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Nahezu selbstverständlich erscheinen die »eigenhändigen Delikte« als eigenständige Kategorie im Kanon der Deliktskategorien in praktisch allen Lehrbüchern zum Allgemeinen Teil des Strafrechts. Diese auf den ersten Blick einleuchtende Einteilung ist – bei näherer Betrachtung – keineswegs unproblematisch; auch und gerade die Frage, welche Delikte eigenhändig sind und ggf. warum, ist zumeist nicht leicht zu beantworten.
Online erschienen: 2011-02-25
Erschienen im Druck: 2011-February
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