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July 13, 2010
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March 5, 2010
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March 19, 2010
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November 4, 2010
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November 4, 2010
Abstract
Der vorliegende Text beschließt die Aufsatzreihe zum Schadensrecht. Er behandelt im Anschluss an die »Grundlagen des Schadensrechts « in JURA Heft 3/2010, die »Berechnung des Schadens nach der Differenzhypothese« in JURA Heft 5/2010, die »Zurechnung von mittelbaren Verletzungsfolgeschäden« in JURA Heft 8/2010 sowie an den Beitrag »Normativer Schadensbegriff und Berechnung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Naturalrestitution « in JURA Heft 9/2010 die Ermittlung des Schadensersatzes im Wege der Kompensation sowie die Anrechnung eines etwaigen Mitverschuldens des Geschädigten.
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November 4, 2010
Abstract
Es kann vorkommen, dass die Ausgangsbehörde ihren Bescheid mit einer Begründung versieht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen falsch ist, etwa weil die gegebene Begründung einen unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage nennt oder eine falsche Rechtsgrundlage heranzieht bzw. eine (zutreffende) Rechtsgrundlage fehlerhaft subsumiert (»Subsumtionsfehler«). Es stellt sich die Frage, ob die Behörde die falsche Begründung während des Vorverfahrens oder später richtig stellen und die unzutreffende durch eine korrekte, den VA rechtfertigende Begründung ersetzen kann.
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November 4, 2010
Abstract
In der Praxis spielen die Regelungen der gerichtlichen Zuständigkeit eine herausragende Rolle. Der Anwalt muss – häufig schon bei einer Beratung vor Entstehung eines Streites – wissen, welche Gerichte im Falle eines Streites möglicherweise tätig werden können. Der Richter muss wissen, wann die Rechtsstreitigkeit durch ihn, wann durch ein anderes Gericht zu entscheiden ist. Diese Fragen spielen daher auch in der juristischen Ausbildung eine große Rolle. Häufig sind die materiell-rechtlichen Probleme der Pflichtklausuren im Ersten Staatsexamen von Zuständigkeitsfragen umrahmt. Von besonderer Wichtigkeit ist daher auch die Frage, wann ein an sich unzuständiges Gericht in Folge einer rügelosen Einlassung zuständig werden kann.
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November 4, 2010
Abstract
Die Rücknahme und der Widerruf von Verwaltungsakten sind zentrale Bestandteile des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Der Beitrag setzt den Teil I (Ehlers/Schröder, JURA 2010, 503 ff.) fort und behandelt weitere Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen des Widerrufs.
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November 4, 2010
Abstract
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein bedeutsamer Gegenstand einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Umwelt. Ihr größter Teil entfällt in Deutschland auf die Windenergie. Für Studium und Ausbildung bietet dieser Bereich interessante Anschauung in den zumeist zu den Pflichtfächern zählenden Gebieten des Raum- und Bauplanungsrechts in Verbindung mit den Grundzügen des Immissionsschutzrechts. Der Beitrag erörtert eine studienbezogen nach Kriterien der grundsätzlichen und aktuellen Relevanz getroffene Auswahl dieser Rechtsfragen und kleidet sie in induktive Fälle ein.
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November 4, 2010
Abstract
Die Rechtsquellen sind ein zentraler Gegenstand des Völkerrechts. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen (Wandel zum Kooperationsvölkerrecht, Vielfalt völkerrechtlicher Akteure, Sektoralisierung) widmet sich dieser Beitrag den klassischen Völkerrechtsquellen – Vertrag, Gewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen – sowie möglichen weiteren Rechtsquellen, namentlich der Rechtserzeugung in Internationalen Organisationen, und geht hierbei auch auf Parallelen und Unterschiede zum innerstaatlichen Recht ein. Der Beitrag gliedert sich in zwei Teile und wird in Heft 1/2011 fortgesetzt.
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November 4, 2010
Abstract
Es kommt eher selten vor, dass das BVerfG ein »neues Grundrecht« entwickelt. Eine Quelle solcher neuen Grundrechte ist aber schon traditionell das »Allgemeine Persönlichkeitsrecht«, das selbst aus einer Zusammenschau von Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG entstanden ist. 1983 entwickelte das BVerfG im sog. Volkszählungsurteil aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht das »Recht auf informationelle Selbstbestimmung« (RiS). Mit dem hier vorgestellten Urteil zur Online-Durchsuchung wird dieses Recht ergänzt um ein »Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme« (GGVIiS). Das Urteil ist in den allgemeinen Medien weithin als Sieg des Rechtsstaates gegen eine überzogene Sicherheitspolitik gefeiert worden. In der juristischen Literatur überwiegen Stimmen, die der Entscheidung zwar im Ergebnis zustimmen, das neue Grundrecht aber für eine überflüssige und schädliche Erfindung halten. Welchen genauen Schutzbereich das neue Grundrecht hat, wie es sich von anderen Grundrechten abgrenzen lässt und unter welchen Voraussetzungen es beschränkbar ist, versucht dieser Beitrag aufzuzeigen.
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November 4, 2010
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November 4, 2010
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November 4, 2010
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November 4, 2010
Abstract
Gegenstand dieser facettenreichen Klausur ist im ersten Prüfungsabschnitt eine Anfechtungsklage, die auf kapitalgesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Einwänden beruht. Im zweiten Teil stehen Aktionärsansprüche gegen ein Vorstandsmitglied wegen unzureichender Ad-hoc-Publizität im Mittelpunkt. Fragen zu Rückgriffsansprüchen gegen ein fehlerhaft bestelltes Organ runden den Fall ab.