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Publicly Available Published by De Gruyter July 23, 2020

Spiritual Care – Seelsorge und Ethik in Zeiten von Corona – Ein Erlebnisbericht aus der Johannesstift Diakonie Berlin

  • Werner Weinholt EMAIL logo
From the journal Spiritual Care

Einen Erlebnisbericht über die Praxis von Spiritual Care in Zeiten von Corona aus leitender Perspektive zu formulieren birgt die Herausforderung, das Besondere und Außergewöhnliche an dieser Zeit herauszustellen. Eine solche Darstellung geschieht zudem immer aus einer bestimmten Perspektive, in einem bestimmten Kontext und mit begleitenden Sprachbildern und Metaphern, die eine solche Zeit spürbar mehrdimensionaler erscheinen lassen, als es der nackte Bericht von Handlungen vermitteln kann.

Die Perspektive, aus der ich die Corona-Zeit bis hierhin – vom „Shutdown“ bis zur „Öffnung der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19“ – berichte, ist die des Leitenden Theologen in der Johannesstift Diakonie, einem diakonischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen. In dieser Funktion trage ich die Gesamtverantwortung für Seelsorge, Ethik und Unternehmenskultur. Die Johannesstift Diakonie ist ein diakonischer Komplexträger, der mit insgesamt über 10.000 haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden in mehr als dreißig Gesellschaften verschiedene Bereiche der sozial-diakonischen Arbeit verbindet: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, intensive Palliativ- und Hospizarbeit, Behindertenhilfe, Jugendhilfe, Integrationsprojekte, Arbeit und Soziales sowie ein umfassendes Aus- und Fortbildungsangebot in drei Akademien und mehreren Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und sozialen Fachschulen. Hier kann man allein in den unterschiedlichen Bereichen verschiedene Erlebnisse über die Corona-Zeit dokumentieren. Ich werde mich auf Erfahrungen in der Welt unserer Krankenhäuser und der stationären Pflege konzentrieren. Andere Träger mögen hier andere Erfahrungen gemacht haben, das macht diesen Bericht in gewisser Weise auch zu einer subjektiven Momentaufnahme.

Der Shutdown wurde dort, wo ich tätig bin, sehr früh mit den Begriffen „Social Distancing“, „Reduzierung der Begegnungen im Krankenhaus und Pflegeheim auf wesentliche systemrelevante Gruppen“, „Schließung von Häusern für die Öffentlichkeit“ und in einem der Bundesländer, in denen wir tätig sind, auch „Ausschluss von Seelsorge aus dem unmittelbaren Kontaktbereich in Pflegeheimen“ verbunden. Das Sprachbild, das mich in dieser Zeit begleitet hat, finde ich in einem Kinderbuch von Astrid Lindgren, jener Kinderbuchautorin, die tragende Wahrheiten in einfache Formeln bringen konnte. Ein wenig fühlten sich die Maßnahmen für viele Betroffenen an, wie in Astrid Lindgrens Tomte Tummetot berichtet wird: „Nun ist es Nacht und es ist bitterkalt. In einer solchen Nacht geben die Menschen acht, dass das Feuer im Herd nicht erlischt.“ Diesen Auftrag, „acht zu haben, dass das Feuer nicht erlischt“, haben wir seit Beginn der Corona-Zeit insbesondere in der Aufrechterhaltung und Stärkung unserer Bemühungen im Bereich von Spiritual Care gesehen – bei den Seelsorger/-innen zuvorderst.

Seelsorge im Kontext der Covid-19-Pandemie

Wie gibt man in einer Zeit, in der sich Unsicherheit breit macht, „acht, dass das Feuer im Herd nicht erlischt“? Die große Herausforderung bestand in unseren Einrichtungen zunächst darin, mit aller Besonnenheit die Ängste der Menschen, der Patient/-innen und ihrer Angehörigen in den Krankenhäusern, der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen und der Mitarbeitenden wahr- und ernst zu nehmen, die Hintergründe zu reflektieren und Hilfestellung zu geben. Am Ende war es zudem wichtig, auch die Ängste der Seelsorger/-innen zu reflektieren und in geeigneter Weise mit ihnen umzugehen.

Doch zunächst haben wir uns klar gemacht, dass sich an unserem Grundauftrag in der Johannesstift Diakonie durch die Einschränkungen nichts verändert hat. Gerade und besonders in dieser herausfordernden Zeit haben wir die bleibende Aufgabe gespürt, zugewandt zu arbeiten und möglichst auch physisch präsent zu bleiben, damit Nächstenliebe und Zuwendung spürbar bleiben, selbst dann, wenn wir physisch mehr Abstand halten. Die Wichtigkeit dieser Grundeinsicht ist mir bewusst geworden, als zunächst in Berlin, wo wir neben Krankenhäusern auch Pflegeheime und stationäre Hospize betreiben, die Besuchsverbote auf alle Bereiche gleichermaßen und grundsätzlich per Verordnung ausgesprochen wurden. Es war dann der Besonnenheit, aber auch Beharrlichkeit von einigen zu verdanken, die immer wieder haben deutlich werden lassen, dass die Behandlung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen mit einer Begleitung in allen Dimensionen (neben physisch eben auch psychisch, sozial und spirituell) einhergehen muss, dass es zu einer Öffnung dieser Regeln kommen konnte. Lange bevor in Jena gerichtlich festgestellt wurde, dass man die Care-Aspekte nicht auf die physischen Leiden beschränken kann und neben einem Arzt und einer Pflegekraft eben auch den Seelsorger/-innen Einlass in die Einrichtungen zu verschaffen ist, reifte bei den politischen Entscheidungsträgern die Einsicht, dass auch die Träger/-innen und Vertreter/-innen von Spiritual Care zu den sogenannten systemrelevanten Personen gehören. Irgendwann entschied auch ein Gericht, das das Amtsgericht Altenburg als Bereitschaftsgericht für das Amtsgericht Jena, am 14.04.2020 zugunsten eines evangelischen Pfarrers, der gegen das ihm durch ein Pflegeheim mit Verweis auf die örtlich geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auferlegte Besuchsverbot bei einer 89-jährigen Bewohnerin geklagt hatte. Das Gericht gab dem Kläger recht und bezog sich dabei auf das Infektionsschutzgesetz, das in seinem Paragraph 30 neben dem ärztlichen und pflegerischen Personal explizit Seelsorger/-innen den freien Zutritt zu durch Quarantänemaßnahmen abgesonderten Personen einräumt. Daraus leitete das Gericht den Anspruch der Bewohnerin auf Seelsorge auch im Quarantänefall sowie den Anspruch des Seelsorgers ab, Zugang zu ihr gewährt zu bekommen. Gegen Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro wurde das Pflegeheim verpflichtet, jederzeit Besuche des Pfarrers bei der 89-Jährigen zu ermöglichen.

Palliativbereiche und hospizliche Arbeit wurden bei uns glücklicherweise schon lange davor für den Besucherverkehr geöffnet, weil Menschen achtgegeben haben, dass das Feuer der Zuwendung im Herd nicht erlischt. Wir haben überwiegend die Erfahrung gemacht, dass Besucher/-innen, Gäste und Bewohner/-innen wie Patient/-innen mit dieser Öffnung sehr verantwortlich umgegangen sind. Die freundlichen Ermahnungen nach Sicherheitsabständen und Rücksichtnahme blieben eher die Ausnahme.

Die Seelsorge in unseren Einrichtungen ist auf diese Weise in einem guten Zusammenspiel mit den psychosozialen Netzwerken ein integraler Bestandteil der Pflege und Begleitung sowohl von Patient/-innen und Bewohner/-innen als auch von Mitarbeitenden geblieben. Denn auch vor einer tatsächlichen Belastung unserer Einrichtungen mit Covid-19-Fällen ist für einen großen Teil und unserer Patient/-innen, Bewohner/-innen und auch der Mitarbeitenden die Situation psychisch und seelisch stark belastend gewesen. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen hat dann auch die Einschränkungen ausgehalten. Geholfen hat dabei, dass die Seelsorger/-innen die uns anvertrauten Menschen neben mancher technischer Unterstützung auch körperlich präsent unterstützt und begleitet haben. Insbesondere die seelorgliche Begleitung von an Covid-19 erkrankten Patient/innen ist von den Angehörigen und Mitarbeitenden in unseren Häusern zusätzlich in besonderer Weise sehr entlastend und dankbar wahrgenommen worden.

Die insgesamt in der Johannesstift Diakonie 20 tätigen Seelsorger/-innen sind in den Einrichtungen physisch präsent geblieben. Sie gehören nach unserem Verständnis wie Pflegende und Ärztinnen/Ärzte zu den Berufsgruppen, die unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ihren Dienst weiter versehen können und sollen. Die Einrichtungsleitungen sorgen nach wie vor für ihre Ausstattung mit entsprechender Schutzkleidung.

In einem offenen und sehr konzentrierten Diskurs haben wir uns dafür gemeinsam mit den Seelsorger/-innen entschieden. Andere Träger und Kirchenvertreter sind bekanntlich andere Wege gegangen. Die Erfahrung in unseren Einrichtungen, dass die seelsorgliche Begleitung und psychosoziale Dienste gerade in den Zeiten der starken Zugangsbeschränkungen in unseren Einrichtungen sehr wichtig gewesen sind, hat uns in dieser Entscheidung bekräftigt. Diese Präsenzform ist insbesondere dort sehr wichtig geworden, wo wir vorübergehend die Begleitung durch ehrenamtliche Helfer/-innen erheblich einschränken mussten.

Die seelsorgliche Begleitung in unseren Einrichtungen erfolgt an allen Standorten durch persönliche Präsenz der Seelsorger/-innen, die durch telefonische Kontakte und Videoschaltungen lediglich ergänzt wurde. Der Kontakt, der zu den An- und Zugehörigen überwiegend ein medial-technischer geworden ist, wurde hier durch ein direktes Gesprächsgegenüber in guter Weise ergänzt. Unserer Erfahrung nach ist die Situation in der stationären Altenpflege von den betroffenen Bewohner/-innen und mehr noch von ihren Angehörigen belastender empfunden worden, als in den Krankenhäusern. Das mag damit zusammenhängen, dass der stationäre Aufenthalt in den Krankenhäusern überwiegend die Prognose der Beendigung einer Therapie und Entlassung trug, während eine Pflegeinrichtung das stetige Wohnumfeld beschreibt und somit kein solches klares Ende beinhaltet.

Zudem sind an den Standorten direkt je nach Bedarf zusätzliche Gesprächsangebote (feste Sprechstunden, telefonische Seelsorge, Teamgebete etc.) implementiert worden, bei denen Mitarbeitende offen und in einem geschützten Raum über persönliche Ängste sprechen konnten. Die Angebote der Seelsorge, die in enger Abstimmung mit den psychosozialen Diensten erfolgten, wurden durch Aushänge, Mailings und auf der entsprechenden Homepage der Einrichtung präsent gemacht.

In ihrem Dienst unterliegen die Seelsorger/-innen nach wie vor den gleichen Schutzbestimmungen wie alle anderen funktionalen Dienste und werden von der jeweiligen Einrichtung mit Schutzkleidung versorgt. Zur Begleitung der Seelsorger/-innen gab es einen wöchentlichen gemeinsamen Austausch mit diesen im Rahmen von Telefonkonferenzen mit dem Leitenden Theologen und einen regelmäßigen Austausch mit der Landespfarrerin für Kranken- und Altenheimseelsorge.

Zudem haben sich die Seelsorger/-innen von Beginn an auf ihren Einsatz im möglichen Katastrophenfall vorbereitet (Begleitung der Mitarbeitenden, Trauerbegleitung der Angehörigen, Gespräche mit Besuchern, die nicht zu ihren (sterbenden) Angehörigen dürfen). Darüber hinaus sind auch Kontakte mit den jeweiligen Kirchenkreisen aufgenommen worden, um im Bedarfsfall den seelsorglichen Dienst in unseren Einrichtungen durch die Seelsorger/-innen der umliegenden Gemeinden zu unterstützen. Glücklicherweise ist es bisher an keinem unserer Standorte zu einem solchen Katastrophenfall gekommen.

Neben den Angeboten in den Einrichtungen wurde zusätzlich sehr früh eine zentrale Hotline-Rufnummer für seelsorgerliche Unterstützungsangebote eingerichtet. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass dort, wo es nicht zusätzlich im Vorfeld zu einem persönlichen Kontakt gekommen ist, von solchen Angeboten wenig Gebrauch gemacht worden ist. Die Glaubwürdigkeit, mit der die Seelsorger/-innen ihren Dienst im Rahmen von Spiritual Care als physischen Präsenzdienst versehen haben, hat möglicherweise dazu beigetragen, dass Menschen in guter Weise auch viel Gebrauch davon gemacht haben.

Spiritual Care als Praxisfeld von ethischen Entscheidungen

Eine äußerst prägende und wegweisende Rolle haben die Seelsorger/-innen neben den psychosozialen Diensten, den Pflegenden und den Ärzten in der präventiven Bearbeitung einer anderen Angst übernommen: Was tun wir in ganz existentiellen Situationen dafür, „dass das Feuer im Herd nicht erlischt“, wenn die medizinischen und pflegerischen Ressourcen für die Menge der Menschen, die sie benötigen, nicht ausreichen? Bei der präventiven Frage über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie waren die betroffenen Berufsgruppen sehr stark durch Bilder aus anderen Ländern geprägt, in denen ein solcher Notzustand bereits eine bittere Realität geworden war.

Insbesondere den Ärztinnen/Ärzten und Pflegenden in unseren Einrichtungen sollten Handlungsempfehlungen für den Fall gegeben werden, dass die Versorgungskapazität in unseren Einrichtungen, vor allem in unseren Krankenhäusern, an ihre Grenzen stößt und die Versorgungsgrenzen unserer Intensivmedizin zu schwerwiegenden medizinischen und ethischen Entscheidungen in den Behandlungsteams führen.

In Situationen eines möglichen Versorgungsnotstands erfolgt die Versorgung der Betroffenen nach einer Triage. Diese gibt Hinweise, nach welchen festgelegten, ethisch abgewogenen Kriterien die Behandlung in der Notfallsituation erfolgen kann. Verschiedene Fachverbände haben auf der Grundlage diverser internationaler und nationaler Dokumente eine ethisch orientierte Handlungsempfehlung für „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“ mit entsprechenden Kriterien entwickelt, die auch einen handhabbaren Entscheidungspfad beinhaltet. Grundsätzlich orientiert sich der ethische Kriterienkatalog an der kurzfristigen Prognose und berücksichtigt insbesondere Faktoren der Vulnerabilität und Komorbidität bei der Entscheidung unter den Bedingungen eines Versorgungsnotstands. Das Alter ist dabei – darauf muss man in diesen Tagen wohl explizit hinweisen – von sekundärer Bedeutung, auch wenn es in Zusammenhang mit Covid-19 ein zu berücksichtigender Risikofaktor sein kann. Die Entscheidungskriterien für eine mögliche Beendigung einer Intensivtherapie orientieren sich an den Fragen der Aussichtslosigkeit und Verhältnismäßigkeit. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Frage der spirituellen Begleitung der Menschen, die von diesen Entscheidungen betroffen sind, sowie ihrer Angehörigen.

Den Entscheidungspfad mit den entsprechenden Handlungsempfehlungen haben wir in unseren Ethikkomitees und durch die Seelsorger/-innen beraten. Die Ethikkomitees und Ethikbeauftragten der Einrichtungen haben sich damit vertraut gemacht und die zuständigen Ärztinnen/Ärzte und Pflegenden dafür sensibilisiert. Dabei wurden sie zentral begleitet. Das hat dabei geholfen, den an vielen Stellen empfundenen Druck für den möglichen Akutfall in guter Weise zu nehmen. Bisher ist es zu einem solchen Beratungsfall glücklicherweise noch nicht gekommen.

Bei all dem galt es zudem, die Situation in den Pflegeeinrichtungen früh einzubeziehen, damit es im Fall der Unterversorgung nicht zum Ausschluss von Menschen von der medizinischen Versorgung kommen würde. Allerdings waren gerade im Bereich der stationären Pflege im Verlauf auch Fragen für den Fall einer möglichen Überversorgung präsent, die zu zusätzlichen Befürchtungen führten, nämlich inwieweit in einem akuten Covid-19 Fall die Patientenverfügung zu Rate gezogen und damit eine Verlegung in eine Klinik unterbunden wird, wenn gleichzeitig die Gefahr der Ansteckung im Pflegeheim weiterhin gegeben ist.

In dem beschriebenen Prozess sind im Übrigen auch jene Bereiche sichtbar geworden, in denen die eingeübte Seelsorge- und Ethikkultur unseres Unternehmens noch nicht hinreichend Fuß gefasst hat. Gerade in diesen Bereichen können und sollen wir uns verbessern. Dies entspricht unserer Grundeinsicht und Haltung als ein Unternehmen, das sich der Fragmentarität seiner Handlungen und ebenso seines Auftrags bewusst ist, sich fortwährend zu verändern und weiter zu entwickeln.

Auch in Zeiten der Lockerungen leben und arbeiten wir in unseren Einrichtungen in einer für uns alle neuen Situation. Mit den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie wurde uns die äußere Selbstbestimmung in großem Maße genommen. Auch Angst hat sich breit gemacht. Zudem lernen wir die sozialen und familiären Probleme und Folgen durch Homeoffice, Homeschooling und Anderes auf neue Weise kennen – gerade unter den Mitarbeitenden ist das ein großes Thema und trägt erhebliche Implikationen für die seelsorgliche Arbeit.

Bei all dem scheint es meiner Erfahrung nach zu helfen, wenn in unseren Einrichtung Menschen achthaben, dass das Feuer der Zuwendung nicht erlischt. Und zu diesem Feuer gehört neben der physischen Pflege eben auch eine psychische, soziale und spirituelle Dimension, die eine echte Präsenz der Träger/-innen und Vertreter/-innen dieser Dimensionen benötigt.

Darin sehe ich eine besondere Verantwortung, die insbesondere die Menschen tragen, die sich aktiv und präsent um die Aspekte von Spiritual Care bemühen – ob nun haupt-, neben- oder ehrenamtlich – und die gerade in Zeiten hoher Anspannung in den Hintergrund zu rücken drohen. Das jedenfalls habe ich in der Corona-Zeit beobachtet und gelernt: Die Sensibilisierung dafür, dass für das Wohlempfinden von Menschen in existentiellen Ausnahmezuständen eine Lebensqualität in allen Dimensionen (physisch, psychisch, sozial und spirituell) zu gewährleisten ist, stellt eine bleibende Aufgabe dar, die längst nicht selbstverständlich umgesetzt wird. Oder abschließend mit dem Sprachbild von Astrid Lindgren gesprochen: Winter und Sommer kommen und gehen. Jahr folgt auf Jahr. Kalte Nächte werden wieder kommen. Und in solchen Nächten muss es Menschen geben, die achthaben, dass das Feuer im Herd nicht erlischt.

Online erschienen: 2020-07-23
Erschienen im Druck: 2020-08-03

© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Downloaded on 9.6.2023 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/spircare-2020-0096/html
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