Seit Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes bieten sich sachenrechtliche Klausuren über Grundschulden aufgrund einiger Gesetzesänderungen vermehrt an. Die nachfolgend dargestellte Grundsatzentscheidung des BGH verschafft der titulierten Grundschuld weiter Aufwind. Erstens wird eine materiell-rechtliche Streitfrage, die in den Klausuren im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage diskutiert werden kann, endlich abschließend geklärt. Zweitens kann in der Falllösung nun das Klauselerteilungsverfahren aufgrund einer neu entwickelten Voraussetzung umfassend untersucht werden und dabei die im Schrifttum entstandene Gegenauffassung mit der Ansicht des BGH abgewogen werden.
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