Zusammenfassung
Skizziert wird der Kontext, in dem zwei Repräsentativerhebungen des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (infas) zum Thema der Hemmungen gegenüber der Ziviljustiz (1977 und 1979) standen: Knappheit von Mitteln und Zeit, Verschiebung des politischen Interesses auf Alternativen zur justiziellen Konfliktlösung. Beide Studien bestärken Hypothesen, nach denen der Zugang zur Ziviljustiz vom (formalen) Ausbildungsniveau abhängt, dessen Gefälle immer noch erhebliche Benachteiligung bezeichnet. Weitere Befunde beziehen sich auf die Wahrnehmung von Reformen im materiellen und prozeduralen Recht durch die Bürger: Sie ist von potentieller Betroffenheit und Kosten-Nutzen-Kalkülen gesteuert. Beide Studien stießen in der Fachöffentlichkeit auf eine Resonanz, die – gemessen am Aufwand – überraschte.
© 1981 by Lucius & Lucius, Stuttgart