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Die Schaffung supranationaler Gesellschaftsformen auf Unionsebene ist eine noch nicht abgeschlossene Entwicklung, wie jüngst das Scheitern der Europäischen Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung am deutschen Widerstand zeigte. Sie führt zu Gesellschaftsformen, deren Gründung, Bestehen, Tätigkeit und Auflösung unionsweit einheitlich geregelt ist. Diese Gesellschaftsformen überlagern das nationale Gesellschaftsrecht der Mitgliedstaaten bzw. erweitern es um die vorher nicht existierenden europäischen Gesellschaftsformen.
Published Online: 2012-01-13
Published in Print: 2012-January
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