Die Vorkaufsrechte werden im Studium und in der Examensvorbereitung oftmals nur stiefmütterlich behandelt. Sie eignen sich jedoch gut, um bei den Studierenden weithin bekannte Materien – wie Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB oder aus dem Kaufrecht – anhand ungewöhnlicher Fallgestaltungen abzufragen. Daher werden im folgenden Beitrag die Vorkaufsrechte des BGB dargestellt. Zunächst werden die allgemeinen Grundsätze erörtert (I.), bevor auf die rechtsgeschäftlich begründeten Vorkaufsrechte schuldrechtlicher und dinglicher Natur eingegangen wird (II.). Abschließend werden die Besonderheiten der gesetzlich begründeten Vorkaufsrechte aufgezeigt (III.).
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