Von Pass-On wird gesprochen, wenn durch ein Kartell direkt betroffene Unternehmen über ihre eigene Preissetzung einen Teil des erlittenen Schadens an die nachgelagerte Marktstufe weiterreichen können. Praktisch sollte dies in der Höhe des zuzusprechenden Schadensersatzes berücksichtigt werden. Aus Sicht der Kartellanten würde sich der zu erstattende Betrag hieraus demzufolge verringern. Gleichzeitig schafft die Berücksichtigung des Pass-On die Grundlage für indirekt betroffene Unternehmen, auf Schadensersatz zu klagen. Die wachsende Bedeutung des Pass-On in der Rechtsprechung, das dem Pass-On zugrundliegende ökonomische Grundgerüst, sowie Möglichkeiten, den Pass-On quantitativ zu schätzen werden im folgenden Beitrag besprochen.
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