Das Abstraktionsprinzip gehört zu den Grundpfeilern der deutschen Zivilrechtsordnung, bereitet den Studierenden in den ersten Semestern aber erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten. Anders als die auf den ersten Blick einfacher erscheinende Einheitslösung wirkt das oft als lebensfremd kritisierte Abstraktionsprinzip jedoch verkehrsschützend und trägt der grundlegenden Unterscheidung von Rechtsverhältnissen zwischen Personen auf der einen Seite und Rechtsverhältnissen einer Person zu einer Sache auf der anderen Seite Rechnung. Der Beitrag skizziert die philosophischen und historischen Überlegungen, auf denen das Abstraktionsprinzip beruht, sowie die gesetzgeberischen Wertungen, die zur Aufnahme des Abstraktionsprinzips in das BGB geführt haben.
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