Zusammenfassung
Die Tötung eines anderen Menschen ist unbestritten Unrecht. Doch finden sich bis heute Ausnahmen von diesem Verbot (Notwehr, finaler Todesschuss der Polizei, Krieg), in der Geschichte vor allem die öffentliche Hinrichtung, der die Ausführungen gewidmet sind. Dabei werden drei Formen oder Gestalten unterschieden, die einerseits idealtypisch charakterisiert werden, andererseits aber auch in der geschichtlichen Entwicklung einander abgelöst haben. Dargestellt werden die Vernichtung des Schädlichen, die Errettung des Sünders durch bußfertige Hinnahme des Getötetwerdens und die maschinelle Herbeiführung des gesetzlich angeordneten Todes (am Beispiel der Guillotine).
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