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Die europäische Harmonisierung macht auch vor dem Internationalen Privatrecht nicht halt: Die zentralen Bereiche der vertraglichen und der außervertraglichen Schuldverhältnisse sind mit den Verordnungen Rom I und Rom II bereits seit 2009 »europäisiert«, demnächst sollen auch das Erb- und Familienrecht sowie später auch das internationale Gesellschaftsrecht folgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte von Rom I und Rom II sowie das weitere Harmonisierungsprogramm der Kommission.
Online erschienen: 2011-02-25
Erschienen im Druck: 2011-February
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