Zusammenfassung
Die Rechtsprechungsübersicht des Jahres 2009 berücksichtigt wie gewohnt in erster Linie Urteile der Zivilgerichte zum Genossenschaftsgesetz (GenG). Die Gerichte hatten sich auffällig oft mit den genossenschaftsspezifischen Problemen in der Insolvenz der Mitglieder zu beschäftigen. Die Urteile, die sich mit Problemen der genossenschaftlichen Vorstände und Aufsichtsräte auseinandersetzten, waren hingegen rückläufig. Die Besonderheiten der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft werden von allen Gerichten berücksichtigt und es wird sehr genau beurteilt, ob die Rechtsform nur das äußere Rechtskleid abgibt oder ob der genossenschaftsspezifische Zweck gelebt wird. Kommt die Rechtsprechung zum Ergebnis, dass es sich um eine reine Kapitalbeteiligung mit ausschließlicher Renditeerwartung handelt, wird diese Genossenschaft auch wie eine Kapitalgesellschaft von den Gerichten behandelt. Im Umkehrschluss sind diese Urteile aber auch Beleg dafür, dass die in der genossenschaftlichen Literatur gerne geführte Diskussion über die Existenzberechtigung der eingetragenen Genossenschaft als eigene Rechtsform mit einem klaren „Ja“ zu beantworten ist.
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