Der Nachweis von Kartellschäden erweist sich in der Praxis oft als schwierig, weil sich der hypothetische Wettbewerbspreis vielfach nicht genau ermitteln lässt. Deshalb stellt sich die Frage, inwieweit Kunden in ihre Lieferverträge Schadenspauschalierungen für den Fall aufnehmen können, dass sich ihr Lieferant an einem Kartell beteiligt hat. Problematisch ist hierbei, dass solche Schadenspauschalierungen i.d.R. als allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sind und das AGB-Recht solche Regelungen nur in bestimmten Grenzen zulässt. Mittlerweile sind erste Urteile zur AGB-Kontrolle von Schadenspauschalierungen bei Kartellverstößen ergangen, die jedoch divergieren. Den damit zusammenhängenden Fragen widmet sich der vorliegende Beitrag.
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