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Publicly Available Published by De Gruyter Saur October 31, 2015

Der überkommene Aberglaube an die Privatheit

DGI-Forum Wittenberg 2015

  • Marlies Ockenfeld EMAIL logo

Bei strahlendem Herbstsonnenschein fand vom 24. bis 26. September das 2. DGI-Forum Wittenberg statt. Dieses Forum versteht sich als Plattform für einen offenen wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskurs rund um das vielschichtige Thema „Information und Wissen“ und lädt zum Blick über den eigenen Tellerrand der eigenen Disziplin oder Profession ein. Im Unterschied zu den Praxistagen einerseits, die sich – wie der Name schon sagt – auf praktische und unmittelbar handlungsrelevante Themen fokussieren, und den DGI-Konferenzen andererseits, die eine wissenschaftliche Ausrichtung haben, komplettiert dieses Format die Tagungsaktivitäten DGI. Etwa sechzig Personen – von Studierenden bis Unruheständlern – nahmen die Gelegenheit war, sich über die Folgen der Digitalisierung unseres Alltags auszutauschen. Eine Stadtführung, ein Gesellschaftsabend sowie das schon für die Vorgängertagung kennzeichnende Tagen und Wohnen unter einem Dach, gaben viel Raum für anregende Gespräche.

Die Redaktion der IWP bemüht sich um Manuskripte, die in der kommenden Ausgabe 1/2016 veröffentlicht werden sollen. Inzwischen sind bereits einige Videomitschnitte von Vorträgen über die DGI-Website http://dgi-info.de/ oder auf youtube abrufbar https://www.youtube.com/user/DeutschdidaktikMLU.

Abb. 1 „True Fiction. Die Digitalisierung unseres Alltags“ war das Thema des DGI-Forum Wittenberg 2015 in der altehrwürdigen Leucorea. (Foto: Marlies Ockenfeld)
Abb. 1

„True Fiction. Die Digitalisierung unseres Alltags“ war das Thema des DGI-Forum Wittenberg 2015 in der altehrwürdigen Leucorea. (Foto: Marlies Ockenfeld)

Private oder gesellschaftliche Herausforderung

In seinem Eröffnungsvortrag stellte Rainer Kuhlen gleich anfangs die Frage, ob Privatheit in elektronischen Räumen eine private oder eine gesellschaftliche Herausforderung sei. Sie ist weder ein res nullis, etwas von dem sich jeder beliebig bedienen kann, noch ein privates, noch ein öffentliches oder ein gemeinschaftliches Gut. 1890 hatten Warren und Brandeis für ihre Zeit das right to be let alone als Ausdruck des Rechts auf Privatheit definiert. Schon sie wiesen darauf hin, dass die Gesellschaft von Zeit zu Zeit neu definieren müsse, was sie unter Privatheit verstehen wolle. Für Leute, die viele Internetdienste nutzen, ist die Privatsphäre als persönlicher Raum, der vor fremden Blicken geschützt ist, heute praktisch tot. Datenschutz gleicht fast schon dem Kampf gegen Windmühlen.

Eine jeweils zeitangepasste Form des Schutzes der Privatheit muss aus den Verhaltensformen in den Räumen, in denen wir leben, entstehen. David Brin (The transparent society) hat 1998 weitgehende Transparenz zum Schutz der Privatheit vorgeschlagen.

Christian Heller (Post-Privacy) überlegt 2011, wie wir unser Leben ohne die Sicherheiten der Privatsphäre lebenswert machen können.

Unser gegenwärtiges Paradigma des Datenschutzes zur Sicherung der informationellen Selbstbestimmung steht in der Tradition deutscher Aufklärung nach der nur mündige selbstbestimmte Bürger demokratische Gesellschaften funktionsfähig machen.

Im Volkszählungsurteil des BVerfGE von 1983 wurde dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesetzt, zu einer Zeit also, in der die elektronische Datenverarbeitung nicht weltweit vernetzt stattfand. Das BVerfGE stellte fest, dass eine Gesellschaftsordnung, in der die Bürger nicht mehr wissen können, „wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“, nicht im Einklang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht.

Die bisherigen Regulierungen zur Privatheit beruhen auf dem Modell der informierten Einwilligung (informed consent model, ICM). Es macht die beiden plausiblen Annahmen, dass es auf die Möglichkeit ankomme, Kontrolle über die persönlichen Daten ausüben zu können und dass es sehr unterschiedliche individuelle Präferenzen hinsichtlich Privatheit gibt.

Einen neuen Ansatz verfolgt das sog. „Recht auf Vergessen“, also das Recht Suchergebnisse mit persönlichen Daten, unterdrücken zu lassen, das allerdings nicht absolut gilt, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Presserecht in die Abwägung einschließen muss.

Auch etwa in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder der Madrid Resolution werden die Achtung des Persönlichkeitsbereichs und des freien Informationsaustauschs zwischen Völkern sowie der Schutz der persönlichen Daten beschworen.

Laut eines tagesaktuellen Beitrags im Feuilleton der FAZ über das Verfahren des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof hatte der Generalanwalt Yves Bot erklärt, Server in den Vereinigten Staaten seien für die Daten von EU-Bürgern kein „sicherer Hafen“. „Sie seien nicht sicher vor dem Zugriff der Geheimdienste und dürften dort folglich nicht gelagert werden. Der „Safe Harbor“-Status, der amerikanischen Unternehmen zugebilligt werde, sei gegenstandslos.“

Die Offenlegung geplanter Verletzungen des Rechts auf Privatheit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stärkt die Position der Anbieter, solange bestimmte Regelungen nicht von vornherein als rechtswidrig angesehen werden können. Mit einer informierten Einwilligung liefert man sich den privatwirtschaftlichen Dienstleistern webbasierter Dienste aus. Wer die seitenlangen und wenig verständlich formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, weil die Alternative nur der Verzicht auf die Nutzung der Dienste wäre, legitimiert die Sammlung und Nutzung seiner Daten. Der Aufwand, sie zu lesen, ist den meisten ohnehin zu hoch.

So stellte Mark MacCarthy (New Directions in Privacy: Disclosure, Unfairness and Externalities, 2011) fest, dass eine Person objektiv gesehen weder einschätzen noch in Erfahrung bringen kann, welche Daten über sie gesammelt oder für welche Zwecke diese dann genutzt werden. Der informed consent ist also eine Chimäre. Hinzukommt, dass etwa in Sozialnetzwerken (social networks) immer häufiger auch Dritte betroffen sind, die keine Einwilligung gegeben haben, aber von der Datenschutzverletzung betroffen sind, weil ihre Daten oder Bilder zufällig oder unbeabsichtigt preisgegeben werden, z. B. weil dem Dienstleister Zugriff auf die digitalen Adressbücher gewährt wurden.

Nicht die Sammlung und Speicherung der Daten – der entblößende Blick, wie Max Baumann das später nannte –, sondern die Nutzung der Daten muss deshalb jetzt in den Blick genommen werden. Es geht um den Umgang mit Informationen, die aus personenbezogenen Daten abgeleitet und damit handlungsrelevant werden. Personenbezogene Daten erscheinen deshalb nicht an sich schützenswert, sondern erst dann, wenn sie für jemand zur Information werden könnten. Und erst in dieser Situation gilt es zu entscheiden, ob es ein übergeordnetes gesellschaftliches Interesse an der Verwendung der Daten gibt, auch wenn keine Zustimmung der Betroffenen vorliegt, oder ob es ein übergeordnetes Interesse des Betroffenen am Zurückhalten der Daten gibt, selbst wenn er den AGB zugestimmt hat. Wesentlich ist also eine Bewertung der Folgen der Informationssuche.

Dass es eine zentrale Herausforderung an die Informationswissenschaft ist, sich theoretisch damit zu befassen wurde im Vortrag von Max-Otto Baumann besonders deutlich, der vorschlug moralische Grundsätze zu entwickeln und die Verantwortung für den Schutz persönlicher Daten stärker an die Verpflichtung der Datenverarbeiter zu binden.

Peter Schaar brachte in seinem Vortrag zusätzlich den Aspekt der Verarbeitung großer Datenmengen (Big Data) ein. Die Auswertung von Metadaten, wie etwa Verbindungsdaten der Telekommunikationsanbieter oder aufgerufene Webseiten, führen zu begehrten Korrelationen, z. B. für die werbetreibende Wirtschaft. Wenn es möglich ist, aufgrund von Daten neue Erkenntnisse zu gewinnen, werden Daten zum Selbstzweck, denn je mehr Daten verfügbar sind, umso genauer können die gewonnenen Erkenntnisse sein.

Zwar erzeugt eine vollständig vernetzte Industrie 4.0, die den einzelnen Menschen nur als Systemkomponente betrachtet, keine grundsätzlich neuen Datenschutzprobleme, doch werden sie einfach aufgrund der riesigen Datenmengenenge schwieriger zu lösen sein.

Es bleibt die Hoffnung, dass ein transparenter und verlässlicher Datenschutz für die deutschen Systemhäuser und die in Deutschland tätigen Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil wird.

Mehrfach wurde in verschiedenen Beiträgen, so auch bei Schaar, der Ruf nach einer Vereinfachung der AGB laut.

Industrie 4.0 – Internet der Dinge

Mit Aspekten der Industrie 4.0 befassten sich ebenfalls mehrere Vorträge. Michael Weber stellte die die aktuelle Forschungsförderung des BMBF für IT-Systeme im Umfeld von Industrie 4.0 vor. Die Bezeichnung tauchte erstmals im Vorfeld der Hannovermesse 2011 in einem Artikel von Kagermann, Lukas und Wahlster in den VDI-Nachrichten vom 1. April 2011 auf. Sie steht für die 4. industrielle Revolution. Nach 1. Mechanisierung durch Wasser- und Dampfkraft, 2. Industrialisierung durch Fließband und elektrische Energie, 3. Digitalisierung durch Elektronik und Automatisierung, basiert Industrie 4.0 auf einer totalen Vernetzung von IT-gestützten Komponenten, die durch Selbstkonfiguration, Flexibilisierung und Selbstoptimierung gekennzeichnet sind. Notwendige Infrastruktur ist die Breitbandvernetzung, cyber-physische Systeme sind die dinglichen Voraussetzungen. Alles was verdatet werden kann, wird in ein Datum umgewandelt, sowohl die Geometrie von Produkten als auch Fertigungsabläufe. Flexibilisierung bedeutet, dass die angeschafften Investitionsgüter wie Produktionsanlagen im Laufe der Zeit wechselnde Produkte herstellen können müssen, bis hin zur Losgröße 1. Sämtliche Abläufe müssen miteinander verknüpft werden bis hin zu Vertrieb und Recycling. Das neue Paradigma erfordert für die Logistik deutlich präzisere Daten. Auch Altmaschinen lassen sich durch 4.0-Schnittstellen veredeln, wenn Prozesse neu gedacht und neu aufgesetzt werden. In der Entwicklung wird verstärkt virtual engineering eingesetzt, d. h. es wird erst alles durchgerechnet, bevor man in die Betriebsphase geht. Die Forschungsförderung thematisiert die Veränderungen von Produktion und Arbeit, den Einsatz von Energie, die Voraussetzungen der Vernetzung und die benötigten Softwaretechnologien. Die Aufnahme der neuen Themen in den Bildungskanon der Ingenieure sowie der Transfer an KMU sind die nächsten Schritte.

Reinhard Karger stellte später am Beispiel des smarten Einkaufs in einem stationären Lebensmittelgeschäfts mit dem Einkaufszettel auf dem Smartphone und NFC- oder RFID-Chip auf den Verkaufsverpackungen sowie einem neuartigen bargeldlosen Bezahlsystem am Ausgang anschaulich ein Industrie 4.0-Szenario mit cyberphysischen Systemen vor. Die Industrie 4.0 muss dezentral verschlüsselt und ohne Hintertüren aufgebaut werden, so seine Mahnung.

Jan Rähm stellte die Frage, ob das vernetzte Auto gegen seinen Fahrzeughalter etwa im Zusammenhang mit einem Unfall aussagen dürfe, obgleich der selbst ein verbrieftes Zeugnisverweigerungsrecht habe.

Die technologischen Komponenten und deren Funktionen ist das Angebot der IT-Branche. Die gesellschaftliche Diskussion über wünschenswerte Entwicklungen und Konsequenzen für diejenigen, die jetzt in Industrie, Handel oder Dienstleistung arbeiten ist erst angelaufen. Die Auswirkungen auf das tägliche Leben, auf die staatlichen Steuereinnahmen, auf die physische und psychische Verfassung der Individuen und den sozialen Frieden sind völlig offen. Doch derzeit wird zuviel beobachtet, geklagt und reflektiert und es geht gelegentlich verloren, dass wir sagen müssen, was wir wollen. Hier sieht Karger auch eine Aufgabe von Informationswissenschaftlern, kreativer Teil eines Prozesses zu sein, der Neues schafft. Eine benutzerfreundliche Bedienoberfläche für das Internet der Dinge gibt es noch nicht, Standardisierungen stehen gleichfalls aus. Der neugierige Umgang mit vernetzten Geräten sollte selbstverständlich sein, um mit dem professionellen Blick neue Nutzungsmöglichkeiten zu erkennen.

Matthias Ballod destillierte als Fazit aus den Diskussionen vier Thesen zu Aufgaben von Information Professionals

  1. Sie vermitteln zwischen ‚free flow of information‘ und ‚digitaler Selbstverteidigung‘

  2. Sie gestalten Datenschutz, Verbraucher-Information, Urheber-, Persönlichkeitsrechte mit dem Ziel von ‚Alleinstellungsmerkmal‘ und ‚Wettbewerbsvorteil‘

  3. Sie entwickeln und modellieren zukunftsfähige ethische, ökonomische und qualifizierte Informationsangebote (mit).

  4. Sie zeigen Perspektiven, Nutzen und Relevanz für Informations-Laien auf

Einflussnahme der Informationsprofis

Informatik und die ihr verbundenen IT- und Elektrotechnik-Wirtschaftszweige haben starke Verbände, die auftragsgemäß Lobby-Arbeit betreiben und dafür finanziell gut ausgestattet sind. Die Informationsfachleute haben sich im Unterschied dazu vornehmlich in einer Reihe wissenschaftlich-technischer Fachgesellschaften zusammengeschlossen, die satzungsgemäß keine Verbandsarbeit leisten dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen. Appelle an „die Informationswissenschaftler“ ihre Kompetenzen in die Gestaltung der neuen Entwicklungen, etwa von Industrie 4.0, einzubringen, sind daher Appelle an Einzelpersonen oder an Lehrstühle. Hochschulen können geeignete Projekte zusammen mit der Wirtschaft durchführen und Lehrstühle Themen für Studienarbeiten vergeben. Da es aber stets Einzelpersonen sind, die Akzente setzen, Impulse geben, auf informationswissenschaftlich unangemessene IT-Lösungen hinweisen, wird in der Regel auch bei erfolgreichen Interventionen oder substanziellen Beiträgen nicht bekannt, was der Einfluss der Informationswissenschaft war oder was Informationsprofis bewirkt haben. Am Ende steht die Frage, ob die DGI und andere wissenschaftlich-technische Fachgesellschaften des Informationsbereichs umgestaltet werden müssten. Es geht also nicht zuletzt darum, ob es angesichts der eingetretenen Durchdringung unserer Gesellschaft mit Informationen verarbeitenden Technologien an der Zeit wäre, gemeinsam einen nicht gemeinnützigen Verband zu gründen, der insbesondere korporative Mitglieder hat, Infrastrukturprojekte wie einen Open Web Index oder eine Muster-AGB für Sozialnetzwerke oder Ethikrichtlinien zur Datennutzung anstößt und dafür Lobby-Arbeit leistet, vielleicht sogar auf europäischer Ebene? Alternativ ließe sich auch über Strategien einer gezielten Mitwirkung von Informationsfachleuten in bestehenden Verbänden nachdenken. Der DGI-Vorstand plant einen runden Tisch mit den institutionellen und Firmenmitgliedern, vielleicht wird auch dies dort ein Thema sein.

Vielfalt, Relevanz und Zuverlässigkeit

Gerd Schnurer erläuterte an vielen Beispielen von Suchmaschinennutzung über Heimsteuerung und Fitness-Armband bis hin zu Windows 10 die offene und verdeckte Datensammelpraxis der Anbieter, sieht aber gleichzeitig, dass die Systeme genutzt werden, solange es den Unternehmen gelingt unsere Bequemlichkeit und Faulheit zu unterstützen. Was bereits vor 40 Jahren als Gefahr von Profildiensten (SDI) gegeißelt wurde, gilt heute genauso für die digitalen Assistenten, die uns in individuellen „Informations- und Verhaltens-Kokons“ einspinnen. Damit sorgen sie dafür, dass wir nicht Neues, Überraschendes mehr erfahren, sondern weitgehend auf den eingefahrenen Spurrinnen unseres Weltbildes bleiben.

Dirk Lewandowski erläuterte die Idee eines Open Web Index (openwebindex.eu). Dabei geht es ihm und seinen Mitstreitern in der Initiative Open Web Index um ein Infrastrukturvorhaben, durch das Webinhalte flächendeckend in professioneller Weise indexiert werden. Dieser Web Index soll dann als Grundstock für eine Vielzahl konkurrierender Suchmaschinen dienen, die mit verschiedenen (algorithmischen) Sichten auf die Welt die Meinungsvielfalt sicherstellen.

Gerd Antos wies in einem anregenden Vortrag darauf hin, dass in den Sozialnetzen mediale Kontrollkompetenzen zunehmend verschwinden. Es findet ständig eine kreative Weiterentwicklung von kommunikativen Möglichkeiten statt, die zu einer Verwischung zwischen Tatsachen und Lügen führen. Die Beurteilung, ob eine Nachricht wichtig, richtig oder relevant ist, wird gnadenlos auf den Rezipienten abgeladen. Auch Überkommunikation kann eine sinnvolle Rezeption unmöglich machen. Die Verkaufsmasche Wissenschaft illustrierte er am Beispiel der Studie Wer Schokolade ist bleibt schlank, dessen (gefakte) Ergebnisse es in viele deutsche Zeitungen und Magazine geschafft haben (http://www.zdf.de/planet-e). Was geschähe, wenn unsere ganze digitale Kommunikationskultur unter einen (gewollten?) Fake-Generalverdacht geriete? Und was wären Auswirkungen auf die von uns bislang unterstellte Gültigkeit von Kommunikations-Standards wie Informativität, Wahrhaftigkeit, Relevanz und Klarheit.

Wittenberg 2017

Da zahlreiche Referenten kaum andere Beiträge mitverfolgten, kam die Diskussion zwischen den eingeladenen Experten zu kurz, wie heutzutage bei vielen Veranstaltungen zu beobachten ist. Entsprechend werden die Verantwortlichen der kommenden Tagung Diskussionsformate, Pausen und Plenarvorträge so zuschneiden, dass Teilnehmer und Experten untereinander, aber auch miteinander mehr Gelegenheit zum gesellschaftlichen und geselligen Diskurs haben.

Das nächste DGI-Forum wird vom 7. bis 9. September 2017, also im Luther-Jubiläums-Jahr, stattfinden, wenn die ganze Welt auf Wittenberg schaut und feiert. Es empfiehlt sich bei Interesse, möglichst früh Veranstaltung und Zimmer zu buchen, die in begrenzter Zahl in der altehrwürdigen Leucorea, im Herzen Wittenbergs für mögliche Teilnehmer reserviert sind. Die Teilnahme wird sicher wieder ein persönlicher Gewinn.

Deskriptoren: Tagung, Gesellschaft, Benutzer, Datenschutz, Privat, Informationstechnologie, Internet, Soziales Netz

Online erschienen: 2015-10-31
Erschienen im Druck: 2015-11-1

© 2015 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Downloaded on 10.12.2023 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/iwp-2015-0065/html
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