Showing a limited preview of this publication:
Bei der Fallbearbeitung geht es nicht selten um das Zusammenspiel von Grundsatz und Ausnahme. Mitunter sind die Ausnahmen ebenso wichtig wie die Regel. Das stellvertretungsrechtliche Offenkundigkeitsprinzip bildet ein klausurrelevantes Beispiel.
Online erschienen: 2010-03-19
Erschienen im Druck: 2010-March
© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin