Zusammenfassung
In dieser Studie werden auf der Basis eines Mikrosimulationsmodells fiskalische und individuelle Nettoerträge und Renditen von Bildungsinvestitionen in Deutschland untersucht. Dabei wird ein Studium mit einer Berufsausbildung und eine Berufsausbildung mit der Alternative weder Berufsausbildung noch Studium verglichen. Nach unseren Ergebnissen liegt die fiskalische Bildungsrendite bezogen auf das Jahr 2012 pro Auszubildenden bei 23,5 Prozent und pro Student bei 5,7 Prozent. Während die individuellen Bildungsrenditen für beide Investitionen bezogen auf das Bruttoeinkommen im Mittel bei über 12 Prozent liegen, schrumpfen sie nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie aufgrund des Transferentzugs bei einer Berufsausbildung im Mittel auf 5 Prozent, bei einem Studium auf 7,1 Prozent. Die Studie verdeutlicht Interdependenzen zwischen Bildungs-, Steuer- und Sozialpolitik.
Danksagung
Wir danken dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die finanzielle Unterstützung des Forschungsprojektes „Erträge von Bildungsinvestitionen“, auf dessen Grundlage der vorliegende Beitrag entstanden ist. Ferner danken wir ganz herzlich Torsten Geißler, Alexander Kemnitz, C. Katharina Spieß, Ludger Wößmann, Berthold U. Wigger, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops am 21. August 2014 in Berlin, Kolleginnen und Kollegen am ZEW sowie zwei anonymen Gutachterinnen bzw. Gutachtern für viele äußerst wertvolle Verbesserungsvorschläge zu einer frühen Version dieser Studie. Die in der Studie zum Ausdruck kommenden Auffassungen stammen von den Autoren. Sie stimmen nicht notwendigerweise mit den Auffassungen des BMBF oder den genannten Institutionen und Personen überein. Verbleibende Fehler und Unzulänglichkeiten gehen ausschließlich zu unseren Lasten.
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Anhang: Deskriptive Ergebnisse
Wir beschreiben im Folgenden die Stichprobe hinsichtlich zentraler Kennziffern, die einen Einfluss auf die individuellen und fiskalischen Bildungsrenditen haben. In Tabelle A1 ist zunächst die Erwerbstätigenquote dargestellt. Die Tabelle unterscheidet nach dem höchsten erreichten Bildungsabschluss, dem Geschlecht und dem Alter (Personen im Alter von 25 bis 65 Jahren – jeweils einschließlich).
Erwerbstätigenquote nach Alter, Bildung und Geschlecht
| Übrige | Beruflicher Abschluss | Akademischer Abschluss | |||||||
| Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | |
| Alter 25–34 | 63,5 | 49,6 | 56,8 | 80,2 | 70,6 | 75,2 | 92,1 | 84,7 | 88,1 |
| Alter 35–54 | 76,8 | 57,1 | 65,3 | 87,8 | 79,7 | 83,8 | 95,3 | 83,6 | 89,3 |
| Alter 55–65 | 47,4 | 40,4 | 42,5 | 58,7 | 49,9 | 54,3 | 73,5 | 67,4 | 70,7 |
| Gesamt | 65,8 | 49,5 | 56,2 | 78,4 | 69,5 | 73,9 | 89,0 | 80,5 | 84,7 |
Quelle: SOEP 2012, Personen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren (jeweils einschließlich); eigene Berechnungen. Alle Angaben in Prozent.
Die Tabelle verdeutlicht, dass die Erwerbstätigenquote mit dem erreichten Bildungsabschluss steigt und dass Männer deutlich häufiger als Frauen erwerbstätig sind. Die Erwerbstätigenquote ist mit einer Ausnahme (Frauen mit akademischem Abschluss) in der mittleren Alterskategorie von 35 bis 54 Jahren höher als in den beiden anderen Kategorien. Im Alter von 25 bis 34 sind einige Personen noch nicht erwerbstätig – Studierende sind aufgrund unserer Definition, die auf dem höchsten erreichten Abschluss beruht, in der Kategorie „Übrige“ oder, wenn sie vor Studienbeginn eine Ausbildung absolviert haben, der Kategorie „beruflicher Abschluss“ enthalten. Die Tabelle zeigt das Altersprofil für den Querschnitt des Jahres 2012. Nicht erkennbar wird der Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit in den letzten Jahrzehnten, der sich durch den Vergleich der Altersprofile verschiedener Geburtsjahrgänge dokumentieren lässt.
Weitere Unterschiede zwischen den Bildungskategorien, den Altersgruppen und den Geschlechtern ergeben sich beim Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit der Erwerbstätigen. Beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für die „übrigen Absolventen“ 34,4 Stunden, so liegt der entsprechende Wert in der mittleren Kategorie bei 37,9 Stunden und in der Gruppe der Personen mit akademischem Abschluss bei 41,0 Stunden. Je höher die Bildungsinvestitionen sind, desto eher ist eine Person erwerbstätig, desto mehr Stunden arbeitet sie in der Woche und desto länger bleibt sie auch erwerbstätig. Eine wesentliche Ursache für diesen empirischen Befund liefert die Humankapitaltheorie. Personen, die länger in ihre Bildung investiert haben, arbeiten intensiver, um den Ertrag der Investition sicherzustellen.
Tabelle A2 zeigt die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste nach Bildungsabschluss, Geschlecht und Alter. Die Werte beziehen sich auf die Gruppe der Erwerbstätigen; es handelt sich also um die Mittelwerte für diejenigen Personen, die Erwerbseinkünfte erzielen. Die Bildungsgruppen unterscheiden sich deutlich in ihren Monatsverdiensten. Personen ohne beruflichen Abschluss erhalten im Schnitt 1.643 Euro brutto pro Monat. Für Personen mit beruflichem Bildungsabschluss liegt der Verdienst im Mittel bei 2.335 Euro brutto, in der höchsten Bildungsgruppe bei 3.779 Euro. Frauen verdienen weniger als Männer. Ein Teil der Unterschiede ist auf die bereits thematisierten Differenzen im Erwerbsumfang zurückzuführen.
Der positive Zusammenhang zwischen Bruttoverdienst und Bildung ist sowohl mit humankapital- als auch signaltheoretischen Erklärungen vereinbar. Wie Abbildung A1 zeigt, ist die Streuung der Bruttomonatsverdienste erheblich, selbst wenn man auf das Geschlecht und den höchsten Bildungsabschluss kontrolliert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit zeigt die Abbildung nur Bruttoverdienste bis zu einer Höhe von 8.000 Euro im Monat. Jeder Balken in der Abbildung entspricht einem Intervall von 500 Euro. Der erste Balken umfasst also vor allem Minijobs; wie die Abbildung zeigt, ist diese Art der geringfügigen Beschäftigung insbesondere bei Frauen in der niedrigsten Bildungskategorie verbreitet. In den beiden höheren Bildungskategorien und bei den Männern sind diese vergleichsweise hohen Bruttomonatsverdienste häufiger verbreitet und die Verdienste streuen insgesamt stärker.
Bruttomonatsverdienste nach Alter, Bildung und Geschlecht
| Übrige | Beruflicher Abschluss | Akademischer Abschluss | |||||||
| Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | |
| Alter 25–34 | 1.538 | 1.449 | 1.501 | 2.243 | 1.687 | 1.972 | 3.267 | 2.596 | 2.922 |
| Alter 35–54 | 2.475 | 1.168 | 1.808 | 3.012 | 1.814 | 2.460 | 5.025 | 3.008 | 4.067 |
| Alter 55–65 | 2.212 | 1.038 | 1.436 | 2.882 | 1.717 | 2.346 | 4.785 | 3.281 | 4.130 |
| Gesamt | 2.139 | 1.188 | 1.643 | 2.832 | 1.767 | 2.335 | 4.546 | 2.940 | 3.779 |
Quelle: SOEP 2012, Personen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren (jeweils einschließlich); eigene Berechnungen. Alle Angaben in Euro.

Streuung der Bruttomonatsverdienste
Quelle: SOEP 2012, Personen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren; eigene Berechnungen.
Tabelle A3 weist die mit dem Modell simulierten Einkommensteuerzahlungen (einschließlich des Solidaritätszuschlags), Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) und Sozialtransfers aus. Bei den Sozialtransfers beschränken wir uns in der Darstellung auf das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld und den Kinderzuschlag. Ausgewiesen ist die Summe dieser drei Transfers. Zu beachten ist dabei, dass das Arbeitslosengeld II nicht zusammen mit den beiden anderen Transfers bezogen werden kann. Der Kinderzuschlag wurde explizit mit der Zielsetzung eingeführt, einen ALG-II-Bezug, der sich nur durch die Kinder im Haushalt ergeben würde, zu vermeiden.
Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Sozialtransfers nach Bildungsabschluss und Geschlecht
| Übrige | Beruflicher Abschluss | Akademischer Abschluss | |||||||
| Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | |
| (1) ESt (inkl. Soli) | 136 | 106 | 118 | 266 | 252 | 259 | 681 | 548 | 614 |
| (2) SV-Beiträge | 217 | 196 | 205 | 311 | 298 | 304 | 353 | 344 | 349 |
| (3) Sozialtransfers | 168 | 149 | 157 | 52 | 55 | 54 | 19 | 32 | 26 |
| Gesamt = (1) + (2) – (3) | 185 | 153 | 166 | 524 | 495 | 510 | 1015 | 860 | 937 |
Quelle: SOEP 2012, Personen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren (jeweils einschließlich); eigene Berechnungen. Alle Angaben in Euro. Rechtsstand 2014. „ESt“ = Einkommensteuer. „Soli“ = Solidaritätszuschlag. „SV-Beiträge“ = Sozialversicherungsbeiträge (ohne Beiträge zur Rentenversicherung). „Sozialtransfers“ = Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag. Die Einzelwerte sind gerundet und addieren sich daher nicht in allen Fällen exakt zu den in der Zeile „Gesamt“ ausgewiesenen Werten.
Die drei Bildungsgruppen tragen unterschiedlich zum Einkommensteueraufkommen bei. Personen mit akademischem Bildungsabschluss leben in Haushalten, in denen die Einkommensteuerzahlungen pro Person im Mittel 614 Euro pro Monat betragen. In einem (hypothetischen) Paarhaushalt, der exakt den Mittelwert widerspiegelt, liegen die Steuerzahlungen also bei insgesamt 1.228 Euro und pro Partner dann bei 614 Euro.
Innerhalb jeder Bildungsgruppe treten Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Da die fiskalischen Größen auf der Haushaltsebene simuliert werden, sind dies aber bei der derzeit gewählten Vorgehensweise nicht die individuellen Beiträge zur Einkommensteuerzahlung, sondern rechnerische Größen. Wir möchten diese Unterschiede, die zudem kleiner sind als die Differenzen zwischen den Bildungsgruppen, daher hier nicht zu sehr betonen.
Dass sich die Werte innerhalb einer Bildungsgruppe bei der hier gewählten hälftigen Aufteilung überhaupt unterscheiden, liegt zum einen an den Haushalten von Alleinstehenden und Alleinerziehenden und zum anderen daran, dass die Gliederung nach der Bildung nicht auf der Haushaltsebene (etwa über den höheren Bildungsabschluss der beiden Partner), sondern der Personenebene erfolgt. Partner aus Paarhaushalten mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen gehen also in verschiedene Spalten der Tabelle ein.
Die Bildungsgruppen unterscheiden sich nicht nur in den Einkommensteuerzahlungen, sondern auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung. Die Beiträge steigen mit dem Bildungsabschluss. In den unteren beiden Bildungsgruppen liegen die Beiträge zur Sozialversicherung über den Einkommensteuerzahlungen, da bei niedrigen Einkünften das zu versteuernde Einkommen unter den Freibeträgen liegt. Die Beiträge zur Sozialversicherung fallen hingegen für den Arbeitnehmer bereits beim Überschreiten der Schwelle für die geringfügige Beschäftigung an. Diese liegt im hier betrachteten Rechtsstand von 2014 bei 450 Euro monatlich. Unterhalb der Schwelle führen lediglich die Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung ab; diese Zahlungen werden im Modell ebenfalls berücksichtigt.
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