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Abstract
Berichtszeitraum: 30. 9.1999 - 30.11.1999. Die Leitsätze sind solche des erkennenden Gerichts, des Einsenders, der Redaktion oder der Juris-Dokumentation. Leitsätze des Bundesgerichtshofs sind als amtliche Leitsätze gekennzeichnet. Ist eine Entscheidung an der angegebenen Fundstelle nur mit einem Leitsatz abgedruckt, so ist dies mit „LS“ kenntlich gemacht. Entscheidungen der unteren oder mittleren Instanzen werden als „rechtskräftig“ bezeichnet, soweit der Redaktion die Rechtskraft bekannt geworden ist, und zwar zur Verdeutlichung unabhängig davon, ob gegen sie ein Rechtsmittel überhaupt zulässig war.
Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1999-12-01
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