Abstract
Der Beitrag beschreibt die Tätigkeit juristischer Funktionsträger bzw. die Wissens- und Handlungsdomäne des Rechts aus der Sicht eines Sprachhandlungsansatzes. Dazu werden die Transformation eines Lebenssachverhalts in einen Rechtsfall, die Bezugnahme auf verschiedene Normtexte zur Behandlung des Falls und schließlich die zentrale juristische Sprachhandlung per se - nämlich das Entscheiden - analysiert. Im Ergebnis wird das Handeln der Akteure im Recht in einer Sprachhandlungstypik modelliert, um es auch für Nicht-Juristen verstehbarer zu machen. Reflektierte Loyalität gegenüber dem Rechtsstaat und letztlich Rechtssicherheit ist dann gewährleistet, wenn die Staatsbürger als juristische Laien das sprachliche Handeln der Akteure im Recht wenigstens gemäß den prinzipiengeleiteten Grundzügen zu durchschauen vermögen. Die Frage nach der Rolle der Sprache im Recht ist deshalb so zentral, weil in der pragma-linguistisch erklärbaren Explizierung von Normtextbedeutungen die eigentliche Rechtfertigung rechtsstaatlichen Handelns begründet ist.