Vorschau dieser Publikation:
Wieso ist eigentlich die „eingeschränkte Schuldtheorie" „eingeschränkt" ? - Abschied von einem Meinungsstreit -
Aus dem Buch Festschrift für Claus Roxin zum 70. Geburtstag am 15. Mai 2001
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JOACHIM HRUSCHKA
Aus dem Buch
Kapitel in diesem Buch (90)
I. Grundlagen des Strafrechts
II. Allgemeiner Teil des Strafrechts
Wieso ist eigentlich die „eingeschränkte Schuldtheorie" „eingeschränkt" ? - Abschied von einem Meinungsstreit -
III. Besonderer Teil des Strafrechts
IV. Kriminalpolitik und Sanktionen
V. Vom Strafrecht zum Strafverfahren, seiner Dogmatik und Reform
VI. Europäisches und supranationales Strafrecht, Kriminologie