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Publicly Available Published by De Gruyter Saur July 10, 2021

Verabschiedung Urheberrechtsreform

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Entfristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke und bedauert fehlende gesetzliche Regelung für das Ausleihen von E-Books durch Bibliotheken

From the journal Bibliotheksdienst

Der Deutsche Bundestag hat am 20.05.2021 einen Beschluss zur Novellierung des Urheberrechts verabschiedet. Darin ist die Streichung der Befristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorgesehen. Der dbv begrüßt dies ausdrücklich, denn die – aktuell noch bis 2023 befristeten – Regelungen, geben Bibliotheken den notwendigen Rahmen für ihr tägliches Handeln. Sie definieren, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden können. Da diese Regelungen nun unbefristet gelten, können endlich auch Langzeitinvestitionen getätigt werden, die Bibliotheken noch fitter für die digitale Zukunft machen.

Zur Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch den Deutschen Bundestag sagt Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des dbv: „Die Befristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke bis 2023 bedeutete für Bibliotheken große Unsicherheit und Mangel an Planbarkeit. Sie stellte bereits aufgebaute Strukturen in Frage und führte zu Risiken für Folgeinvestitionen. Mit der Entfristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke haben die Bibliotheken nun Planungssicherheit, werden aber weiterhin versuchen, auf Verbesserungen des Urheberrechts hinzuwirken.“

E-Book-Ausleihe für Bibliotheken

Die seit langem bestehende Forderung des dbv nach einer gesetzlichen Regelung für das Ausleihen von E-Books durch Bibliotheken hat der Deutsche Bundestag zum großen Bedauern des dbv nicht in die Novellierung des Urheberrechts aufgenommen. Damit wäre die Bundesregierung ihrer lange ausstehenden Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag nachgekommen, „Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit einen noch besseren Zugang zum Repertoire von E-Books“ zu ermöglichen. Diese Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag bleibt nun unerfüllt.

Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz weiter: „Der ungehinderte Zugang zu Wissen und Information ist ein Grundrecht und gehört zum Auftrag der Bibliotheken. Dass das E-Lending nicht in die Novellierung des Urheberrechts aufgenommen wurde, ist sehr bedauerlich und setzt die ungeklärte Rechtslage zum Nachteil der Nutzer*innen von Bibliotheken fort. Der dbv wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt von diesem Grundrecht Gebrauch machen können. Es ist nicht zeitgemäß, dass 70 Prozent der digitalen Neuerscheinungen aus der Spiegel-Bestsellerliste für die Ausleihe verweigert werden. Denn so werden öffentliche Infrastrukturen zur Teilhabe an Wissen und Information regelrecht ausgetrocknet und lahmgelegt.“

Mehr Informationen zu den Forderungen des dbv zum Thema E-Lending finden Sie unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek.html.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vertritt mit seinen fast 2.100 Mitgliedern bundesweit über 9.000 Bibliotheken mit 25.000 Beschäftigten und elf Millionen Nutzer*innen. Sein zentrales Anliegen ist es, Bibliotheken zu stärken, damit sie allen Bürger*innen freien Zugang zu Informationen ermöglichen. Der Verband setzt sich ein für die Entwicklung innovativer Bibliotheksleistungen für Wissenschaft und Gesellschaft. Als politische Interessensvertretung unterstützt der dbv die Bibliotheken insbesondere auf den Feldern Informationskompetenz und Medienbildung, Leseförderung und bei der Ermöglichung kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Bürger*innen.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bibliotheksverband.de.

Pressekontakt

Kristin Bäßler

Leitung Kommunikation / Pressesprecherin

Tel.: + 49 (0)30 644 98 99 25 | E-Mail:

Published Online: 2021-07-10
Published in Print: 2021-07-27

© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Downloaded on 28.3.2024 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/bd-2021-0065/html
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