Nicht wenige der auf uns überkommenen und noch gebräuchlichen Rechtsregeln entstammen dem römischen Recht. Ihre sachkundige Verwendung vereinfacht und erleichtert die fachliche Verständigung. Aber auch viele fachliche Ausdrücke sind lateinisch oder haben lateinische Wurzeln. Daher ist es ratsam, dass, wer Rechtswissenschaften studiert, Grundkenntnisse in der lateinischen Sprache mitbringt oder sich aneignet. Der nachstehende Aufsatz und seine Fortsetzungen bringen eine erste Einführung. Sie befassen sich zunächst mit dem ius (dem Recht) und den sprachlich verwandten Erscheinungen (iustus, iniuria, iustitia, iudex, iudicare, iurisdictio).
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