Die Rückerstattung unionsrechtswidriger Beihilfen nach nationalem Recht wirft rechtsdogmatische Probleme auf, deren Bewältigung spätestens mit der bekannten Alcan II-Entscheidung des EuGH die juristische Pflichtfachausbildung erreicht hat. Eine besonders umstrittene Konstellation bilden diejenigen Beihilfen, die nicht ordnungsgemäß der Kommission notifiziert wurden, aber materiell mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Eine neuere Entscheidung des Gerichtshofs gibt Anlass, die unionsrechtlichen Anforderungen und ihre innerstaatliche Durchsetzung zu analysieren. Der Beitrag widmet sich sowohl den zivilrechtlichen als auch den öffentlich-rechtlichen Fragen des nationalen Rechts.
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