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Publicly Available Published by De Gruyter Saur August 8, 2018

Die E-Paper-Kooperation zwischen der Deutschen Nationalbibliothek und den regionalen Pflichtexemplarbibliotheken: erfolgreiches Modell mit Ausbaupotential?

  • Lars Jendral EMAIL logo
From the journal Bibliotheksdienst

Zusammenfassung

Die E-Paper-Sammlung der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) umfasst ca. 1.200 Titel. Diese layout-getreuen digitalen Versionen der gedruckten Tageszeitungen werden als Pflichtexemplare archiviert. Zugleich haben die Regionalbibliotheken aufgrund der Pflichtexemplargesetze ihrer Bundesländer ebenfalls einen Anspruch auf Ablieferung durch die Zeitungsverleger. Nach mehrjährigen Vorarbeiten ist nun eine Kooperation zwischen der DNB und vorerst elf Regionalbibliotheken aus sieben Bundesländern perfekt: seit Januar 2018 kann in den Räumlichkeiten der beteiligten Regionalbibliotheken direkt auf die Sammlung in der DNB zugegriffen werden – natürlich nur auf die E-Paper aus dem eigenen Bundesland bzw. Zuständigkeitsbereich. Eine doppelte Abgabe und Archivierung auch auf Länderebene wird so vermieden.

Abstract

The e-paper collection of the German National Library (Deutsche Nationalbibliothek, DNB) contains about 1.200 titles. These digital versions show the original layout of the printed newspapers and are archived as deposit copies. At the same time, the regional libraries are also entitled to receiving copies from the newspaper publishers, based on the laws of their federal states. After several years of preliminary works, a co-operation between the German National Library and, at the moment, eleven regional libraries from seven federal states has started: since January 2018, the collection of the German National Library is accessible from the premises of the participating regional libraries – of course only the e-papers of the respective federal states or areas are available. Thus, handing in and archiving newspapers twice will be avoided, also at federal state level.

1 Einleitung

Die E-Paper-Sammlung der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) umfasst ca. 1.200 Titel. Diese layout-getreuen digitalen Versionen der gedruckten Tageszeitungen werden als Pflichtexemplare archiviert. Zugleich haben die Regionalbibliotheken aufgrund der Pflichtexemplargesetze ihrer Bundesländer ebenfalls einen Anspruch auf Ablieferung durch die Zeitungsverleger. Nach mehrjährigen Vorarbeiten ist nun eine Kooperation zwischen der DNB und vorerst elf Regionalbibliotheken[1] aus sieben Bundesländern perfekt: seit Januar 2018 kann in den Räumlichkeiten der beteiligten Regionalbibliotheken direkt auf die Sammlung in der DNB zugegriffen werden – natürlich nur auf die E-Paper aus dem eigenen Bundesland bzw. Zuständigkeitsbereich. Eine doppelte Abgabe und Archivierung auch auf Länderebene wird so vermieden.

2 Sammlung und Überlieferung von Tageszeitungen in Deutschland: gedruckt und digital

Um die Tragweite der nun getroffenen Kooperation ermessen zu können, ist ein Blick zurück vonnöten: Tageszeitungen sind traditionell kein zentrales Sammelgut der Deutschen Bücherei in Leipzig und der Deutschen Bibliothek in Frankfurt gewesen. Hingegen wurden und werden Tageszeitungen umfassend als Pflichtexemplare in den deutschen Landes- und Regionalbibliotheken gesammelt. Erste Kooperationen mit einzelnen Regionalbibliotheken reichen bis in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück: ausgewählte Tageszeitungsausgaben wurden zusammen mit dem Mikrofilmarchiv der deutschsprachigen Presse durch Dienstleister verfilmt; die entstandenen Mikrofilme sicherten die Überlieferung in der DB (später DNB) und der jeweiligen Regionalbibliothek. Seit 2010 stellte die DNB sukzessive die Mikroverfilmung zugunsten der alleinigen Archivierung der E-Paper-Ausgaben ein, die alltäglich durch einen Dienstleister eingesammelt werden. Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich bei diesen um die druckbildidentischen digitalen Versionen der Papierfassung, nicht um die originären Online-Angebote der Tageszeitungen. Mit dem Umstieg auf die digitale Speicherung ging der Wechsel von einer Auswahl zur vollständigen Sammlung aller in Deutschland erscheinenden E-Paper-Ausgaben einher.

2.1 Auftakt des E-Paper-Projekts

Dadurch wurde der Kooperationswunsch der Regionalbibliotheken geweckt, die ihrerseits zwar bereits vorher den Vollständigkeitsanspruch vertreten hatten, indes nur geringe Aktivitäten vorzuweisen hatten, neben den Druckausgaben der Tageszeitungen auch die E-Paper zu sammeln. Zum einen fehlten in einigen Bundesländern die gesetzlichen Grundlagen zur Sammlung der E-Pflicht, zum anderen genossen bei den aktiven regionalen E-Pflicht-Bibliotheken andere Typen von Netzpublikationen höhere Priorität.[2] So erschien es attraktiv, an der bereits gut funktionierenden E-Paper-Sammlung der DNB auch von Länderseite zu partizipieren, da die technische Basis bereits gelegt war und diese sich eventuell einfach nachnutzbar erweitern ließ. Zudem war eine Zusammenarbeit bei diesem klar abgrenzbaren Sammelgut eine gute Gelegenheit, die 2009 bis 2010 sehr weit gediehenen Kooperationsgespräche zwischen National- und Regionalbibliotheken wieder aufleben zu lassen, um modellhaft weitere Szenarien auszutesten.[3] Der Wunsch, bei in weiten Bereichen gleich gelagerten Sammelaufträgen auf Bundes- wie auf Länderebene, sinnvoll zusammenzuarbeiten, wuchs beim Aufkommen der Online-Publikationen verständlicherweise. Einerseits gebot die schiere Masse der online verfügbaren Publikationen eine verstärkte Abstimmung und Kooperation, um den aus Druckzeiten bestehenden Vollständigkeitsanspruch auch zukünftig einigermaßen adäquat erfüllen zu können, andererseits erforderte die technisch allseitige Zugreifbarkeit der digitalen Medien nicht mehr unbedingt eine physische Präsenz auf dem Archivserver jeder einzelnen Bibliothek (dass eine verteilte Speicherung im Sinne der sicheren Datenerhaltung trotzdem geraten sein kann, steht auf einem anderen Blatt).

Die nun eingeleiteten Verhandlungen mit der DNB wurden von der 1958 gegründeten Interessenvertretung, der Arbeitsgemeinschaft Regionalbibliotheken, geführt, die seit 1985 im Deutschen Bibliotheksverband in der Sektion IV organisiert ist. Die Kooperationsanfrage des Vorstands der AG Regionalbibliotheken erging im September 2012, die positive Rückmeldung der DNB erfolgte im Oktober 2012. Auf einem ersten Treffen am 13. Mai 2013 in Frankfurt stellte die DNB das seit vielen Jahren diskutierte Modell eines „regionales Fensters“ vor: die RB erhält lediglich einen Zugriff auf die E-Paper, die Daten werden allein in der DNB gehalten. Die Nutzungskonditionen der DNB gelten im Wesentlichen unveränderbar auch für die beteiligten Regionalbibliotheken. Da sich die Nachnutzung der E-Paper-Sammlung für die Regionalbibliotheken technisch aufwendiger gestaltete, sollte in den folgenden Monaten eine (erste) Machbarkeitsstudie ausgearbeitet werden.

Das Szenario enthielt somit Punkte, die aus regionalbibliothekarischer Sicht kritisch oder zumindest ambivalent gewertet wurden. Die Regionalbibliotheken verzichten erstmals auf den Anspruch auf ihr eigenes Pflichtexemplar für den Vorteil, weder bei der Einarbeitung noch bei der Datenhaltung aktiv werden zu müssen. Da sich die Regionalbibliotheken neben ihrer Archivfunktion durchaus auch als Gebrauchs- und Dienstleistungseinrichtung für ihre Leserschaft verstehen, vermochten die restriktiven Nutzungsbedingungen nicht zu überzeugen. Es ist nur ein lesender (single-use-)Zugriff[4] in den Räumlichkeiten der Bibliothek möglich; ein artikelweiser Ausdruck ist gestattet, ein Download hingegen nicht. Die Bereitstellung erfolgt erst nach sieben Tagen, was zum einen der Rechtsverordnung der DNB, zum anderen den Arbeitsprozessen des Dienstleisters geschuldet war. Zudem war eine Beteiligung der Regionalbibliotheken an den entstehenden Kosten vorgesehen, welche die bisher eher partnerschaftlich angedachten Austauschszenarien von Sammelgut[5] zwischen der Nationalbibliothek und den Regionalbibliotheken ablöste.

2.2 Rechtliche Voraussetzungen und Vereinbarungen

Eine von der DNB formulierte Voraussetzung für die Teilnahme an der Kooperation ist, dass die elektronische Pflichtabgabe auf der jeweiligen Länderebene gesetzlich geregelt ist. Im Gefolge des DNB-Gesetzes von 2006 erweiterten auch alle Bundesländer ihre Pflichtexemplargesetze oder entsprechende Gesetze auf die digitalen Online-Veröffentlichungen, die sogenannten Medienwerke in unkörperlicher Form. Bislang nicht verfügen Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über eine gesetzlich geregelte Ausweitung ihres Sammelauftrags. Daneben stellt das Urheberrecht eine hohe Hürde für Kooperationen auf Bundes- und Länderebene dar: eine Weitergabe oder Vervielfältigung von E-Pflichtmedien ist nur mit Einverständnis der Rechteinhaber gestattet, selbst wenn die kooperierenden Bibliotheken beide gesetzlich empfangsberechtigt sind.[6]

Deshalb waren für das Zustandekommen der Kooperation einige vertragliche Regelungen zu treffen. So hatte die Regionalbibliothek in einer Vorstufe in einem rechtlich noch nicht bindenden Letter of Intent ernsthaftes Interesse an der E-Paper-Kooperation mit der DNB zu signalisieren.

Zentrale Bedeutung besaß eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Zeitungsverlag, der DNB und der einzelnen Regionalbibliothek, in dem u. a. die Zugänglichmachung der E-Paper-Sammlung der DNB durch das regionale Fenster geregelt wurde. Sie enthält darüber hinaus die Zusicherung gegenüber dem Verlag, mit der Abgabe an die DNB auch die Pflichtablieferung auf Landesebene erfüllt zu haben. Nicht zuletzt beinhaltet die Vereinbarung eine Klausel, die für den Ausstiegsfall eine Datenlieferung sämtlicher während der Laufzeit gesammelter E-Paper-Ausgaben an die Regionalbibliothek vorsieht.

Dazu regelt ein separater Kooperationsvertrag zwischen der DNB und der Regionalbibliothek den laufenden Servicebetrieb und Verpflichtungen der Bibliotheken untereinander.

2.3 Vereinbarungsentwicklungen und -verhandlungen

Um das Projekt erfolgreich voranzutreiben, wurde der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) frühzeitig über das Kooperationsvorhaben informiert. Dabei entwickelte das Argument, mit einer einmaligen Ablieferung nur an die DNB auch die Pflichtablieferung auf Landesebene abgegolten zu haben (statt zusätzlich täglich in noch zu klärenden technischen Übergabeszenarien an die jeweilige Regionalbibliothek abzuliefern) die entsprechende Überzeugungskraft.

Allerdings war der Kommunikations- und Koordinationsaufwand zwischen DNB und dem BDZV einerseits, der DNB mit dem Vorstand der AG Regionalbibliotheken und den jeweiligen regionalen Pflichtexemplarbibliotheken andererseits beträchtlich und zeitaufwendig. Die Interessenbefragungen bei den Regionalbibliotheken mit den entsprechenden Antwortfristen waren vom Vorstand durchzuführen, die von der DNB erstellten Vertragsentwürfe und Musterbegleitschreiben mussten weitergegeben, diskutiert und in einigen Punkten nachverhandelt werden. Erfreuliches Ergebnis dieser Vorgehensweise war, dass weitestgehend einheitliche Vereinbarungstexte für alle Beteiligten vorlagen, mit denen die Regionalbibliotheken ab dem August 2016 an ihre Zeitungsverlage herantraten. Aufgrund der technischen Vorgaben blieb der Verhandlungsspielraum dabei begrenzt: ein für einige badische Zeitungen greifbarer Remote Access für eingeschriebene Bibliotheksnutzer war jenseits der technischen Realisierungschancen des Projekts, während beispielsweise die Anzahl der parallelen Zugriffe durchaus verhandelbar und technisch umsetzbar war. Da in aller Regel die Verhandlungsziele der Regionalbibliotheken das Basisniveau nicht überschritten, verliefen die Gespräche in der Folge inhaltlich unkompliziert und erforderten nur in der zeitlichen Ausgestaltung mitunter etwas Geduld.

2.4 Kosten und Kostenverteilung

Bereits in der ersten Machbarkeitsstudie erfolgte eine Abschätzung der anfallenden Kosten, die im Laufe des sich konkretisierenden Projekts nach unten korrigiert werden konnten. Das Ergebnis war folgende Verteilung: die Kosten für E-Paper-Sammlung und Implementierung des Bereitstellungssystems übernimmt die DNB, die laufenden Kosten der Bereitstellung (Hosting, Support) tragen die beteiligten Regionalbibliotheken. Die AG als Interessenvertretung sorgt für ein abgestimmtes Geschäftsmodell zur Finanzierung der Kosten unter den Regionalbibliotheken.

2.5 Vor- und Entwicklungsarbeiten in der DNB[7]

Eine der Voraussetzungen bei der Planung des Projektes war, dass die eigentliche Software-Entwicklung nicht durch die hausinterne IT der DNB, sondern einen Dienstleister erfolgen sollte. Daher musste eine entsprechende IT-Dienstleistung ausgeschrieben werden, die grundsätzlich zwei Lösungsoptionen offenhielt: die Anpassung eines bestehenden Systems oder eine komplette Neuentwicklung. Die besondere Herausforderung bestand darin, das Gleichgewicht zwischen einem komfortablen System auf der einen Seite und einem vertretbaren Implementierungsaufwand und den damit verbundenen Kosten auf der anderen Seite zu halten. Dabei waren die mitunter sehr unterschiedlichen (technischen) Voraussetzungen und Anforderungen der einzelnen Regionalbibliotheken, die in verschiedenen Workshops mit allen Beteiligten ab 2014 erfragt und lösungsorientiert besprochen worden waren, sowie die bereits erwähnten rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Den Zuschlag erhielten schließlich die Firmen MindLink/reflect.media aus der Nähe von Gießen.

Eine zentrale Aufgabenstellung war die Zuordnung der E-Paper-Titel zu den einzelnen Regionalbibliotheken inklusive des rechtlich abgesicherten Zugriffszeitraums. So gibt es Fälle, in denen die E-Paper-Sammlung der DNB zeitlich weiter zurückreicht als der rechtliche Anspruch der Regionalbibliothek.[8] Ebenso war die Zahl der parallelen Zugriffe zu steuern und es musste die Anzeige der E-Paper-Titel im lokalen Katalog gewährleistet werden. Hier bot sich die Nachnutzung der kooperativ geführten Zeitschriftendatenbank (ZDB) als ideale Lösung an. In Gesprächen der DNB mit der ZDB-Zentralredaktion konnten neue Felder kreiert werden, welche die gewünschten Steuerungseffekte sicherstellten.

Daneben war der Schutz der Objekte ein weiteres Aufgabengebiet: war der rechtliche Aspekt durch die Klärung der jeweiligen Verantwortung in den Verträgen bereits geregelt, sollte bereits durch technische Vorkehrungen ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen werden. Das bedeutete konkret, sicherere Übertragungswege zu implementieren und eine Bereitstellung zu garantieren, die keine dauerhafte Speicherung außerhalb der DNB zulässt.

In Anbetracht der Systemvielfalt der Regionalbibliotheken war als weitere Aufgabe eine für alle Seiten kompatible Systemarchitektur zu finden. Hier fiel die Entscheidung zugunsten einer Webanwendung.

Die gefundene technische Umsetzung sieht nun eine Authentifizierung und Verwaltung der Bibliotheken sowie deren Administratoren in einem eigenen Modul vor. Hier können die Regionalbibliotheken einige Einstellungen (IP-Bereiche der zugriffsberechtigten Lesesaalrechner, Druckoptionen etc.) selbständig ändern. In diesem Modul erlaubt eine Statistikfunktion auch den regionalen Administratoren Einblicke in die Nutzung des neuen Services.

Daneben gibt es eine frei verfügbare Rechercheplattform für die Metadaten der Tagesausgaben, die eine zentrale Recherche über die Anzeige der Titel in den jeweiligen OPACs und Katalogen der Regionalbibliotheken hinaus erlaubt.[9]

Die Anzeige der Objekte erfolgt mittels eingebettetem systemseitig eingeschränkten Viewer in einer geschützten Sicht. Das System ist für E-Paper als pdf optimiert, aber die Software wäre mit Anpassungen für weitere Kooperationen nachnutzbar (s. u. Fazit und Ausblick).

Besonders während der Testphasen mit den Regionalbibliotheken erlaubte ein eigens aufgesetztes Wiki, unkompliziert Fehler zu melden und deren Behebung durch die Partner in der DNB oder die Entwickler zu verfolgen.

2.6 Nutzungsmöglichkeiten der E-Paper-Sammlung

In der Regel führen zwei Wege zu den E-Paper-Ausgaben: im OPAC oder im Suchraum der Regionalbibliothek finden sich aufgrund der eingespielten ZDB-Aufnahmen alle verfügbaren Titel der E-Paper. In der Titelaufnahme gibt es einen ebenfalls in der ZDB gepflegten Zugriffslink, der direkt auf die Übersicht der zugehörigen Tagesausgaben der DNB-Sammlung führt.

Abb. 1: Titelaufnahme eines E-Papers aus der Katalogumgebung des LBZ-Katalogs mit Zugriffslink auf Sammlung in der DNB.
Abb. 1:

Titelaufnahme eines E-Papers aus der Katalogumgebung des LBZ-Katalogs mit Zugriffslink auf Sammlung in der DNB.

Sofern der Nutzer aus den Räumlichkeiten der Bibliothek zugreift, lässt sich der Volltext der ausgewählte Tagesausgabe öffnen. Je nach Zahl der verhandelten parallelen Zugriffe (meist einer) ist diese Ausgabe ‚entliehen‘ und für andere Nutzer gesperrt. In dieser einzelnen Tagesausgabe ist eine Volltextsuche möglich.

Daneben existiert wie erwähnt ein zentral und frei über das Internet verfügbarer E-Paper-Katalog,[10] der für alle beteiligten Regionalbibliotheken einen Direkteinstieg auf die eigenen E-Paper-Ausgaben ermöglicht. Nach der Wahl einer Bibliothek ist zumindest die Recherche in den Metadaten möglich, in den Räumlichkeiten auch der Zugriff auf die Volltexte. Über dieses Suchmodul sind differenziertere Suchanfragen möglich wie die Eingrenzung auf Zeiträume über alle Regionalausgaben oder eine (spezielle) sowie verschiedene Filterfunktionen (Verlag, Ort …).

Abb. 2: Der Suchbildschirm des E-Paper-Katalogs (https://rb.dnb.de) mit Trefferliste.
Abb. 2:

Der Suchbildschirm des E-Paper-Katalogs (https://rb.dnb.de) mit Trefferliste.

3 Fazit und Ausblick: nächste Station Webarchivierung?

Wenn man die gesamte Laufzeit des Projekts seit der ersten Kontaktaufnahme 2012 bis zur Freischaltung im Januar 2018 überschaut, ergibt sich eine beachtliche Zeitspanne. Zieht man jedoch die aufwendigen Abstimmungs- und Kommunikationsprozesse im Vorfeld in Betracht, die zwischen den Zeitungsverlegern, der DNB und den finanziell, organisatorisch und technisch höchst unterschiedlich aufgestellten regionalen Pflichtexemplarbibliotheken vonnöten waren, ist die eigentliche technische Entwicklung ab dem Auftakttreffen mit dem Dienstleister im November 2016 für die Größe und den Anspruch des Projekts in einem engen Zeitrahmen, zwischen den Partnern unkompliziert und nahezu termingerecht verlaufen. Ursache für die lange Laufzeit des Projekts ist somit vorrangig das geltende Urheberrecht, das ein zeitaufwendiges und personalintensiv umzusetzendes Rechte- und Genehmigungsverfahren voraussetzt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: der E-Paper-Katalog erlaubt – im engen Rahmen der rechtlichen Vorgaben – komfortable Recherchen unter einer selbsterklärenden Oberfläche. Ein Pluspunkt gegenüber der Papierausgabe ist die Volltextrecherche, wenngleich aus rechtlichen Gründen nur über einzelne Ausgaben. Wegen der zeitlich verzögerten Bereitstellung wird sich der praktische Vorteil bei der Nutzung der E-Paper erst während eines längeren Zeitraums weisen. Der Hauptgewinn für die Regionalbibliotheken besteht darin, für die Sammlung und vor allem die Langzeitarchivierung der E-Paper keine eigenen Kapazitäten und Ressourcen bereitstellen zu müssen. Der Verzicht auf eine eigene Datenhaltung erscheint bei diesem begrenzten Sammelgut verschmerzbar, da sich die optisch identischen Druckausgaben weiterhin im Original und meist auch als Mikrofilm im eigenen Haus befinden. Auf der Habenseite zu verbuchen ist ebenfalls, dass erstmals der erfolgreiche Abschluss einer Kooperation zwischen den Regionalbibliotheken und der DNB im Bereich der E-Pflicht zustande gekommen ist. Auf diesem Gebiet besteht in jedem Fall Potential für eine Ausweitung gemeinsamer Aktivitäten. Die für die E-Paper geschaffenen technischen Voraussetzungen sind jetzt nachnutzbar für weitere Kooperationen.

Die in Deutschland bislang eher stiefmütterlich behandelte Aufgabe der Webarchivierung bietet ein weites Betätigungsfeld für zukünftige Kooperationen. Zwar sind die DNB und Pflichtexemplarbibliotheken aus fünf Bundesländern bereits aktiv auf diesem Gebiet,[11] der Umfang der Sammlungstätigkeit ist indes ausbaufähig. Die auf einem Workshop zum Thema Webarchivierung von der DNB im August 2016 geäußerte Kooperationsanfrage wurde von der AG Regionalbibliotheken positiv beschieden. Seit dem Mai 2017 kümmert sich auf Seiten der Regionalbibliotheken eine Ad-hoc-AG um die Sichtung der bereits laufenden Projekte mit ihren technischen, rechtlichen und Erschließungsfragen sowie um eine Verständigung über die Sammlungsprofile. Dabei zeichnet sich ab, dass sich das angestrebte selektive Sammeln von Bundes- und Länderebene gut ergänzt bzw. sich zukünftig bei entsprechenden Vereinbarungen gut wird trennen lassen.[12] Die Änderungen des § 16a DNBG bzw. des neuen UrhG erleichtern die Kooperation namentlich bei der Webarchivierung: die DNB „darf Medienwerke in unkörperlicher Form für eigene und fremde Pflichtexemplarbestände vergütungsfrei vervielfältigen und übermitteln…“ und der § 21 (Landesrechtliche Regelungen) sorgt dafür, dass § 16a auch für die regionalen Pflichtexemplarbibliotheken Gültigkeit hat. Bereits jetzt liegt das Angebot an die bislang noch nicht aktiv webarchivierenden Bibliotheken vor, die technische Lösung der DNB (die wieder über einen Dienstleister erfolgt) mit zu nutzen. Im Juli finden weitere Gespräche zu einer solchen Kooperation statt. So käme für die jetzt mit der Webarchivierung startenden Regionalbibliotheken zu den bereits existierenden Anbietern wie der BSB, dem BSZ (mittlerweile mit Archive-IT in Kooperation) oder dem HBZ eine weitere Alternative hinzu.

Published Online: 2018-08-08
Published in Print: 2018-09-25

© 2018 by De Gruyter

Downloaded on 29.3.2024 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/bd-2018-0083/html
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