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Abstract
Die Societas Cooperativa Europaea (SCE) ist eine neue Gesellschaftsform, die dem Rechtsanwender seit dem 18. August 2006 zur Verfügung steht. Neben einer Generalversammlung sind als Verwaltungsorgane entweder ein Aufsichts- und ein Leitungsorgan (dualistisches System) oder ein Verwaltungsorgan (monistisches System) zu wählen, wobei ergänzend einschlägiges nationales Recht zur Anwendung kommt. Dieser Beitrag beleuchtet die entsprechenden nationalen Normen, welche die Verwaltungsstrukturen einer SCE italienischer bzw. österreichischer Prägung bestimmen.
Online erschienen: 2016-2-11
Erschienen im Druck: 2007-11-1
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