Das Grundgesetz schreibt sowohl für den Bundespräsidenten als auch für den Bundeskanzler und die Bundesminister einen Amtseid als zentrales Element ihrer Amtsübernahme vor.
Dabei hat der Amtseid in Deutschland eine lange Verfassungstradition und auch in der heutigen Zeit seine Bedeutung nicht verloren. In seiner staatsrechtlichen Bedeutung stellt der Amtseid den Schnittpunkt von Staatsorganisationsrecht, Verfassungstradition und Politik dar.
Man mag beim Amtseid deswegen vielleicht sogar von den Wurzeln des Staatsrechts an sich sprechen. Es gibt wenige staatliche Akte, in denen sich das Selbstverständnis des Staates so deutlich offenbart wie beim Amtseid der höchsten staatlichen Organe. Dabei stellen sich hier Grundfragen des Staatsrechts, die folgender Beitrag erörtert.
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