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Publicly Available Published by De Gruyter December 8, 2020

Imperiales Erbe und Nationale Identität. Das Werden der Nationalbibliothek der Republik Österreich

Ein Forschungsvorhaben

Imperial Heritage and National Identity. The Making of the National Library of Austria
A Project Report
  • Rainer Valenta

    Österreichische Nationalbibliothek, Josefsplatz 1, A-1015 Wien, Österreich

    EMAIL logo
    , Thomas Huber-Frischeis

    Österreichische Nationalbibliothek, Josefsplatz 1, A-1015 Wien, Österreich

    and Hans Petschar

    Österreichische Nationalbibliothek, Josefsplatz 1, A-1015 Wien, Österreich

Zusammenfassung

Im Rahmen eines Projektes des Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) soll die Transformation der Hofbibliothek der Habsburgermonarchie in Wien zur Nationalbibliothek der Republik Österreich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im kultur- und gesellschaftspolitischen Kontext untersucht werden. Der vorliegende Artikel unterrichtet über die Forschungsschwerpunkte.

Abstract

The transformation of the Court Library of the Habsburg monarchy in Vienna into the National Library of Austria after the First World War in the cultural and socio-political context will be examined within the framework of a project by the Austrian Science Fund (FWF). The following article presents the main areas of research.

1 Einleitung

Der Zusammenbruch der Habsburgermonarchie und die Gründung der Republik Österreich stellten auch für die großen, vom Hof verwalteten Sammlungen der Herrscherdynastie eine tiefgreifende Zäsur dar. Wurden die Eigentumsrechte an diesem kulturellen Erbe zunächst noch offen gelassen, ging es mit dem Gesetz vom 3. April 1919 („Habsburgergesetz“) schließlich in das Eigentum der jungen Republik über; die ehemaligen Hofsammlungen wurden also zu staatlichen Sammlungen. Mit dieser Änderung der Eigentumsverhältnisse ging jedoch auch ein komplexer, von ideologischen Diskussionen begleiteter Prozess der institutionellen Umbildung und der funktionalen Neuausrichtung einher. Er soll im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens anhand einer der größten und prestigeträchtigsten unter den ehemaligen Hofsammlungen, der Hofbibliothek, aufgrund des bisher wenig beachteten, umfangreichen Quellenmaterials rekonstruiert werden.

Bevor das in den Sammlungen materialisierte kulturelle Erbe der Habsburgermonarchie für die Kultur und Gesellschaft der jungen Republik nutzbar gemacht werden konnte, musste es zunächst angeeignet bzw. verteidigt werden. Denn sowohl Italien und Belgien als auch die übrigen Nachfolgestaaten der Monarchie erhoben Ansprüche auf Teile der ehemaligen Hofsammlungen. Zur Klärung der Eigentumsverhältnisse wurden im Friedensvertrag von Saint-Germain zwischen Österreich und den alliierten Siegermächten rechtliche Instrumentarien bereitgestellt: die Verpflichtung zur Aushandlung zwischenstaatlicher Abkommen und die Einsetzung eines internationalen Schiedsgerichtes aus drei Juristen. Mit der Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und der Aufarbeitung der Quellen zu den Forderungen der Nachfolgestaaten und den Gegenentwürfen der österreichischen Beamten und Politiker leistet das vorliegende Projekt in einer Mikrostudie auch einen Beitrag zur Erforschung der Pariser Friedensverträge. Besondere Beachtung wird dabei eine Analyse des Stellenwerts historischer Argumente zur Durchsetzung der Ansprüche am kulturellen Erbe der Habsburgermonarchie finden.

Auf die Verteidigung des kulturellen Erbes folgte die Neuorganisation der Sammlungen: Sowohl die wirtschaftliche Notlage nach dem Krieg als auch der neue öffentliche Auftrag führten zu der Entscheidung, gleichartige Bestände zusammenzuführen und die Administration der Sammlungen nach Möglichkeit zu rationalisieren und zu ökonomisieren. Im Falle der neu gegründeten Nationalbibliothek betraf dies neben der alten Hofbibliothek zwei weitere Sammlungen, die bis dato fideikommissarisch gebundenes Privateigentum des ehemaligen Herrscherhauses gewesen waren und durch das Habsburgergesetz ebenfalls verstaatlicht wurden. Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen war aus der Privatbibliothek Kaiser Franz II./I. entstanden, der sie in seinem Testament (1835) zu einem Fideikommiss, also zu einem unteilbaren und unveräußerlichen Eigentum seines Hauses erklärt hatte. Ihre Entwicklungsgeschichte war bereits Thema zweier, 2010–2018 durchgeführter Forschungsprojekte.[1] Die von Herzog Albert von Sachsen-Teschen gegründete Albertina war im Besitz einer Seitenlinie des Herrscherhauses; als wertvolle Buch- und Grafiksammlung besaß sie ein ähnliches Profil wie die Fideikommiss- und die Hofbibliothek. 1921 wurde die Fideikommissbibliothek der Nationalbibliothek angegliedert, blieb jedoch in ihren Beständen weitgehend erhalten und bildete fortan eine eigene Abteilung. Die Albertina erhielt die bedeutendsten Grafikbestände der beiden anderen Bibliotheken, musste aber im Gegenzug alle Teile an diese abgeben, die nicht ihrem neuen Profil einer zentralen Grafiksammlung Wiens entsprachen. Die Einzelheiten dieser Neu-Organisation, vor allem auch die Gründe dafür, warum sie nicht konsequent umgesetzt wurde, sind bis heute nicht hinlänglich erforscht; sie sollen im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens anhand der Quellenbestände zu allen drei Sammlungen gründlich aufgearbeitet werden.

In einem weiteren Schritt wird die institutionelle Entwicklung und die öffentliche Wahrnehmung der Nationalbibliothek in den 1920er- und 1930er-Jahren untersucht. Wir gehen davon aus, dass der Auftrag und die Kernfunktionen der Hof- bzw. Nationalbibliothek, die Verteidigung ihrer Schätze vor ausländischen Ansprüchen sowie die Reorganisation der ehemaligen Hofsammlungen und der damit in Verbindung stehende, umstrittene Verkauf von Teilbeständen intensiv von Gelehrten und Intellektuellen in den Medien diskutiert wurden. Das vorliegende Forschungsprojekt erforscht somit sowohl die Auswirkungen der geänderten politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen als auch den Einfluss der öffentlichen Debatten auf den Auftrag, die Identität und die institutionelle Entwicklung der Nationalbibliothek.

Der letzte Teil des Forschungsvorhabens widmet sich in diachroner Perspektive der Geschichte der Hofbibliothek als Vorläuferin der Nationalbibliothek. Zugrunde liegt dabei die Hypothese, dass bereits in der Habsburgermonarchie die Grundlagen für eine Nationalbibliothek geschaffen worden waren. Es soll deshalb untersucht werden, inwieweit die Hofbibliothek Kernfunktionen einer solchen (Pflichtexemplar, territoriale und historische Abdeckung im Sammlungsbestand, Etablierung eines Fernleihsystem mit Regionalbibliotheken) im 19. Jahrhundert zunehmend entwickelt hat.

2 Der Kampf um das Habsburg-lothringische Kulturerbe und seine Verteidigung gegen äußere Ansprüche in republikanischer Zeit

Mit dem Verzicht Kaiser Karls I. auf die Mitwirkung an den Staatsgeschäften am 11. November 1918 und seiner Zurücknahme wenig später im Feldkircher Manifest (24.03.1919) sah sich die junge Republik Deutsch-Österreich veranlasst, klare Verhältnisse in Form des sogenannten Habsburgergesetzes (03.04.1919) zu schaffen. Neben dem Betretungsverbot für jene Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen, die auf ihre Thronansprüche nicht schriftlich verzichten wollten, ist es vor allem die Übernahme des hofärarischen Eigentums sowie des (meist in Fideikommissen) gebundenen Privatvermögens der Herrscherfamilie und ihrer Nebenzweige in staatlichen Besitz, die für das geplante Forschungsvorhaben von großer Bedeutung sind.[2] Solange der Erste Weltkrieg in Form eines Friedensvertrages offiziell noch nicht beendet war, fungierte die Republik Deutsch-Österreich nur als Verwalter jener Kunstgüter, die sich auf ihrem Territorium befanden. In wessen Besitz sie schließlich übergehen sollten, war zunächst unklar. Erst der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye (10.09.1919) brachte die Gewissheit, dass jener habsburgische Besitz, der sich zu Beginn des Ersten Weltkriegs auf dem Gebiet der späteren Republik Österreich befunden hatte, auch dort verbleiben sollte. Damit war dieses einzigartige Kulturgut aber immer noch nicht völlig gesichert. Vielfältige Ansprüche von Sieger- und Nachfolgestaaten, gegen die sich Österreich auf Grundlage der Vertragsbeschlüsse (Art. 195 and 196) zu verteidigen hatte, gefährdeten die weitere Existenz dieser Sammlungen in jener geschlossenen Form, in der sie übernommen worden waren. Die Forderungen waren teilweise umfangreich, jedoch oftmals wenig oder schlecht begründet. Dadurch konnte ein Großteil aufgrund stichhaltiger Gutachten österreichischer Historiker und Juristen entkräftet werden, was schließlich dazu führte, dass das von den Alliierten eingesetzte Drei-Juristen-Komitee mehrheitlich zugunsten der Republik Österreich entschied. Diese erste Krisensituation der jungen Republik im Kulturbereich war in Wirklichkeit eigentlich eine Chance, um althergebrachte Strukturen abzustreifen und einen Neubeginn zu wagen. Der kluge Schachzug der Regierung, in der Person des Kunsthistorikers Hans Tietze einen Koordinator zur Abwehr ausländischer Ansprüche zu installieren, sollte in der Folge auch einen Mehrwert für eine notwendige Reform der Wiener Museenlandschaft haben.

Sowohl die Hof- als auch die Fideikommissbibliothek waren Teil dieses großartigen Kulturerbes. Während die letztere schon durch ihren Namen erkennen lässt, dass es sich dabei um gebundenes Privatvermögen des Herrscherhauses handelte und ihre Konfiskation somit ohne Zweifel auf Grundlage des Habsburgergesetzes stattfinden konnte, war die Sache bei der Hofbibliothek aufgrund der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse ihrer Bestände zunächst unklar. Schließlich wurde sie dennoch in das Staatseigentum übernommen.

Das konkrete Forschungsvorhaben umfasst folgende Fragestellungen: Die Ansprüche auf Bestände der Hofbibliothek (vor allem jene Italiens auf Handschriften und auf die Estensischen Sammlungen) wurden hinsichtlich der rechtlichen Aspekte zwar in groben Zügen untersucht.[3] Die gewählte Perspektive und die Quellenkenntnis waren aber bislang einseitig und mangelhaft, weshalb zahlreiche Punkte nach wie vor ungeklärt sind. Für die Bestände der Fideikommissbibliothek fehlt eine solche Analyse zur Gänze! Wurden auch hier Forderungen gestellt oder sogar Objekte an andere Staaten ausgehändigt? Wie stark wurde diese Problematik in der Öffentlichkeit diskutiert? Förderte die bedrängte Situation ein Solidaritätsgefühl in der Bevölkerung oder ließ man die Ereignisse mehr oder weniger gleichgültig geschehen?

Von großem Interesse sind die auf Quellenarbeit basierenden Gutachten österreichischer Juristen und Historiker (Kommission zur Abwehr fremder Ansprüche auf den Besitz der wissenschaftlichen Institute), die zur Abwehr der Ansprüche an das Bibliotheksgut erstellt worden sind.[4] Das Projekt soll systematisch klären, welche Unterlagen den österreichischen Verhandlern für ihre Tätigkeit im Zuge der Friedensverhandlungen zur Verfügung standen. Ziel ist es, die Stellungnahmen in den Archivbeständen aufzuspüren und zu analysieren, um zum einen die damals geleistete Forschungsarbeit zu sichern und andererseits die darauf basierenden Erkenntnisse des von den Alliierten als Entscheidungsorgan eingesetzten Drei-Juristen-Komitees nachvollziehen zu können. Mit einem parallellaufenden FWF-Projekt, das die Analyse der rechtlichen Bedeutung des Vertrags von St. Germain zum Inhalt hat, besteht eine Kooperation.[5]

Im Hinblick auf die Hofbibliothek wird zu klären sein, warum sie trotz gegensätzlicher Ansichten in Bezug auf ihre Eigentumsverhältnisse schließlich dennoch zu Staatseigentum wurde. Schon 1875 anlässlich der Generalinventur der Habsburg-lothringischen Sammlungen war man zu keinem einwandfreien Ergebnis gekommen und Kaiser Franz Joseph hatte persönlich angeordnet, sie (vorerst) nicht der Inventur zu unterziehen. Als Grund wurden die Pflichtexemplare genannt.[6] Der Anwalt Kaiser Karls I., der Wiener Rechtsanwalt Friedrich Stritzl-Artstatt, hält in einer kurz nach dem Ende der Monarchie veröffentlichten Denkschrift fest, dass allenfalls der Bestand der Pflichtablieferungen als hofärarisch angesehen, der wertvolle „Altbestand“ aber zweifelsfrei als freies und ungebundenes Privateigentum zu werten sei.[7] Diese Problematik wurde zwar in der 1968 erschienen Geschichte der Nationalbibliothek angerissen, es wurde aber weder die juristische noch die machtpolitische Dimension auch nur annähernd befriedigend aufgearbeitet.[8] Diesbezüglich wird zu analysieren sein, wie groß das Interesse der Kaiserfamilie war, diese Sammlung in ihrem Privateigentum zu behalten und welche Positionen im Gegenzug die politisch Verantwortlichen der Ersten Republik einnahmen, um diese bedeutende Bibliothek für den Staat zu sichern.

3 Die Neuorganisation der Nationalbibliothek im Rahmen der Umstrukturierung der staatlichen Sammlungen

Nachdem der ehemals Habsburg-lothringische Kulturbesitz gesichert war, ging man daran, die über Jahrzehnte gewachsenen Verwaltungsstrukturen zu reformieren und zu ökonomisieren. Diese Bestrebungen wurden durch die sozio-ökonomische Krise befeuert, in der sich die junge Republik befand.[9] Gleichzeitig wurde sogar der Verkauf von entbehrlichem Kulturgut (zumeist Doubletten) erwogen. Die Ökonomisierung des Museums- und Sammlungsbetriebes sollte weit über eine bloße Umstrukturierung in den Leitungsebenen hinausgehen und vor allem durch die rationelle Abgrenzung der Arbeitsgebiete, das Aufdecken parallellaufender Sammelaufgaben und schließlich durch das Zusammenführen gleichartiger Bestände zu Schwerpunktsammlungen zustande gebracht werden.

Für einige öffentliche Wiener Kunstsammlungen ist die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Umbruchsphase bereits erfolgt.[10] Das vorliegende Projekt fokussiert deshalb auf die – in intensive Interaktion tretende – Trias Nationalbibliothek, Fideikommissbibliothek und Albertina. Zu skizzieren, welch tiefgreifende Veränderungen umgesetzt werden sollten, von wem sie angestoßen und wie konsequent sie schließlich umgesetzt wurden, wird Teil der Projektarbeit sein. Die Tatsache, dass viele sachlich zusammengehörende Bestände heute immer noch auf mehrere Institutionen verteilt sind, ist ein Indiz dafür, dass die Maßnahmen nicht planmäßig vollzogen wurden. Lag dies an unklaren Handlungsanweisungen oder spielten persönliche Interessen der jeweiligen Sammlungsleiter eine Rolle? Die tatsächliche Kooperation im Sinne des Reformvorhabens wird deshalb genau zu analysieren sein und die Aufteilung zwischen den drei genannten Sammlungen anhand von Akten und Inventaren rekonstruiert werden. Welche Sammlungsbestände sind aus welchem ursprünglichen Aufbewahrungsort wohin gewandert und wo wurden Bestände absichtlich oder ungewollt zerrissen? Die Klärung dieses Sachverhalts stellt ein besonderes Forschungsdesiderat der betroffenen Institutionen dar. Die Ergebnisse der Projektarbeit sollen dazu beitragen, quellenfundierte Provenienzhinweise in den Datenbanken der betroffenen Sammlungen zu ermöglichen, was einer der vielen allgemeinen Nutzeffekte des Forschungsvorhabens sein wird.

In einem weiteren Schritt wird zu klären sein, inwieweit der Reorganisationsprozess einer kulturinteressierten Öffentlichkeit bekannt war, welchen Anteil sie an diesen Vorgängen nahm und wie ihre Meinung dazu aussah. Noch während der Phase der Verteidigung des Kulturerbes war ja die Erhaltung der Sammlungen in ihrem gewachsenen Zustand als wesentliches Argument ins Treffen geführt worden. Von diesem Standpunkt musste nun augenscheinlich abgerückt werden. War dies ein Thema in der öffentlichen Debatte und wie versuchten sich die politisch Verantwortlichen dafür zu rechtfertigen?

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die kulturpolitische Dimension des Prozesses der Neuorganisation, die sich vor allem in der zeitgleich vollzogenen Eingliederung der Fideikommiss- in die Nationalbibliothek und der personellen Verflechtung mit der Albertina manifestiert. Die Fideikommissbibliothek wurde unter dem Namen „Porträtsammlung“ eine der Sammlungen der Nationalbibliothek. Die damit verloren gegangene eigenständige Verwaltung versuchte man durch den Status relativer Selbständigkeit innerhalb der Nationalbibliothek zu kompensieren. Da eine solche Degradierung unmöglich von der Leitung der Fideikommissbibliothek ausgegangen sein kann, ist zunächst nach den politischen Hintergründen dieser Maßnahme zu fragen. Wer waren die Entscheidungsträger, welchen ideologischen Richtungen waren sie zuzurechnen und haben sie sich über die Gründe der Angliederung der Fideikommiss- an die Nationalbibliothek schriftlich geäußert?

Die Umbenennung schien die Auflösung und inhaltliche Reduktion der Fideikommissbibliothek auf die Porträtsammlung zu implizieren. Da dies (praktisch) aber nicht der Fall war, stellt sich die Frage, ob die Namensänderung nur der Genese von Schwerpunktsammlungen im Sinne des Tietze’schen Reformvorhabens geschuldet war oder ob es sich um einen bewussten Akt der Auslöschung der Erinnerung an das Herrscherhaus handelte? Wie auch im Falle der Nationalbibliothek soll geklärt werden, ob die Wahl der Bezeichnung zugleich auch Indikator für eine programmatische Neuausrichtung war.

In einem abschließenden Schritt wird es um die ökonomische Auswirkung der zuvor skizzierten Maßnahmen gehen. Sowohl die Krise der Anfangsjahre der Republik als auch die Auswirkungen der bald danach einsetzenden Weltwirtschaftskrise schlugen sich durch geringe Dotationen nieder, die keinen Spielraum für Neuankäufe ließen, von denen Bibliotheken oder Kunstsammlungen wie die Albertina jedoch abhängig sind. Sowohl für Tauschgeschäfte als auch für Verkaufszwecke wurden deshalb Buch- und Grafikdoubletten ausgewählt, die durch die Inkorporation der Fideikommiss- in die Nationalbibliothek respektive die Eingliederung der Kupferstichsammlung der Nationalbibliothek in die Albertina entstanden waren, was von den leitenden Beamten nicht als Bestandsschmälerung angesehen wurde. Die alliierte Reparationskommission hatte jedoch ein Generalpfandrecht auf alle Objekte, weshalb der Verkauf nur mit der Auflage genehmigt wurde, den Erlös ausschließlich für Neuankäufe der jeweils abgebenden Sammlung zu verwenden. Bislang sind diese Verkaufsmaßnahmen nur schemenhaft bekannt.[11] Die Aktionen wurden im Falle der Nationalbibliothek zunächst vom Bibliothekspersonal durchgeführt, bis sich dies als ineffektiv erwies und man auf professionelle Hilfe zurückgriff. Unter anderem beauftragte man das international tätige Wiener Antiquariat Gilhofer & Ranschburg mit der Verauktionierung von Beständen.[12] Die Albertina ließ große Mengen ihrer Doubletten beim Auktionshaus Boerner in Leipzig versteigern, was ein zumeist negatives Medienecho und schließlich sogar die Einsetzung einer Untersuchungskommission nach sich zog. Im Zuge der Forschungsarbeit wird zu klären sein, wie diese Maßnahmen kommuniziert wurden und wie man sie rechtfertigte; welchem Lager die Kritiker entstammten und woran sie sich im Konkreten stießen. Aufgrund der Auflagen der Reparationskommission, nicht zuletzt aber auch angesichts des Interesses der Öffentlichkeit ist zu erwarten, dass sich die widmungsgemäße Verwendung, d. h. die Reinvestition in Neuzugänge für die abgebenden Sammlungen, wird nachvollziehen lassen.

4 Die Nationalbibliothek in der öffentlichen Wahrnehmung in den 1920er- und 1930er-Jahren

Im Jahr 1920 wurde aus der k. k. Hofbibliothek die Nationalbibliothek der Republik Österreich. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll geklärt werden, welche Funktion und welchen Stellenwert diese Institution in der Gesellschaft des neuen Staates hatte und wie diese von Politikern und leitenden Beamten in den Zwanzigern und Dreißigern des 20. Jahrhunderts gesehen wurde.

Unter den großen staatlichen Kulturinstitutionen, die aus dem monarchischen Erbe hervorgegangen sind, war die Nationalbibliothek die einzige, die fortan das Attribut „national“ im Namen führte. Erklärungsbedürftig ist das deshalb, weil Österreich damals im Allgemeinen nicht als eigenständige Nation gesehen und von allen politischen Parteien der Anschluss an das Deutsche Reich über kurz oder lang als unumgänglich betrachtet wurden.[13] Vor diesem Hintergrund soll der Entscheidungsprozess analysiert werden, der zur Namensänderung führte: Wer war mit welchen Argumenten daran beteiligt? Und: Wurde die Angelegenheit auch in den Medien diskutiert? Das Resultat war ein Kompromiss: Während der Ausdruck „national“ Eingang in den Namen fand, wurde der Bezug auf Österreich tunlichst vermieden. Konsequenterweise kam es zu keiner weiteren Initiative zur Namensänderung, als der „Anschluss“ 1938 tatsächlich erfolgte. Einfluss hatte die mit dem neuen Namen verbundene Programmatik nachweislich auf die Erwerbspolitik: Sie sollte in Zukunft nicht nur das Territorium der Republik Österreich abdecken, sondern auch die deutschsprachige Literatur der ehemaligen Gebiete der Monarchie miteinbeziehen.

Neben der Funktion und dem Stellenwert der Nationalbibliothek in der Gesellschaft als Ort der Archivierung und Bereitstellung von Wissen soll im Rahmen des Projektes aber auch der Umgang mit dem in ihr archivierten kulturellen Erbe der Habsburgermonarchie untersucht werden. Der Fokus wird dabei auf einem der wichtigsten Medien zur Vermittlung und Instrumentalisierung von Kulturgut gelegt, nämlich auf die Ausstellung. Abgesehen von der kurz vor der Mitte des 19. Jahrhunderts im Prunksaal eingerichteten Zimelienschau gab es temporäre, themenspezifische Ausstellungen in der Hofbibliothek seit der Wende zum 20. Jahrhundert. Leihgaben für externe Ausstellungen waren ab dem letzten Jahrhundertviertel üblich.[14] Diese Entwicklung lässt sich parallel und zum Teil auch schon früher in der k. k. Fideikommissbibliothek beobachten, die ja 1921 ebenfalls Teil der Nationalbibliothek wurde.

Ein wesentliches Augenmerk liegt auf den veränderten Verhältnissen in der jungen Republik, als von sozialdemokratischer Seite die Vermittlung von Kultur und Bildung in den unteren Bevölkerungsschichten energisch vorangetrieben wurde. Visionäre wie Otto Glöckel und Hans Tietze vertraten dabei einen sozialpädagogischen Ansatz, der darauf abzielte, staatliche Sammlungen für die Bildung aller sozialen Schichten zu nutzen (Stichwort „Volksbildung“).[15] Die Hof- bzw. Nationalbibliothek hat auf diese Bestrebungen (ab 1919) mit der Abhaltung von Vortragskursen geantwortet, deren Bezug zur Ausstellungstätigkeit ebenfalls zu untersuchen sein wird.[16]

Ein wichtiger Detailaspekt ist die Frage, inwiefern das überkommene Kulturgut instrumentalisiert wurde „als Hebel zur Identifikation und Zustimmung zur herrschenden Politik“.[17] Bereits in der Monarchie gab es in der Fideikommissbibliothek Pläne für die Errichtung eines Habsburger-Museums nach dem Vorbild des Hohenzollern-Museums in Berlin, das der Förderung der Loyalität gegenüber dem Kaiser und der Monarchie dienen sollte. Außerdem boten die Jubiläen zur Thronbesteigung und die runden Geburtstage Franz Josephs, vor allem in den Jahren 1898, 1908 und 1910, Gelegenheit, Kaiser und Dynastie in zahlreichen Ausstellungen und Publikationen zu feiern.

Für die erste Zeit der Republik lässt sich der „ideologische“ Aspekt der Ausstellungstätigkeit beim gegenwärtigen Forschungsstand noch nicht abschätzen. Eine Initiative des Unterstaatssekretärs für Unterricht, Otto Glöckel,[18] deutet ebenso wie Aussagen von Hans Tietze darauf hin,[19] dass man bestrebt war, die Rolle Österreichs als zukünftiger Teil des Deutschen Reiches mithilfe des kulturellen Erbes zu definieren. Ob und wie solche Strategien in der Nationalbibliothek umgesetzt wurden, muss erst im Rahmen der Projektarbeit untersucht werden.

In der Ständediktatur und im Nationalsozialismus wurde das Ausstellungswesen konsequent für politische Zwecke instrumentalisiert;[20] inwieweit diese Praxis auch auf die Nationalbibliothek übergriff, soll im vorliegenden Projekt geklärt werden. Eine große Ausstellung zur Feier des 100. Geburtstages von Kaiser Franz Joseph und die Häufung von weiteren Ausstellungen zu Protagonisten der alten Monarchie in den 1930er-Jahren, die mit Leihgaben der Nationalbibliothek veranstaltet wurden, stehen hier im Fokus des Forschungsinteresses. Hier stellt sich in erster Linie die Frage nach einer Neu-Bewertung des habsburgischen Erbes in der Zeit der Ständediktatur, vor allem für die Jahre zwischen 1936 und 1938, als das Habsburgergesetz für kurze Zeit aufgehoben war.

5 Institutionelle Entwicklung der Nationalbibliothek in den 1920er- und 1930er-Jahren

Der geänderte rechtliche Rahmen, die öffentliche Debatte über das weitere Schicksal des kulturellen Erbes und der neue Auftrag und die Funktion der Nationalbibliothek hatten gewichtige Auswirkungen auf die institutionelle und organisatorische Entwicklung der Bibliothek.

Ein wichtiges Thema ist dabei zunächst die Entwicklung des Bibliothekspersonals vom Ende der Monarchie bis zum Nationalsozialismus. In diesem Zeitabschnitt gab es sowohl politische Zäsuren wie auch markante ökonomische Einflüsse, deren Folgen bis dato noch nicht befriedigend untersucht sind: Welche Konsequenzen hatte der Übergang von der Monarchie zur Republik? Welche Auswirkungen hatten die Beamtenabbaugesetze von 1922 und 1932 und welche Veränderungen brachte der Anschluss mit sich? Neben der Frage, wie sich all diese Änderungen der Rahmenbedingungen auf die Struktur und Größe des Bibliothekspersonals, die Aufgabenbereiche und das Berufsbild der Bibliothekare auswirkten, soll auch das Thema der politischen Ein- und Umfärbungen neu aufgerollt und möglichst umfassend anhand der Einzelschicksale untersucht werden.[21] Dazu wird es notwendig sein, die ideologische Zugehörigkeit und die politischen, aber auch die wissenschaftlichen Netzwerke der Akteure im Einzelnen zu beleuchten. Auch sammlungsinternen Parteibildungen, wie sie etwa in der Konkurrenz zwischen den Spezialsammlungen und der Druckschriftenabteilung sichtbar hervortraten, soll dabei nachgegangen werden.

In diesem Zusammenhang soll auch die Rolle von Generaldirektor Josef Bick (1880–1952) in den Blick genommen werden, dessen steile Karriere und die anschließende Akkumulation zahlreicher kulturpolitisch wichtiger Ämter in der Zeit der Ersten Republik weitere Nachforschungen geradezu herausfordern. Bicks Stellung war in der Nationalbibliothek ständigen internen Anfeindungen ausgesetzt, wobei die Hintergründe dieser Konflikte und die damit verbundenen Interessen bis dato nicht wirklich geklärt sind.[22] Sein durch die Übertragung weiterer Zuständigkeiten stets wachsender kulturpolitischer Einfluss, der in der Zeit der Ständediktatur seinen Höhepunkt erreichte, setzt jedenfalls hervorragende Beziehungen zur herrschenden politischen Elite voraus. Bick war führendes Mitglied des Cartellverbandes (CV) und interessanterweise sowohl Freimaurer als auch Bundesbruder der Deutschen Gemeinschaft. Als Konsulent für Bibliotheksangelegenheiten im Unterrichtsministerium hat er offenbar dafür gesorgt, dass alle leitenden Posten im österreichischen Bibliothekssystem mit Angehörigen des CV besetzt wurden.[23] Abgesehen davon wird natürlich auch Bicks herausragende Bedeutung beim Aufbau der Institution Nationalbibliothek und ihrer zentralen Stellung im österreichischen Bibliothekssystem neu zu beleuchten sein. Eine wesentliche Quelle dafür sind die Tagebücher von Josef Bick, die von 1907 bis 1938 reichen.[24]

Fragen der räumlichen Entwicklung, der Erwerbspolitik und der Erschließung der Bestände sollen im vorliegenden Forschungsunternehmen hauptsächlich im Hinblick auf das Thema „Benützung“ untersucht werden. Dieser zentrale Aspekt ist sowohl für die Identität der Bibliothek von entscheidender Bedeutung als auch für die Geschichte ihrer öffentlichen Wahrnehmung. Wurden die Benutzbarkeit und die Serviceleistungen in der Zeit der Republik spürbar verbessert und wie konnte dies trotz drückender Raumnot und gescheiterten Expansionsplänen gewährleistet werden? Wie hingen die Erwerbspolitik und die in mehreren Etappen durchgeführte Neuorganisation der Druckschriftensammlung mit den Bedürfnissen der Leser zusammen? Auch die Frage der Erschließung ihrer Bestände muss wenigstens teilweise vom Standpunkt der Benutzbarkeit aus gesehen werden, da eine Reihe von Katalogisierungsmaßnahmen nur deshalb eingeleitet wurden, um dem Publikum brauchbare Orientierungshilfen über die Bestände zur Verfügung zu stellen. Bei all dem dürfen jedoch die ökonomischen Rahmenbedingungen nicht außer Acht gelassen werden. Die finanzielle Lage des Staates war nach 1918 bis in die erste Hälfte der dreißiger Jahre äußerst kritisch und dies wirkte sich notwendigerweise auch auf die Nationalbibliothek aus. Unter Berücksichtigung dieser Einflüsse soll durch die Analyse der langfristigen Entwicklung der Dotation ab ca. 1900 geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß die Republik den öffentlichen Auftrag der Bibliothek mehr unterstützte als zuvor die Monarchie.

6 Die lange Suche nach der Identität: kulturelles Erbe und nationale Identität

Mit der Errichtung des Neubaus am Josefsplatz in den 1720er-Jahren und dessen Eröffnung 1734 begann die Geschichte der öffentlichen Nutzung der Hofbibliothek, von der bereits in der programmatischen Inschrift an der Fassade die Rede ist, die 1919 auch als Argument für die Verstaatlichung der Sammlung herhalten musste. In einem historischen Längsschnitt soll untersucht werden, wie die Hofbibliothek durch schrittweise Ausweitung der Benutzbarkeit für die Öffentlichkeit und die damit einhergehende administrative Umgestaltung zur zentralen wissenschaftlichen Bibliothek der Monarchie avancierte. Der Umstand, dass die Bezeichnung „Nationalbibliothek des österreichischen Kaiserthums“ bereits im Jahr 1806 in den Quellen auftaucht, legt nahe, dass die Bestimmung der Bibliothek in diesem Sinn früh wahrgenommen und von der Öffentlichkeit wohl auch gefordert wurde.[25] Deshalb besteht ein weiterer Forschungsschwerpunkt, der die vorliegende Problematik gewissermaßen komplementär beleuchtet, in der Nachverfolgung des Diskurses über die Hofbibliothek in den Medien während des 19. Jahrhunderts. Dieser Aspekt kann heutzutage unter Zuhilfenahme von digitalisierten Beständen und Volltextsuche effizienter, erschöpfender und somit tiefgehender als je zuvor untersucht werden. Es wird darum gehen, nachzuzeichnen, was von der Hofbibliothek im medialen Diskurs gefordert und was an ihr kritisiert wurde, aber auch, welcher Kreis von Nutzern damit jeweils vorausgesetzt war und welche internationalen Modelle als Orientierungspunkte dienten (hypothetisch die großen Bibliotheken in London, Paris, München und Berlin).

Eine Zäsur bedeutete der österreichisch-ungarische Ausgleich des Jahres 1867, als die Hofbibliothek ihren Sammelauftrag und Nutzungshorizont neu definieren musste. Damals übernahm die Széchényi Nationalbibliothek in Budapest die Aufgabe, Pflichtexemplare und Schrifttum im Königreich Ungarn zu sammeln, während die Hofbibliothek diese Funktion in Zukunft für die österreichische Reichshälfte wahrnahm (u. a. beispielsweise als Sammelstelle für slawische Literatur). Beide Bibliotheken etablierten ihre eigenen Netzwerke des Austausches mit regionalen Bibliotheken und wurden gewissermaßen zu „Erinnerungsräumen“ der jeweiligen Reichsteile.

In den Zusammenhang des letzten Forschungsschwerpunktes gehört schließlich das Konzept einer zentralen Reichs- bzw. Staatsbibliothek, das im Zeitraum von der Mitte der 1880er-Jahre bis nach dem Zweiten Weltkrieg vielfach auftaucht und sowohl von Behördenvertretern als auch in der medialen Öffentlichkeit in den Diskurs eingebracht wurde.[26] Die Idee bestand darin, die Hof- bzw. die Nationalbibliothek mit der Universitätsbibliothek Wien und anderen Instituten zu vereinigen und in einem Neubau ein zentralstaatliches Institut zu schaffen, dass dem Charakter und der Zweckbestimmung einer Nationalbibliothek weitgehend entspricht, so wie sie später definiert wurden.[27] Die Entwicklung dieses Konzeptes soll im Rahmen des Projektes ebenso rekonstruiert werden wie die Gründe, die seine Realisierung letztlich verhinderten. Denn die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen waren nach dem Ende der Monarchie mit den Habsburgergesetzen und der Verstaatlichung ihres kulturellen Erbes eigentlich geschaffen worden. Scheiterte das Projekt lediglich an der ökonomischen Zwangslage oder gab es noch andere, kulturpolitische Hinderungsgründe?

Ausblickhaft wird sich das Projekt in seinem letzten Teil damit befassen, wie in der Österreichischen Nationalbibliothek mit dem Erbe der Habsburgermonarchie in der Zweiten Republik im Rahmen von Ausstellungen und Vorträgen umgegangen wurde. Eine Forschungsfrage wird dabei sein, ob die Österreichische Nationalbibliothek als Gedächtnisinstitution zur Formierung einer österreichischen Identität und zu einem Wechsel der Geisteshaltungen – verglichen mit der Ersten Republik – beigetragen hat.

Über die Autoren

Dr. Rainer Valenta

Österreichische Nationalbibliothek, Josefsplatz 1, A-1015 Wien, Österreich

Dr. Thomas Huber-Frischeis

Österreichische Nationalbibliothek, Josefsplatz 1, A-1015 Wien, Österreich

Dr. Hans Petschar

Österreichische Nationalbibliothek, Josefsplatz 1, A-1015 Wien, Österreich

Literatur

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Online erschienen: 2020-12-08
Erschienen im Druck: 2020-11-30

© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Downloaded on 29.3.2024 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/bfp-2020-2039/html
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