1 LEISTUNGS- UND KOSTENRECHNUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN
In den Hochschulen Nordrhein-Westfalens wird die Kosten- und Leistungsrechnung zum 01.01.2001 verbindlich eingeführt. Ihre verstärkte Diskussion führt zur kritischen Betrachtung aller Handlungsräume sowohl in den Fakultäten als auch in den Zentralen Einrichtungen. Wünschenswert wären neben gleichen Kontrollmechanismen auch gleiche Kataloge von Qualitätsmerkmalen und Leistungsmengen für alle Dienste der Universität. Diese werden allerdings auf Grund sehr vieler Unterschiede nicht leicht festzulegen sein. Trotzdem wird die Öffentlichkeit eine weiterreichende Transparenz von Leistung und Qualität fordern, die über das bisher von Universitäten Veröffentlichte hinausgeht. In der Konkurrenzsituation der Hochschulen untereinander und im modischen Trend à la USA, alles nach seinem „shareholder-value“ zu hinterfragen, wird die einzelne Universität versuchen, ihre betriebswirtschaftliche Situation zu präsentieren und Leistungsbilanzen vorzulegen. Münch et al. [7] haben zur Leistungs- und Kostenrechnung grundsätzliche Überlegungen angestellt. Hier soll eine bisher noch fehlende ausführliche Beschreibung der Quantitäten und Qualitäten der Leistungen ergänzt werden.
© Copyright by K.G. Saur Verlag 2000