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Die mit der 8. GWB-Novelle ins Gesetz aufgenommene Option für die Kartellbehörden, die Abstellungsverfügung nach § 32 Abs. 1 GWB mit einer Anordnung an den Kartellsünder zu verbinden, die erlangten Vorteile an das Kartellopfer zu erstatten, wirft angesichts ihrer kryptischen Kürze viele Anwendungsfragen auf. Noch schwerer wiegt, dass sie ohne hinreichenden Grund das bisher unangefochten erscheinende Subsidiaritätsprinzip zur Aufgabenverteilung zwischen Judikative und Exekutive beim Schutz privater Rechte missachtet.
Online erschienen: 2015-10-15
Erschienen im Druck: 2015-10-1
© 2015 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.