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Licensed Unlicensed Requires Authentication Published by De Gruyter Oldenbourg February 13, 2016

Anwalt der Genossenschaften und ihrer Mitglieder

  • Holger Blisse

Zusammenfassung

Die Funktion eines Anwalts für die Genossenschaften geht in Deutschland zurück auf Hermann Schulze-Delitzsch und blieb im Deutschen Genossenschaftsverband bis zur Neuordnung der nationalen Genossenschaftsverbände zum Jahresbeginn 1972 erhalten - innerhalb der Genossenschaftsverbände in Österreich als Generalanwalt (Raiffeisen) bzw. Verbandsanwalt (Schulze-Delitzsch) sogar bis heute. Wie damals bedarf es für die Vielzahl sehr unterschiedlicher Genossenschaften - neuen und alten, großen und kleinen - und immer wieder auch ausdrücklich für ihre Mitglieder der Interessenvertretung und des Interessenausgleichs vermittelst dieser wichtigen 'ntegrationsfigur'.

Online erschienen: 2016-2-13
Erschienen im Druck: 2015-3-1

© 2015 by Lucius & Lucius, Stuttgart

Downloaded on 11.12.2023 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/zfgg-2015-0105/html
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