, unternahm R. größere Anstrengungen, die Weihe seines Sohnes Theophylaktos, der das kanonische Mindestalter noch nicht erreicht hatte, zum Patriarchen von Konstantinopel auch gegen den Widerstand eines Teils des Klerus durchzusetzen. In diesem Zusammenhang sind drei Briefe des R. aus dem Zeitraum vom August 931 bis in die erste Hälfte 932 erhalten, die Theodoros Daphnopates (# 27694) im Auftrag des Kaisers abgefaßt hatte. Der erste Brief (Theodoros Daphnopates, Ep. 3) ist eine Prosphonesis an die Versammlung der Metropoliten, in der R. für die Einsetzung seines Sohnes zum Patriarchen wirbt. Der zweite Brief (Theodoros Daphnopates, Ep. 2) ist an den Metropoliten von Herakleia in Thrakien, Anastasios (# 20301), gerichtet, der anscheinend der Hauptvertreter des Widerstands war. In diesem Schreiben versuchte R., Anastasios umzustimmen und von seinem Widerstand abzubringen. Aus dem dritten Brief (Theodoros Daphnopates, Ep. 1) wird deutlich, daß die Angelegenheit schließlich Papst Iohannes XI. (# 23479) in Rom zur Entscheidung vorgelegt worden war. Dieser erteilte einen Dispens für die Weihe des Theophylaktos und schickte auch Gesandte nach Konstantinopel zur Inthronisation des neuen Patriarchen. Am 2. Februar 933 wurde Theophylaktos zum neuen Patriarchen geweiht.

Außenpolitik

Balkan: In der Außenpolitik stand in den 20er Jahren der fortdauernde Krieg mit den Bulgaren im Vordergrund, der 927 nach dem Tod des bulgarischen Herrschers Symeon (# 27467) durch die Heirat zwischen Symeons Nachfolger Petăr (# 26409) und R.s Enkelin Maria (# 24919) beendet wurde. Erst danach gestalteten die Beziehungen zu den Bulgaren sich friedlich und freundschaftlich.

Trotz des andauernden Krieges unterhielten R. und der bulgarische Herrscher Symeon einen einigermaßen regelmäßigen Briefwechsel (cf. auch Theodoros Daphnopates, Ep. 5,6-10 u. ö.). Seit etwa Juli 913 hatte Patriarch Nikolaos Mystikos in zahlreichen Briefen an Symeon immer wieder versucht, den Frieden erst zu erhalten und dann wiederherzustellen, und dies auch unter R. bis kurz vor seinem Tod im Jahre 925 fortgesetzt (cf. dazu unter Symeon). In den Jahren 924/25 schrieb Theodoros Daphnopates (# 27694) im Namen und Auftrag des R. nacheinander drei Briefe an Symeon, die sich jeweils auf vorangegangene Briefe Symeons an R. bezogen. R. bezeichnete Symeon zwar einerseits als seinen geistlichen Bruder (πνευματικὸς ἀδελφός bzw. πνευματικὴ ἀδελφότης), ging andererseits aber hart mit ihm ins Gericht und bezeichnete ihn als kriegerisch, verschlagen und hartherzig. In allen drei Briefen versuchte R., den Bulgarenherrscher mit verschiedenen Argumenten zum Friedensschluß zu bewegen. Der Ton der Briefe ist im ersten Schreiben sehr harsch, wird aber über das zweite zum dritten Schreiben hin etwas versöhnlicher. Dennoch kam es unter Symeon nicht zu einem Friedensschluß zwischen Byzantinern und Bulgaren. Im Gegenteil berichtet die Vita Mariae iun. (BHG 1164) für die Mitte der 20er Jahre über einen bulgarischen Einfall nach Thrakien, bei dem thrakische Städte, unter anderem Bizye, von den Bulgaren erobert und besetzt wurden. Auch nach dem Tod Symeons setzten die Bulgaren zunächst ihre Angriffe fort, gerieten dann allerdings selbst in eine gefährliche Lage und begannen Friedensverhandlungen, die schließlich mit der Hochzeit zwischen Petăr und der byzantinischen Prinzessin Maria zum Erfolg führten.

Byzantiner und Bulgaren kämpften nicht nur direkt miteinander, sondern unternahmen auch diplomatische Anstrengungen, ihren Einfluß auf die benachbarten Reiche auszudehnen. So versuchte R., wie das DAI (cap. 32) berichtet, Serbien unter byzantinischer Oberhoheit zu halten bzw. den bulgarischen Einfluß dort zurückzudrängen. Zu diesem Zweck spielte er recht geschickt verschiedene Vertreter des weitverzweigten serbischen Fürstenhauses gegeneinander aus. Nach 927 beruhigte sich aber auch hier die Situation.

Im April vermutlich des Jahres 934 (Indiktion 7, April) unternahmen die Ungarn (in den Chroniken: Turkoi) nach etwa 25 Jahren der Ruhe erneut einen Angriff gegen Thrakien und Makedonien. Der Angriff ging bis vor die Mauern Konstantinopels. Besonders Thrakien wurde dabei geplündert. Den Ungarn wurde als Unterhändler der Patrikios Theophanes (# 28087) entgegengeschickt, dem es gelang, mit ihnen Frieden zu schließen und zahlreiche Gefangene v. a. auch aufgrund der Großzügigkeit des R., freizukaufen (20).

Italien: In Italien verließ R. sich vor allem auf diplomatische Kontakte, die allerdings nicht durchgehend erfolgreich waren. Mitte der 30er Jahre versuchte er, eine Tochter der römischen Adligen Marozia (# 25003), deren Familie in dieser Zeit eine maßgebliche Rolle in Rom spielte, mit einem seiner Söhne zu verheiraten (Theodoros Daphnopates, Ep. 1). Bei diesem Sohn könnte es sich um Stephanos gehandelt haben. Diese Heiratspläne wurden jedoch nicht verwirklicht, da Marozia zu dem Zeitpunkt, an dem der Brief geschrieben wurde, bereits von ihrem Sohn Alberich II. (# 20223) entmachtet und in einem Kloster interniert worden war (21). In Zusammenhang mit diesen Ereignissen berichtet das Zeremonienbuch ausführlich über die Expedition des Protospatharios Epiphanios (# 21710) im Jahre 935, die auch zahlreiche Geschenke an Hugo von der Provence (# 22637) und dessen Gefolgschaft mit sich führte (22).

Gegen Ende der 30er Jahre führten diese Verhandlungen zu einem Bündnis gegen die Sarazenen von Fraxinetum (heute: La Garde-Freinet), die von ihrem Stützpunkt aus u. a. die Alpenübergänge unsicher machten (23). In den 40er Jahren führten die Verhandlungen schließlich zu der Verbindung zwischen dem jungen Romanos II. und Berta (# 21156), der Tochter Hugos von der Provence, die nach Konstantinopel reiste, dort in Eudokia umbenannt und im September 944 mit Romanos II. verheiratet wurde (24).

Ostgrenze und Ägypten: Neben den Auseinandersetzungen auf dem Balkan und dann verstärkt nach dem Friedensschluß mit den Bulgaren 927 standen die Kämpfe mit den Arabern an der Ostgrenze, in denen die Byzantiner den Krieg auch mehr und mehr offensiv führten, im Mittelpunkt der byzantinischen Außenpolitik. Verbunden sind diese Kämpfe vor allem mit den Erfolgen der byzantinischen Oberbefehlshaber Ioannes Kurkuas (# 22917) und seines Bruders Theophilos Kurkuas (# 28152). Als größter byzantinischer Sieg zur Zeit Romanos’ I. galt allerdings nicht die Eroberung von Städten oder Landschaften, sondern die Gewinnung des Mandylions, einer bedeutenden Reliquie, die in Edessa aufbewahrt wurde und deren Herausgabe die Byzantiner 944 erzwangen.

Im Frühjahr 926 sandte R. einen Drohbrief an die Bevölkerung der Grenzgebiete (arab.: ahl aṯ-ṯuġūr), womit in erster Linie die Honoratioren von Melitene (Malaṭya) gemeint sein dürften (Beihammer, in: BZ 95 [2002] 20). Wenn sie sich nicht bereit erklärten, Abgaben an den Kaiser zu zahlen, werde R. einen Feldzug gegen sie unternehmen, ihre Männer töten und die Kinder in Gefangenschaft führen. Da die Abgaben nicht bezahlt wurden, kam es im Rabī‘ II 314 a. h. (16.6. – 14.7.926) unter dem Kommando des Ioannes Kurkuas und des Melias (# 25041) zu einem byzantinischen Angriff auf Melitene. Die Byzantiner konnten die Stadt zwar nicht einnehmen, plünderten und brandschatzten aber das Umland, bis sie nach 16 Tagen wieder abzogen (25).

Etwa in diese Zeit dürfte auch ein Brief des R. an den ‘abbāsidischen Kalifen al-Muqtadir (# 25451) bzw. an den Wesir ‘Alī b. ‘Īsā (# 20254) zu datieren sein, dessen Inhalt an zwei Stellen des Werkes des ‘Abdalǧabbār referiert wird. Darin äußert R. seine Verachtung für den Kalifen wegen der Überfälle der Qarmaṭen unter Abū Ṭāhir (# 20082), der die Muslime vernichtet und sie daran gehindert habe, Expeditionen gegen die Byzantiner zu unternehmen. S. Pines, La lettre injurieuse d’un “roi” de Byzance 113, identifiziert dieses Schreiben mit einem Brief, den Arethas von Kaisereia (# 20554) auf Veranlassung des R. an den Emir von Damaskus bzw. den Wesir (οὐϊζήρ), laut Pines ‘Alī b. ‘Īsā, verfaßte, und datiert es auf 926/27. Eine Identifizierung des Arethasbriefes mit dem bei ‘Abdalǧabbār erwähnten Schreiben ist v. a. deshalb wahrscheinlich, weil im Brief des Arethas (wie bei ‘Abdalǧabbār) der Qarmaṭe, also wahrscheinlich Abū Ṭāhir, als einer von denjenigen genannt wird, die in letzter Zeit den Arabern empfindliche Niederlagen beigebracht hatten (26).

Im Jahre 315 a. h. (8.3.927 – 24.2.928) verheerten die Byzantiner, wahrscheinlich wieder unter dem Kommando des Ioannes Kurkuas, Samosata (Sumaysāṭ), töteten, machten Gefangene und große Beute und ließen angeblich in der großen Moschee zu den Gebetszeiten das Semandron (arab.: nāqūs) schlagen. Auf dem Rückweg wurden sie jedoch von den Arabern verfolgt und ihrer Beute beraubt. Laut Bar Hebraeus 158 geriet dabei ein Verwandter (s. unten) des R. in Kriegsgefangenschaft und wurde in Ketten nach Bagdad geführt. Im Rabī‘ II (5.6. – 3.7.927) folgte dann ein Vorstoß des Mu’nis al-Muẓaffar (# 25449) in das Grenzgebiet. Noch in demselben Jahr erlitt Ioannes Kurkuas eine Niederlage bei Dabīl (Dvin), bei der angeblich 10.000 Byzantiner ums Leben kamen (27).

Im Jahre 316 a. h. (25.2.928 – 13.2.929) scheiterte ein Versuch des Melias, Melitene einzunehmen. Weitere Niederlagen des Melias folgten im Jahr 317 a. h. (14.2.929 – 2.2.930) gegen Mufliḥ as-Sāǧī (# 25435) und im Jahr 318 a. h. (3.2.930 – 23.1.931) gegen Naǧm (# 25488) am oberen Euphrat. In dieselbe Zeit sind mehrere Feldzüge des Ioannes Kurkuas in das Land der Emire von Manzikert (Abū Sawāda [# 20079], Abū l-Aswad [# 20041] und Abū Salīm [# 20076]) zu datieren, die schließlich die byzantinische Oberhoheit anerkannten und Tribut bezahlten (28).

Im Jahre 931 gelang Ioannes Kurkuas erstmals die Einnahme von Melitene. Der Emir von Melitene, Abū Ḥafṣ b. ‘Amr (# 20055), und der Stadtkommandant Abū ṣ-Ṣalṭ (# 20078) wurden nach Konstantinopel geschickt, wo R. sie mit allen gebührenden Ehren empfing und mit ihnen einen Friedensvertrag schloß. In der Folge unterstützte Melitene unter Abū Ḥafṣ b. ‘Amr die Byzantiner gegen die eigenen Glaubensbrüder, doch bereits im Šawwāl 319 a. h. (17.10. – 15.11.931) wurde die Stadt vom ḥamdānidischen Statthalter von Mosul, Sa‘īd b. Ḥamdān (# 26961), erobert. In demselben Jahr unternahmen die Byzantiner auf die Bitte des Gagik II. Arcruni (von Vaspurakan) (# 22052) einen Feldzug gegen die arabischen Emirate in Armenien, wurden aber von Mufliḥ (# 25435) geschlagen (29).

Am 19. Mai 934 nahmen Ioannes Kurkuas und Melias erneut Melitene ein, das von R. dem byzantinischen Reich eingegliedert wurde und von nun an zusammen mit den benachbarten Städten und Gegenden eine Kuratoria bildete (30).

Im Jahr 324 a. h. (30.11.935 – 18.11.936) nahm Ioannes Kurkuas wiederum Samosata ein und zerstörte die Stadt (s. unter Ioannes Kurkuas).

Im Jahr 325 a. h. (19.11.936 – 7.11.937) erging eine byzantinische Gesandtschaft der beiden Emissäre Nikolaos (# 25952) und Isaakios (# 23554) an den ägyptischen Herrscher Muḥammad b. Ṭuġǧ al-Iḫšīd (# 25443), dem kostbare Geschenke und ein Schreiben des R. überbracht wurden. Der Inhalt des kaiserlichen Schreibens kann aus dem arabischen Antwortbrief des Muḥammad b. Ṭuġǧ al-Iḫšīd bei Ibn Sa‘īd rekonstruiert werden: R. schlug dem ägyptischen Herrscher vor, einen Gefangenenaustausch abzuhalten, und betonte gleichzeitig die superiore Stellung des Kaisers gegenüber einem Untertanen des Kalifen, wie Muḥammad es war. Üblicherweise verkehre der Kaiser mit niemandem außer dem Kalifen selbst, doch wegen seiner Wertschätzung für Muḥammad habe er ihn einer Korrespondenz für würdig befunden, was einen besonderen Gnadenerweis darstelle. In seinem Antwortbrief stimmte Muḥammad b. Ṭuġǧ al-Iḫšīd der Abhaltung eines Gefangenenaustausches zu. Wahrscheinlich ist es eben diese Gesandtschaft, die auch im Kitāb al-‘uyūn unter dem Jahr 326 a. h. (8.11.937 – 28.10.938) verzeichnet ist (31).

Im Ramaḍān 326 a. h. (22.6. – 21.7.938) sandte R. einen auf Griechisch verfaßten und ins Arabische übersetzten Brief an den ‘abbāsidischen Kalifen ar-Rāḍī (# 26799), in dem er diesen um einen Waffenstillstand und einen Gefangenenaustausch ersuchte. Der Inhalt des Briefes wird in den arabischen Quellen in unterschiedlicher Ausführlichkeit geschildert. Besonders detailliert beschreibt der Kitāb at-tuḥaf die von R. an den Kalifen mitgeschickten Geschenke (32). Der Kalif ließ R. am 29. Ramaḍān 326 a. h. (30.7.938) ein Antwortschreiben zukommen (Datierung im Kitāb at-tuḥaf), in dem er sich auf das Friedensangebot einließ. Danach wurde ein Waffenstillstand für die Dauer eines Jahres geschlossen. Im Herbst 938 fand dann am Fluß Lamos ein Gefangenenaustausch statt (33).

Im Ḏū l-Qa‘da 326 a. h. (30.8. – 28.9.938) gab es dann erstmals militärische Auseinandersetzungen zwischen dem Ḥamdāniden Sayfaddawla (# 26998) und den Byzantinern, die mit einer verheerenden Niederlage des Ioannes Kurkuas am oberen Euphrat endeten.

Im Jahr 328 a. h. (18.10.939 – 5.10.940) unternahm Ioannes Kurkuas eine Expedition in das Thema Chaldia. Theodosiupolis (Qālīqalā) konnte trotz einer mehrere Monate dauernden Belagerung nicht eingenommen werden, dagegen fiel die Festung Mazdat (Mastaton — τὸ κάστρον τὸ Μαστάτον, Konst. Porph., DAI 45,145; ca. 50 km östlich von Theodosiupolis). Bei Koloneia erlitt Ioannes Kurkuas in der Folge eine weitere Niederlage gegen Sayfaddawla (34).

Im Rabī‘ II 330 a. h. (24.12.941 – 21.1.942) zogen die Byzantiner gegen Aleppo, plünderten die Umgebung und machten ca. 15.000 Gefangene, als Naṣr aṯ-Ṯamalī (# 25494) von Tarsos aus auf byzantinisches Territorium einfiel, mordete und Gefangene machte, unter denen sich angeblich berühmte byzantinische Truppenkommandeure befanden (35).

Im Jahr 331 a. h. (15.9.942 – 3.9.943) fielen die Byzantiner abermals in Obermesopotamien ein und eroberten zahlreiche Städte wie Martyropolis (Mayyāfāriqīn), Amida (Āmid), Dārā, Nisibis (Naṣībīn) und Ra’s al-‘Ayn. Auf dieser Expedition belagerten sie auch Edessa, wo sie die Herausgabe des Mandylion, eines weithin berühmten hl. Christusbildes, durchsetzten.

Im Sommer 944 ließ R. die Überführung des Mandylions nach Konstantinopel als großen außenpolitischen Erfolg feiern, obwohl die Bedingungen, unter denen die Reliquie vom arabischen Emir von Edessa (# 31172) bzw. vom Kalifat (s. unter al-Muttaqī [# 25467]) herausgegeben wurde, die Freilassung von 200 muslimischen Kriegsgefangenen, die Zahlung von 12.000 Silberstücken durch Byzanz, den Abzug des byzantinischen Belagerungsheeres von Edessa sowie eine kaiserliche Nichtangriffsgarantie für die Stadt Edessa und drei benachbarte Städte einschlossen (36). Das Mandylion und der ebenfalls aus Edessa erworbene Christusbrief trafen am 15. August, dem Fest von Mariae Entschlafung, als R. und die kaiserliche Familie sich in der Blachernenkirche aufhielten, in Konstantinopel ein und wurden von R. in der Blachernenkirche mit Proskynese verehrt (37). Zur Nacht wurden die Reliquien mit der kaiserlichen Triere in die Pharos-Kirche im Kaiserpalast gebracht (38). An der feierlichen Prozession, in der das Mandylion am 16. August vom Goldenen Tor bis in die Hagia Sophia getragen wurde, nahm R. aus gesundheitlichen Gründen nicht teil, an seiner Stelle repräsentierten die jungen Mitkaiser das Kaiserhaus (39).

Diplomatische Kontakte mit den Fāṭimiden: In den frühen 20er Jahren des 10. Jh.s kam es laut Skylitzes zu Verhandlungen zwischen den Fāṭimiden und den Bulgaren, die angeblich planten, gemeinsam Konstantinopel einzunehmen. Allerdings seien die fāṭimidischen Unterhändler auf dem Weg nach Bulgarien in Kalabrien von den Byzantinern aufgegriffen und im Namen des R. mit reichen Geschenken zurück nach Nordafrika gesandt worden. R. entschuldigte sich bei dieser Gelegenheit für das Ausbleiben der Tribute für Kalabrien. Es scheint zu Verhandlungen gekommen zu sein, denn Skylitzes berichtet davon, daß der fāṭimidische Kalif al-Mahdī (# 26833) anstelle der bisherigen Zahlungen in Höhe von 22.000 Nomismata nun mit der Hälfte, also 11.000 Nomismata, zufrieden gewesen sei (40).

In den Jahren 923–925 nahm Ǧa‘far b. ‘Ubayd (# 22051) Bruzzano und Oria ein (41).

Im Jahr 315 a. h. (8.3.927 – 24.2.928) nahmen die Fāṭimiden unter den Heerführern Sālim (# 26967) und Ṣābir (# 26951) verschiedene Ortschaften in Unteritalien ein, so al-Ġirān, Qal‘at al-Ḥasab, Salerno (Salīr) und Neapel (Nābil). Im Jahr 316 a. h. (25.2.928 – 13.2.929) eroberten sie Tarent und belagerten Otranto (42).

Im Jahre 319 a. h. (24.1.931 – 12.1.932) konnte eine byzantinische Gesandtschaft (# 30304) den fāṭimidischen Kalifen al-Mahdī von einer weiteren Flottenexpedition nach Sizilien/Unteritalien abhalten (43).

Kretische Araber: Im Oktober 924 kam es zu einem Gefangenenaustausch mit den arabischen Herren von Kreta (44).

Anmerkungen: — (1) Cf. Grégoire, in: Byz 8 (1933) 572–574; Charanis, in: DOP 4 (1948) 59 mit Anm. 18a; zum Armeniakon s. z. B. Georg. mon. cont. (Bonn) 911,6-8, zu Lakapa s. Michael Psellos, Historia Syntomos 102, p. 92,66. — (2) Eutych. Alex. II 82,9f.; Übers.: Vasiliev, Arabes II 2, p. 27. — (3) Zu dem Vater s. unter Theophylaktos Abastaktos; von seiner “ärmlichen” bzw. “mediokren” Herkunft spricht auch Liudprand, Antapodosis III 25, p. 83,24-26: iste, quamquam πτωχός, ptochos, id est pauper ... Erat autem ex mediocribus ipsis; III 26, p. 85,25: non claro natalium hortu. Liudprand, Antapodosis III 26, p. 85,25-27, spricht auch von der Flottenkarriere des R. — (4) Vita Euphrosynae iun. (BHG 627) cap. 32, p. 873B; Theoph. cont. VI 31, p. 377,1f.; Skylitzes, Leon 33, p. 191,5f.; Symeon log. (Leon gr. 285,1-3; Theod. mel. 199,13f.; Symeon sl. 123,20-22); Symeon log. (Wahlgren) 133,433-435; Georg. mon. cont. (Bonn) 870,15f.; Georg. mon. cont. (Muralt) 1121C; Georg. mon. cont. (Istrin) 37,6f.; Ps.-Symeon 715,9f.; zu dem Feldzug gegen Kreta cf. auch die Kosten- und Mannschaftsaufstellung bei Konst. Porph., De cerim. II 44, p. 651,14 – 660,12 (Reiske); 203,2 – 213,149 (Haldon); in der Aufstellung wird auch mehrfach der Strategos von Samos ohne Namensnennung genannt, der R. zu dieser Zeit war, s. p. 651,20f.; 653,5-8; 654,16-18; 658,20 – 659,7 (Reiske); 203,9; 205,27-31; 207,52-54; 209,77f. 123-127 (Haldon); über die frühen Stadien seiner Karriere scheint es in Byzanz später zur Legendenbildung gekommen zu sein. So berichtet Liudprand, Antapodosis III 25, p. 83,32 – 85,14, von einer spektakulären Löwenjagd, bei der R. nur mit dem Schwert einen gigantischen Löwen erlegt haben soll. — (5) Theoph. cont. VI 10, p. 389,20 – 390,15; Skylitzes, Konstantinos 9, p. 204,18-25; 204,36 – 205,45; Symeon log. (Leon gr. 295,18 – 296,12; Theod. mel. 207,28 – 208,17; Symeon sl. 128,2-11); Symeon log. (Wahlgren) 135,156-172; Georg. mon. cont. (Bonn) 882,3-20; Georg. mon. cont. (Muralt) 1137C–1140B; Georg. mon. cont. (Istrin) 43,35 – 44,14; Ps.-Symeon 724,12 – 725,3; Zonaras XVI 17, p. 464,10 – 465,2. 15-21; cf. auch Leon Diakonos, Historia VII 7, p. 122,23 – 124,21, der die Niederlage und die folgende Rebellion des Leon Dukas mit dem Verhalten des R. in Verbindung bringt. R. habe während des Feldzugs gegen die Bulgaren das Heer verlassen und sei mit seinen Schiffen nach Konstantinopel gesegelt, um dort die Alleinherrschaft zu gewinnen; ähnlich ist Skylitzes, Konstantinos 9, p. 204,25-37; Zonaras XVI 17, p. 465,2-16, ist entweder von Skylitzes oder von Leon Diakonos oder von einer gemeinsamen Vorlage beider abhängig. — (6) Theoph. cont. VI 11, p. 390,22 – 392,14; Skylitzes, Konstantinos 10, p. 205,58 – 207,17; Konstantinos (2) 1, p. 233,96-12; Symeon log. (Leon gr. 296,19 – 298,12; Theod. mel. 208,24 – 210,5; Symeon sl. 128,17 – 129,5); Symeon log. (Wahlgren) 135,179-213; Georg. mon. cont. (Bonn) 883,6 – 884,20; Georg. mon. cont. (Muralt) 1140C–1141C; Georg. mon. cont. (Istrin) 44,20 – 45,18; Ps.-Symeon 725,9 – 726,15; Zonaras XVI 17, p. 466,5 – 467,17; Michael Psellos, Historia Syntomos 102,66-72. — (7) Theoph. cont. VI 12, p. 393,11 – 394,10; Skylitzes, Konstantinos 11, p. 208,36 – 209,56; Symeon log. (Leon gr. 299,11 – 300,12; Theod. mel. 210,24 – 211,17; Symeon sl. 129,20-36); Symeon log. (Wahlgren) 135,232 – 136,4; Georg. mon. cont. (Bonn) 885,20 – 886,20; Georg. mon. cont. (Muralt) 1144B-C; Georg. mon. cont. (Istrin) 45,30 – 46,12; Ps.-Symeon 726,15 – 727,7; s. auch Liudprand, Antapodosis III 26, p. 86,2 – 87,2; Johannes Diaconus, Cronaca Veneziana 133,18 – 134,15 (Monticolo); IV 1 (Berto). — (8) Theoph. cont. VI 13, p. 394,18 – 395,2; Skylitzes, Konstantinos 12, p. 209,63-68; Symeon log. (Leon gr. 300,20 – 301,5; Theod. mel. 211,25 – 212,3; Symeon sl. 130,3-7); Symeon log. (Wahlgren) 136,12-18; Georg. mon. cont. (Bonn) 887,12f.; Georg. mon. cont. (Muralt) 1145A-B; Georg. mon. cont. (Istrin) 46,20-25; Ps.-Symeon 727,22f.; Zonaras XVI 17, p. 468,8-12; Michael Psellos, Historia Syntomos 102, p. 92,69; Liudprand, Antapodosis III 30, p. 88,6-9; Johannes Diaconus, Cronaca Veneziana 134,15f. (Monticolo); IV 1 (Berto); Eutych. Alex. II 82,2-10; zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen Konstantinos VII. und Helene Lakapene cf. Kresten–Müller, Samtherrschaft 44–46; im Gegensatz zu Kresten–Müller tritt Schminck, in: BZ 93 (2000) 630f., für den 1. April 920 (Dienstag nach Ostern) als Verlobungstermin und für den 11. April 920 als Datum der Hochzeit ein. — (9) Theoph. cont. VI 13f., p. 395,2 – 397,3; Georg. mon. cont. (Bonn) 887,13 – 889,15; Georg. mon. cont. (Muralt) 1145B–1149A; Ps.-Symeon 728,1 – 730.19. — (10) Theoph. cont. VI 15f., p. 397,4-20. — (11) Die Einsetzung des R. als Kaiser im Jahr 920 ist neben dem in demselben Jahr stattfindenden Feldzug Igors gegen die Petschenegen die einzige Eintragung in der Nestorchronik (43,3-16) für die Jahre 916–928. — (12) Theoph. cont. VI 17, p. 397,21 – 398,3; VI 1, p. 398,4-8; Skylitzes, Konstantinos 14, p. 212,39-42; Symeon log. (Leon gr. 304,3-13; Theod. mel. 214,7-15; Symeon sl. 131,13-19); Symeon log. (Wahlgren) 136,75-84; Georg. mon. cont. (Bonn) 890,12-16; Georg. mon. cont. (Muralt) 1149B; Georg. mon. cont. (Istrin) 48,7-15; Ps.-Symeon 731,10-18; Zonaras XVI 17, p. 469,14-18; Johannes Diaconus, Cronaca Veneziana 134,16-18 (Monticolo); IV 1 (Berto); zu den Datierungen cf. Kresten–Müller, Samtherrschaft 10f. mit Anm. 19f. (mit eingehender Diskussion auch früherer Vorschläge); die durch Nikolaos Mystikos veranlaßte Einsetzung des R. und des Christophoros zu Mitkaisern des Konstantinos VII. wird auch bei Eutych. Alex.II 82,2-10 berichtet. — (13) Zur angeblichen Degradierung des Konstantinos VII. hinter die drei Söhne des R. s. Skylitzes, Konstantinos (2) 1, p. 233,13 – 234,18; zu den Wechseln in der internen Reihenfolge des Kaiserkollegiums cf. Kresten–Müller, Samtherrschaft passim; zu dem angeblichen Testament des R. cf. zuletzt Müller, in: BZ 92 (1999) 68–73; Pratsch, Leon 486f.; Kresten, in: Byzantina Mediterranea 329–341; Mas‘ūdī, Murūǧ II 353,9-12, erwähnt, daß zu dem Zeitpunkt, als er das Werk verfaßte, also im Jahr 332 a. h. (4.9.943 – 23.8.944), drei Kaiser Byzanz regierten und daß der mächtigste von ihnen R. gewesen sei. An zweiter Stelle sei Konstantinos und an dritter Stelle Stephanos gekommen. — (14) Theoph. cont. VI 7, p. 441,11-14; Symeon log. (Cod. Vat. gr. 163) 1,1-3; Skylitzes, Konstantinos (2), p. 237,3f.; Symeon log. (Leon gr. 330,23 – 331,3; Theod. mel. 238,23-25; Symeon sl. 144,2f.); Symeon log. (Wahlgren) 137,48-50; Georg. mon. cont. (Bonn) 924,1-3; Georg. mon. cont. (Muralt) 1192C–1193A; Georg. mon. cont. (Istrin) 65,32-35; Ps.-Symeon 754,16-18; Zonaras XVI 20,4f.; Michael Psellos, Historia Syntomos 102, p. 94,87-89; Kleinchroniken I,6, p. 51; Johannes Diaconus, Cronaca Veneziana 134,23-27; 135,28 – 136,6 (Monticolo); IV 3–5 (Berto); Yaḥyā [p. 40f.; 43] p. 738f. 741 (PO 18,5); 3:3f. 12, p. 56f. 58 (Pirone); Eutych. Alex. II. 86,3; laut Theodoros Skutariotes, Synopsis 152,29-31, wurde R. in dem von seinem Sohn, dem Patriarchen Theophylaktos, gegründeten Ruphinianaikloster beigesetzt, tatsächlich aber im Myrelaion-Kloster; zu diesem cf. Janin, Constantinople 351–354. Laut der Vita Mich. Maleïni (BHG 1295) cap. 23, p. 23,34 – 24,5, soll der hl. Michael Maleïnos (# 25124) den Sturz des R. und seiner drei Söhne vorhergesagt haben. — (15) Theoph. cont. VI 4, p. 439,8 – 440,14; ganz allgemein von der großen Frömmigkeit des Kaisers spricht auch Theodoros Skutariotes, Synopsis 150,27 – 151,5. Die Wundersammlung des Pegeklosters bei Konstantinopel berichtet davon, daß R. durch Wasser aus der Klosterquelle von Fieber und Magenproblemen geheilt worden sei (De templo B. M. V. τῆς Πηγῆς et miraculis [BHG 1072] cap. 27, p. 885E-F; cap. 28, p. 886A). Die Vita Lucae iun. (BHG 994) 469A (PG); cap. 73, p. 203 (Sophianos); cap. 60,5-9, p. 98 (Connor), erwähnt R. in Zusammenhang mit der Voraussage der Rückeroberung Kretas durch Byzanz. — (16) Novelle über das Vorkaufsrecht (April 922; cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 595), ed. Svoronos, Novelles Nr. 2, p. 62–71; in: Ius (Zepos) I, coll. III, Nov. II, p. 200–204. Svoronos hatte auf 928 datiert, doch ist laut Kresten–Müller, Samtherrschaft 23 Anm. 49, an April 922 festzuhalten; Kresten, Arklai 35 Anm. 2; Schminck, in: FM 11 (2005) 273 Anm. 17. — (17) Novelle des Romanos gegen die Landaufkäufe der Dynatoi (September 934, cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 628), ed. Svoronos, Novelles, Nr. 3, p. 82–92; in: Ius (Zepos) I, coll. III, Nov. V, p. 205–214. Die Verfasserschaft des Kosmas war von Zachariae von Lingenthal wegen der gleichzeitigen Fehldatierung in der Rubrik (Jahr der Hungersnot wurde mit Jahr der Erlassung des Gesetzes verwechselt) angezweifelt worden (in: Ius [Zepos] I, p. 206 Anm. 3), bleibt aber dennoch wahrscheinlich, cf. jetzt auch Schminck, in: FM 11 (2005) 271–274. Schminck, ibidem 273f. mit Anm. 22, datiert die Novelle entgegen Dölger–Müller auf “zwischen dem 1. September 928 und dem 31. August 929”. — (18) Theoph. cont. 417,15 – 418,11; cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 616; jetzt besonders Kresten, Arklai passim; zu weiteren Baumaßnahmen s. Patria III 40, p. 232,11f.; 213, p. 282,8-11 (Chalke); 199, p. 277,12f. (Markoskirche auf dem Tauros); II 36, p. 170,18-21 (Codex E) (Ioannes Theologoskirche im Diippion). — (19) Peira 15,4. — (20) Theoph. cont. VI 37, p. 422,20 – 423,7; Nestorchronik 43,26-28; während die Ungarn in den Chroniken als Turkoi — Τοῦρκοι bezeichnet werden, heißen sie in der Nestorchronik dagegen richtig altruss.: Ugri (Ungarn); cf. auch Runciman, Romanos 105. — (21) Näheres s. unter den beteiligten Personen. — (22) Konst. Porph., De cerim. II 44, p. 660,13 – 662,11 (Reiske); 213,150 – 215,185 (Haldon); Dölger–Müller, Regesten Nr. 629; Böhmer–Zielinski, Regesten 3, Nr. 1729 (Ende 934 – Mitte oder Ende 935). 1730 (929 oder 935); zu den dabei übergebenen Geschenken cf. Schreiner, Geschenke 273 (Nr. 13a). — (23) S. dazu Zielinsiki, Regesten 3, Nr. 1840 (939 – Anfang 940). 1861 (940). 1892 (Anfang … Mitte 941). 1902 (Spätsommer 941). 1929. 1930 (September–November 942). — (24) Böhmer–Zielinski, Regesten 3, Nr. 1976 (erste Hälfte 944). 1981 (August–September 944); zu Berta und Lothar cf. zuletzt Prinzing, Berta-Eudokia and Lothair, der einen gewaltsamen Tod beider vermutet. — (25) Miskawayh I 146,18 – 147,2; Übers.: Vasiliev, Arabes II 2, p. 69; Ibn al-Aṯīr VIII 160,6-8; 167,7; Nuwayrī XXIII 74,18 – 75,2; Ibn Šaddād 332,16-18; 362,21-23; Übers.: Eddé, Description 112. 187; ‘Aynī, Mus. Asiatic. Ac. Petropol. 524b, fol. 190r,8f.; cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 609 (Beihammer); Vest, Melitene 813–816. — (26) ‘Abdalǧabbār, Taṯbīt dalā’il an-nubūwa, Ms. Istanbul, Şehid Ali Paşa Nr. 157–5, 156r, 178v (Angabe gemäß der französischen Übersetzung bei Pines, La lettre injurieuse d’un “roi” de Byzance 103–105; s. Dölger–Müller, Regesten Nr. 608a [Beihammer]); Arethas, Scripta minora Nr. 26, I, 233–245 (= Förstel, Brief des Arethas an den Emir von Damaskus 21–41 [mit paralleler dt. Übers.]); weitere Ausführungen s. unter ‘Alī b. ‘Īsā; zu den unterschiedlichen Forschungsmeinungen über die Verfasserschaft des Arethasbriefes, die Identität des Empfängers und die zeitliche Einordnung des Textes cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 608a (Beihammer). — (27) Zu Einzelheiten und Quellen s. unter den genannten Personen. — (28) Zu Einzelheiten und Quellen s. unter den genannten Personen. — (29) Zu Einzelheiten und Quellen s. unter den genannten Personen; zu weiteren arabischen Expeditionen gegen die Byzantiner in diesem Jahr unter den Kommandanten Ṭarīf as-Subkarī, Nasīm aš-Šarābī, Mu’nis und Abū Yūsuf al-Ḥuǧarī cf. Vasiliev, Arabes II 1, p. 165. — (30) Zu Einzelheiten und Quellen s. unter Ioannes Kurkuas und Melias; zur Kuratoria von Melitene cf. Vest, Melitene 904–912. — (31) Ibn Sa‘īd al-Maġribī 19,2f. (Tallqvist); Übers.: Canard, Lettre ... à l’empereur Romain Lécapène 196; Kitāb al-‘uyūn 319,8-13; Übers.: Vasiliev, Arabes II 1, p. 280f. Zu der Gesandtschaft cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 632 (Beihammer). — (32) Zum Inhalt cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 633 (Beihammer), sowie Beihammer, in: BZ 95 (2002) 14f. — (33) Eutych. Alex. II 87,19; Yaḥyā [p. 23f.] p. 721f. (PO 18,5); 1:29, p. 39 (Pirone); Kitāb at-tuḥaf § 73–74, p. 60,13 – 65,13; Hamadānī 111,10-16; ‘Aẓīmī 288,7f.; Ibn al-Ǧawzī XIII 373,5-11; Sibṭ b. al-Ğawzī (Brit. Lib. Or. 4619), fol. 115r,21 – 116r,1; Ḏahabī, Ta’rīḫ 51,7 – 52,2 (321–330 a. h. Tadmurī); Ibn Kaṯīr XI 199,20-23; ‘Aynī, Mus. Asiatic. Ac. Petropol. 524b, fol. 818r,25 – 818v,12; Abū l-Maḥāsin III 262,13 – 263,5; Ṣūlī 98,15-19; 104,1-3; Übers.: Vasiliev, Arabes II 2, p. 29; Näheres zum Gefangenenaustausch s. unter ar-Rāḍī und bei Dölger–Müller, Regesten Nr. 633a (Beihammer). — (34) Zu Einzelheiten und Quellen s. unter Sayfaddawla und Ioannes Kurkuas. — (35) Einzelheiten und Quellen s. unter Naṣr aṯ-Ṯamalī. — (36) Narratio de Imagine Edessena A (BHG 793) § 21, 71**,7 – 74**,6 (Dobschütz); Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795) cap. XXI–XXIII, § 43-46, 73**,14 – 75**,17 (Dobschütz) = col. 444D–445C (PG 113) = cap. 21–23, p. 44,6 –46,12 (Guscin); Synaxarium de imagine Edessena (BHG 796f), bes. 899,21–901,4 (Synax. Cpl.) = cap. 20–26, p. 106,7 – 110,8 (Guscin); Theoph. cont. VI 48, p. 432,4-12; Skylitzes, Romanos Lakapenos 37, p. 232,70-72; Symeon log. (Leon gr. 325,22 – 326,19; Theod. mel. 234,22 – 235,13; Symeon sl. 142,14-28); Symeon log. (Wahlgren) 137,610-629; Georg. mon. cont. (Bonn) 918,6 – 919,5; Georg. mon. cont. (Muralt) 1185A-B; Georg. mon. cont. (Istrin) 62,27 – 63,9; Ps.-Symeon 748,19 – 749,11; Kleinchroniken I 3,5, p. 51; cf. auch Dölger–Müller, Regesten Nr. 641 und 641b. — (37) Narratio de Imagine Edessena A (BHG 793) § 24, 80**,1-8 (Dobschütz); Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795) cap. XXVIII, § 56, 81**,1-13 (Dobschütz) = col. 449B-C (PG 113) = cap. 28, p. 54,32 – 56,4 (Guscin); Synaxarium de imagine Edessena (BHG 796f), bes. 900,21 (Synax. Cpl.) = cap. 24, p. 108,11-15 (Guscin). Zu den historischen Quellen s. oben Anm. 36. — (38) Nur erwähnt von der Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795) cap. XXVIII, § 56, 81**,8-13 (Dobschütz) = col. 449B-C (PG 113) = cap. 28, p. 56,4-8 (Guscin). — (39) Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795) cap. XXVIII, § 57, 81**,17f. (Dobschütz) = cap. 28, p. 56,10f. (Guscin): οἱ νεάζοντες βασιλεῖς, ὁ γὰρ γέρων οἰκουρὸς δι᾿ ἀσθένειαν κατελείπετο, cf. Narratio de Imagine Edessena A (BHG 793) § 25, 80**,17; Synaxarium de imagine Edessena (BHG 796f), bes. 900,25f. (Synax. Cpl.) = cap. 25, p. 108,18f. (Guscin); Theoph. cont. VI 48, p. 432,19-21. — (40) Zu Einzelheiten und Quellen s. unter al-Mahdī. — (41) Zu Quellen und Details s. unter Ǧa‘far b. ‘Ubayd. — (42) Zu Quellen und Details s. unter den genannten Personen. — (43) Zu Quellen und Details s. unter Anonymi (# 30304). — (44) Vita Theod. Cyth. (BHG 2430) p. 289,242; cf. dazu Oikonomides, in: Vita Theod. Cyth. 278.

Q: — (Hist.): Theoph. cont.; Skylitzes, Georg. mon. cont. (Bonn); Symeon log. (Leon gr.; Theod. mel.; Symeon sl.); Symeon log. (Wahlgren); Georg. mon. cont. (Bonn) 841,11-14; Georg. mon. cont. (Muralt) 1076B; Ps.-Symeon; Zonaras; Kleinchroniken I 3,4-5, p. 51; I 14,52, p. 139; I 15,1, p. 157; I 16,1, p. 164; Michael Psellos, Historia Syntomos 99, p. 88,76f.; 102, p. 92,65 – 94,89; Theodoros Skutariotes, Synopsis. — (Ep.): Theodoros Daphnopates, Epp. 1. 2. 3 (Darrouzès–Westerink); Alexandros von Nikaia, Epp. 5. 6.; Leon von Sardeis, Ep.; Nikolaos III. Grammatikos, Ep. ad Alexium imp. (August 1084), in: Syntagma Kanon. V, p. 72,27f. (Erwähnung eines Chrysobulls der Kaiser  Ῥωμανοῦ, Χριστοφόρου, καὶ Κωνσταντίνου für die Metropolis Patras); p. 75,11 (Erwähnung eines Chrysobulls der Kaiser  Ῥωμανοῦ, Χριστοφόρου, καὶ Κωνσταντίνου, das das Bistum Rhizaion betraf); Niketas Magistros, Epp. 1,3 (?, s. P); 7,15; 12,37; 12,47; 15,10; 19,21; Arethas, Scripta minora Nr. 26, I, 233–245 (= Förstel, Brief des Arethas an den Emir von Damaskus 21–41); Nr. 31, I, 265f.; Nr. 36, I, 289,6; Nr. 37, I, 290,4; Nr. 74, II, 114; Nikolaos Mystikos, Epp. 75. 86. 95. 95A. 156 (jeweils Adressat); 16,68; 17,56. 161; 18,31. 94; 19,22; 21,212; 23,117-120; 25,135-142; 29,93-96; 30,8-20. 47-50; 31,17. 37. 72-74. 81. 98. 110. 121. 138; 54,57; 71,10; 100,15; 101,5. 7. 10; 101A,1. 4; 139,29. 26. 44. 62. — (Hag.): Vita Theod. Cyth. (BHG 2430) p. 287,188; 289,242; Vita Mariae iun. (BHG 1164) cap. 27, p. 702D; Vita Euphrosynae iun. (BHG 627) cap. 32, p. 873B-D; cap. 33, p. 873D–874A; cap. 36, p. 875A-B; Vita Basilii iun. (BHG 263) fol. 21v (p. 296 Vilinskij); cap. 15, p. *23B (AASS); fol. 22r (p. 296 Vilinskij); cap. 15, p. *23B (AASS); fol. 32r–33r (p. 303 Vilinskij); cap. 23–24, p. *24F–*25A (AASS); fol. 142r (p. 72 Veselovskij); Oratio de imagine Edessena auctore Gregorio archidiacono et referendario (BHG 796g) § 19, p. 25 (ed. Dubarle) = cap. 16, p. 80,21(Guscin) (ohne Namensnennung); Narratio de Imagine Edessena A (BHG 793) § 21, 71**,7 – 74**,6; § 24f., 80**,1 – 82**,1 (Dobschütz); Narratio de Imagine Edessena B (BHG 794–795) cap. XXI–XXIII, § 43-46, 73**,14 – 75**,17 (Dobschütz) = col. 444D–445C (PG 113) = cap. 21–23, p. 44,6 –46,12 (Guscin); cap. XXVIII–XXX, § 56-64, 81**,1 – 85**,7 (Dobschütz) = col. 449B–452D (PG 113) = cap. 28–30, p. 54,32 – 60,9 (Guscin); Synaxarium de imagine Edessena (BHG 796f), bes. 899,21 – 901,4 (Synax. Cpl.) = cap. 20–26, p. 106,7 – 110,8 (Guscin); Vita Lucae iun. (BHG 994) 469A (PG); cap. 73, p. 203 (Sophianos); cap. 60,5-9, p. 98 (Connor); De templo B. M. V. τῆς Πηγῆς et miraculis (BHG 1072) cap. 27, p. 885E-F; Vita Mich. Maleïni (BHG 1295) cap. 23, p. 23,34 – 24,5; Men. (Latyšev) 284,37 – 285,9. 24; Visio Cosmae (BHG 2085) p. 79,20f.; 89,247f.; Synax. Cpl. 107/108,49f. — (Fs.): Konst. Porph., De them. XIII,12-14, p. 77; VI,42, p. 91; idem, DAI; idem, De cerim.; Patria. — (Dok.): Actes du Prôtaton, Nr. 3 (August 934, 7. Indiktion [diplomatische Kopie des ausgehenden 10. Jh.s, cf. Kresten–Müller, Samtherrschaft 25f. Anm. 62]), l. 1-17, p. 187. — (Sonst.): Svoronos, Novelles Nr. 2, p. 62–71; in: Ius (Zepos) I, coll. III, Nov. II, p. 200–204 (cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 595); Svoronos, Novelles Nr. 3, p. 82–92; in: Ius (Zepos) I, coll. III, Nov. V, p. 205–214 (cf. Dölger–Müller, Regesten Nr. 628); Peira 15,4, in: Ius (Zepos) IV 49,33-37; Enkomion  Ἐπὶ τῇ τῶν Βουλγάρων συμβάσει (auf den Friedensvertrag von 927) 254–288 (Dujčev); 363–380 (Stauridu-Zaphraka) (ohne Namensnennung); cf. auch Jenkins, in: Polychronion 283–303. — (lat.): Liudprand, Antapodosis; Johannes Diaconus, Cronaca Veneziana; Dandolo, Chron. Venet. 167,10-18; 169,7-16. — (arm.): Stephan von Taron (Asołik) III, cap. 6, p. 124,22-24 (Gelzer); p. 24 (Macler); Vardan, cap. 47 [88], p. 188 (Thomson); cap. 49 [91], p. 190 (Thomson). — (georg.): Synodikon georg. 313. — (syr.): Michael syr. III 121f.; Chronik v. 1234: cap. 229, p. 29; Bar Hebraeus 158. 161f. — (arab.): Mas‘ūdī, Murūǧ; Mas‘ūdī, Tanbīh; Eutych. Alex.; Yaḥyā; Hamadānī; ‘Aẓīmī; Ibn al-Aṯīr; Kitāb al-‘uyūn; Ibn Šaddād; ‘Aynī; Miskawayh; Ibn Kaṯīr; Nuwayrī; ‘Abdalǧabbār; Ibn Sa‘īd. — (Inscr.): Inschrift von Christupolis 269 (= Lemerle, Philippes 141); Inschrift in der Kirche Eğri Taş in Kappadokien, ed. N. Thierry, in: Beldiceanu-Steinherr–Thierry, in: JÖB 38 (1988) 395–420 (Text der Inschrift: 401f.), l. 6-9: [ἐπὶ β-| ασιλέων]  Ῥωμ[ανοῦ.. (?) | Κωνσταν]τίν[ου .. (?) |. Χρισ]τοφόρ[ου .. (?) |; Ed. und Kommentar von Oikonomides, in: Harvard Ukrainian Studies 7 (1983) 502–504; unsicher (ob R. I. oder Romanos II.): Inscriptions (Guillou) Nr. 65 = Tesoro San Marco (Grabar) p. 61 (Cat. Nr. 42; Inv.-Nr. 70); Inscriptions (Guillou) Nr. 67 = Tesoro San Marco (Grabar) p. 60 (Cat. Nr. 41; Inv.-Nr. 65); gefälscht: Inscriptions (Guillou) Nr. 178; eingewebte Inschrift auf Löwenseide (aus dem Schrein des hl. Anno der Kirche St. Servatius in Siegburg), in: Muthesius, Silk I, p. 34. 180f. (M 52): + ΕΠΙ ΡΩΜΑΝΟΥ ΚΑΙ ΧΡΙCΤΟΦΩΡΟΥ ΤΩΝ ΦΙΛΟΧΡΙCΤΟΝ ΔΕCΠΟΤΩΝ. — (Sg.): Laurent, Corpus II 958: Ῥωμανῷ πατρικίῳ, βασιλικῷ πρωτοσπαθαρίῳ καὶ δρονγαρίῳ τοῦ βασιλικοῦ πλοΐμου. ZV 65 (zusammen mit Konstantinos VII. und Christophoros; datiert 912–922/24):  Ῥωμανός, Κωνσταντῖνος καὶ Χριστοφόρος βασιλεῖς  Ῥωμαίων. ZV 66 a-d (zusammen mit Konstantinos VII. und Christophoros; datiert 922/24–931, vermutlich um 930):  Ῥωμανός, Χριστοφόρος καὶ Κωνσταντῖνος βασιλεῖς  Ῥωμαίων. ZV 67 (mit Konstantinos VII.; datiert 931–944):  Ῥωμανὸς καὶ Κωνσταντῖνος βασιλεῖς  Ῥωμαίων. ZV 67 (zusammen mit Konstantinos VII.; datiert 931–944):  Ῥωμανὸς καὶ Κωνσταντῖνος βασιλεῖς  Ῥωμαίων. ZV 68 a (= V. Laurent, Un portrait inédit de Romain Lécapène, in: Festschrift W. Sas-Zaloziecky, p. 102–108) -c (zusammen mit Konstantinos VII. und Stephanos; datiert 931–944):  Ῥωμανός, Κωνσταντῖνος καὶ Στέφανος βασιλεῖς  Ῥωμαίων. — (Num.): Morrisson II 561–568. 571f. 575f. 579; Catalogue, Byzantine Coins III/2, p. 526–573: Taf. XXXVI–XL; Grierson, Coins 407 (Reg.): Abb. Nr. 802–804.

L: ODB II 1203f. s. v. “Lekapenos”; III 1806; LdMA V (1991) 1621 s. v. “Lakapenoi”; VII (1995) 999; SSS IV (1970) 536f. — Grumel, in: EO 35 (1936) 333–335; Runciman, Romanos passim; Grumel–Darrouzès, Regestes Nr. 631. 632. 696. 721. 726. 726a. 739; Kresten–Müller, Samtherrschaft passim; Kresten, Arklai passim. — Zur Bautätigkeit des R. cf. Berger, Patria 269f. 439. 501. — Zu den byzantinisch-arabischen Auseinandersetzungen cf. Amari, Storia II 205f.; Canard, Deux Épisodes 68; idem, Quelques 113; Vasiliev, Arabes II 1, p. 257–259. 280f.; Canard, Lettre ... à l’empereur Romain Lécapène 189–209; Pines, La lettre injurieuse d’un “roi” de Byzance 101–116; Salibi, Syria 66 Anm. 30; Halm, Mahdi 215. 294; Beihammer, in: BZ 95 (2002) 13f. 20–29; Dölger–Müller, Regesten Nr. 608a. 609. 632. 633. 633a (Beihammer); Schreiner, Geschenke 273 Nr. 13f.; El-Cheikh, Byzantium 163; Vest, Melitene 809–834. 901–905. 929–944; Lienhard, Marianos Argyros 115–117.

P: In Ep. 1 des Niketas Magistros wird ein “zweiter Vater” des Niketas erwähnt, dessen der Verfasser jetzt, im Zuge seiner Verbannung auf sein Landgut am Hellespont im Winter 927/28, beraubt worden sei, nachdem bereits sein leiblicher Vater verstorben war. Westerink, Niketas 79, identifiziert diesen Mann mit einem in Ep. 3 (ebenfalls 927/28) erwähnten, gerade verstorbenen Magistros (# 31088). Diese Identität ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Vielmehr scheint der “zweite Vater” aus Ep. 1 ein Vater im übertragenen Sinne zu sein, während es sich bei dem Magistros wohl um eine andere Person handelt. — Einem Brief des Patriarchen Nikolaos I. Mystikos (Ep. 17, 55–59; datiert wahrscheinlich Februar 921) an Symeon von Bulgarien (# 27467) könnte man entnehmen, daß der Kaiser zu dieser Zeit selbst das Kommando über das Heer gegen die Bulgaren übernommen hatte. Es ist aber auch möglich, daß Nikolaos Mystikos das nur behauptet, um seinen Bemühungen, Symeon zur Beendigung des Krieges zu bewegen, Nachdruck zu verleihen. Ansonsten ist in den Quellen nichts dazu zu finden, daß R. als Kaiser selbst in Feld gezogen sei. — Eine Fälschung ist das von Stavrakos, Sammlung Kophopoulos 1.1, publizierte Siegel (wäre 927–931 zu datieren): Ῥωμανόϛ, Χριστοφόροϛ καὶ Κωνσταντῖνοϛ Πορφυρογέννητοϛ. Stavrakos verweist auch auf ähnliche Fälschungen. — Die Zuweisung des Siegels Laurent, Corpus II 958, durch den Herausgeber ist zwar nicht völlig gesichert, aber doch wahrscheinlich.

Angehörige (anonym):

1. Frau 26833 A

V: Sie war die erste Frau Romanos’ I. Lakapenos, ist aber wohl schon relativ früh gestorben. Möglicherweise war sie die Tochter eines Christophoros, der vielleicht mit Christophoros (# 21258) zu identifizieren ist (s. dort).

Q: — (Hag): Vita Basilii iun. (BHG 263) in: AASS Mart. III 30B,12-16 (ohne Namensnennung, s. unter P).

L: Kresten–Müller, Samtherrschaft 49 mit Anm. 149; 82.

P: Ihre Existenz ist nur indirekt aus der Vita Basilii iun. zu erschließen, wo von Theodora (# 27602) als der δευτέρα σύμβιος des R. die Rede ist. Kresten–Müller, Samtherrschaft 49 mit Anm. 149, nehmen als ihren Vater den Domestikos der Scholen Christophoros (# 21258) an, der in den 70er Jahren des 9. Jh.s die Paulikianer besiegt und nach einigen Quellen auch Tephrike erobert und dem Erdboden gleichgemacht hatte. Jedoch sind die Quellen für eine sichere Aussage nicht ausreichend; s. unter Christophoros.

2. Töchter 26833 B

V: Zwei Töchter des R. werden in der Vita Basileios’ des Jüngeren (BHG 263) zwischen 941 und wohl 944 erwähnt. In dieser Zeit bewohnten sie einen großen Palast bei ta Eleutheriu oberhalb des Hagios-Stephanos-Tores (ἐν τοῖς παλατίοις τῶν  Ἐλευθερίου ἀνωτέρω τῆς πόρτης τοῦ ἁγίου Στεφάνου), der ihrem Vater gehörte. Es bleibt offen, ob es sich um Myrelaion oder einen anderen Palast in der Gegend des Eleutheriospalastes und -hafens südlich der Mese handelt, wo auch Basileios (# 20881) zu dieser Zeit im Palast der Brüder Konstantinos (# 23823) und Anastasios Gongylios (# 20298) wohnte. Einer von ihnen waren eines Tages 40 Litrai (= 2.880 Nomismata) Gold gestohlen worden, und sie verdächtigte ihre Dienerinnen und Diener (# 30338) der Tat. Sie schickte einen Eunuchen (# 31158) zum Stadteparchen (# 31155), auf daß dieser ihr den Logothetes ton praitorion (# 31156) und öffentliche Richter (# 30333) vorbeischicke, um den Fall zu untersuchen und die Diener und Dienerinnen zu vernehmen. Ihre Kammerfrau (# 30068) erhob jedoch Einspruch gegen diese Vorgehensweise mit dem Hinweis, daß bei einem solchen Verhör auch alle anderen, unschuldigen Diener und Dienerinnen der peinlichen Befragung (Folter: τύψαι καὶ μαστιγῶσαι) ausgesetzt würden. Sie bat statt dessen darum, zu Basileios dem Jüngeren zu schicken, auf daß dieser den Fall löse. Die Kaisertochter ließ sich überzeugen, rief den Eunuchen, der bereits zum Stadteparchen entsandt worden war, zurück und schickte die Kammerfrau mit zwei anderen Eunuchen (# 30336) zu Basileios. Nachdem die Kammerfrau Basileios den Fall geschildert hatte, zögerte dieser zunächst, den Namen des Täters zu nennen, weil er nicht wollte, daß dieser bestraft würde. Die Kammerfrau sicherte ihm zu, sie werde ihre Herrin überzeugen, den Täter nicht zu bestrafen. Trotzdem nannte ihr Basileios nur den Ort, an dem das Gold versteckt war, und behielt den Namen des Täters für sich. Die Kammerfrau kehrte zu ihrer Herrin zurück und berichtete ihr von dem Gespräch. Die Kaisertochter befahl dem Epitropos des Hauses (# 31157), zusammen mit drei anderen Dienern (# 30335) an dem Ort nachzusehen, den Basileios beschrieben hatte. Dort fanden sie dann das Gold vollständig vor. Die Kaisertochter schickte daraufhin erneut ihre Kammerfrau mit Geschenken und Danksagungen zu Basileios.

Q: — (Hag.): Vita Basilii iun. (BHG 263) fol. 142r–146v (Veselovskij).

P: Die beiden nur anonym erwähnten Töchter könnten mit einer anonym erwähnten Tochter aus erster Ehe und/oder mit Agathe (# 20168) zu identifizieren sein. Sonst handelt es sich um Töchter, die nur in der Vita Basilii iun. erwähnt werden. Aufgrund dieser Erwähnung ist anzunehmen, daß sie entweder unverheiratet oder bereits verwitwet waren. Die Augusta Helene (# 22574) scheidet daher ebenso aus wie die andere anonym erwähnte Tochter (# 26843A) aus erster Ehe, die zu dieser Zeit mit Romanos Saronites (# 26843) verheiratet war. Denkbar wäre eine Identität mit der Frau (# 26844A) des 922 verstorbenen Alexios Musele (# 20241).

3. Verwandter 26833 C

V: Laut Bar Hebraeus war er ein Verwandter (kinsman) des Kaisers Romanos I. Lakapenos. 927 rückten die Byzantiner gegen Samosata vor, nahmen die Stadt ein, schändeten die große Moschee und führten auf dem Rückmarsch viele Gefangene mit sich. Die Araber verfolgten sie, nahmen ihnen die Beute wieder ab und konnten auch diesen Verwandten des Kaisers gefangennehmen und ihn in Ketten nach Bagdad führen. In griechischen Quellen wird dieser Feldzug nicht erwähnt. Die arabischen Quellen berichten unter dem Jahr 315 a. h. (8.3.927 – 24.2.928) über den Angriff auf Samosata, allerdings ohne den Verwandten Romanos’ I. zu erwähnen (weitere Ausführungen unter Mu’nis al-Muẓaffar [# 25449]).

Q: — (syr.): Bar Hebraeus 158.

L: Vasiliev, Arabes II 1, p. 260.

P: Über den Status dieses Verwandten ist nichts gesagt, so daß wir auch nicht wissen, ob er der Befehlshaber der Byzantiner war oder eine andere Funktion bekleidete.

QuelleSource

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