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BY-NC-ND 3.0 license Open Access Published by De Gruyter March 19, 2015

Bibliotheksausbildung im Umbruch

Neuerungen in Österreich

  • Gabriele Pum EMAIL logo

Zusammenfassung

Die rasche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik ist wichtiger Parameter sowohl für Inhalte als auch für die methodische Gestaltung der Ausbildungsvorschriften für die wissenschaftlichen Bibliothekare in Österreich. Der kontinuierliche Anpassungsprozess beruht auf klaren Zielvorstellungen, die inhaltlich auch die mittel- und langfristigen Entwicklungen des nationalen und internationalen Informationssektors berücksichtigt. Anhand der Ausbildungsvorschriften werden die Hintergrundmechanismen gezeigt und ein Ausblick auf die geplanten Neuerungen 2015 gegeben.

Abstract

The fast development of information and communication technology is an important parameter both for content and for the methodological design of the training requirements for the academic librarians in Austria. The continuous adaptation process based on clear objectives, the content takes into account the medium- and long-term developments of national and international information sector. On the basis of the training rules, the background mechanisms are shown and an outlook on the planned changes in 2015.

1 Veränderung findet statt

Aus- und Fortbildung in der Zeit von technikbedingtem Paradigmenwechsel und schnelllebigen technischen Wandlungsprozessen ist etwas sehr Wesentliches, teilweise Selbstverständliches und vor allem aber etwas nie Abgeschlossenes! Sie findet in einem Schnittbereich von Wissenschaft, Lehre und Verwaltung statt. Insbesondere die wissenschaftlichen Aspekte der Bibliotheksarbeit dürfen heutzutage nicht unterschätzt werden, da die Bibliotheksangebote – im Sinne universeller Entwicklungen auf dem Gebiet der Kundenbindung – mit wachsender Genauigkeit auf die Bedürfnisse der Wissenschaftlern fokussiert werden können. Dies bedeutet, dass der wissenschaftliche Bibliothekar von heute „auf Augenhöhe“ mit den Wissenschaftlern arbeiten muss, um Anforderungen an Hilfestellungen für Lehr- und Forschungsaufgaben auch nachvollziehen zu können.

Vor diesem Hintergrund dürfen Ausbildungsangebote nicht nur einen traditionellen Fächerkanon vermitteln, um am Ende einer Leistungsüberprüfung – sei es eine Dienstprüfung oder ein universitärer Abschluss – zu genügen. Das Ziel muss vielmehr sein, eine zukunftsorientierte Universalausbildung anzubieten, deren Qualität permanent im aktuellen Berufsalltag bestehen kann.

Die bibliothekarische Ausbildung war immer mit den Impulsen einer sich dynamisch entwickelnden Informations- und Medienwelt verbunden. Hier wird einem Berufsbild Rechnung getragen, das ständig in Bewegung ist, Innovationen verinnerlicht und sich in Folge andauernd wandelt. Kein Lehrgang gleicht inhaltlich dem nächsten. Im ersten Jahrgang als Trend vorgestellt, im nächsten Lehrgang bekannt und im Jahr darauf bereits selbstverständlich. So wie die Bibliotheken permanent einem Wandel unterliegen, so muss natürlich auch die Ausbildung mit diesen Änderungen Schritt halten beziehungsweise de facto einige Schritte voraus sein. Die Bibliothekslandschaft heute – das bedeutet Medienangebote aller Art, ob gedruckt, born digital oder multimedial, ob Bücher, Zeitschriften und Zeitungen etc. Freier Zugang zur Information, Bildung und lebenslanges Lernen prägen das Serviceangebot von Bibliotheken genauso wie neue Technologien und die damit verbundenen Implementierungen sowie Anpassungen an die jeweils bestehenden Systeme. Neben professionellem Recherchieren, Interpretieren und Aufbereiten von Information prägen Metadaten, Datenkonversion, neue Endgeräte und vor allem Archivierungssysteme den beruflichen Alltag, die die traditionellen Tätigkeitsfelder der Informationsspezialisten erweitern. Von Kunden nicht wahrgenommen, warten auf die zukünftigen Experten im Bereich der Bibliotheks- und Informationswissenschaft neben den traditionellen Fächern auch Herausforderungen in modernen Managementmethoden, für die sie betriebswirtschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Personalmanagement, Organisation, Marketing, Controlling sowie Kosten- und Leistungsrechnung neben dem Spektrum aktueller Informationsdienstleistungen und der Informationstechnologien brauchen. Im Vordergrund steht, die vielfältigen Informationen und Medien zugänglich zu machen, Datenarchivierung und -organisation an die sich permanent ändernden technischen Gegebenheiten anzupassen und die Kunden mit fachlich geprüften Informations- und Medienangeboten zu versorgen. Der Weg führt in der Ausbildung schon lange weg von der Vermittlung vom Faktenwissen, hin zum strategischen Denken und hin zu Innovations- und Serviceorientierung. Gefragt ist kommunikative Kompetenz, analytisches Denkvermögen, Aufgeschlossenheit für technische Fragen und ein Interesse an der Lösung komplexer Aufgaben. Um dem Innovativen, dem sich ändernden Berufsbild und der ständig wachsenden Informationsflut gerecht zu werden, müssen neben der Einbindung neuer Lehr- und Lernformen auch flexible neue Strukturen in der Ausbildung gefunden werden, die einerseits der immer drastischer werdenden finanziellen und auch personellen Ressourcenknappheit im Berufsalltag gerecht werden müssen und andererseits gleichzeitig dem internationalen Standard entsprechen sollen.

Als Indiz für die angesprochene Schnelllebigkeit kann die immer kürzer werdende Gültigkeitsdauer der Ausbildungsgrundlagen in diesem Bereich gesehen werden. Folgender Überblick versteht sich als kurze Zusammenstellung der Entwicklung der österreichischen Ausbildung. Der Fokus liegt vor allem auf den Hintergründen, inhaltlichen Änderungen und Entwicklungen im Zusammenspiel von Praxis und Theorie unter Berücksichtigung der legistischen Grundlagen, die immer die Rahmenbedingungen darstellten.

Als gesamtösterreichisches Konzept wird die Bibliotheksausbildung eine Erfolgsgeschichte bleiben, egal in welcher Organisationsform und für welche Zielgruppen sie auch angeboten wird. Dieses österreichische Gemeinschaftsunternehmen vernetzt die Community, auch wenn das oft nicht so wahrgenommen wird: Neben der unmittelbaren Mitwirkung und Gestaltung als Lehrgangsleiter, Ausbildungsverantwortlicher, Lehrender, Prüfer, Mitglieder des Beirats, Betreuer der Projekte bzw. Master-Thesen/Masterarbeiten sind viele auch indirekt beteiligt, wie zum Beispiel durch das Ermöglichen von Exkursionen oder Praktika, oder in der Rolle von Projektauftraggebern und letztendlich als Arbeitsgeber.

Tab. 1: Entwicklung der Ausbildungsvorschriften in Österreich
Tab. 1:

Entwicklung der Ausbildungsvorschriften in Österreich

Ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Ausbildungsvorschriften zeigt, dass ihre Gültigkeitsspanne im 20. Jahrhundert 50 Jahre betrug, dann die Verkürzung auf 20 Jahre erfolgte und im 21. Jahrhundert auf 5 Jahre sank.

1929–1978 war die bibliothekarische Ausbildung ausschließlich an der Österreichischen Nationalbibliothek angesiedelt, ab 1979 wurden die Grundausbildungslehrgänge für die Verwendungsgruppen Akademiker und Maturanten/Abiturienten in zwei Teilen geführt: dem dezentralen Teil, der in den jeweiligen Bundesländern stattfand, und dem zweiten Teil, der einschließlich der Dienstprüfung an der Österreichischen Nationalbibliothek abgehalten wurde. Mit der Verordnung 2000 wurde die Ausbildung für alle Verwendungsgruppen dezentralisiert und fand ab nun zur Gänze an den jeweiligen Ausbildungsbibliotheken statt. Seitdem die Ausbildung in interuniversitärem Rahmen angeboten wird, sichert ein Kooperationsvertrag zwischen den Universitäten Graz (2006), Innsbruck (2005), Salzburg (2013) und Wien (2004) in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek die gesamtösterreichische Einheitlichkeit.

2 Entwicklung der Ausbildung für Maturanten/Abiturienten und Akademikern in Österreich

2.1 Prüfungsordnung für den wissenschaftlichen mittleren Bibliotheksdienst in Österreich1[1]

1929 wurde erstmalig das Ausbildungs- und Prüfungswesen für die staatlichen Bibliothekare in Österreich geregelt und an der Österreichischen Nationalbibliothek verankert. Vorerst nur für Akademiker gestaltet, fand die theoretische Ausbildung täglich nach Dienstende bis 19 Uhr im Umfang von 3 Monaten statt und schrieb auch eine dreimonatiges Praktikum vor, das individuell gestaltet werden konnte. Später konnten auch Maturanten an den Theorieblöcken teilnehmen und die Unterrichtszeit wurde in die Dienstzeit verlegt. Alle Veranstaltungen und auch Praktika fanden an der Österreichischen Nationalbibliothek statt. Bei der kommissionellen Dienstprüfung mussten Kenntnisse von 5 Fremdsprachen in einem für die Verwendung erforderlichen Ausmaß bei den Akademikern und 3 bei den Maturanten nachgewiesen werden.

2.2 Verordnung über die Grundausbildungslehrgänge für die Verwendungsgruppen A und B – Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst[2]

In den Jahren 1979–1999 hat die Verordnung über die Grundausbildungslehrgänge für die Verwendungsgruppen A (Akademiker) und B (Maturanten) – Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst, erschienen am 29.12.1978 im BGBl. Nr. 659/1978/II die Ausbildung im Rahmen des Bundesbedienstetengesetzes 1979 für die wissenschaftlichen Bibliothekare geregelt. Die Grundausbildung ist von der Idee des universell ausgebildeten wissenschaftlichen Bibliothekars geprägt, der aktiv als Informationsmanager nach außen wirkt und sein Berufsbild kontinuierlich weiterentwickelt – in einer Gesellschaft, in der Information eine zentrale Rolle spielt.

Die Dualität zwischen theoretischem Unterricht und individuell gestaltbarer praktischer Verwendung wie in der Ausbildungsverordnung von 1930 wurde für beide Zielgruppen beibehalten. Erstmals wurden auch Inhalte des Dokumentationswesens einbezogen. Auf Grund des Forschungsorganisationsgesetzes 1981 wurde die Ausbildungsabteilung an der Österreichischen Nationalbibliothek als eine eigene Abteilung für den Bildungsbedarf im Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesen gegründet, die seither sowohl die Grundausbildung als auch die Fortbildung in diesem Bereich nach zukunftsorientierten Maximen wahrzunehmen hat.

Dezentral wurden in 12 Wochen für die Akademiker und in 7 Wochen für die Maturanten an den Universitätsbibliotheken Linz, Graz, Innsbruck, Salzburg, Wien und an der Österreichischen Nationalbibliothek betreuungsintensive Inhalte unterrichtet und es wurde dafür die entsprechende Infrastruktur geschaffen. Die Lehrgänge wurden in Wien jährlich und in den Bundesländern je nach Bedarf angeboten. Die praktische Verwendung war individuell gestaltbar und dauerte für die Verw. Gr. A 12 Wochen, für die Verw. Gr. B 7 Wochen und der zentrale Teil an der Österreichischen Nationalbibliothek vermittelte den Akademikern in 12 Wochen und den Maturanten in 7 Wochen den benötigten theoretischen Überblick.

Als Abschlussarbeit hatten die Akademiker eine schriftliche Hausarbeit vorzulegen; die Maturanten hatten die Wahl zwischen einer schriftlichen Hausarbeit oder einer Klausurarbeit. Als Dienstprüfung galt eine mündliche kommissionelle Prüfung. Damit waren alle Pragmatisierungsvoraussetzungen nach BDG 1979 erfüllt. Die Teilnehmer wurden von ihren Dienststellen für die Ausbildung nominiert, die entstandenen Kosten trug das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Für den Bundesdienst sehr innovativ war die Regelung, dass Privatpersonen nach Maßgabe freier Plätze gegen Kostenersatz an der Ausbildung teilnehmen konnten. Hiermit konnte man auch Bibliothekare aus dem Nichtbundesbereich oder Privatpersonen die Teilnahme an der Ausbildung ermöglichen. Sehr bald und wahrscheinlich ausgelöst durch die Errichtung des Bibliothekenverbundes, kamen die Teilnehmer nicht nur aus den Universitätsbibliotheken, der Österreichischen Nationalbibliothek und Bibliotheken von Forschungsinstitutionen, sondern auch aus Amts- und Behördenbibliotheken, Museen, Vereinen, Klöstern usw.

Der Fokus wurde immer auf eine praxisnahe Ausbildung gelegt durch die Einbeziehung der Bibliotheksdirektoren bei der Gestaltung der Curricula und Festlegung der Praxisanforderungen. Die Verordnungen und Curricula wurden von der VÖB-Kommission Aus- und Fortbildung institutionsübergreifend entworfen, der Leiter der Fachabteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vorgelegt, im Bundeskanzleramt verhandelt und legistisch umgesetzt. Diese Verordnung war gemeinsam mit der Verordnung für das Amt für Eich- und Vermessungswesen die einzige Grundausbildung für Bedienstete der allgemeinen Verwaltung, die nicht an der Verwaltungsakademie abgehalten wurde. Sie war in ihrem dualen Aufbau, Struktur und Prüfungsform auch das Vorbild für viele spätere Verordnungen im Bundesdienst. Erwähnenswert ist, dass diese Rahmenverordnung es ermöglichte, Inhalte immer wieder zu aktualisieren, Einzelprüfungen zu gestalten und allen Anforderungen der Stellenprofile gerecht zu werden.

1992 wurden die dezentralen Ausbildungslehrgänge auf Grund der hohen Teilnehmeranzahl erstmals nach Verwendungsgruppen getrennt geführt. Das Prinzip des Kernmoduls und der Spezialisierungsphase nahm seinen Anfang, unabhängig von der Verwendungsgruppe.

Um diesem steigenden Ausbildungsbedarf Rechnung zu tragen, konnten 1992 an der Österreichischen Nationalbibliothek neue Räume für die Ausbildung adaptiert werden, die auch Schulungen für das neu eingeführte Bibliotheksverbundsystem BIBOS ermöglichten.

1993 wurde durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Vergleichbarkeit aufgrund der verschiedenartigen Bildungssysteme der Mitgliedstaaten ein Thema. Bei den notwendigen inhaltlichen Aktualisierungen wurde sehr auf die Gegebenheiten des deutschsprachigen Raums Rücksicht genommen, um österreichische Absolventen in ihrer Mobilität zu fördern und die Möglichkeit einer adäquaten Ausbildung im deutschsprachigen Raum zu geben. Länge und Fächerkanon der Grundausbildung waren schon immer im deutschsprachigen Umfeld akzeptiert, aber durch die Verankerung im Bundesdienstgesetz konnte kein akademischer Titel trotz entsprechender Länge und Inhalte verliehen werden.

Pilotprojekt Modularisierung

Ab 1995 wurde in einem Pilotprojekt der dezentrale Ausbildungsteil in fünf mehrwöchige Module aufgelöst und Teilprüfungen wurden eingeführt. Aus heutiger Sicht erscheinen diese Dinge selbstverständlich, damals waren sie in der Bundesausbildung revolutionär.

Neu war die Aktualisierung der Lehrinhalte vor allem im Bereich der Neuen Medien. Erstmals wurden in die Bibliotheksausbildung Projektarbeiten als Lehr- und Lernform eingeführt. Die Ergebnisse wurden am Ende einem Fachpublikum präsentiert und auf einer Homepage im Internet publiziert.

1998 – 20 Jahre nach Verordnungsbeginn – wurde das 880 m² umfassende dreistöckige Ausbildungszentrum an der Österreichischen Nationalbibliothek eröffnet. Es umfasst drei modern ausgestattete Seminarräume, Gruppenarbeitsräume und einen Pausenraum und bietet somit die Infrastruktur für den gestiegenen Bedarf an Aus- und Fortbildung im bibliothekarischen Bereich.

Die VÖB-Kommission konnte bibliotheksübergreifend die Bedürfnisse der wissenschaftlichen Bibliotheken erfassen und im Curriculum verankern, die Mitglieder der Prüfungskommissionen, die zentralen und dezentralen Vortragenden, das Team der Lehrgangsleiter an den Ausbildungsbibliotheken und die Fachexperten der Bibliotheksabteilung des Bundesministeriums bildeten ein österreichweites Netzwerk. Qualitätssicherung war durch permanente Evaluation gegeben.

Tagesaktualität war in allen Inhalten durch die Vortragenden aus dem Berufsalltag gewährleistet. Die Experten aus ganz Österreich waren in Aktualisierung, Koordination ihrer Inhalte, Abstimmung mit den Vortragenden in allen Bundesländern und Einbringen ihrer Expertise bei diversen Vorbereitungen, etwa bei der Einführung und der Gewichtung von Lehrgangsteilen, in die Ausbildungsgestaltung und -weiterentwicklung involviert. Der bibliothekarische Nachwuchs konnte in den individuell gewählten Praktika die bereits erworbenen Kernkompetenzen unmittelbar umsetzen und verschiedene Arbeitsabläufe und Bibliothekstypen kennenlernen. Durch das Erstellen der Hausarbeiten wurde eine intensive Beschäftigung mit einem Themengebiet und damit auch eine Spezialisierung erreicht.

Durch diese institutions- und bundeslandübergreifenden Ausbildungsaktivitäten entstand eine österreichweite Vernetzung unter den Bibliothekaren, die auch später im Arbeitsalltag oder bei Fachkongressen weitergeführt wurde. Interessant war auch, dass in dieser Verordnung auf den Nachweis der Kenntnis von „nur mehr“ drei Fremdsprachen bei Akademikern und zwei bei Maturanten verringert wurde.

2.3 Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen A1 und A2 – Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst[3]

Mit 1. August 1999 wurde die bestehende Verordnung von einer neuen Verordnung abgelöst, die bis 2004 gegolten hat. Diese Rahmenverordnung der Bundesregierung berücksichtigte die neuesten Erkenntnisse der Informationstechnologien, der Wissensvermittlung, des Projektmanagements und auch die Vorgaben des am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Vertragsbedienstetengesetzes, das zur Jahrhundertwende neue flexible Strukturen und Prüfungsmodalitäten für die bibliothekarische Ausbildung ermöglichte. Diese wurden genutzt, um dem internationalen Standard besser zu entsprechen und die neuen inhaltlichen Anforderungen zu ermöglichen, die durch ihre Vielzahl die gültige Rahmenverordnung sprengten.

Diese Verordnung definierte als Ausbildungsbibliotheken die Universitätsbibliotheken Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien sowie die Österreichische Nationalbibliothek, wobei die Frequenz der Lehrgänge vom regionalen Bedarf abhängt. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Ausbildungslehrgänge völlig dezentralisiert und modularisiert in drei- bis vierwöchigen Modulen geführt, um sowohl den Vorgesetzten als auch den Teilnehmern das Fernbleiben von Arbeitsplatz und Familie zu erleichtern und den Konnex zum Arbeitsalltag nicht verlieren zu lassen. Neu Gelerntes konnte auch leichter am eigenen Arbeitsplatz gefestigt werden. Reise- und Unterbringungskosten entfielen durch die Dezentralisierung.

Darüber hinaus hatten Akademiker die Möglichkeit, einen dreiwöchigen Vertiefungsteil aus 8 Wahlfächern zu wählen; Die Maturanten hatten Zeit für 1 Woche Vertiefung. Neu waren die Auflösung der kommissionellen Prüfung in Einzelprüfungen und die Einführung von praktischen Prüfungen als Alltagssimulation. Durch die Einführung neuer Lehr- und Lernformen (Vorlesungen und Seminare in Form von Ausbildungsmodulen, Praxisphasen mit Begleitunterricht, Trainings- und Spezialisierungsphasen mit begleitender Praxis insbesondere in den der vorgesehenen Verwendung der Bediensteten entsprechenden Schwerpunktbereichen und Selbststudium) sowie persönlichkeitsbildenden Fächern (soft skills), soziales Lernen und Managementtechniken sollte den Teilnehmern ein hilfreiches Werkzeug für den Arbeitsalltag mitgegeben werden. Die Einführung von Praxisprojekten mit realen Auftraggebern und Betreuern, die Nachhaltigkeit der Ergebnisse und die praktische Umsetzung intensivierten den Lerneffekt und führten zu einer Spezialisierung. Projektpräsentation und -dokumentation sollten die Nachhaltigkeit manifestieren.

Die Einheitlichkeit, Aktualität und Qualität der Ausbildung auch unter diesen dezentralen Bedingungen garantieren weiterhin die Ausbildungsleiter gemeinsam mit den Ausbildungsverantwortlichen, den Vertretern der Fachabteilung im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Bibliotheksdirektoren. Sie bilden ein Gremium, das über die Berufserfordernisse, die organisatorischen Maßgaben und die inhaltlichen Komponenten befindet und somit garantiert, dass sämtliche Aspekte der Ausbildung von allen Seiten beleuchtet werden und den tatsächlichen Berufserfordernissen entsprechen.

2.4 Interuniversitärer Universitätslehrgang „Master of Science Library and Information Studies“ an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg MSc 2004–2009

Durch die Ausgliederung bzw. Entlassung der Universitäten und der Österreichischen Nationalbibliothek ab 2002 in die Vollrechtsfähigkeit und der neuen gesetzlichen Grundlage für die Abhaltung von Universitätslehrgängen, die im Universitätsgesetz 2002 geregelt ist, konnte dem langen Desideratum der Professionalisierung der Ausbildung im Bibliotheks- und Informationswesen durch die Errichtung des „Interuniversitären Universitätslehrganges Library and Information Studies MSc“ im Jahr 2004 entsprochen werden. Die Ausbildung konnte von einem verwaltungsinternen Lehrgang zu einem interuniversitären Universitätslehrgang, der bislang einzige in Österreich, umgestaltet werden. Einerseits war es durch die künftige Rekrutierung von Angestellten in den wissenschaftlichen Bibliotheken nicht mehr notwendig, sich in den Grenzen des Beamten- bzw. Vertragsbedienstetenrechts zu bewegen und andererseits konnte dem lang gehegten Wunsch der Absolventen der Grundausbildungslehrgänge nach internationaler Mobilität und Verleihung eines akademischen Grades Rechnung getragen werden.

Es handelt sich in Österreich – im Unterschied zu Deutschland – um kein reguläres Grundstudium sondern um eine auf universitärer Ebene durchgeführte Weiterbildung.

Universitätslehrgänge sind außerordentliche Studien, die mit einem akademischen Titel (120 ECTS) bzw. einer akademische Bezeichnung (60 ECTS) abschließen. Damit wurde für den Universitätslehrgang „Library and Information Studies MSc“ die optimale Lösung gefunden, einen zweistufigen Ausbildungsprozess abzubilden. Sowohl Maturanten als auch Akademiker erhalten nach der Absolvierung des zweisemestrigen Grundlehrgangs die Bezeichnung „akademischer Bibliotheks- und Informationsexperte/akademische Bibliotheks- und Informationsexpertin“. Nach Absolvierung des zweisemestrigen Grundlehrganges können Akademiker den berufsbegleitenden Aufbaulehrgang zur wissenschaftlichen Vertiefung besuchen, der nach Verfassen einer Master Thesis mit dem Grad „Master of Science, MSc“ abschließt. Das Fachstudium steht für Akademiker in Österreich weiterhin an erster Stelle, die bibliothekarische Qualifikation kann in Form dieses zweistufigen postgradualen Universitätslehrgangs erworben werden. Der Universitätslehrgang „Library and Information Studies MSc“ ist eine praxisorientierte Berufsausbildung im Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen mit gesetzlicher Grundlage. Dies ist auch seine große Stärke und es erlaubt den Absolventen, sofort nach der Ausbildung in den Beruf einzusteigen.

Am 26.04.2004 wurde der Interuniversitäre Universitätslehrgang „Library and Information Studies MSc“ an der Universität Wien – in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek – eingerichtet, im Mai 2005 an der Universität Innsbruck und im Juni 2006 an der Universität Graz. Er ist übrigens bis heute der einzige interuniversitäre Universitätslehrgang geblieben. Eine Vereinbarung wurde 2006 zwischen den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck geschlossen, die die fachliche und organisatorische Kooperation regelt. Konkret beinhaltet dieser Vertrag eine gemeinsame wissenschaftliche Leitung und einen gemeinsamen wissenschaftlichen Beirat, der einmal jährlich zusammentritt, um die wissenschaftliche Qualitätssicherung, Feststellung der Praxisrelevanz der Lehrveranstaltungen und die Evaluation des Universitätslehrganges zu besprechen. Dem wissenschaftlichen Leitungsgremium ist ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite gestellt, der aus in- und ausländischen Experten besteht.

In Wien wird an der Universitätsbibliothek Wien sowie an der Österreichischen Nationalbibliothek jährlich ein Grundlehrgang angeboten, in Innsbruck alle zwei Jahre und in Graz in dreijährigem Abstand. Bedarfsgerecht findet im Anschluss ein Aufbaulehrgang statt.

Dieser Lehrgang richtet sich an Teilnehmer, die bereits in einem relevanten Bereich tätig sind bzw. tätig werden wollen durch Vermittlung theoretischer und praxisorientierter Fähigkeiten zur beruflichen Ausübung. Eine individuelle Spezialisierungsmöglichkeit ergibt sich durch die Wahlfächer, Praktika und schlussendlich durch die Themenwahl der Projekte bzw. später der Master-Thesen/Masterarbeiten.

Der Grundlehrgang „Library and Information Studies“ folgt einem zweisemestrigen Aufbau, der in mehreren Intensivmodulen – die modularisierte Vermittlungsform wurde beibehalten – theoretische Inhalte in Form von Vorlesungen, Seminaren und Workshops vermittelt. Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Medientheorie und Medienerschließung sowie Instrumente und Strategien zur Analyse und Bewertung von Informationsquellen und Rechercheergebnissen und Konzepte und Methoden des Wissens- und Informationsmanagements werden in Gruppenarbeiten, Präsentationen, Diskussionen und Fallbeispielen aus der Praxis didaktisch aufbereitet.

Im Rahmen des Grundlehrgangs ist ein fachspezifisches Praktikum im Gesamtumfang von 100 Tagen (60 ECTS) zu absolvieren. Dieses umfangreiche Pflichtpraktikum hat das Ziel, die Studierenden mit der Berufspraxis vertraut zu machen und theoretische Lehrinhalte zu konkretisieren. Das Praktikum gewährt verbesserte Einstiegschancen für den Beruf und bietet die Möglichkeit wertvolle Kontakte im In- und Ausland zu knüpfen. Auch für Arbeitgeber sind Praktika eine gute Möglichkeit, Nachwuchskräfte kennenzulernen.

Als Abschlussarbeit für den Grundlehrgang ist das Verfassen einer praxisbezogenen Projektarbeit vorgesehen, die das Gelernte direkt in die Praxis umsetzt. Im Vordergrund stehen dabei das Arbeiten im Team und die selbständige Durchführung eines Projektes mit Werkzeugen des modernen Projektmanagements. Die Auftraggeber der Praxisprojekte bieten den Studierenden die Möglichkeit, sich in einem facheinschlägigen Arbeitsumfeld zu bewähren, Kontakte zu knüpfen und an Beständen zu arbeiten. Ein Projektbetreuer begleitet die Projekte und garantiert die Machbarkeit.

Die Prognose, dass an den Lehrgängen innerhalb kurzer Zeit nur mehr externe Teilnehmer zu finden sein werden, hat sich bis heute nicht erfüllt.

Die Kosten für die Ausbildung des Universitätspersonals trägt zum großen Teil das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Die rund 160 Vortragenden pro Lehrgang sind Experten mit hoher Praxiserfahrung, Führungskräfte aus Bibliotheken und Informationseinrichtungen, sowie freie Trainer. Die ausgewogene Zusammensetzung der Lehrenden aus dem In- und Ausland ermöglicht den Studierenden, Einblick in unterschiedliche Institutionen zu erhalten, sowie die Möglichkeit, erste Kontakte für das spätere Berufsleben zu knüpfen. Die Vortragenden werden sorgfältig ausgewählt und stellen sich strengen Evaluierungskriterien. Im Unterricht vermitteln sie theoretisches Grundwissen auf hohem Niveau und praxisorientierte Ansätze. Die Absolventen leisten mit ihren Master-Thesen einen wichtigen Beitrag zum Forschungsoutput im Fachbereich „Library and Information Studies“ in Österreich.

Um den hohen Qualitätsstandard in der Lehre halten zu können, haben die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Ausbildung an Universitätsbibliotheken ein Sechs-Stufen-Evaluierungsmodell entwickelt, mit dem die Lehrgänge einheitlich evaluiert werden. Dieses beinhaltet auch, neben den üblichen Personenevaluationen und inhaltlichen Evaluationen, eine Onlinebefragung der Teilnehmer aller Lehrgänge ein Jahr nach Absolvierung und umfasst v. a. folgende Punkte: Curriculum, Transferorientierung, Organisation/Ablauf, Praktikum, Projektarbeit, Master Thesis, statistische Daten und Verbleibstatistik.

Das Universitätsgesetz 2002 normiert im § 101, Abs. 3: „Für das Bibliothekspersonal aller Universitäten ist eine einheitliche Ausbildung aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen vorzusehen.“

Folgende Verordnung gewährleistet seit 2005 die Anerkennung dieses Universitätslehrganges als Dienstprüfung für Bundesbedienstete in Bibliotheken: Verordnung der über die einheitliche Ausbildung aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen für das Bibliothekspersonal der Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems.[4]

Mit dem 01. Januar 2015 wird eine Neuerlassung der Verordnung (Verordnung über die einheitliche Ausbildung aus dem Bereich des Bibliotheks- und Informationswesen für das Bibliothekpersonal der Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002) in Kraft treten, die als Rahmenverordnung für alle Ausbildungsangebote mit ihren wechselnden Curricula wieder für viele Jahre die legistische Grundlage bieten soll.

2.5 Interuniversitärer Universitätslehrgang „Library and Information Studies (MSc)“ an den Universitäten Graz, Innsbruck, Wien und Salzburg 2009–2013[5]

2009 wurden von einem gesamtösterreichischen Expertenteam die Statuten des Interuniversitären Lehrgangs den neuen inhaltlichen und technologischen Gegebenheiten angepasst und auch die Bezeichnung modifiziert.

Im Grundlehrgang werden den Studierenden nun 16 Pflicht- und acht Wahlfächer aus fünf Fachbereichen angeboten. Ein Anlass für die Curriculumsänderung ist neben der Aktualisierung des Curriculums die Einführung der Wahlfächer Öffentliches Bibliothekswesen I und II, die den Absolventen im Fall einer Anstellung z. B. in Wien in diesem Bereich als Fachprüfung auf die Verwaltungsprüfung anerkannt wird und dadurch das Qualifikationsprofil auch auf die öffentlichen Büchereien erweitert wird.

Im Aufbaulehrgang wird ein Master-Seminar eingeführt, in dem der wissenschaftliche Lehrgangsleiter von Anfang an den Entstehungsprozess der Master-Thesen begleitet, seine Expertise zur Verfügung stellt, ein theoretischer Input zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur Verteidigung angeboten wird und somit schlussendlich im Rahmen des letzten Teils des Seminars der Arbeitsfortschritt beim Schreiben der Master-Thesen dokumentiert ist. Zur Betreuung der Master-Thesen selbst wird aus einem österreichweiten Pool an akkreditierten inländischen und ausländischen Experten gewählt, die den Themenfindungs- und inhaltlichen Entstehungsprozess begleiten und unterstützen.

Um die Ergebnisse der Master-Thesen einem interessierten Publikum zugänglich zu machen, wurde mit der Internetadresse http://www.bibliotheksausbildung.at eine Plattform geschaffen, auf der alle Abstracts der Master-Thesen/Masterarbeiten, die im Rahmen des Lehrgangs österreichweit erstellt wurden, zu finden sind. Darüber hinaus wurden Vortragsreihen auf bibliothekarischen Tagungen eingerichtet und ausgewählte Arbeiten im Rahmen der VÖB-Schriftenreihe publiziert.

2.6 Interuniversitärer Universitätslehrgang „Library and Information Studies“ an den Universitäten Graz, Innsbruck, Wien und Salzburg: Curriculum 2013[6]

Der formale Anlass für die Curriculumsänderung 2013 war die Errichtung des Lehrganges an der Universität Salzburg. Darüber hinaus bestand schon länger der Wunsch, neben der zeitbedingten Anpassung der Inhalte auch die Einführung von alternativen Lehr- und Lernmethoden (wie z. B. blended-learning-Einheiten) zu ermöglichen und vor allem eine Umstrukturierung im Aufbaulehrgang durchzuführen. Um diese Ziele transparenter darzustellen, wurde jeder Fachbereich neben der üblichen Aufzählung der Pflicht- und Wahlfächer um eine Zusammenfassung der Modulinhalte und um die Beschreibung der Learning Outcomes für die Studierenden ergänzt.

Als stringente Abfolge in den Modulen wurde pro Fachbereich als eigenes Pflichtfach „Technologie“ eingeführt, um neben dem üblichen Fachwissen auch dem Wissen über die technischen Grundlagen sowie deren Erprobung im Bibliotheksalltag Zeit und Raum zu geben.

Die bibliothekarischen Grundlagen werden in den Pflichtfächern vermittelt, die Wahlfächer lassen interessensabhängig Spezialisierungen zu. Erklärtes Ziel der Curriculumsänderung ist es, neben der zeitgleichen Manifestierung der Ausbildungsinhalte auch die Bezeichnungen zu aktualisieren, um den Lehrgang weiterhin attraktiv zu gestalten. Durch die Einführung der Lehrveranstaltung „Aktuelle Schwerpunkte und Trends“ kann zukünftigen Entwicklungen kurzfristig in der Ausbildung ein Platz gesichert werden. Die Kernkompetenzen ändern sich Richtung Technikaffinität, Serviceorientierung und Informationskompetenz. Sie wurden in das Curriculum eingebaut, ohne die bisherigen Stärken, nämlich die Praxisnähe und die Konzentration auf die bibliothekarischen Kernkompetenzen – Erschließung und Recherche – aufzugeben.

Die Absolventen können neben den 19 Pflichtfächern aus 11 Wahlfächern wählen, um bestmöglich für einen Berufseinstieg in einer Bibliothek oder einer Informationseinrichtung gerüstet zu sein.

Der Anspruch der Curriculumsreform 2013 an den ehemaligen Aufbaulehrgang ist, dass der besondere Schwerpunkt in der Breite der Ausbildung liegt, die sowohl eine fundierte theoretische Einführung umfassen und diese möglichst anwendungsnah mit der bibliothekarischen Praxis verbinden soll. Daher wurde für den neuen Masterlehrgang eine gänzlich neue Struktur gefunden, die nun genug Raum für Schwerpunkte, Reflexion der eigenen Arbeitssituation und zukünftige technologiebedingte Entwicklungen bietet und ebenfalls vermehrte Spezialisierungsmöglichkeiten vorsieht. Strukturell besteht auch die Möglichkeit, den Masterlehrgang statt Vollzeit in 2 Semestern berufsbegleitend in 3 Semestern durchzuführen.

Der Masterlehrgang besteht nun aus 9 Pflichtfächern und 9 Wahlfächern. Neben vertieften Kenntnissen der Fachinhalte wird der Fokus vor allem auf betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten für Führungs- und Managementaufgaben gelegt. Methoden und Konzepte sollen nicht nur kennengelernt und bewertet werden, sondern parallel dazu soll in der Managementfabrik im Rahmen eines Planspieles ein Lernportfolio zu einer Szenariobibliothek entwickelt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die theoretisch vermittelten Inhalte selbständig an Hand der eigenen Bibliothek überlegt, eingesetzt, erprobt und Konsequenzen gezogen werden können. Dieses spannende Projekt begleitet die Studierenden durch den gesamten Masterlehrgang. Auf dieser Metaebene werden sie mit den mannigfaltigen Aufgabenstellungen (Personalführung, Change Management, Budgeterstellung etc.) in einer Bibliothek auch auf „Leitungsebene“ konfrontiert. Die Unterstützung der Studierenden beim Erstellen der Masterarbeit und begleitende Maßnahmen, um einen zeitgerechten Abschluss zu fördern, sind weiterhin Fixpunkte.

3 Entwicklung der Ausbildung mit Pflichtschulabschluss

3.1 Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C – Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationsdienst[7]

In Analogie zur Entwicklung der Ausbildungsvorschriften im Bereich der Maturanten und Akademiker entwickelte sich auch im Bereich der Verwendungsgruppen C/A3 und D/A4 die Ausbildung vom angeleiteten Training on the job hin zu einer durch eine in der Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C – Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationsdienst vom 10. Juli 1985 im BGBL. II 284/1985 geregelten Ausbildung.

Der siebenwöchige Lehrgang (inkl. Praktischer Verwendung) fand je nach Bedarf an der Österreichischen Nationalbibliothek, an den Universitätsbibliotheken Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg statt und vermittelte Kenntnisse aus den Gebieten Rechtskunde und Grundzüge der Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationskunde.

Am Ende stand die kommissionelle Dienstprüfung, die im Beamtendienstrecht die Voraussetzung für eine Pragmatisierung war. Die Struktur der Curriculumsentwicklung und der legistischen Durchführung via VÖB-Kommission war wie bei den anderen Verordnungen. Für die Verwendungsgruppe C wurden jedoch eigene regionale Ausbildungsleiter, Vorsitzende und Mitglieder der Prüfungskommission bestellt.

3.2 Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen A3 und A4 – Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst[8]

Am 12.09.2000 wurde im Bundesgesetzblatt 296/II die Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen A3 und A4 – Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst verlautbart, die erstmalig neben der Verwendungsgruppe A3 auch die Bedürfnisse der Verwendungsgruppe A4 in einer modularisierten Ausbildungsform mit Einzelprüfungen (Lehrgangsdauer für die Verw. Gr. A3/C: 7 Wochen für die Verw. Gr. D/A4: 4 Wochen) regelte. Neben dem theoretischen Teil war für beide Verwendungsgruppen im Rahmen des Lehrgangs eine einwöchige Praxisphase zu absolvieren, die zum Kennenlernen von anderen Institutionen des BID-Wesens diente. In der Trainings- und Spezialisierungsphase bestand die Möglichkeit, auch in anderen Abteilungen der eigenen Dienststelle mitzuarbeiten. Die Lehrgänge wurden für beide Verwendungsgruppen gemeinsam geführt und fanden je nach Bedarf an der Österreichischen Nationalbibliothek, an den Universitätsbibliotheken Wien, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg statt. Kenntnisse aus den Gebieten Rechtskunde, BID-Management und Öffentlichkeitsarbeit, Medienerschließung und Informationsvermittlung wurde in den der vorgesehenen Verwendung der Bediensteten entsprechenden Schwerpunktbereichen vermittelt.

3.3 Lehrgang „Bibliothek, Information und Dokumentation“[9]

Der Lehrgang „Bibliothek, Information und Dokumentation“ bietet Mitarbeitern mit Pflichtschulabschluss in wissenschaftlichen Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsstellen seit 2004 eine fachlich fundierte Grundausbildung aus den Bereichen Bibliotheksmanagement, Betriebswirtschaft, Medienerschließung und Information Retrieval sowie Recht.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine unbefristete Stelle an einer wissenschaftlichen Bibliothek. Längerfristig soll diese Ausbildung durch Lehrberufsabsolventen (Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenten) abgelöst werden. Angeboten wird der Lehrgang je nach Bedarf an den Universitätsbibliotheken Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg.

Der Lehrgang dauert insgesamt 1 Semester und gliedert sich in einen 30 Tage umfassenden Theorie- bzw. Vortragsblock sowie in ein 50 Tage umfassendes Praktikum, das den Teilnehmern einen Einblick in verschiedene Tätigkeiten und Abteilungen der eignen, der Ausbildungsbibliothek und einer externen Bibliothek vermittelt.

Für die Lehrgänge, die 2015 starten werden, wurde in Analogie zu den anderen Ausbildungen das Curriculum aktualisiert.

3.4 Der Lehrberuf „Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in“[10]

Der Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in wurde im Jahr 2004, mit dem Hintergrund, die für den Bundesdienst im Bereich „Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen“ (darunter fallen vor allem die Universitätsbibliotheken) vorgeschriebene Ausbildung auf mittlerer Qualifikationsebene zu gewährleisten und an die EU-Normen anzupassen, eingerichtet. Seither haben sich 43 öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken und Archive dafür entschieden, Lehrlinge auszubilden.[11]

Insgesamt dauert die Lehre 3 Jahre und umfasst jeweils einen Berufsschulanteil von 10 Wochen. Die schulische Ausbildung erfolgt für alle Bundesländer in der Berufsschule für Handel und Reisen in Wien. Unterstützt werden die Berufschullehrer in bibliothekarischen Fächern von Fachexperten der Universitätsbibliothek Wien, dem Wiener Stadt- und Landesarchiv und den öffentlichen Büchereien. Bei der Erstellung des Curriculums für die fachspezifischen Teile wurde seitens der Wirtschaftskammer auf facheinschlägige Expertise zurückgegriffen. In enger Zusammenarbeit mit den Berufsschullehrern wird auch im Lehrberuf der Lehrplan im Jahr 2015 durch die Berufsschule aktualisiert. Sowohl theoretischer Unterricht als auch Lehrabschlussprüfungen werden zentral in Wien angeboten und gewährleisten somit auch eine österreichweit einheitliche und praxisnahe Ausbildung. An der kommissionellen Lehrabschlussprüfung sind Repräsentanten aus wissenschaftlichen Bibliotheken, öffentlichen Bibliotheken und Archiven beteiligt.

Der Lehrberuf „Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in“ ist ein kaufmännischer Beruf, weshalb in der Ausbildung auch zahlreiche kaufmännische Inhalte vermittelt werden. Das sind vor allem die Bereiche „Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV“, „Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren und Dienstleistungen)“ und „Betriebliches Rechnungswesen“, auf die in der Ausbildung großer Wert gelegt wird.

3.4.1 Bibliotheken als Lehrbetrieb[12]

Um eine Lehrstelle im eigenen Betrieb einzurichten und junge Nachwuchskräfte auszubilden, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Über einen Feststellungsbescheid der betrieblichen Eignung wird von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer geprüft, ob der Betrieb geeignet ist, Lehrlinge auszubilden. Ist dies geklärt – zuzüglich einer Überprüfung des Betriebes durch einen Vertreter der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer und einen der Arbeiterkammer bzw. der Gewerkschaft – so muss ein Lehrlingsbeauftragter ernannt werden, der die Prüfung zum Ausbilder abzulegen hat.

Der Ausbilder trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung der Lehrlinge. Zu den Aufgaben zählen, u. a. einen Ausbildungsplan zu erstellen, die fachliche Unterweisung, die Überwachung der Ausbildung, die Kontakte zur Berufsschule und Eltern zu knüpfen und zu pflegen und – so erforderlich – Erziehungsmaßnahmen. Hilfestellung dazu bekommt er beim Ausbilderkurs mit anschließender Ausbilderprüfung.

Innerhalb der einzelnen Lehrbetriebe wurde in den vergangenen Jahren der Wunsch geäußert, eine gemeinsame Plattform für einen permanenten Erfahrungsaustausch zu installieren. In Workshops und im Rahmen der VÖB-Kommission Aus- und Fortbildung erfolgt seit 2011 eine Vernetzung der Lehrbetriebe untereinander. Die Lehrlingsausbildung wird auch zunehmend im Rahmen von Fachkongressen und Workshops thematisiert.

4 Institutionalisierte Fortbildung

Seit 1993 wurde ein institutionalisiertes Fortbildungsprogramm unter dem Namen „Brain Pool“[13] an der Österreichischen Nationalbibliothek eingeführt und bietet jährlich ca. 30 Fortbildungsseminare zu unterschiedlichen Themen an. Damit besteht ein Fortbildungsprogramm für alle Kollegen, die sich zu bestimmten Themen in ein- bis zweitägigen Kurzseminaren informieren wollen. Seit 2012 wird dieses Programm durch „Brain Pool Inhouse“ ergänzt, das exklusiv für Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbibliothek maßgeschneiderte Aus- und Fortbildungsprogramm, das ebenfalls 30 Kurse umfasst.

2015 werden an der Universität Wien in Kooperation mit den Universitäten Graz, Innsbruck, Salzburg und sowie der Österreichischen Nationalbibliothek auf postgradualer Ebene zwei voneinander unabhängige Zertifikatskurse eingerichtet: „Bibliothek führen“ und „Bibliotheken entwickeln“, die mit einem Zertifikat der Universität Wien abgeschlossen und mit ECTS Punkten quantifiziert werden sollen. Zielgruppe sind alle Interessenten, die über eine mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine facheinschlägige Ausbildung verfügen. In diesem zweisemestrigen Zertifikatskurs ist auch vorgesehen, dass alle Teilnehmer die Kooperationsbibliotheken kennenlernen.

Jeder ausgebildete Bibliothekar in Österreich kennt seine eigene Ausbildung, ist sich aber dieses dargestellten Wandlungs- und Aktualisierungsprozesses nicht bewusst. Veränderung findet aber permanent in den Curricula und dem beruflichen Umfeld statt, Ausbildung ist eine Form der bibliothekarischen Zukunftsbewältigung!

Webseite der Arbeitsgemeinschaft der Ausbildungsverantwortlichen Österreichs für das Bibliothekspersonal der Universitäten:

www.bibliotheksausbildung.at

Online erschienen: 2015-3-19
Erschienen im Druck: 2015-4-30

© 2015 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/München/Boston

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